Diebstahl - fehlerhaftes Abspeichern von Daten auf Schlüssel

BMW 1er

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, ich bin im Moment an einen Punkt kompletter Verzweiflung angelangt.

Meine 1er BMW wurde im März gestohlen. Es war ein 2008er Neuwagen mit Navi Prof und Keyless Go. Meine Schadenmeldung bei meiner Versicherung führte zu umfangreichen Ermittlungen und die Allianz teilte mir im August (!) mit, dass der Schaden nicht reguliert wird. Dem voraus ging ein Gutachten durch einen unabhängigen (?) Gutachter. Der stellte fest, dass die auf dem Fahrzeugschlüssel vermerkten Daten nicht zu dem geschilderten Tathergang passen. Laut Gutachten wurde das Auto zwei Wochen vor dem Diebstahl nicht mehr bewegt. Also Anfang März letzte Bewegung, Mitte März Diebstahl.

Dies ist nun der Hauptgrund für die Nichtregulierung. Ich Blödkopf habe keine Rechtsschutzversicherung und betreibe nun Faktenfindung, ob ein Prozess nicht ins Leere führt, da das Prozessrisiko sehr hoch ist.

Insbesondere beschäftigen mich diese Fragen:

1. Gibt es hier Erfahrungen, dass die Datenspeicherung nicht richtig funktioniert (insbesondere an die BMW Servicetechniker)?

2. Wie kann das überhaupt sein? Kann sich jemand erklären, worauf die Fehlfunktion beruht?

Besten Dank für jegliche Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von I 535



wildschaden an frontklappe durch fasan:

- als erstes notierte sich der "gelehrte" die reifengrösse und profiltiefe und km-stand
- anschließend überprüfte er die komplette FZG-Beleuchtung

nach 10 min begann er dann mal den eigentlichen wildschaden zu dokumentieren.

Hallo,

das hat nichts mit Ahnung von Fahrzeugtechnik zu tun. Es wird erstmal abgecheckt, ob das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Bei falscher oder mangelhafter Bereifung oder mangelhafter Beleuchtung wäre dir ein Mitverschulden angehängt worden.

Gruß
Rainer

52 weitere Antworten
52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Da wäre ich denen ja aufs Dach gesprungen, wenn die mir meine Schlüssel nicht hätten wiedergeben wollen.
hier kommts auf kleingedruckte der vers. an!

nämlich indem man den schaden an die vers. abtritt, tritt man auch gleichzeitig die eigentumsrechte an dem kfz ab!

Die Sachlage ist für mich eindeutig: Die Versicherung will den Schaden nicht regulieren. Somit fallen die Eigentumsrechte wieder dem ursprünglichen Besitzer, also dem TE zu. Da gibt es für mich nichts dran zu drehen und zu wenden.

Hi, wenn du den Wagen bewegt hast, hast du ja auch Kilometer verbrannt. Ich könnte über die Tankquittungen (die ich natürlich alle parat habe) jederzeit die gefahrenen Kilometer nachweisen. Vielleicht mal so als kleinen Tip gegenüber der ALLIANZ.

Nun ja, mit Verlaub, die Tankquittungen beweisen nichts, da ja nirgendwo zu sehen ist, dass MEIN Auto auch tatsächlich betankt wurde.

Kombiniert mit Fahrtenbuch schon eher. Aber leider nicht vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



hier kommts auf kleingedruckte der vers. an!

nämlich indem man den schaden an die vers. abtritt, tritt man auch gleichzeitig die eigentumsrechte an dem kfz ab!

Die Sachlage ist für mich eindeutig: Die Versicherung will den Schaden nicht regulieren. Somit fallen die Eigentumsrechte wieder dem ursprünglichen Besitzer, also dem TE zu. Da gibt es für mich nichts dran zu drehen und zu wenden.

Völlig richtig, ich würde auch meine Schlüssel zurückbekommen, wenn ich der Allianz bestätige, dass ich eine Regulierung des Schadens ablehne.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von positroneone


Nun ja, mit Verlaub, die Tankquittungen beweisen nichts, da ja nirgendwo zu sehen ist, dass MEIN Auto auch tatsächlich betankt wurde.

