Des Kaisers neue Kleider (bzw. des Sigfrieds neue Schuhe)

Opel Vectra C

So, seit heute hat mein Sigfried neue schicke Sandalen drauf.

Hier ein paar Bilder

Und nein, mir gefällt es so, der muß für mich nicht runter.

53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


weil das so im beiliegenden Gutachten der Felge steht ?

Ich zitiere mal:

An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.

Oder anders ausgedrückt: Wer keine Tieferlegung hat, müsste normalerweise diese Abdeckungen anbringen.

Ich glaube das Gutachten meint mit dieser Passage etwas ganz anderes. Es sind nicht die Schmutzfänger damit gemeint (es gibt ja auch Fahrzeuge die baulich bedingt damit nicht ausgestattet werden können), sondern die Kotflügelüberhänge. Wenn deine ET so klein wäre das das Rad rausgucken würde, dann müsste man evtl. die Radabdeckung ausreichend vergrößern...also bördeln/Kotflügel ziehen/Kotflügelverbreitungen etc.. Und wie im Gutachten ja steht kann es möglich sein, daß die Radabdeckung ausreichend ist. Das überprüft der TÜV'er dann aber schon...und ich wette, daß es bei dir ausreichend ist 😉

Also, locker bleiben. Die Lappen musst du dir nicht kaufen und montieren.

grüsse

Nein, es sind nicht die Überhänge gemeint, sondern tatsächlich die Abdeckungen vor bzw. hinter den Reifen, nicht über den Reifen.
Sie sprechen ja auch von einer Tieferlegung, die auch eine Lösung wäre. Und dann kann ja nicht das Radhaus bzw. der Kotflügel über dem Rad gemeint sein.

Bei den Felgen in 19" müssen auch vor den Vorderreifen solche Dinger angebracht werden. Die habe ich allerdings noch nie gesehen.

@OPA:
Warum sollte ich Schmutzfänger brauchen ?
Ich will den Schmutz ja nicht fangen 😁
Allerdings, wenn ich mir Deinen Signum da so ansehe.... *brrr*

Ach, was solls, wie simmu schon sagt. Ich bin hier sicher nicht die Zielgruppe, im Zweifelsfall bin ich blond 😉

Moin in den "Bunker",

hab mir eben die Gesichte in live aufm Parkplatz angesehen. Also die Felgen passen gut zum Siegfried, keine Frage. Da steht auch nix über der Karosserie etc. Einfach zum TÜV-Mann deines Vertrauens fahren, entsprechende Eintragung machen lassen und basta.

Sieht alles ganz normal aus, da wird die Rennleitung auch nicht nachfragen. Wenn du noch Nabendeckel mit Opeltzeichen draufmachst, dann wirds fast wieder original.

G
simmu

Zitat:

Sieht alles ganz normal aus, da wird die Rennleitung auch nicht nachfragen. Wenn du noch Nabendeckel mit Opeltzeichen draufmachst, dann wirds fast wieder original.

Aber auch nur fast, so schicke Felgen hat Opel gar nicht im Programm 😁

PS: Die Felge wiegt lt. Papieren 12 kg. Weiß jemand auswendig, wie schwer die 7J17 vom Cosmo ist (also die, die ich vorher drauf hatte) ?

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Hallo Uwe,

also ich muss gestehen, bin froh dass deine Felgenfrage nun endlich geklärt ist 🙂

Die Felgen sehen auf dem Siggi wirklich gut aus obwohl ich erst garnicht davon überzeugt war. Aber echt schön, Kompliment. Allerdings würde ich an deiner Stelle nochmal über ne Tieferlegung nachdenken *duck*

Und das mit den Schmutzfängern glaub ich auch nicht wirklich. Wir haben bei unseren 19 ern auch nichts machen müssen. Ich kann dir allerdings auch nicht sagen was da im Gutachten stand. Sind auf jeden Fall so vom Tüv eingetragen worden. Also einfach mal hinfahren...

Ach ja, und beim Einkauf die Flaschenbürste nicht vergessen 😁

LG
Andrea

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Aber auch nur fast, so schicke Felgen hat Opel gar nicht im Programm 😁

PS: Die Felge wiegt lt. Papieren 12 kg. Weiß jemand auswendig, wie schwer die 7J17 vom Cosmo ist (also die, die ich vorher drauf hatte) ?

