Die neuen Führerscheinregelungen ab 2013

Nun ist es final und amtlich:

Neue Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen
teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen treten zwar erst am 19.01.2013 in
Kraft, mussten aber nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG bis
spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein. Folgende Änderungen sind
dabei von praktischer Bedeutung:

1. Befristung der Führerscheindokumente
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden,
werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Frist von längstens 15 Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig
umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung
verbunden.
Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig
umzutauschen. Damit wird die durch die Richtlinie längst mögliche Umtauschfrist ausgenutzt.

2. Kein Einschluss der Leichtkrafträder Klasse A1 in die Klasse B
Die Richtlinie eröffnet zwar die Option für die Mitgliedstaaten, dass diese für das Führen
von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen können, dass Leichtkrafträder (A1)
unter die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) fallen. Der deutsche Gesetzgeber hatte sich bereits
in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit
nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung,
eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
und Prüfung durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat es nach einer kontroversen Diskussion letztlich abgelehnt, die Berechtigung
der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu
verknüpfen.

3. Einführung der Klasse AM
Mit § 6 Abs. 1 FeV wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst
zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum
bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen
M und S.
Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird in § 10 Abs. 1 FeV auf 16 Jahre
festgelegt; die zwischenzeitlich angedachte Absenkung auf 15 Jahre wurde aus Gründen
der Verkehrssicherheit verworfen.

4. Änderungen in Klasse A1
Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis
von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die 80 km/h-
Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.

5. Einführung der Klasse A2
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung
von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2
kW/kg.

6. Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen
Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter gestärkt.
Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält
leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse
Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den
Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine
theoretische. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken
Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

7. Neuregelung für Trikes/Krafträder mit Anhänger
Während nach dem derzeit geltenden Recht eine Fahrerlaubnis der Klasse B für dreirädrige
Krafträder ausreichend war, schreibt die Neuregelung für das Führen von Trikes
ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter hierfür wird
bei 21 Jahren angehoben. Außerdem darf nach den Vorschriften der Richtlinie darf mit
der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein
Anhänger mitgeführt werden.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen
weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Auch die bis zu diesem Datum erteilten
Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen weiterhin nach dem Grundsatz des
Besitzstandes zum Führen von Anhängern.

8. Einführung der Schlüsselzahl 96
Die „Anhängerregelung“ wird wesentlich vereinfacht. Ab 19.01.2013 wird beim Mitführen
eines Anhängers auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: Bis
3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine
Fahrerlaubnis der Klasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Fahrerschulung zu absolvieren,
die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert ist (§ 6a FeV).

9. Weitere Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen
Für Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen (Klasse BE), wird die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als
3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
Die „Anhängerregelung“ bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern)
wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen
bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr
als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg
nicht übersteigt; auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der
Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an. Das Mindestalter
wird für die Klassen C und CE auf 21Jahre festgelegt.
Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es künftig nicht mehr auf die
Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt
und gebaut ist . Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens 8 m
beschränkt. Bisher ist die Fahrerlaubnis D1 ausschließlich begrenzt auf die Anzahl der
Sitzplätze und damit – bis auf das zulässige Gesamtgewicht - weitestgehend unabhängig
von der Anzahl an Stehplätzen. Damit hätten in einem Klasse D Kraftomnibus so
viele Sitzplätze ausgebaut werden können, dass dieser fahrerlaubnisrechtlich zu einem
D1 Kraftomnibus wird. Der Fahrer könnte damit so viele Personen transportieren wie im
Klasse D Kraftomnibus abzüglich der ausgebauten Sitzplätze. Um dies zu verhindern,
wurde nun die Anzahl der Personen begrenzt, unabhängig ob der Transport auf Steh oder
Sitzplätzen erfolgt. Das Mindestalter der Klassen D und DE wird auf 24 Jahre festgelegt.
Stand: 17. Januar 2011

Quelle: ADAC
__________________________

Immerhin fällt die lebensgefährliche 80km/h-Grenze. Ansonsten hätte man da mehr draus machen können.

Beste Antwort im Thema

Nun ist es final und amtlich:

Neue Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen
teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen treten zwar erst am 19.01.2013 in
Kraft, mussten aber nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG bis
spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein. Folgende Änderungen sind
dabei von praktischer Bedeutung:

1. Befristung der Führerscheindokumente
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden,
werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Frist von längstens 15 Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig
umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung
verbunden.
Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig
umzutauschen. Damit wird die durch die Richtlinie längst mögliche Umtauschfrist ausgenutzt.

2. Kein Einschluss der Leichtkrafträder Klasse A1 in die Klasse B
Die Richtlinie eröffnet zwar die Option für die Mitgliedstaaten, dass diese für das Führen
von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen können, dass Leichtkrafträder (A1)
unter die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) fallen. Der deutsche Gesetzgeber hatte sich bereits
in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit
nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung,
eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
und Prüfung durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat es nach einer kontroversen Diskussion letztlich abgelehnt, die Berechtigung
der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu
verknüpfen.

3. Einführung der Klasse AM
Mit § 6 Abs. 1 FeV wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst
zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum
bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen
M und S.
Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird in § 10 Abs. 1 FeV auf 16 Jahre
festgelegt; die zwischenzeitlich angedachte Absenkung auf 15 Jahre wurde aus Gründen
der Verkehrssicherheit verworfen.

4. Änderungen in Klasse A1
Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis
von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die 80 km/h-
Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.

5. Einführung der Klasse A2
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung
von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2
kW/kg.

6. Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen
Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter gestärkt.
Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält
leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse
Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den
Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine
theoretische. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken
Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

7. Neuregelung für Trikes/Krafträder mit Anhänger
Während nach dem derzeit geltenden Recht eine Fahrerlaubnis der Klasse B für dreirädrige
Krafträder ausreichend war, schreibt die Neuregelung für das Führen von Trikes
ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter hierfür wird
bei 21 Jahren angehoben. Außerdem darf nach den Vorschriften der Richtlinie darf mit
der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein
Anhänger mitgeführt werden.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen
weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Auch die bis zu diesem Datum erteilten
Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen weiterhin nach dem Grundsatz des
Besitzstandes zum Führen von Anhängern.

8. Einführung der Schlüsselzahl 96
Die „Anhängerregelung“ wird wesentlich vereinfacht. Ab 19.01.2013 wird beim Mitführen
eines Anhängers auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: Bis
3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine
Fahrerlaubnis der Klasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Fahrerschulung zu absolvieren,
die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert ist (§ 6a FeV).

