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Diebstahl - fehlerhaftes Abspeichern von Daten auf Schlüssel

BMW 1er
Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 18:22

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, ich bin im Moment an einen Punkt kompletter Verzweiflung angelangt.

Meine 1er BMW wurde im März gestohlen. Es war ein 2008er Neuwagen mit Navi Prof und Keyless Go. Meine Schadenmeldung bei meiner Versicherung führte zu umfangreichen Ermittlungen und die Allianz teilte mir im August (!) mit, dass der Schaden nicht reguliert wird. Dem voraus ging ein Gutachten durch einen unabhängigen (?) Gutachter. Der stellte fest, dass die auf dem Fahrzeugschlüssel vermerkten Daten nicht zu dem geschilderten Tathergang passen. Laut Gutachten wurde das Auto zwei Wochen vor dem Diebstahl nicht mehr bewegt. Also Anfang März letzte Bewegung, Mitte März Diebstahl.

Dies ist nun der Hauptgrund für die Nichtregulierung. Ich Blödkopf habe keine Rechtsschutzversicherung und betreibe nun Faktenfindung, ob ein Prozess nicht ins Leere führt, da das Prozessrisiko sehr hoch ist.

Insbesondere beschäftigen mich diese Fragen:

1. Gibt es hier Erfahrungen, dass die Datenspeicherung nicht richtig funktioniert (insbesondere an die BMW Servicetechniker)?

2. Wie kann das überhaupt sein? Kann sich jemand erklären, worauf die Fehlfunktion beruht?

Besten Dank für jegliche Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von I 535

 

wildschaden an frontklappe durch fasan:

- als erstes notierte sich der "gelehrte" die reifengrösse und profiltiefe und km-stand

- anschließend überprüfte er die komplette FZG-Beleuchtung

nach 10 min begann er dann mal den eigentlichen wildschaden zu dokumentieren.

Hallo,

das hat nichts mit Ahnung von Fahrzeugtechnik zu tun. Es wird erstmal abgecheckt, ob das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Bei falscher oder mangelhafter Bereifung oder mangelhafter Beleuchtung wäre dir ein Mitverschulden angehängt worden.

Gruß

Rainer

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Du willst sagen, du bist sehr wohl in den 30 Tagen bis zum Diebstahl mit dem Auto gefahren?

Gutachter von Versicherungen sind nur auf dem Papier unabhängig!

Hast du dich schonmal bei einem BMW-Händler informiert, was der auf deinem Schlüssel ausliest?

und vor allem::

Kann es sein, dass der Gutachter nur deinen "Zweitschlüssel" ausgelesen hat, der im Schrank lag und zufällig seit einem Monat nicht mehr benutzt wurde, jedoch nicht den Schlüssel den du Primär benutzt?

am 16. Dezember 2009 um 18:32

Hast du zufällig die Allianz Versicherungsbedingungen?

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 18:37

Es liegen zwischen den festgestellten Daten und dem Diebstahl ca. zwei bis drei Wochen. Ich bin noch bis zum Schluss gefahren.

Das Interessante ist folgendes: Ich habe zur Regulierung die Schlüssel an die Versicherung geschickt (beide), worauf das Gutachten erstellt wurde. Es wurde in der Tat auch festgestellt, dass ein Schlüssel der Zweitschlüssel aufgrund Nichtgebrauch war. Nur kann ich jetzt kein "Gegengutachten" erstellen, da die Allianz die Schlüssel nicht rausrückt. Ich solle erst von meinem "Anspruch der Versicherungsleistung" zurücktreten, dann schicken Sie sie mir zurück, da die Allianz die Schlüssel als eventuelle Beweismittel für einen anstehenden Prozess zurückhält.

Ich kam auch nie in den Genuss des Gutachtens, habe nur durch Zufall bei der Polizei Einblick nehmen dürfen, als wegen des Diebstahls ermittelt wurde (wurde natürlich kein Täter gefunden)... und auch nur auf good will vom ausgesprochen freundlichen Polizisten.

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von Voodoo23

Hast du zufällig die Allianz Versicherungsbedingungen?

Die liegen im Büro bei mir. Könnte das kriegsentscheidend sein und wenn ja, inwiefern?

Zitat:

Original geschrieben von positroneone

 

Nur kann ich jetzt kein "Gegengutachten" erstellen, da die Allianz die Schlüssel nicht rausrückt. Ich solle erst von meinem Anspruch der Versicherungsleitung zurücktreten, dann schicken Sie sie mir zurück. Da die Allianz die Schlüssel als eventuelle Beweismittel für einen anstehenden Prozess zurückhält

Unter diesen Umständen kommst du nicht um eine Rechtsberatung herum!

