Die ABE-Falle

Aus einem anderen Forum und weil es hier bestimmt auch "Betroffene" gibr:

Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

Die zweite Änderung und alle weiteren müssen eingetragen werden.

Dort im Forum sind bisher zwei Motorradfahrer in eine Grosskontrolle mit besonders geschulten Polizisten geraten. Das kostet 50€ und die Weiterfahrt wird untersagt.

Begründung: Der Gesetzestext spricht von einer Änderung am serienmäßigen Motorrad, die über die ABE erlaubt wird. Die zweite Änderung ist nicht mehr am serienmäßigen Motorrad vorgenommen.

Diese Sichtweise ist natürlich noch nicht bei jedem Polizisten und TÜVler angekommen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das verbreiten wird.

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Die Sichtweise der örtlichen Exekutive.
Genauso buchstabengetreu wie man die Füße nur dann von den Rasten nehmen darf, wenn es der Strassenzustand erfordert. Nicht aber einfach vor der Roten Ampel oder dem geschlossenen Bahnübergang. Und auch nicht wenn man von der Exekutive auf einem normalen asphaltierten Parkplatz rausgewunken wird.
Gesetz ist Gesetz!

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Na ich denke dass der TE es nur gut meinte und uns eben einen Tipp geben wollte.

In manchen ABE steht nunmal drin, dass die ABE nur bei einem serienmäßigen Fahrzeug gültig ist.
Damit garantiert der Hersteller des Teiles, für das die ABE gilt, dass das Teil an einem, ansonsten serienmäßigen Fahrzeug gefahrlos einsetzbar ist.
Dass der Hersteller das so schreibt, ist nachvollziehbar. Schließlich kann er nicht wissen, welche Umbauten sonst an dem Fahrzeug vorgenommen wurden und wie die sich auswirken.
Wenn es eine ABE für ein Teil gibt, dass sich in Verbindung mit einem anderen Teil negativ auf die Fahreigenschaften auswirkt, könnte jemand auf den Trichter kommen, den Hersteller aufgrund der Sachmängelhaftung in Regress zu nehmen. Dies schließt der Hersteller mit diesem Passus aus.

Wenn die Beschränkungen in der ABE nicht erfüllt sind, ist die ABE nicht gültig.
Damit handelt die Polizei vermutlich rechtlich korrekt, wenn sie Motorräder stillegt, bei denen Teile verbaut sind, deren ABE aufgrund der Kombination von irgendwelchen Teilen ungültig ist.

In der Praxis sollte der Polizist in der Kontrolle sicherlich soviel gesunden Menschenverstand haben (pflichtgemäßes Ermessen, wie der moppedsammler schreibt), dies nur in Fällen zu tun, in denen das auch sicherheitstechnisch relevant ist.
Blödmänner, die sich irgendwie profilieren müssen und deshalb überkorrekt sind, gibt es sicherlich auch dort. Daher kann es natürlich passieren, dass das so passiert wie beschrieben.
In wiefern man hierbei im Nachhinein wegen Unverhältnismäßigkeit vorgehen kann, weiß ich nicht. Ich würde es in jedem Fall versuchen und fahre auch weiterhin mit meinen Reifen, die nur für ein serienmäßiges Motorrad zugelassen sind, weiter. Leben am Limit und so.... 😉 🙂 😛

Das ist der "Stille Post" - Klassiker. Jetzt schreibt man bereits vom Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Da sollte man differenzieren. Vom Erlöschen der Betriebserlaubnis war in Lewellyns post keine Rede. Der Abschnitt II der StVZO ist ein sehr komplexes Gebilde. Da gibt es noch zahlreiche Anlagen, VwV, Gerichtsurteile usw.

Da reicht es nicht aus, den Text mal zu lesen, denn über das Thema sitzen auch hochkompetente Gremien innerhalb der Polizei oft kontrovers zusammen.

Es sind durchaus auch Änderungen unzulässig, die nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, das ist letztlich nur noch eine Frage der Höhe des Bußgeldes.

Deshalb schrieb ich ja, dass man genau wissen müsste, welche konkreten Änderungen am Krad trotz jeweilig vorliegender ABE der Anzeige der "speziell geschulten Polizisten" zugrunde liegen und vor allem - denn das ist schon ein schwerwiegender Eingriff - die Weiterfahrt untersagt wurde.

Das muss nämlich auch verhältnismäßig sein und das ist im Grunde nur dann der Fall, wenn durch die Weiterfahrt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann.

Wie Axel korrekt sagt, ist dann maßgebend, was in der ABE steht. "Nur am serienmäßigen Fahrzeug" "Nur in Verbindung mit" usw. sind solche Fallstricke. Da muss man sich schon recht gut auskennen.