Kombiniert mit Fahrtenbuch schon eher. Aber leider nicht vorhanden.

Vielleicht kein Beweis, aber eine schlüssige Kette kann das schon sein (immer gleiche EC/Visa etc.), vielleicht immer gleiche Tanke - kein 2. Fahrzeug im Besitz etc.

Nun ja, ich habe ein Fahrtenbuch, dort trage ich aber auch keine Tankfüllungdaten ein. Muß ich auch nicht.

War ja nur ein Versuch. Gibt es sonst irgendwelche Zeugen?

Aber das hast du wahrscheinlich schon alles erkundet.

Zitat:

Original geschrieben von positroneone


Völlig richtig, ich würde auch meine Schlüssel zurückbekommen, wenn ich der Allianz bestätige, dass ich eine Regulierung des Schadens ablehne.

DIE lehnen doch die Regulierung des Schadens ab. Also warum sollst du dann bitte irgendwas bestätigen, wenn nach deren Meinung der Schaden sowieso nicht über sie zu regulieren ist? Allein schon diese Verfahrensweise zeigt mir, dass hier eindeutig was nicht stimmt.

Wie gesagt: Wenn sie doch sowieso den Schaden nicht bezahlen, warum sollst du ihnen dann was bestätigen? Das ist totaler Humbug.

Zitat:

Original geschrieben von positroneone


Es wird wohl auf einen Prozess hinauslaufen.

Für den Prozess wäre es allerdings wichtig, ob schon einmal ähnliche Fehler aufgetreten sind oder zumindest jemand davon gehört hat?!

Das, was die Allianz vorträgt und das, was Du vor Gericht beweisen musst, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Du brauchst unmittelbar eine Rechtsberatung.

Die Frage ist doch, wer überhaupt in der Beweispflicht bzgl. des Schlüssels ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass FEHLENDE Daten ein hinreichender Beweis sind. Umgekehrt wäre es stichhaltiger, nämlich wenn Du gesagt hättest das Auto nicht bewegt zu haben, auf dem Schlüssel aber Daten gespeichert sind.

Zitat:

Völlig richtig, ich würde auch meine Schlüssel zurückbekommen, wenn ich der Allianz bestätige, dass ich eine Regulierung des Schadens ablehne.

Netter Trick. D.h. heißt doch nur, dass sie momentan NICHTS gerichtsverwertbares in der Hand haben, wenn Du hingegen unterschreibst, haben sie was.

Eigentlich könntest Du wohl auch auf Herausgabe der Schlüssel klagen, wenn Du nichtmal Deine Schlüssel willst, weiß die Versichertung gleich, dass sie vor Dir keine Angst haben müssen.

Unterschreib nichts, gehe zu Rechtsanwalt und zieh das durch, auch wenn der Ausgang ungewiss ist. Die Chancen sind nicht so schlecht, dass das Gericht Dir glaubt... auch wenn die Versicherung dir Glauben machen will, dass es anders wäre - die wollen halt nicht zahlen.

War das gestohlene Auto den während der fraglichen Zeit in einer Werkstatt oder beim Reifenwechsel ??? auf der Rechnung ist km-Stand , Datum und Kennzeichen erfasst... Das könnte der Versicherung schon ein wenig die Taktik verhageln...

Viel Erfolg , drücke den Daumen

Grüße

Christian

Danke euch.

Um das nochmals mit den Schlüsseln aufzugreifen: Die Allianz versagt mir jetzt die Leistung. Sie weiß aber ganz genau, dass ich natürlich vor Gericht meine Rechte durchsetzen könnte. Daher werden die Schlüssel als Beweismittel solange zurückgehalten, bis ich klar mache, dass die Allianz nicht mehr regulieren soll und somit ein Gerichtsprozess auch ausgeschlossen ist.