Du musst prüfen lassen, ob die Vorgehensweise der Allianz so rechtens ist und ggf. einen Prozess anstreben in dem ein Gutachter, diesmal vom Gericht bestellt wird!

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 18:58

Es wird wohl auf einen Prozess hinauslaufen.

Für den Prozess wäre es allerdings wichtig, ob schon einmal ähnliche Fehler aufgetreten sind oder zumindest jemand davon gehört hat?!

Hallo,

Versicherungen...

Da es hier um einen entsprechenden Wert geht, kommst Du wohl um den Besuch eines Rechtsanwalts und der anwaltsüblichen Vorauszahlung nicht drumrum.

Gruß

Rainer

am 16. Dezember 2009 um 19:56

hallo,

nachdem mir letztes jahr ein verkehrsteilnehmer der bei der allianz versichert ist reingefahren ist, hatte ich monatelang hickhack bis ich an 80% des mir zustehenden geldes gekommen bin (den restlichen 20% hinterherzurennen hatte ich irgendwann keine lust mehr). und das obwohl derjenige in gegenwart der polizei seine schuld eingestanden hat und es jede menge zeugen gab.

ich habe mir geschworen ab sofort bei jeglicher meinungsverschiedenheit mit kfz-versicherungen (zumindest mit der allianz) einen anwalt zu beauftragen. es wird sonst einfach mit allen mitteln versucht geld einzubehalten...

die arroganz ist nicht gerade unbekannt für ihren (willkürlichen) zahlungsverzug......

fast jedem verkehrsanwalt blitzen die $-symbole in den augen auf, wenn er jemanden vertritt der einen schaden bei der allianz geltend machen will, dann hat der anwalt nämlich erstmal ein paar monate den terminkalender voll......

btt: der grund warum die nicht zahlen ist, das du das fz zwei wochen nicht gefahren hast vor dem diebstahl?!

bist du im adac?! wenn ja, dort ist die erste rechtsberatung kostenlos.....ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen und sofort zum anwalt gehen......!

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 20:38

Fast.. die Argumentation lautete, dass sich meine Aussage nicht mit dem Schlüsselgutachten deckt. Das reicht offenbar schon, um die Zahlung zu versagen.

Daher auch die Frage, ob Euch so ein Defekt schon bekannt ist. Dann ist die Argumentation vor Gericht um einiges einfacher.

am 16. Dezember 2009 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von positroneone

Zitat:

Original geschrieben von Voodoo23

Hast du zufällig die Allianz Versicherungsbedingungen?

Die liegen im Büro bei mir. Könnte das kriegsentscheidend sein und wenn ja, inwiefern?

Wäre auf jeden Fall interessant wie das Unternehmen die Leistungen bei Diebstahl beschreibt und welche Bedingungen daran geknüpft sind.

Wobei ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, dass ein "Schlüssel-Logbuch" als Beweis vor Gericht gilt oder sich dort Fehler einschleichen können.

Jetzt nochmal langsam: Beide Schlüssel sind DEIN EIGENTUM. Du hast schließlich irgendwann mal für das Auto samt der beiden Schlüssel bezahlt. Und die Versicherung will nun also deine beiden Autoschlüssel einbehalten für einen eventuellen Prozess? Also so einen Unsinn habe ich ja noch nie gehört. Das MUSS doch rechtswidrig sein. Die Schlüssel gehören schließlich dir. Dass sie als Beweis in einem eventuell später stattfindenden Prozess dienen, tut aktuelle noch rein gar nichts zur Sache. Da wäre ich denen ja aufs Dach gesprungen, wenn die mir meine Schlüssel nicht hätten wiedergeben wollen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Da wäre ich denen ja aufs Dach gesprungen, wenn die mir meine Schlüssel nicht hätten wiedergeben wollen.

hier kommts auf kleingedruckte der vers. an!

nämlich indem man den schaden an die vers. abtritt, tritt man auch gleichzeitig die eigentumsrechte an dem kfz ab!

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Da wäre ich denen ja aufs Dach gesprungen, wenn die mir meine Schlüssel nicht hätten wiedergeben wollen.

hier kommts auf kleingedruckte der vers. an!

nämlich indem man den schaden an die vers. abtritt, tritt man auch gleichzeitig die eigentumsrechte an dem kfz ab!

So ist es und das macht die Situation auch so tricky. Um ein Gutachten anzufertigen muss ich einen Anwalt einschalten, da kann ich mich drehen wie ich will. Ich kann noch nichteinmal beim Freundlichen "grob" auslesen lassen, ob es stimmt, was der Gutachter geschrieben/begutachtet hat.

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