9. Weitere Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen
Für Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen (Klasse BE), wird die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als
3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
Die „Anhängerregelung“ bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern)
wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen
bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr
als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg
nicht übersteigt; auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der
Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an. Das Mindestalter
wird für die Klassen C und CE auf 21Jahre festgelegt.
Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es künftig nicht mehr auf die
Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt
und gebaut ist . Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens 8 m
beschränkt. Bisher ist die Fahrerlaubnis D1 ausschließlich begrenzt auf die Anzahl der
Sitzplätze und damit – bis auf das zulässige Gesamtgewicht - weitestgehend unabhängig
von der Anzahl an Stehplätzen. Damit hätten in einem Klasse D Kraftomnibus so
viele Sitzplätze ausgebaut werden können, dass dieser fahrerlaubnisrechtlich zu einem
D1 Kraftomnibus wird. Der Fahrer könnte damit so viele Personen transportieren wie im
Klasse D Kraftomnibus abzüglich der ausgebauten Sitzplätze. Um dies zu verhindern,
wurde nun die Anzahl der Personen begrenzt, unabhängig ob der Transport auf Steh oder
Sitzplätzen erfolgt. Das Mindestalter der Klassen D und DE wird auf 24 Jahre festgelegt.
Stand: 17. Januar 2011

Quelle: ADAC
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Immerhin fällt die lebensgefährliche 80km/h-Grenze. Ansonsten hätte man da mehr draus machen können.

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Zitat:

Original geschrieben von Lordnikon27


Egal, der Trend geht eh zum Dritt- und Viertmotorrad, hab ich mir sagen lassen 😁

Wenn's von der ganzen Familie getragen wird, ist da die finanzielle Belastung auch nicht so exorbitant hoch. Da nimmt sich dann jeder in Absprache mit den anderen Familienmitgliedern die Maschine aus dem Fahrzeugpool, die er gerade fahren möchte/darf.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Hat sich was dran geändert, dass in D die Sache mit der ungedrosselt höchstens doppelten Leistung nicht umgesetzt werden soll?
Und hieß es nicht, dass von A2 zu A trotzdem noch ne Prüfung fällig wird?

Hm, hatte mich auf den Eröffnungspost verlassen, wenn man google,t findet man die verschiedensten Varianten. Meistens ist von einer praktischen Prüfung beim Übergang A2 auf A die Rede, gleichzeitig heißt es meistens, dass die "offen maximal 70kW" Regel im deutschen Recht nicht übernommen wird. Aber so richtig belastbare Aussagen dazu finde ich nicht.

Egal, abwarten und schauen, was im Endeffekt kommt.

Einmal ein paar Gedanken zur 80er-Drosselung bei 125ern unter 18 Jahren:
Mich würde einmal interessieren, ob diejenigen, die hier die 80 km/h-Regelung befürworten, selbst im Alter von 16 bis 18 Jahren Maschinen mit 80 km/h-Drosselung gefahren haben. Wenn diese Befürworter dies nämlich gemacht hätten, würden sie diese Regelung wohl heute nicht mehr verteidigen. Die Regelung macht eben nur sehr wenig Sinn. In der Tat behindert sie eher andere Verkehrsteilnehmer und der 125er-Fahrer kommt - wenn auch nur geringfügig - langsamer voran. Auch glaube ich nicht, dass 80 km/h in der täglichen Fahrpraxis so viel sicherer sind als 100 km/h (ja mir sind physikalische Grundregeln bekannt). Diese 80er Regel ist - wie auch schon von anderen Teilnehmern zutreffend erläutert - genauso idiotisch wie die 45 km/h Regelung bei Klasse M, wo 50 km/h im Stadtverkehr für weniger Behinderungen sorgen würden. Heute weiß man bei diesen Rollern ja nicht einmal mehr, ob man jetzt einen 45er Roller oder ein frisiertes 25er Mofa vor sich hat.

Zu dem Argument, dass die 125er-Fahrer bei einer Freigabe auf 100 km/h häufiger die Autobahn benutzen würden und sich somit mehr gefährden würden: Der "normale" Jugendliche nutzt doch die 125er als Alltagsgefährt in seinem Wirkungskreis und weniger als Freizeitbeschäftigung: Fahrt zur Schule oder Ausbildung, Freundeskreis, Nebenjob etc... Die wenigsten werden da wohl die Autobahn benötigen. Bleibt noch die Gruppe, die die Autobahn als direkten Weg regelmäßig nutzt bzw. nutzen muss, weil diese Verkehrsverbindung wesentlich günstiger ist: Die werden die Autobahn auch jetzt schon bei einer 80 km/h-Drosselung genauso viel nutzen als wenn sie 100 km/h fahren dürften. Und die ganz wenigen Puristen, die im Alter von 16-18 Jahren Langstreckenfahrten mit ihren Maschinen unternehmen, werden sich auch schon heute nicht von der Autobahn abhalten lassen.

Zur gegenwärtigen 25kw/34 PS-Drosselung:
Ich weiß ja nicht, wer von Euch tatsächlich Erfahrung mit dieser temporären Klasse sammeln durfte. Aber eines ist klar: Mit einer gedrosselten GS500 Fahrzeuge zu überholen, die mit 70 bis 90 km/h vor einem fahren ist nicht lustig. Wer mit 18 auf "richtige" Motorräder umsteigt, macht das dann wohl eher als Freizeitvergnügen (wenngleich man dann an Schön-Wetter-Tagen auch mit mit dem Bike zur Schule/Ausbildung/Arbeit fahren kann). Und wenn man dann als Freizeitvergnügen Motorrad fährt ist es als Biker gar nicht mehr lustig, wenn man etwas langsames vor sich hat. Dann kann man das nämlich auch gleich bleiben lassen.

Ich wage zu behaupten, dass diese 34 PS-Grenze zu einem gewissen Teil auch die Risiko-Neigung junger Fahrer fordert. Z. B. riskiert man bei einem länger andauernden Überholmanöver mehr. Oder man versucht sich "mit Gewalt" an der nächsten roten Ampel vorzudrängeln, um ja die "Schleicher" los zu sein... Motorradfahren bei dem heutigen Verkehr ist ständig mit Überholen verbunden. Wann kann man eigentlich noch frei Fahren, ohne ständig überholen zu müssen? Sonntag morgens um 5.00 Uhr (wenn es hell ist) geht das vielleicht noch...