Als wenig belastbar sehe ich diese Aussage: Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

Das wurde wohl von Mund zu Mund bzw. Tastatur zu Tastatur von einem Forum ins andere transportiert.

So habe ich z.B. Lenkererhöhungen mit ABE von Voigt an drei Bikes. Zudem verbaue ich Stahlflexleitungen von Melvin, auch die haben eine ABE. Jetzt kommen noch Hebeleien von V-trex oder Raximo dazu, ebenfalls mit ABE.

Jetzt habe ich drei ABE dabei und der geschulte Polizist sagt, das darf ich nicht. Die Frage ist, weshalb und wo das steht. Ich bezweifle das.

Jetzt kröne ich das Ganze aber mit einem Superbikelenker, der auch eine ABE hat.
Jetzt muss man aufpassen.

Denn jetzt könnte der breitere Lenker in Verbindung mit der Erhöhung des ganzen Apparates und der Stahlflexleitung, die auch nur für den Serienlenker ausgelegt ist, zu massiven Problemen führen.

Denkbar sind z.B. eingeklemmte Seilzüge (Gas bleibt "stehen"😉 oder Bremsleitungen. Dann hat der besonders geschulte Beamte absolut Recht, wenn er die Weiterfahrt untersagt. Eine Abnahme der ganzen Nummer nach 21 StVZO vermeidet nicht nur das Mitschleppen von 6 Dokumenten, sondern auch diesen Stress.

Ich habe einen Komplettumbau einer Honda NX650 gemacht, einige Teile haben ABE (Brembo-oro Scheibe, Melvin Stahlflexe), andere müssen eben abgenommen und eingetragen werden, u.a. Änderungen am Rahmen (orig. Tankhalterungen abgeflext, Rahmenheck gekürzt, Einsitzer)

Das habe ich alles säuberlich aufgelistet, alle Papiere dazugehängt, vorher beim TÜV eingereicht und eine 21er Abnahme beantragt. Jetzt habe ich einen neuen Brief, eine neue ZB1 und ein sehr entspanntes Gefühl in jeder Polizeikontrolle, denn solche Fahrzeuge sind bei den besonders geschulten Polizisten sehr beliebte Kontrollobjekte.😉

Zitat:

@Silesia schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:46:01 Uhr:


. Wenn jetzt jemand ein anderes Windschild und andere Hebeln verbaut hat, gefährdet dadurch sicher nicht andere Verkehrsteilnehmer (vorausgesetzt diese Teile sind für das jeweilige Fahrzeug, was mit ABEs belegt werden sollte) und dir dritte Bedingung ist selbstredend.

.

Und genau da liegst du schon falsch. Ein abfallendes oder abbrechendes Windschild kann für dich und andere gefährlich werden.

Weiter geht's mit den Hebeln. Kupplung ist sicherlich egal. Aber was wenn du den Bremshebel verbiegst oder abbrichst...?! Dann geht von dir sehr wohl eine Gefahr aus.

Das Schild könntest du vor ort abschrauben. Gefahr beseitigt. Aber ohne Ersatzbremshebel fährst du keinen Meter...

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Zitat:

@Lewellyn schrieb am 8. Oktober 2019 um 10:24:37 Uhr:


Aus einem anderen Forum und weil es hier bestimmt auch "Betroffene" gibr:

Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

Die zweite Änderung und alle weiteren müssen eingetragen werden.

Dort im Forum sind bisher zwei Motorradfahrer in eine Grosskontrolle mit besonders geschulten Polizisten geraten. Das kostet 50€ und die Weiterfahrt wird untersagt.

Begründung: Der Gesetzestext spricht von einer Änderung am serienmäßigen Motorrad, die über die ABE erlaubt wird. Die zweite Änderung ist nicht mehr am serienmäßigen Motorrad vorgenommen.

Diese Sichtweise ist natürlich noch nicht bei jedem Polizisten und TÜVler angekommen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das verbreiten wird.

Das ist gängige Praxis. Im Autobereich sind z.b: ein Fahrwerk ind eine andere Radreifenkombination durch einen Amtlichen Prüfer zu prüfen damit es keine Gegenseitigen Beeinträchtigen gibt.
Heißt beim Moped das es ganz genau so ist. Am besten vorab mit dem Prüfer abstimmen was machbar ist und dann klappt das auch.

rc 46 fi ??

Zitat:

@Papstpower schrieb am 13. Oktober 2019 um 01:53:05 Uhr:



Zitat:

@Silesia schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:46:01 Uhr:


. Wenn jetzt jemand ein anderes Windschild und andere Hebeln verbaut hat, gefährdet dadurch sicher nicht andere Verkehrsteilnehmer (vorausgesetzt diese Teile sind für das jeweilige Fahrzeug, was mit ABEs belegt werden sollte) und dir dritte Bedingung ist selbstredend.

.

