Die Winterreifenlüge

Mercedes A-Klasse W168

Wenn im Winter ein Unfall mit Sommerreifen auf Nässe oder
bei Trockenheit passiert, zahlt die Versicherung auf jeden Fall.
Nur wenn man durch Schneematsch, auf Eis oder auf Schnee fährt,
kann sich eine Verischerung weigern, denn das ist grob fahrlässig.
Steht alles in einem sehr interessanten Bericht im "Spiegel 42/2005, Seite 220".
Ausserdem haben die endlich mal mit Hilfe des ADAC und Autobild
mit der Stammtischparole aufgeräumt, dass ein Winterreifen bei
unter 7 grad besser haftet als ein Sommerreifen.
Alles Humbug.
Tests bei 7 grad ergaben, dass ein Sommerreifen immer noch mehr als
5 meter vor den besten Winterreifen zum stehen kommt, egal
ob bei Nässe ode trockener Fahrbahn.
In dem Bericht steht auch noch, dass es zu keiner generellen Winterreifen-
pflicht kommen wird.
Allerdings plant das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der StVO,
die Winterreifen bei Schnee und Eis vorschreibt, aber eben nicht
schon bei Kälte.
Weiter heisst es:
Wer also sein Auto im Winter bei Eis und Schnee stehen lässt,
bremst in vielen anderen Situationen mit Sommerreifen besser!

Gruss und gute Fahrt durch den Winter

Micha

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rgruener


zum teil kann man es den leuten nicht mal übel nehmen.

Nun bin ich beileibe kein Intellektueller, aber die Unzugänglichkeit zu verschiedenen Themen ist wirklich nur durch den Gesetzgeber zu übernehmen.

Man stelle sich vor, man hätte diesen Verweigerern durch Einsicht einen Airbag zum Kauf anraten müssen ... sinnlos.

Gruß, Tempomat

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