Ich finde die gegenwärtige PS-Grenze nicht grundsätzlich schlecht und ich vertrete aus eigener Erfahrung die Auffassung, dass man auch mit 34 PS seine Freude haben kann. Allerdings nur solange niemand vor einem herumgurkt, den man mangels Leistung nicht zügig - und damit sicher - überholen kann (die kurzfristige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit will ich an dieser Stelle nicht diskutiert haben).

Hallo Einige_Fragen!

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Heute weiß man bei diesen Rollern ja nicht einmal mehr, ob man jetzt einen 45er Roller oder ein frisiertes 25er Mofa vor sich hat.

Die frisierten Mofas sind schneller!

Oder glaubst Du, daß sich diese Mofaisten damit zufriedengeben

nur

mit den 50ern

mitzuhalten

? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Der "normale" Jugendliche nutzt doch die 125er als Alltagsgefährt in seinem Wirkungskreis und weniger als Freizeitbeschäftigung...

Was heißt "normal"?

Ich sehe mit eigenen Augen, daß bereits Kleinkrafträder das für die Jugendlichen bedeuten, womit sie sich identifizieren.

Die Dinger werden aufgemotzt, jeder möchte das coolere Teil haben.

Wenn jemand eine weit stärkere 125er hat, dann kann er damit doch noch mehr "glänzen".

Nein, da widerspreche ich Dir! Ein Leichtkraftrad ist für einen Jugendlichen mehr als ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand. Das mag auf den 59jährigen zutreffen, der es mit seinem Autoführerschein verwendet, um sparsamer zum Arbeitsplatz zu kommen.
Für einen 16jährigen ist es DAS einzige individuelle Fortbewegungsmittel, das ihn schneller als mit 60 befördert.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Aber eines ist klar: Mit einer gedrosselten GS500 Fahrzeuge zu überholen, die mit 70 bis 90 km/h vor einem fahren ist nicht lustig.

Kann ich zwar nicht mitreden, da ich ungedrosselt fahre(n darf).

Aber mit 34 PS sollten so um die 160 Spitze möglich sein, da dürfte bei 80...100 noch genügend Druck vorhanden sein. Natürlich nicht im obersten Gang. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich wage zu behaupten, dass diese 34 PS-Grenze zu einem gewissen Teil auch die Risiko-Neigung junger Fahrer fordert.

Da kann man sicher volltrefflich darüber streiten.

Was stellt für einen 18jährigen ein größeres Risiko dar, wenn er auf der Landstraße nicht schnell genug an einem Lkw vorbeikommt oder wenn er mit 180 (oder mehr) die Landstraße unsicher macht?

Der Gesetzgeber beantwortet diese Frage mit der Pflicht der Leistungseinschränkung.

Ich bewege mich schon eine ganze Weile motorisiert im öffentlichen Straßenverkehr und kann mit Bestimmtkeit behaupten, daß über je mehr Leistung man verfügt, desto eher man zum Überholen und zur Ungeduld neigt.
Fahre ich ein Fahrzeug, von dem ich weiß, daß ich auf der Landstraße sowieso nicht an dem Lkw vorbeikomme, dann versuche ich es gar nicht erst.
Und verfüge ich über DAS ultimative Fahrzeug, dann überhole ich u.U. auch, wenn es völlig absurd ist.
Und ich komme damit auch durch, bis es einmal nicht mehr paßt... 😰

Der Begriff "Schleichen" ist relativ!
Mit einer Ente schleichen Lkw keineswegs, mit einer R1 sind lebensmüde Porschefahrer viiieeel zu langsam.
Fährt man ein entsprechend leistungsstarkes Fahrzeug, dann unterliegt man einem gewissen Erwartungsdruck. Es gibt sicher Porschefahrer, die sich von Nissan Micras überholen lassen. Die meisten aber kaufen sich einen Porsche, um genau das zu vermeiden! 😁

Die Drosselung ist eingentlich nichts anderes als der Versuch der Entschleunigung einer Risikogruppe im Straßenverkehr.

Ich möchte aber noch einmal betonen, daß es mir ziemlich egal ist, ob 16jahrige in Zukunft mit 85 oder mit 105km/h fahren dürfen!

Alles Gute!

Ramses297.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Und die ganz wenigen Puristen, die im Alter von 16-18 Jahren Langstreckenfahrten mit ihren Maschinen unternehmen, werden sich auch schon heute nicht von der Autobahn abhalten lassen.

Vor allem konnte ich mit 107km/h Tacho Vmax damals hinter Reisebussen her fahren, statt mich bei abgeregelt 80km/h von LKW überholen lassen zu müssen die 90km/h schaffen. Und ich hab nie ne Lichthupe kassiert oder wurde bedrängelt.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Aber eines ist klar: Mit einer gedrosselten GS500 Fahrzeuge zu überholen, die mit 70 bis 90 km/h vor einem fahren ist nicht lustig.
Kann ich zwar nicht mitreden, da ich ungedrosselt fahre(n darf).
Aber mit 34 PS sollten so um die 160 Spitze möglich sein, da dürfte bei 80...100 noch genügend Druck vorhanden sein. Natürlich nicht im obersten Gang. 🙄

Ich kann zum Glück auch nicht mit reden, da ich die 34PS Drossel mit 18 nicht habe erdulden müssen. Die CBF wäre sonst nur 150 gelaufen. Aber ich hab den Vergleich vom gemeinsamen Fahren mit jemandem mit knapp 30PS (bin mir aber nicht ganz sicher) und da war oberhalb von 80km/h kaum ans Überholen zu denken, nur mit viel Platz. Und vor allem wenn dem PKW dann doch noch einfiel, zu beschleunigen, wurde es dann eben eng, oder aus dem Ort raus, wenn der PKW naturgemäß ebenfalls beschleunigt. Aber ok, nicht ganz fairer Vergleich weil wie gesagt noch mal ein paar PS weniger und ne Cruiser war's auch noch.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich wage zu behaupten, dass diese 34 PS-Grenze zu einem gewissen Teil auch die Risiko-Neigung junger Fahrer fordert.
Da kann man sicher volltrefflich darüber streiten.
Was stellt für einen 18jährigen ein größeres Risiko dar, wenn er auf der Landstraße nicht schnell genug an einem Lkw vorbeikommt oder wenn er mit 180 (oder mehr) die Landstraße unsicher macht?
Der Gesetzgeber beantwortet diese Frage mit der Pflicht der Leistungseinschränkung.

Ich bewege mich schon eine ganze Weile motorisiert im öffentlichen Straßenverkehr und kann mit Bestimmtkeit behaupten, daß über je mehr Leistung man verfügt, desto eher man zum Überholen und zur Ungeduld neigt.

Kann ich nicht zustimmen. Mehr Leistung macht souveräner und man denkt sich auch einfach mal: "Ne, lass mal, kriegst eh gleich ne bessere Chance, hier musst du jetzt nicht." Oder auch: "Soll er doch überholen, ich WILL grade nicht und brauch niemandem was beweisen, man sieht ja, dass ich könnte wenn ich wollte." Hingegen bei wenig Leistung muss man, wenn man überholen will, jede sich bietende Lücke nutzen, einfach weil man nicht so oft die Gelegenheit zum Überholen bekommt. Insgesamt isses aber eher ne Typfrage, ob jemand nun überholt oder mit schwimmt, weniger eine Leistungsfrage.

Das ist auch gar nicht das Problem bei den 34PS. Die meisten Autofahrer kommen im Verhältnis mit weniger aus und beklagen sich auch nicht. Schwieriger ist der Schritt von 34PS zu bis zu 200PS. Die Stufung 15-34-120 (wenn man z. B. ne 600er Supersportler nimmt) passt einfach nicht. Und darauf reagiert der Gesetzgeber ja nun, indem die 34PS vernünftiger Weise auf 48PS angehoben werden.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Kann ich zwar nicht mitreden, da ich ungedrosselt fahre(n darf).
Aber mit 34 PS sollten so um die 160 Spitze möglich sein, da dürfte bei 80...100 noch genügend Druck vorhanden sein. Natürlich nicht im obersten Gang. 🙄
Ich kann zum Glück auch nicht mit reden, da ich die 34PS Drossel mit 18 nicht habe erdulden müssen. Die CBF wäre sonst nur 150 gelaufen. Aber ich hab den Vergleich vom gemeinsamen Fahren mit jemandem mit knapp 30PS (bin mir aber nicht ganz sicher) und da war oberhalb von 80km/h kaum ans Überholen zu denken, nur mit viel Platz. Und vor allem wenn dem PKW dann doch noch einfiel, zu beschleunigen, wurde es dann eben eng, oder aus dem Ort raus, wenn der PKW naturgemäß ebenfalls beschleunigt. Aber ok, nicht ganz fairer Vergleich weil wie gesagt noch mal ein paar PS weniger und ne Cruiser war's auch noch.

Ich kann allerdings mitreden. Die 34 PS Zeit liegt seit September hinter mir.

Nunja, dass man gedrosselt nicht überholen kann, kann ich so nicht unterschreiben. Bis etwa 130 km/h kann man gedrosselt ganz normal überholen wie mit jedem sportlicheren Auto zwischen 150 und 200 PS auch. Also ist es sicherlich nicht unmöglich, aber nicht so recht das wie man sich das bei nem Motorrad vorstellt.

Nervig an der ganzen Überholgeschichte sind allerdigns wirklich PKW in diesem Leistungsbereich, deren Fahrer plötzlich der Meinung sind ein kleines Rennen mit dem Überholenden Motorrad zu veranstalten. Ist mir schon mehrmals passiert und kann unter Umständen auch echt eng werden. Ebenso wird es kniffelig wenn man auf der Landstraße gleich zwei LKW vor sich hat. Um beide in einem Rutsch zu überholen braucht man schon ne riesige Lücke.

Generell ist überholen als Solist also nicht so das Problem, wirklich zäh wirds erst mit ner Sozia.

Das Anheben der PS-Grenze find ich aber dennoh gut, allein schon um ein motorradmäßigeres Feelig beim Überholen zu bekommen und den oben genannten besonders nervigen Punkten aus dem Weg gehen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Hallo Einige_Fragen!

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Der "normale" Jugendliche nutzt doch die 125er als Alltagsgefährt in seinem Wirkungskreis und weniger als Freizeitbeschäftigung...
Was heißt "normal"?
Ich sehe mit eigenen Augen, daß bereits Kleinkrafträder das für die Jugendlichen bedeuten, womit sie sich identifizieren.
Die Dinger werden aufgemotzt, jeder möchte das coolere Teil haben.
Wenn jemand eine weit stärkere 125er hat, dann kann er damit doch noch mehr "glänzen".

Nein, da widerspreche ich Dir! Ein Leichtkraftrad ist für einen Jugendlichen mehr als ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand. Das mag auf den 59jährigen zutreffen, der es mit seinem Autoführerschein verwendet, um sparsamer zum Arbeitsplatz zu kommen.
Für einen 16jährigen ist es DAS einzige individuelle Fortbewegungsmittel, das ihn schneller als mit 60 befördert.

Mich stört es, dass Jugendliche Zweiradfahrer grundsätzlich als Raser dargestellt werden, bei denen jeder den anderen noch mehr übertrumpfen will.

Meine Jugendzeit ist auch schon über ein Jahrzehnt her. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Jugendlichen heute wesentlich anders sind als früher. Zumal die heutige Jugend ja wohl doch mehr in Richtung Facebook, Smartphone und Co. orientiert ist. Also ich vermute sogar, dass das Interesse an Zweirädern unter Jugendlichen eher abgenommen hat. Wie gesagt, ist aber nur eine Vermutung.

Die Gruppe, die mit 16 Jahren überhaupt einen A1-Führerschein macht, ist vermutlich relativ klein, ich schätze so maximal 5-10 % eines Jahrgangs (rein subjektiv geschätzt). Den M-Schein haben früher wohl noch etwas mehr gemacht. Ob überhaupt noch viele den M-Schein machen, wenn Sie mit 17 sowieso den Führerschein machen, weiß ich nicht. Aber mit Leistungssteigerung zu protzen, ist wohl eher nicht mehr so in, weil es viele Nicht-Fahrzeuginhaber schlichtweg nicht interessiert. Man kann sein "Prestige" vielleicht noch dadurch etwas erhöhen, dass man sich überhaupt eine 125er samt Führerschein etc. mit 16 Jahren leisten kann. Aber ob man mit illegalem Tuning heute noch der Held in der Schule ist, bezweifle ich.

"Fachgespräche" unter Fahrzeuginhabern wird es wohl unter Jugendlichen schon immer gegeben haben und sicherlich wird sich da auch über (illegales) Tuning unterhalten werden. Das wird heute nicht anders als früher sein. Sicherlich gibt es auch einige, die es wirklich übertreiben. Aber jeden Jugendlichen als "gefährlichen Aufmotzer" o. ä. zu bezeichnen, finde ich völlig übertrieben. Klar hat man sich oft über seine Fahrzeuge unterhalten. Im Vordergrund stand aber auch schon damals die endlich erreichte Mobilität. Vor allem wenn man auf dem Land ohne gute öffentliche Nahverkehrsanbindung lebt war und ist ein Zweirad ein Segen.

Ob illegales Tuning prestigeträchtig ist, ist möglicherweise auch - bei allem Respekt - ein Unterschied, ob der Jugendliche seine Pausen auf dem Hof der beruflichen Gewerbeschule oder am Gymnasium verbringt. Meine Klassenkameraden hätte ich damit jedenfalls nicht beeindrucken können.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Aber eines ist klar: Mit einer gedrosselten GS500 Fahrzeuge zu überholen, die mit 70 bis 90 km/h vor einem fahren ist nicht lustig.
Kann ich zwar nicht mitreden, da ich ungedrosselt fahre(n darf).
Aber mit 34 PS sollten so um die 160 Spitze möglich sein, da dürfte bei 80...100 noch genügend Druck vorhanden sein. Natürlich nicht im obersten Gang. 🙄

Meine ist damals zumindest laut Tacho über 180 km/h gelaufen, eingetragen mit 135 km/h. Verändert wurde von mir nichts.

Ich gebe gerne zu, dass ich kein Fahrer war und bin, der die Maschinen gerne hochdreht. Als eher vorsichtiger Fahrer vertrat ich zumindest oft die Auffassung, dass ich nicht genügend Leistungsreserven zum sicheren Überholen habe bzw. hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich wage zu behaupten, dass diese 34 PS-Grenze zu einem gewissen Teil auch die Risiko-Neigung junger Fahrer fordert.
Da kann man sicher volltrefflich darüber streiten.
Was stellt für einen 18jährigen ein größeres Risiko dar, wenn er auf der Landstraße nicht schnell genug an einem Lkw vorbeikommt oder wenn er mit 180 (oder mehr) die Landstraße unsicher macht?
Der Gesetzgeber beantwortet diese Frage mit der Pflicht der Leistungseinschränkung.

Wie oben geschrieben, meine GS500 hätte ich damals - zumindest laut Tacho - auch mit 180 km/h auf der Landstraße bewegen können. Also daran sollten die 34 PS nicht scheitern (und dabei ist es jetzt egal, ob das BIKE 180 km/h oder nur 150 km/h läuft).

Wenn der 18-Jährige meint, mit 180 km/h auf der Landstraße fahren zu müssen, dann ist er so unreif, dass er auch mit 34 PS nicht ordentlich umgehen können wird. Auf jeden Fall ist es sicherer, den LKW mit entsprechend Leistungsreserven zu überholen als mit 34 PS. Der von Dir exemplarisch genannte 180 km/h-Landstraßenfahrer wird unabhängig von seiner PS-Leistung garantiert zum Überholen ansetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Ich bewege mich schon eine ganze Weile motorisiert im öffentlichen Straßenverkehr und kann mit Bestimmtkeit behaupten, daß über je mehr Leistung man verfügt, desto eher man zum Überholen und zur Ungeduld neigt.
Fahre ich ein Fahrzeug, von dem ich weiß, daß ich auf der Landstraße sowieso nicht an dem Lkw vorbeikomme, dann versuche ich es gar nicht erst.
Und verfüge ich über DAS ultimative Fahrzeug, dann überhole ich u.U. auch, wenn es völlig absurd ist.
Und ich komme damit auch durch, bis es einmal nicht mehr paßt... 😰

Ich glaube, das ist auch irgendwie eine Charakter-, Mentalitäts- und/oder Persönlichkeitsfrage. Gleichgültig, ob ich jetzt in einem PS-starken Auto oder Motorrad unterwegs bin. Ich hatte noch nie das Gefühl, besonders aufgehalten zu werden bzw. ungeduldig zu werden, weil ich jetzt viel PS habe.

Das alles hier ist aber auch eine Frage der persönlichen Risikoneigung. Ich werde auch mit dem PKW öfter einmal von anderen überholt und da liegt es nicht daran, dass ich zu wenig und die zuviel PS haben. Ich verteufle den Überholenden dann meistens nicht als gefährlichen Raser, nur weil dieser meint, gerade schneller fahren zu müssen. Dessen Risikoneigung ist vielleicht nur mehr ausgeprägt als meine. Damit müssen sowohl ich als auch er klar kommen. Der Überholende hält mich in dem Moment vielleicht für einen Langsamfahrer. Ich bin mir sicher, mein Auto mindestens - wenn nicht sogar noch besser - zu beherrschen als der gerade Überholende. Wenn es z. B. bei einem Notfall erforderlich wäre, so schnell oder schneller zu fahren als der gerade Überholende, könnte ich dies auch. Ich muss es aber jetzt gerade nicht. - Und ich habe glücklicherweise noch nie ein Fahrzeug rausgelegt oder sonst wie einen selbst verschuldeten Unfall gehabt. Ich hoffe sehr, dass es so bleibt.

Hallo Forum!

Zitat:

Original geschrieben von shnoopix


Nunja, dass man gedrosselt nicht überholen kann, kann ich so nicht unterschreiben. Bis etwa 130 km/h kann man gedrosselt ganz normal überholen wie mit jedem sportlicheren Auto zwischen 150 und 200 PS auch. Also ist es sicherlich nicht unmöglich, aber nicht so recht das wie man sich das bei nem Motorrad vorstellt.

Da möchte ich ganz ketzerisch (und nicht ganz ernst gemeint) behaupten, daß diejenigen, die sich beschweren, wohl mit einem gedrosselten Supersportler unterwegs waren, bei dem die 34 PS als Leistungsspitze am Ende des möglichen Drehzahlbandes erlangt wurden. 😉

So ganz unmöglich finde ich das aber auch nicht! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Mich stört es, dass Jugendliche Zweiradfahrer grundsätzlich als Raser dargestellt werden, bei denen jeder den anderen noch mehr übertrumpfen will.

Darum geht es auch gar nicht!

Jugendliche sind aber nun einmal unstrittig eine

besondere

Risikogruppe!

Der Staat möchte deshalb so eine Art Fürsorgepflicht übernehmen und die Unfallzahlen dieser Gruppe niedrig halten.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Aber ob man mit illegalem Tuning heute noch der Held in der Schule ist, bezweifle ich.

Das würde ich pauschal auch nicht behaupten.

Wenn man aber in einer Gruppe ist, die es damit nicht so genau nimmt und allesamt tunt, dann möchte sicher einer den anderen mit der Endleistung -geschwindigkeit übertreffen.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Vor allem wenn man auf dem Land ohne gute öffentliche Nahverkehrsanbindung lebt war und ist ein Zweirad ein Segen.

Dem möchte ich keineswegs widersprechen!

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Wenn der 18-Jährige meint, mit 180 km/h auf der Landstraße fahren zu müssen, dann ist er so unreif, dass er auch mit 34 PS nicht ordentlich umgehen können wird.

Besser mit 180 als mit 260! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Auf jeden Fall ist es sicherer, den LKW mit entsprechend Leistungsreserven zu überholen als mit 34 PS.

Der Überholvorgang an sich ist sicher richtig, außer in Fällen, wo so schnell überholt wird, daß die Kontrolle über die Maschine verloren geht. Soll es ja auch schon gegeben haben...

Aber mit der entsprechenden Leistung wird eben eher auch ein riskantes Überholmanöver durchgeführt.

Warum waren früher und sind heute z.T. auch noch leistungsstarke Fahrzeuge teurer in der Versicherung?

Doch nicht, weil das Überholen sicherer ist!

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich glaube, das ist auch irgendwie eine Charakter-, Mentalitäts- und/oder Persönlichkeitsfrage. Gleichgültig, ob ich jetzt in einem PS-starken Auto oder Motorrad unterwegs bin. Ich hatte noch nie das Gefühl, besonders aufgehalten zu werden bzw. ungeduldig zu werden, weil ich jetzt viel PS habe.

Sicher ist das eine Charakterfrage! Aber weiß der Gesetzgeber oder der Fahrprüfer, wie der frische Führerscheinbesitzer sich charakterlich im Straßenverkehr verhalten wird?

Junge Leute sind in der Gesamtheit gesehen charakterlich weniger gefestigt als die reifere Generation.

Natürlich gibt es 16jährige, die verantwortungsbewußter sind als 50jährige, man muß das aber in der Gesamtheit betrachten.

Ich darf von mir behaupten, daß ich eher zu langsam als zu schnell fahre. Bislang habe ich weder im Pkw noch auf dem Motorrad einen "Expresszuschlag" erhalten, und ich bin schon an vielen Blitzern vorbeigefahren.

Nun hatte einmal ich für ein paar Tage einen Audi TDI, der zwar kein Rennwagen ist, aber doch ziemlich viel Druck schon von unten heraus hat.

Auf der Autobahn mußte ich mich schon ziemlich zusammenreißen. Die Kiste verführte doch mächtig dazu, vor allem das Beschleunigungsvermögen auszunutzen.

Von daher wundert es mich kein bißchen, daß die Versicherungseinstufung für diese Motorisierung entsprechend hoch ist.

Und ich gebe auch offen zu, daß ich mit diesem Fahrzeug eindeutig risikoreicher gefahren bin.

Ich bin der Meinung, daß die 16 und 17jährigen, die sich beklagen, auf einem recht hohen Niveau jammern.
Sie müssen (vielmehr mußten sie) sich zwei Jahre (gezwungenermaßen) zurückhalten.
Hätte der Gesetzgeber soviel Vertrauen, dann würde er keine Drossel vorschreiben, sondern würde sie nur verpflichten, nicht über 80 km/h zu fahren. 😉
Wieviele von ihnen würden sich daran halten?
Ich kann mir auch einfach nicht vorstellen, daß diese Gruppe von jungen Leuten es so eilig haben muß, 20 km/h schneller zu fahren - besser gesagt, das Argument sehe ich nicht ein.
Lkw dürfen auf unabsehbare Zeit nur 80 fahren. Da sehen es ja auch alle ein, daß schneller gefährlicher bedeuten würde. Und Brummifahrer fahren garantiert unter Zeitdruck!
Da wäre der Aufschrei nach mehr an Tempo verständlicher.
Man könnte doch auch sagen, daß wenn Lkw schneller führen, sie nicht zu riskanten Überholmanövern verführen würden! 😉

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Da möchte ich ganz ketzerisch (und nicht ganz ernst gemeint) behaupten, daß diejenigen, die sich beschweren, wohl mit einem gedrosselten Supersportler unterwegs waren, bei dem die 34 PS als Leistungsspitze am Ende des möglichen Drehzahlbandes erlangt wurden. 😉
So ganz unmöglich finde ich das aber auch nicht! 🙄

Verstehe ich nicht so ganz. Bei nem aktuellen 600er Supersportler ist das ab 5000U/min der Fall. Um über die nächsten 10.000U/min die Leistung bei 34PS konstant zu halten, muss dann nur noch das Drehmoment reduziert werden. Von einer "Leistungsspitze" kann da nicht die Rede sein - also nicht nur weil keine Leistung da ist, sondern eben auch weil die "Spitze" gänzlich fehlt.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Aber mit der entsprechenden Leistung wird eben eher auch ein riskantes Überholmanöver durchgeführt.

Das ist doch genau falsch rum gedacht. Mit mehr Leistung sind mehr Überholmanöver sicher möglich. Es wird der Zugzwang reduziert, riskante Überholmanöver durchzuführen, weil die Schwelle wann ein sicheres zum riskanten Überholmanöver wird viel höher liegt.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Ich bin der Meinung, daß die 16 und 17jährigen, die sich beklagen, auf einem recht hohen Niveau jammern.
Sie müssen (vielmehr mußten sie) sich zwei Jahre (gezwungenermaßen) zurückhalten.

Vier Jahre. Wer mit 16 anfängt muss sich vier Jahre zurückhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Ich kann mir auch einfach nicht vorstellen, daß diese Gruppe von jungen Leuten es so eilig haben muß, 20 km/h schneller zu fahren - besser gesagt, das Argument sehe ich nicht ein.

Es geht ja nicht um's "eilig haben", sondern um die Sicherheit und den Verkehrsfluss. Der LKW ist auf 60km/h beschränkt - m. E. ist es völlig an der Realität vorbei, zu wollen, dass ein LKW außerorts genau so schnell fährt wie innerorts, unabhängig vom Ausbauzustand der Bundesstraße - weil er mit hoher Masse und hohem Schwerpunkt konstruktionsbedingt eine größere Gefahr darstellt. Daher wird abgewogen ob der LKW mit höherem Tempo oder die Verkehrsbehinderung und die Notwendigkeit zum Überholen eine größere Gefährdung darstellt. Beim Motorrad trifft dies nicht zu, im Gegenteil ist die Masse erheblich geringer, es wäre also logisch, mit dem Motorrad schneller fahren zu dürfen. Es besteht also keine Grundlage dafür, den Verkehr hinter einem solchen Fahrzeug einzubremsen und zu Überholmanövern zu verleiten. Dazu kommt dann noch, dass der Motorradfahranfänger mit ähnlichen Problemen wie Radfahrer zu kämpfen hat - dichtes Auffahren, unterschreiten des seitlichen Sicherheitsabstands etc.

Auf einer Straße wo die meisten VT mit 110...120km/h sicher unterwegs sind, ist es einfach unsinnig zu behaupten, die Sicherheit eines Anfängers würde gesteigert, indem er nur 80 statt 100 fährt.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Darum geht es auch gar nicht!
Jugendliche sind aber nun einmal unstrittig eine besondere Risikogruppe!
Der Staat möchte deshalb so eine Art Fürsorgepflicht übernehmen und die Unfallzahlen dieser Gruppe niedrig halten.

Das mag sein, konsequent geschieht dies aber nicht. Wieso sonst darf man nach dem Führerschein (mit 18) zwar "nur" ein 34PS-Motorrad fahren, mit dem die Tötung anderer Menschen relativ unwahrscheinlich ist, aber sofort Papis 300PS-Karre? Ich habe grundsätzlich nichts gegen staatliche Fürsorge, diese sollte dann aber auch konsequent und logisch nachvollziehbar sein, anstatt Ausdruck der unterschiedlichen Macht der entsprechenden Lobby-Verbände zu sein!

Drum wird der A2 Schein jetzt ja auf's Niveau der 300PS Karre angehoben. ^^
Wenn's mehr erschwingliche 1.000PS PKW gäbe, käme da sicher auch bald so ne Grenze.

Hallo Wraithrider!

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Verstehe ich nicht so ganz. Bei nem aktuellen 600er Supersportler ist das ab 5000U/min der Fall. Um über die nächsten 10.000U/min die Leistung bei 34PS konstant zu halten, muss dann nur noch das Drehmoment reduziert werden. Von einer "Leistungsspitze" kann da nicht die Rede sein - also nicht nur weil keine Leistung da ist, sondern eben auch weil die "Spitze" gänzlich fehlt.

Manchmal wundere ich mich, daß Du das (schon mehrmals wiederholt) nicht verstehst!

Eine Drossel ist technisch gesehen, meistens etwas völlig simples!

Mal bekommt der Motor weniger Luft, oft sogar ist ein Gasanschlag verbaut - einfacher geht es kaum!

Der Motor wird höchstens noch eingestellt, um gewisse Schadstoffgrenzen einzuhalten - wenn überhaupt!

Eine Drehmomentanpassung, wie sie Dir vorschwebt, gibt es NICHT!

Und sie wäre auch völlig utopisch!

Bei Tourern (ungedrosselten wohlgemerkt) wird das Drehmoment sehr wohl optimiert, weil es der Zielgruppe nicht auf maximale Leistung ankommt, sondern auf souveränes Fahren. Beides geht einfach (noch?) nicht!

Wenn Du bei der Diskussion über die Zwei- und Vierzylinder verständig mitgelesen hättest, dann wäre Dir bestimmt aufgefallen, daß die Motoren mit der größten Leistung Vierzylinder mit kleinem Hub sind. Leistung geht mit Drehzahl einher.

Und Kurzhuber haben auch ihr Drehmoment bei hohen Drehzahlen.

Natürlich sind 34 PS 34 PS. Aber über das Leistungs

fenster

sagt das doch überhaupt nichts aus.

Noch einmal: Du wirst Deinen optimalen Motor nicht finden, der von Drehzahl 0 bis zur maximalen seine Nennleistung hergibt. Nicht einmal bei Elektromotoren, die sich wesentlich besser in dieser Hinsicht konstruieren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Das ist doch genau falsch rum gedacht. Mit mehr Leistung sind mehr Überholmanöver sicher möglich. Es wird der Zugzwang reduziert, riskante Überholmanöver durchzuführen, weil die Schwelle wann ein sicheres zum riskanten Überholmanöver wird viel höher liegt.

Ich denke, diese Ansicht liegt in der irrigen Annahme, man

müsse in jedem Fall

überholen.

Fährt man mit 80 und überholt den mit 79,999 km/h fahrenden Lkw nicht, dann werden Risiken minimiert. Man verunglückt nicht, weil man zu schnell wird, man rauscht nicht versehentlich in den Gegenverkehr und schätzt auch Lücken nicht falsch ein, ganz einfach weil man eben NICHT überholt.

Wenn Du mit 82 einen mit 79 fahrenden Tanklaster überholst und Dich damit rausredest, daß es gefährlich ist, weil Du ja nicht schneller fahren kannst, dann hilft Dir keiner weiter.

Ehe es noch ausartet:
Natürlich nervt es, wenn man einen Lkw, einen Bus oder - noch schlimmer 😁 - einen Sonntagsfahrer im Mittelgebirge vor sich hat, der einem an der Schräglage hindert. Aber es rechtfertigt nicht den Ruf nach noch mehr Leistung!

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Ich bin der Meinung, daß die 16 und 17jährigen, die sich beklagen, auf einem recht hohen Niveau jammern.
Sie müssen (vielmehr mußten sie) sich zwei Jahre (gezwungenermaßen) zurückhalten.
Vier Jahre. Wer mit 16 anfängt muss sich vier Jahre zurückhalten.

Nicht auf einem Leichtkraftrad, um das es hier geht.

Macht jemand den A beschränkt, dann jammert er auf einem noch höheren Niveau.

Ich möchte wetten, daß ich in mindestens 95% aller Fällen mit nicht mehr als 34 PS unterwegs bin, obwohl ich die 72 Pferdchen mobilisieren könnte! Es existiert auch keine Pflicht für ungedrosselt fahrende Biker, stets über 34 abzurufen - manchmal scheint mir das so, wenn ich das so lese...!

Und ich kann mich nicht beklagen, langsam zu sein.

Überholen verkneife ich mir, wenn ich die Strecke nicht überschauen kann oder mir nicht sicher bin.

Wenn man unbedingt überholen will/muß, dann ergeben sich brenzliche Situationen, egal mit welcher Leistung man unterwegs ist.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Der LKW ist auf 60km/h beschränkt ...

Aha!

Wo fährst Du eigentlich?

Die Lkw Fahrer halten sich genausoviel an die 60er Beschränkung auf der Landstraße, wie Du an die 100er.

Langsamere Lkw habe ich nur vor mir, wenn sie entsprechend Gewicht haben und wegen Steigungen und mangelnder Beschleunigung nicht anders können.

Mit 60 sehe ich nur Kranwagen... 🙄

Alles Gute!

Ramses297.

MOTORRAD kommt da zu einem völlig anderen Ergebnis als du:
http://www.motorradonline.de/.../309291?seite=3
Hmm... wem werde ich da nun mehr glauben...

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Ich denke, diese Ansicht liegt in der irrigen Annahme, man müsse in jedem Fall überholen.

Ganz falsch. Der Punkt ist: Man WILL in jedem Fall überholen. Bei Leuten die ohnehin nicht überholen wollen, hat sich die Diskussion ja erübrigt.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Fährt man mit 80 und überholt den mit 79,999 km/h fahrenden Lkw nicht, dann werden Risiken minimiert. Man verunglückt nicht, weil man zu schnell wird, man rauscht nicht versehentlich in den Gegenverkehr und schätzt auch Lücken nicht falsch ein, ganz einfach weil man eben NICHT überholt.

Da denkst du aber vollkommen falsch. Der LKW darf ja nur 60 fahren. Und man selbst im Beispiel 80. Man KÖNNTE also 20km/h schneller und man DARF somit auch überholen. Also tut man's. Dann fehlt's aber wieder an Beschleunigung und wenn man schneller vorbei käme, dann liefe es auch besser. Aber so nimmt man halt auch ne eigentlich zu knappe Lücke, weil geht ja nur so.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Aber es rechtfertigt nicht den Ruf nach noch mehr Leistung!

Na zum Glück hat da der Gesetzgeber inzwischen mehr Einsehen als du. Es geht auch nicht um eine Rechtfertigung, sondern um eine realistische Einschätzung der Situation. Zu sagen "ja aber wenn du gar nicht überholen würdest, dann wär's noch ungefährlicher" geht schlicht an der Realität auf der Straße vorbei. Da kannst du auch sagen: "Wieso denn ein Kondom? Wenn du GAR KEINEN Sex hast, dann kann auch nix passieren."

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Vier Jahre. Wer mit 16 anfängt muss sich vier Jahre zurückhalten.
Nicht auf einem Leichtkraftrad, um das es hier geht.

Natürlich auf einem Leichtkraftrad. Wer erst mit A2 anfängt, der muss sich "nur" zwo Jahre zurückhalten (lassen). Aber wer mit 16 und somit A1 anfängt, der muss sich vier Jahre zurückhalten (lassen). Ist einfach mal so.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Ich möchte wetten, daß ich in mindestens 95% aller Fällen mit nicht mehr als 34 PS unterwegs bin, obwohl ich die 72 Pferdchen mobilisieren könnte!

Das ist doch aber deine ganz persönliche Risikoentscheidung, wenn du zum Überholen nicht mehr als 34PS benutzt, obwohl du mehr nutzen könntest.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Überholen verkneife ich mir, wenn ich die Strecke nicht überschauen kann oder mir nicht sicher bin.
Wenn man unbedingt überholen will/muß, dann ergeben sich brenzliche Situationen, egal mit welcher Leistung man unterwegs ist.

Mit mehr Leistung gibt's aber nun mal weniger Fälle, in denen die notwendige Strecke nicht überschaubar ist oder man sich nicht sicher ist. Dadurch verringern sich die brenzligeren Situationen. Für's Fahren mit wenig Leistung braucht's einfach viel mehr Geduld und das ist ja nun bekanntlich nicht grade die Stärke der Jugend.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Der LKW ist auf 60km/h beschränkt ...
Aha!
Wo fährst Du eigentlich?
Die Lkw Fahrer halten sich genausoviel an die 60er Beschränkung auf der Landstraße, wie Du an die 100er.

Um so besser, dass sich praktisch keiner an die 80er A1 Beschränkung hält. Denn dann käme es tatsächlich zum Fall 75km/h vs. 82km/h wie du es oben beschreibst.

Hab da mal eine Frage bin 35 Jahre jung hab den A1 und den Autoführerschein.

Wie ist das jetzt wenn ich den A2 oder sogar den großen A Motorradführerschein haben will

Ich brauch da blos eine Praktische Prüfung ?
Brauche ich einen Sehtest ?

Hat da jemand sichere Informationen

Gruß
Ratmann

Zitat:

Original geschrieben von Ratmann


Hab da mal eine Frage bin 35 Jahre jung hab den A1 und den Autoführerschein.

Wie ist das jetzt wenn ich den A2 oder sogar den großen A Motorradführerschein haben will

Wenn du ihn

jetzt

haben willst -> ganz normal anmelden zu »A direkt« und gut.

Zitat:

Original geschrieben von Ratmann


Ich brauch da blos eine Praktische Prüfung ?

Nein. Das volle Programm. Die Regelung für den A2 tritt erst ab dem 19.01.2013 in Kraft. Zumal du dann bei Vorbesitz A1 nur den A2 direkt per Prüfung erwerben könntest. Der Direkteinstieg in den »offenen A« hat ebenfalls obligatorische Sonderfahrten - also so wie auch jetzt schon.

Zitat:

Original geschrieben von Ratmann


Brauche ich einen Sehtest ?

Ja.

Zitat:

Original geschrieben von Ratmann


Hat da jemand sichere Informationen

Ja. 🙂

Ich habe den A direkt bei Vorbesitz A1 letztes Jahr erworben. Ein paar Zeilen dazu sind hier zu finden:

www.ybrfreun.de - Kosten für die Klasse »A«

Grüße, Martin

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