Und genau da liegst du schon falsch. Ein abfallendes oder abbrechendes Windschild kann für dich und andere gefährlich werden.

Weiter geht's mit den Hebeln. Kupplung ist sicherlich egal. Aber was wenn du den Bremshebel verbiegst oder abbrichst...?! Dann geht von dir sehr wohl eine Gefahr aus.

Das Schild könntest du vor ort abschrauben. Gefahr beseitigt. Aber ohne Ersatzbremshebel fährst du keinen Meter...

Und er schrieb extra noch "vorausgesetzt die Teile haben ABE". 🙄

Damit sollten die Teil höchstens durch die Folgen eines Unfalls abbrechen und keinen verursachen. 😉

Weil jetzt mancheiner den Lewellyn in Schutz nimmt.

Lewellyn hat folgendes, pauschal und wie in Stein gemeisselt, im Eingangsposting dieses Threads von sich gegeben.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 8. Oktober 2019 um 10:24:37 Uhr:


Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

Und das ist schlichtweg falsch!!!
Und genau wegen solcher grundsätzlichen Falschaussagen sollte man im eigenen Interesse vorsichtig sein, was man aus dem Internet mitnimmt. Es trägt womöglich zur Volksverdummung bei.

Du hast völlig Recht, wenn Du sagst, man sollte vorsichtig sein, was man aus dem I-Net mitnimmt.
Hat mit Volksverdummung nichts zu tun, im Gegenteil, ich habe gelernt dass es solche Kontrollen mit Stillegung geben kann und dass es kein Gestzt dazu gibt, es also reine Auslegungssache ist, wenn ich das richtig verstanden habe.

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 13. Oktober 2019 um 10:52:25 Uhr:


....ich habe gelernt dass es solche Kontrollen mit Stillegung geben kann und dass es kein Gestzt dazu gibt, es also reine Auslegungssache ist, wenn ich das richtig verstanden habe.

Es kann möglicherweise Kontrollen mit Stilllegungen geben, wenn man eine ABE mit dem Passus "serienmäßiges Motorrad" dabei hat und dann an einen Cop gerät, der diese Maßnahme für rechtmäßig hält.

Ich habe aber gestern ca. 10 ABEs durchgelesen und in keiner einzigen stand etwas von einem "serienmäßigen Motorrad".
Und das beweißt, daß Hinweise von Lewellyn grundsätzlich falsch ist!

Die Diskussion hier in diesem Thread geht jetzt schon seit mehreren Seiten und es konnte noch niemand einen Link zu diesem Gesetztestext oder einer ABE mit dieser Textphrase posten. Warum nicht?

Was ich sagen will.... Möglicherweise gibt es ein Zubehörteil mit einer ABE, die nur bei einem serienmäßigen Motorrad gültig ist. Das gilt dann für dieses Zubehörteil. Aber noch lange nicht für alle anderen Zubehörteile mit ABE. Man muss sich halt durchlesen, was man an seinen Ofen schraubt.

Aber dieses "hab ich in einem anderen Forum gelesen", verdrehen oder vergessen von Fakten, pauschal irgendwas behaupten was überhaupt nicht stimmt, inverkehrbringen von Fehlinformationen und die anschließende Hysterie in die manche verfallen, geht mir echt tierisch auf den Seier.

Das wird dann irgendwann mal so ein falscher Klassiker werden wie die berühmte abnehmbare Anhängerkupplung welche bei Nichtnutzung demonstriert werden muss.

Was sie ja auch muss, wenn die das Kennzeichen verdeckt 😉.

Ich weiß aber schon, worauf Du tatsächlich hinauswillst. 😁

Zitat:

@ME1200 schrieb am 13. Oktober 2019 um 11:11:34 Uhr:


Das wird dann irgendwann mal so ein falscher Klassiker werden wie die berühmte abnehmbare Anhängerkupplung welche bei Nichtnutzung demonstriert werden muss.

Ist das falsch? Ich nehme meine immer bei Nichtgebrauch ab, allerdings aus 2 Gründen. A) weil ich dachte man muss sie bei Nichtgebrauch abnehmen, wg Auffahrunfall usw und B) weil sie ist leicht ohne Werkzeug und Schlüssel abnehmbar. Und Schrottsammler klauen auch Grabschmuck, warum keine also meine Anhängerkupplung. 😉

Das ist es eben, man kann aber muss (!!!) nicht.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 13. Okt. 2019 um 12:9:20 Uhr:


Was sie ja auch muss, wenn die das Kennzeichen verdeckt ??.

Was in aller Welt machen dann diejenigen mit fester Kupplung an gleicher Stelle? Auto nur mit Hänger bewegen?

Aber es geht Richtung OT .

Eine feste Kupplung, die vor dem Kennzeichen hängt, ist nicht zulassungsfähig. So einfach ist das. 🙂

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