Die ABE-Falle

Aus einem anderen Forum und weil es hier bestimmt auch "Betroffene" gibr:

Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

Die zweite Änderung und alle weiteren müssen eingetragen werden.

Dort im Forum sind bisher zwei Motorradfahrer in eine Grosskontrolle mit besonders geschulten Polizisten geraten. Das kostet 50€ und die Weiterfahrt wird untersagt.

Begründung: Der Gesetzestext spricht von einer Änderung am serienmäßigen Motorrad, die über die ABE erlaubt wird. Die zweite Änderung ist nicht mehr am serienmäßigen Motorrad vorgenommen.

Diese Sichtweise ist natürlich noch nicht bei jedem Polizisten und TÜVler angekommen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das verbreiten wird.

Beste Antwort im Thema

Die Sichtweise der örtlichen Exekutive.
Genauso buchstabengetreu wie man die Füße nur dann von den Rasten nehmen darf, wenn es der Strassenzustand erfordert. Nicht aber einfach vor der Roten Ampel oder dem geschlossenen Bahnübergang. Und auch nicht wenn man von der Exekutive auf einem normalen asphaltierten Parkplatz rausgewunken wird.
Gesetz ist Gesetz!

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Dann informier dich mal, wie scharf die Polizei derzeit auf umgebaute Fahrzeuge ist. 😉
Die Zeiten wo man sich drauf verlassen konnte, dass die Polizei zu faul ist den dicken Stapel Papiere durchzuschauen ist vorbei.

Ich war mehr als 40 Jahre bei der Polizei und kenne die Rechtslage sehr genau.

Ich war auch Mitglied des KTM BaWü. Wir haben die Verhältnismäßigkeit In den Vordergrund gestellt.

Wenn ich sage, dass mir persönlich kein solcher Fall bekannt ist, Ist das schlicht Fakt.

Dass es Beamte gibt, die auf sowas spitz sind, habe ich dadurch nicht bestritten, finde es gleichsam bedauerlich.

Da muss ich mich nicht informieren, Ich kenne mich damit bestens aus.

Daher bin ich auch in der Lage, eine pragmatische Lösung aufzuzeigen, wie man diesem Stress aus dem Weg gehen kann.

Ich habe nämlich Null Bock auf Debatten mit der Rennleitung

Ich habe an meinen Mopeds so manches verändert, einiges definitiv ohne Zulassung: Seiten-/Emblemblinker von Schroedies ohne Zulassung, schnell blinkendes Gefahrenbremslicht bei Verzögerung von mehr als 0,6G, geänderte Lichtschaltung (bei Lichthupe gehen grundsätzlich die Nebler mit an) und noch ein paar andere Spielereien. Alle Modifikationen konnte ich sowohl bei der HU als auch bei einer Polizeikontrolle vernünftig erklären und begründen, Stress hatte ich deswegen noch nie, ganz im Gegenteil ... einem Prüfer hab ich später mal Emblemblinker an seiner K1300GT nachgerüstet, einem Polizisten hab ich das Gefahrenbremslicht in seine private R1150RT eingebaut ... der wollte das sogar in seiner 12er Dienstmaschine habe , was ich aber abgelehnt habe!

Ich danke euch. Gut dann entspanne ich mal wieder. Das Thema kann einen echt kirre machen wenn man versucht sich damit zu befassen. Der TÜV meinte gestern ja das muss man eintragen lassen, da reichen die ABEs alleine nicht mehr. Eine andere Werkstatt meinte dagegen dass es ganz streng genommen zwar richtig sein mag, aber dass eben auf die Verhältnismäßigkeit geachtet wird. Zwar sagt die Bescheinigung für die Reifen dass das Motorrad im Originalzustand sein muss aber jeder Prüfer (ob Polizei oder TÜV) hat genug Menschenverstand um zu wissen dass andere Reifen und ein anderes Windschild oder andere Endtöpfe sich nicht negativ aufeinander auswirken. Andere Reifen und andere Federn könnten dagegen durchaus bemängelt werden. Er selber fährt Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und da werden die Reifen nun mal auf Serienmotorräder getestet. Daher können sie nun mal die Unbedenklichkeit nur für Serienmotorräder garantieren.

Er sagte auch dass serienmäßiger Zustand nicht gleich Originalzustand ab Werk heißen muss. Wenn zum Beispiel Bremsleitungen ausgetauscht werden weil die verbauten Leitungen gewechselt werden müssen, spielt es eigentlich keine Rolle ob man wieder die Gummileitungen nimmt oder eben auf Stahlflex umsteigt. In dem Fall wäre es quasi dem serienmäßigen Zustand gleichgestellt (sofern diese Leitung natürlich auch für das jeweilige Motorrad vorgesehen ist). Gleiches Beispiel bei Bremsscheiben. Diese müssen eben auch mal gewechselt werden weil sie verschlissen sind. Ob man da jetzt die Originalscheiben nimmt oder Brembo/TRW - so lange die Scheiben gleichwertig sind, gäbe es keine Probleme. Was anderes wäre es natürlich, wenn die verbauten Scheiben plötzlich größer, kleiner, dicker oder dünner als die Originalbremsscheiben wären.

Ich selber habe bisher wie gesagt kein Erfahrungen mit Kontrollen gemacht. Wird sich aber sicher auch noch ändern. An einem schönen Tag im Schwarzwald (Gegend Schwarzenbach-Talsperre) kam ich insgesamt an 4 Kontrollen vorbei. Keiner zog mich raus. Ich frage mich nach welchen Kriterien die Polizei entscheidet ob sie jemanden anhalten. Klar, der Klang des Motorrads zum Beispiel. Mich hört man aber eben nicht schon 3 Kurven vorher.

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Welche Affen hatten eigentlich so viel Freizeit, um darauf zu kommen, dass mehrere ABEs sich (angeblich) aushebeln?

Wieso Knaller? Ein geändertes fahrwerksteil und eine andere Reifengröße als Serie können sich halt beeinflußen. Und der Hersteller des jeweiligen teil testet eben nur wenn alles andere serienmäßig ist und das steht eben in der ABE.

Wer bastelt muss eben auch dafür sorgen, dass alles legal ist. (Zumindest sagt das der Gesetzgeber, ich sag nicht, dass bei mir immer alles 100? konform ist)

Wie schon geschrieben ist das rechtlich so.
Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei aber ein "pflichtgemäßes Ermessen"

Wenn jemand an seinem Fahrwerk rumbastelt und andere Reifen aufzieht ist das etwas anderes, als wenn man Alufelgen mit ABE montiert und Windabweiser an die Seitenscheiben, die auch eine haben. Einfach mal den Verstand benutzen.
Wobei wir hier in einem Motorradforum sind.

Ich hab mal eine Bol d'or restauriert:
http://moppedsammler.de/data/documents/4Honda-CB900F.pdf

die eine Unzahl Änderungen hatte. Teilweise nach 19III abnahmepflichtig, teilweise mit ABE. Ich habe eine 21er gemacht und nachher ein zweites Blatt an die ZB1 bekommen. Das erste hat nicht mehr ausgereicht, alles reinzuschreiben.

Andere Reifengrößen gibts nicht mit ABE. Die Größe muss in der Betriebserlaubnis stehen oder eingetragen werden. .

Nochmal jetzt: ich hab nicht von teilen gesprochen die nichts miteinander zu tun haben, sondern zwei Teile die einander beeinflußen. Deswegen bin ich deiner Meinung was windshild und Felgen angeht.

Nochmal die Details: Es war jeweils eine Grosskontrolle an einschlägigen Moppedstrecken und die Beamten waren nach eigenen Angaben besonders für diese Kontrolle der ABEs geschult worden.

Das klingt für mich wie eine Änderung in der herrschenden Rechtsmeinung bzw. der Senkung der Toleranzschwelle. bezüglich ABEs und wird sich vermutlich unter der Rennleitung nach und nach verbreiten.

Wer sich also häufiger auf den gängigen Moppedstrecken rumtreibt, sollte zumindest einen kritischen Blick auf seine ABEs werfen. Kann nicht schaden.

Und das ist das was ich oben geschrieben habe, dass die Polizei schon länger umgebaute Fahrzeuge im Visier hat.

Aber da hat mich ja der Herr Beamte zurecht gewiesen, dass das gar nicht Stimme. Ich fahre ja auch erst seit zehn Jahren umgebaute Autos und hab natürlich gar keine Ahnung von "tuning" Kontrollen. 😉

Ein Motorrad mit z. B. anderem Windschild und Kupplungs-/Bremshebel würde ich jetzt nicht gerade als "umgebaut" bezeichnen...

Das ist halt der Spagat wo es denn anfängt...

Mich würde interessieren, auf welche Rechtsgrundlage sich diese "besonders geschulten Polizisten" berufen, wonach angezeigt wird und mit welcher Begründung man die Weiterfahrt untersagt.

Ich kann mir da fast nur einen krassen Einzelfall vorstellen und rate zur Entspannung.

Im Grunde kann das nur der 19 III StVZO sein.

Dieser "Gesetzestext" (ist keins, sondern eine Verordnung) spricht nirgendwo von einem "serienmäßigen Motorrad"
Auch nicht von einem "serienmäßigen Fahrzeug" oder ähnlichem. Der gibt das schlicht nicht her. 19III sieht auch keine Einschränkungen hinsichtlich der nach Ziffer 1 und 2 zugelassenen Um- oder Anbauteile vor.

Die ganze Geschichte erscheint mir dubios.

Um das seriös zu bewerten müsste man Fakten kennen. Paragraphen und/oder Tatbestandsnummern aus diesen Vorfällen.

Die Konstellation, die vorstellbar ist, müsste sich aus dem Inhalt der einen oder anderen ABE ergeben.
Wie bei dem Beispiel dicke Felgen und andere Federn am Auto. Oder zusätzliche Distanzscheiben unter breiten Felgen, beides hat ABE, darf aber nicht zusammen montiert werden. Was logisch ist. Da können sich Konstellationen ergeben, die nicht zulässig sind. Also irgendein Kausalzusammenhang.

Daraus grundsätzlich zu schlußfolgern, dass man nur noch eine ABE verwenden darf und jede weitere Veränderung trotz einer ABE eintragen lassen muss, halte ich für unrichtig.

Habe mir auch den §19 STVZO mal durchgelesen. In dem Fall ist Absatz 2 relevant. Die Betriebserlaubnis erlischt wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert.

Ich denke mal dass keiner von uns die Fahrzeugart ändert! Vom Anbau eines Beiwagens mal abgesehen. Wenn jetzt jemand ein anderes Windschild und andere Hebeln verbaut hat, gefährdet dadurch sicher nicht andere Verkehrsteilnehmer (vorausgesetzt diese Teile sind für das jeweilige Fahrzeug, was mit ABEs belegt werden sollte) und dir dritte Bedingung ist selbstredend.

Ich verstehe das nun so: Wenn keiner dieser Tatbestandsmerkmale verletzt werden, hat die Polizei auch nicht das Recht ein Fahrzeug stillzulegen! Es darf bei Bedarf vielleicht Bußgeld angehängt und eine Mängelanzeige ausgestellt werden.

Außerdem denke ich mittlerweile verstärkt über den Begriff serienmäßig nach. Denn serienmäßig heißt nicht ausschließlich Originalzustand ab Werk! Ich will das Thema aber auch nicht verharmlosen. Ich glaube euch ja dass diese Biker oder eben auch Forummitglieder hier schon derartige Probleme hatten. Ich denke man kann zusammenfassend sagen, dass bei Kontrollen manches seitens der Polizei auch einfach schief gelaufen ist, aber man mit einem Eintrag der Änderungen eben auf der sicheren Seite steht.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:15:16 Uhr:


Mich würde interessieren, auf welche Rechtsgrundlage sich diese "besonders geschulten Polizisten" berufen, wonach angezeigt wird und mit welcher Begründung man die Weiterfahrt untersagt.

Ich kann mir da fast nur einen krassen Einzelfall vorstellen und rate zur Entspannung.

Im Grunde kann das nur der 19 III StVZO sein.

Dieser "Gesetzestext" (ist keins, sondern eine Verordnung) spricht nirgendwo von einem "serienmäßigen Motorrad"
Auch nicht von einem "serienmäßigen Fahrzeug" oder ähnlichem. Der gibt das schlicht nicht her. 19III sieht auch keine Einschränkungen hinsichtlich der nach Ziffer 1 und 2 zugelassenen Um- oder Anbauteile vor.

Die ganze Geschichte erscheint mir dubios.

Um das seriös zu bewerten müsste man Fakten kennen. Paragraphen und/oder Tatbestandsnummern aus diesen Vorfällen.

Die Konstellation, die vorstellbar ist, müsste sich aus dem Inhalt der einen oder anderen ABE ergeben.
Wie bei dem Beispiel dicke Felgen und andere Federn am Auto. Oder zusätzliche Distanzscheiben unter breiten Felgen, beides hat ABE, darf aber nicht zusammen montiert werden. Was logisch ist. Da können sich Konstellationen ergeben, die nicht zulässig sind. Also irgendein Kausalzusammenhang.

Daraus grundsätzlich zu schlußfolgern, dass man nur noch eine ABE verwenden darf und jede weitere Veränderung trotz einer ABE eintragen lassen muss, halte ich für unrichtig.

Das ist auch nur mal wieder irgendeine Geschichte für ein Internetforum, daß die Leute was zu diskutieren haben. Derjenige der den Stein ins Rollen gebracht hat, war nicht selbst dabei, der von dem er sie hat, hat die Hälfte falsch verstanden und schon ist übelstes Halbwissen unterwegs.
Wer auf solche unlogischen "urban legends" hereinfällt ist selbst schuld. Und der, der sowas verbreitet und in den Umlauf bringt, gehört bestraft.

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