Ich habe nächste Woche Dienstag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und wir tragen die Fakten zusammen. Er will erstmal die Faktenlage prüfen und die Erfolgschancen einschätzen.

Kann euch ja auf dem Laufenden halten!

Servus,

habe das Thema gerade gelesen und dazu eine Anmerkung.

Als ich letztens mein Coupe (auch mit Comfort - Zugang) bei Freundlichen hatte,
musste der Kollege den Schlüssel in "Schloss" stecken, um die Daten zu aktualisieren.

So automatisch (wenn du den Schlüssel immer in der Tasche hast) geht das scheinbar nicht.

Falls die Versicherung nicht auf die Idee gekommen ist, vielleicht nochmal den Freundlichen
darauf ansprechen??

Fiel mir gerade mal ein und vielleicht hilft es dir!!

Viel Erfolg und beste Grüsse

Hallo! Perfekt, genau diese Information habe ich gebraucht. Das gibt mir jetzt wirklich eine Menge Hoffnung. Danke nochmal 🙂

Zitat:

Original geschrieben von neowax


Servus,

habe das Thema gerade gelesen und dazu eine Anmerkung.

Als ich letztens mein Coupe (auch mit Comfort - Zugang) bei Freundlichen hatte,
musste der Kollege den Schlüssel in "Schloss" stecken, um die Daten zu aktualisieren.

So automatisch (wenn du den Schlüssel immer in der Tasche hast) geht das scheinbar nicht.

Falls die Versicherung nicht auf die Idee gekommen ist, vielleicht nochmal den Freundlichen
darauf ansprechen??

Fiel mir gerade mal ein und vielleicht hilft es dir!!

Viel Erfolg und beste Grüsse

Also bei mir war es letztens, als ich zum Reifenwechsel war, nicht so. Offensichtlich tauscht der Schlüssel die Daten mit dem Wagen über Funk aus. Im Schlüssel war genau gespeichert, wie weit es noch bis zum nächsten Ölwechsel ist - und das, obwohl ich den Schlüssel nie ins Schloss gesteckt habe. Und die Daten waren tagesaktuell gewesen - der Ölwechsel geht bei mir mittlerweile in 100km Schritten, daher kann ich das so genau sagen.

Je mehr die Versicherungen im Wettbewerb mit dem Rücken an die Wand gedrückt werden, desto mehr geben sie diesen Druck im Falle einer Ersatzleistung an die Anspruchsberechtigten weiter.
Besteht auch nur der allergeringste Zweifel, lassen sie es auf einen Prozeß ankommen. Dabei setzen sie immer auf das geringe finanzielle Stehvermögen der Anspruchssteller.
Deshalb halte ich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung für unabdingbar. Wichtig ist aber, daß es auch möglich sein muß, gegen die eigene Versicherung zu klagen. Das ist nämlich meist ausgeschlossen.
Korrigiert mich, wenn ich lüge.

Zitat:

Original geschrieben von redbiker


Deshalb halte ich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung für unabdingbar. Wichtig ist aber, daß es auch möglich sein muß, gegen die eigene Versicherung zu klagen. Das ist nämlich meist ausgeschlossen.
Korrigiert mich, wenn ich lüge.

Verkehrsrechtsschutz ist wahrscheinlich die falsche Versicherung, weil es hier ja nicht um eine Streitigkeit bei der Teilnahme am Straßenverkehr geht. Die Versicherung unterstellt dem TO ja mehr oder weniger Betrug - das hat mit Verkehrsrecht nix mehr zu tun.

Es mag stimmen, was Du schreibst, Jens.
Aber würde denn eine allgemeine Rechtsschutzversicherung (die die Wenigsten haben) hier nützen? Schließlich muß gegen die eigene KFZ-Versicherung geklagt werden. Und soweit ich mich erinnere, steht bei Rechtsschutzversicherungen im Kleingedruckten, daß Klagen gegen Versicherungen nicht gedeckt sind.
Und im Allgemeinen hat man ja die Rechtsschutz da, wo man auch die anderen Versicherungen hat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen