Die ABE-Falle
Aus einem anderen Forum und weil es hier bestimmt auch "Betroffene" gibr:
Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.
Die zweite Änderung und alle weiteren müssen eingetragen werden.
Dort im Forum sind bisher zwei Motorradfahrer in eine Grosskontrolle mit besonders geschulten Polizisten geraten. Das kostet 50€ und die Weiterfahrt wird untersagt.
Begründung: Der Gesetzestext spricht von einer Änderung am serienmäßigen Motorrad, die über die ABE erlaubt wird. Die zweite Änderung ist nicht mehr am serienmäßigen Motorrad vorgenommen.
Diese Sichtweise ist natürlich noch nicht bei jedem Polizisten und TÜVler angekommen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das verbreiten wird.
Beste Antwort im Thema
Die Sichtweise der örtlichen Exekutive.
Genauso buchstabengetreu wie man die Füße nur dann von den Rasten nehmen darf, wenn es der Strassenzustand erfordert. Nicht aber einfach vor der Roten Ampel oder dem geschlossenen Bahnübergang. Und auch nicht wenn man von der Exekutive auf einem normalen asphaltierten Parkplatz rausgewunken wird.
Gesetz ist Gesetz!
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66 Antworten
Selten so einen Dummfi*k gelesen.
......wenn man bereits ein Teil getauscht hat, wird das zweite Teil nicht mehr an ein serienmäßiges Fahrzeug verbaut und somit erschlischt die ABE......
Die Dinger sind geprüft und haben eine Betriebserlaubnis. Fertig. Die Durchsetzung einer Verhinderung der Weiterfahrt mit dieser Begründung ist reine Schikane und garantiert nicht im Sinne des Gesetzgebers. Das legen halt irgendwelche Hobbyjuristen und/oder Anfänger-Cops für sich so aus.
Und ja....es ist garantiert nicht lustig, wenn einem wegen so einer Pfeife die Weiterfahrt untersagt wird. Glücklicherweise sind solche Flachzangen rar gesät.
Zitat:
@WorldEater666 schrieb am 8. Oktober 2019 um 22:24:10 Uhr:
Ich hab 'ne Magura Zubehör Bremspumpe mit ABE angebaut... Wenn jetzt also die Bremsbeläge nicht mehr "original (haha) KTM" sind...?Oh Mann...
Naja... Ach wie gut, dass niemand weiß...
Aber genau das würde es Treffen, wenn für deine Beläge eine ABE nötig ist..
Durchaus auch sinnvoll...
Zitat:
@Ben_F schrieb am 8. Oktober 2019 um 11:20:38 Uhr:
Aus dem auto Bereich kenne ich es so, dass es immer darum geht, ob zwei Teile in Zusammenhang miteinander stehen.Beispiel: anderer Auspuff und Luftfilter - beide für sich genommen können nur mit ABE gefahren werden, wenn das jeweils andere teil serienmäßig ist. Werden beide Teile verändert ist die abe hinfällig und es muss eingetragen werden.
Wie aber immer gilt: wer was verändert sollte die abe aufmerksam lesen und bei Unklarheiten den TÜV befragen.
So kenne ich das auch . Beim Bike wie auch Auto .
Was der TE beschreibt ist in meinen Augen völlige Schikane.
Gruss
Na ja, das mit dem Zusammenhang kann man schon nachvollziehen - Anderer Auspuff - anderer Luftfilter - die beeinflussen sich und können z. B. die Lautstärke oder das Abgasverhalten verändern.
Bei Motorrädern auch relevant: Lenkererhöhung und andere Scheibe. Ändert das Strömungsverhalten und damit das Verhalten bei hohen Geschwindigkeiten.
Also ich habe einen K&N-Luftfilter (in der Luftfilterbox) eingebaut. Ein anderer Luftfilter braucht meines Wissens nach, sofern es KEIN OFFENER Luftfilter ist, keine ABE und ist so in dem Fall auch nicht eintragungspflichtig. Dann habe ich noch Endtöpfe von Arrow (ab KAT bis Krümmer alles original). Diese haben eine E-Nummer und ich führe zusätzlich noch ein Homologationszertifikat für diese Endtöpfe mit. In diesem Zertifikat steht nichts davon dass sich mein Motorrad im Originalzustand befinden muss. In den Unterlagen des Luftfilters habe ich aber folgende Beschreibung gefunden:
Der K&N Tauschluftfilter ist TÜV-geprüft für die Verwendung zusammen mit einer unmodifizierten
originalen Auspuffanlage und einem unmodifizierten Luftfilterkasten.
Ich nehme an, dass der Tausch der Endtöpfe allein schon eine "Modifizierung" der Auspuffanlage darstellt? Ich muss es also eintragen lassen? EDIT: Sonderlich laut ist mein Motorrad aber nicht. Im Gegenteil, ich werde oft von Freunden und Bekannten gefragt warum mein Motorrad so leise ist. Da ich bisher nie von der Polizei rausgezogen wurde, kann ich auch nicht einschätzen wie penibel sie hier bei Kontrollen sind.
Dann habe ich noch eine andere Windschutzscheibe mit ABE. Hier muss ich mir die ABE zu hause nochmal anschauen, ob sich das Motorrad hier auch im Serienzustand befinden muss. Zu guter letzt habe ich die Bremsleitungen Stahlflexleitungen ersetzt. Hier steht in der ABE definitiv nichts von Serienmotorrad.
EDIT: Da mein Motorrad wie gesagt akustisch nicht sehr auffällig ist, gehe ich mal davon aus, dass ich bei einer Kontrolle nicht den Luftfilter bzw. die Box vorzeigen muss. Ansonsten habe ich Pech gehabt...
Die Matten interessieren nicht. Auch wenn sich k&n damit absichert.
Die stahlflex werden sicherlich einen Bezug auf die Bremse bzw die Hebel ergeben.
Eigentlich ist alles an einer Stelle mehr oder weniger gut verständlich beschrieben...
Kupplungs- und Bremshebeln sind bei mir original. Die Bremsscheiben bisher auch noch. Lediglich die Bremsbeläge sind von TRW Lucas. Wenn die Scheiben mal getauscht werden müssen, werde ich aber entweder auch TRW Lucas einbauen oder Brembo. Mal schauen was dann in der ABE steht.
EDIT: Da ich das Thema jetzt doch interessant finde, habe ich mal bei einer Suzuki-Werkstatt nachgefragt. Die Werkstätte wissen natürlich auch nicht immer alles bzw. nicht alles muss immer stimmen, was sie sagen. Daher gebe ich einfach nur wieder, was mir gesagt wurde.
Das Thema anderer Luftfilter und andere Auspuffanlage ist an sich tatsächlich so eine Falle. In meinem Fall müsste ich diese Kombination streng genommen wirklich eintragen lassen. Laut der Werkstatt wäre diese Eintragung aber sehr teuer da mein Motorrad anscheinend in ein Abgaslabor müsste, wo der Zusammenspiel des Luftfilters und des Auspuffs überprüft wird. Kosten laut der Werkstatt vierstellig?!
Ich solle bei Kontrollen einfach die Klappe halten da eigentlich keiner nach dem Luftfilter fragt. Mein Filter ist wie der Originalfilter im Luftfilterkasten eingebaut und nicht "offen". Fällt also so nicht auf. Wie gesagt, ist der Klang meines Motorrads nicht auffällig und ich denke soweit sie beim Auspuff nichts zu beanstanden haben, fällt das mit dem Filter auch nicht auf.
Dann fragte ich auch noch wegen meinen Stahlflexleitungen nach und mein Vorhaben, die Bremsscheiben bei Bedarf durch Zubehör-Bremsscheiben zu ersetzen. Hier würden sie kein Problem sehen. Es gehe hierbei eher darum, dass hierbei keine Bremsanlage von anderen Motorrädern verbaut sei. Bei Stahlflexleitungen und Zubehör-Bremsscheiben würde keiner was sagen, sofern die Bremsscheiben auch für das jeweilige Motorrad vorgesehen sind.
Das verstehe ich jetzt so: Rechtlich gesehen ist es so wie von euch beschrieben. In der Praxis wird es jedoch in der Regel nicht so hart durchgeführt. Wobei es ja auch Ausnahmen gibt, wie man hier sehen kann...
Ich würde mal vorsichtig den Unterschied "Nachrüsterqualität" und "Tuning" als Vergleich sehen.
Gerade bei Bremsscheiben und Beläge kannst du schon deutlich anderes verbauen als Serie. Der Luftfilter soweit im Kasten wirkt sich weniger aus, als die K&N Schmiede es wahrhaben möchte.
Du musst in kein Abgaslabor. Das hat K&N für dich gemacht. Daher auch der Hinweis, bei Serienkasten und Serienauspuffanlage. Heisst, Abgas- und Geräuschwerte sind somit erfüllt. Wie gesagt, mit Serie... Was mit Zubehörauspuff rauskommt, kann K&N ja nicht ermitteln.
Zitat:
Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im
unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Zitat aus der Freigabe des Metzeler Roadtec Z8 für meine frühere Fazer.
Sobald etwas umgebaut ist, erlischt die Freigabe.
An der Fazer waren Sturzbügel verbaut.
Im Fall des Falles hätte es also zumindest Raum für Diskussionen gegeben.
Den TÜV hat es allerdings nicht interessiert.
Zitat:
Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im
unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
In der Freigabe für Avon Trailrider auf meiner F800ST sieht es genauso aus.
Sturzbügel zählen nicht. Für die gibt es auch keine ABE. Die sind wie Gepäck.
Hilft wohl alles nichts. Werde die Änderungen wohl eintragen lassen müssen. Die ABE meines Windschilds fordert keine sonstige Serienmäßigkeit. Die ABE meiner Stahlflexleitung besagt dass die Nutzung der Leitung in Verbindung mit der Originalbremsanlage unbedenklich ist. Bisher wurde ja nur die Bremsleitung getauscht. Die Bremsbeläge sind zwar von TRW Lucas aber die Beläge überprüft so doch keiner in einer Kontrolle. Die Endtöpfe haben ja eine E-Nummer und somit liegt keine ABE vor welche die sonstige Serienmäßigkeit des Motorrads erfordert. Das mit dem Luftfilter wird keinem auffallen.
Allerdings steht auch bei meiner Zulassungsbescheinigung für die Michelin Power 3 Reifen, dass sich das Motorrad (also nicht nur gewisse Baugruppen) im Originalzustand befinden muss. In einer Erklärung von der TRW KFZ-Ausrüstungs GmbH steht jedoch wieder geschrieben, dass Fahrzeugteile mit ABE den Status eines Originalteiles haben?! Aber gut, die GmbH ist nicht die Exekutive. In einer PDF-Datei der TÜV HANSE steht ebenfalls, das z.b. Bremsen-Ersatzteile nicht eingetragen werden müssen. Hier wäre auch die Frage, ob die sich dabei aber nur auf einzelne Änderungen beziehen und diese Regelung nicht auf mehrere Änderungen gleichzeitig anwendbar ist.
Du brauchst Nichts eintragen lassen... Runterkommen, tief durchatmen...
Mir ist aus der Praxis der vergangenen Jahre kein einziger Fall bekannt, in dem das beanstandet wurde, selbst wenn der Hakan im Aufmotz-Dreier einen ganzen Stapel ABE's zum Fenster herausreichte und noch dazu frech war.
Die Weiterfahrt darf nur untersagt werden, wenn dadurch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestünde. Das ist hinreichend zu begründen, weil es einen erheblichen Eingriff darstellt.
Praxistipp: Hat man mehrere Änderungen vorgenommen, die mittels ABE oder 19III zu legalisieren sind, eine 21er Abnahme (GzEdBE) machen und alles eintragen zu lassen. Kostet etwas mehr als eine HU und man muss weiterhin nur den Fahrzeugschein mitführen.