Ich meine mich erinnern zu können, dass ein Komplettrad Cosmo 21,5 KG wiegt. Je nach dem Zustand des Profils! 🙂

Ein 18" Reifen in Deiner Größe wiegt ca. 10 - 10,5 KG. Somit liegst Du also ähnlich Deiner Serienfelge!

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Nein, es sind nicht die Überhänge gemeint, sondern tatsächlich die Abdeckungen vor bzw. hinter den Reifen, nicht über den Reifen.
Sie sprechen ja auch von einer Tieferlegung, die auch eine Lösung wäre. Und dann kann ja nicht das Radhaus bzw. der Kotflügel über dem Rad gemeint sein.

Ich muss nochmal nachhaken (bei mir steht diese Passage nämlich auch irgendwo im Gutachten). Ich kann auch bei gut gemeinter Interpretation nichts von zu montierenden Schmutzfängern lesen die vor und hinter dem Reifen etwas abdecken sollen, ehrlich. Ich lese nur was von Radabdeckung und das bedeutet für mich, daß die Lauffläche beim entsprechenden einfedern abgedeckt...also im Kotflügel zu verschwinden hat. Überleg mal...jeder der eine Felge eines Drittanbieters fährt müsste sonst mit diesen Schmutzfängern rumfahren. Sieht auf Sportwagen sicher lustig aus. Spaß beiseite...ich glaube nicht daß du was machen musst.

grüsse

Es geht hier aber eindeutig aus der weiteren Dokumentation hervor, daß man hinter den Rädern auf Achse 2 für ausreichend Abdeckung sorgen muß, und nicht 'über' den Rädern.

Wenn das von Dir vermutete stimmt, weshalb ist dann eine Tieferlegung ausreichend ?
Was hat die mit der Abdeckung beim Einfedern zu tun ?

Es verändert sich doch nur die Höhe des Kotflügels über dem Reifen, nicht aber dessen Position.

Eine Tieferlegung hat aber sehr wohl Einfluss auf die Abdeckung HINTER den Rädern, da sich ja die Kotflügel/Stoßstangen nach unten verjüngen und immer mehr des Reifens freigeben.

Wenn ich auf 235er Reifen gegangen wäre, hätte ich zusätzlich für ausreichende Abdeckung VOR Achse 1 (also vor den Vorderrädern) sowie einer Begrenzung des Lenkwinkels sorgen müssen

Das hat übrigens alles nix mit der Felge zu tun, sondern bezieht sich auf eine bestimmte montierte Reifengröße.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Es geht hier aber eindeutig aus der weiteren Dokumentation hervor, daß man hinter den Rädern auf Achse 2 für ausreichend Abdeckung sorgen muß, und nicht 'über' den Rädern...

Naja...zumindest auf diesen Teil hast du bei deinem Zitat aus dem Gutachten verzichtet 😉 ...wenns so ist wirst du evtl. (je nach Reifengröße) die Lappen ranmachen müssen!? Ich muß es nicht...da diese Passage nicht bei meiner Reifengröße aufgelistet ist. Ich glaube bei den Reifen mit 45er Querschnitt stands dabei...bin aber unsicher.

grüsse

Am besten wirds sein, ich lasse das alles machen.

Dann habe nicht ich die Scherereien, sondern der der zum TÜV fährt 😉

Mein Tüv Prüfer hat mir damals gesagt das man 15 cm von Radmitte nach oben gehen muß und dann z.B.einen Meterstab waagrecht über den Reifen hält und an diesem Punkt darf hinten weder Reifen noch Felge überstehen.
Bei manchen Autos ist man dann gezwungen ihn tiefer zu legen.
Meiner steht immernoch recht hoch, mal schaun das ich es vor dem Winter noch mache.
Weiß nur nocht nicht was weil er vorne einfach höher steht als hinten, 30/30 bringt da auch nichts.

Na toll, das wird ja immer besser....

@ Robby81 Davon habe ich noch nichts gehört- normalerweise heißt es eindeutig, dass das PROFIL respektive die LAUFFLÄCHE nicht überstehen darf!

Also einfach gesagt- wie ich Kerberos Bilder interpretiere- gibt das sicherlich kein Problem!

Wenn das anders wäre, hätte ich mit meinen Felgen auch eher das Problem, weil die Speichen das Element sind, welches am weitesten absteht.

@robby81 das ist die alte deutsche Regelung
die europäische ist die mit den Gradangaben nach vorne und hinten

mal ein zitat aus einem anderen forum
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Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
"vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
§ 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG.
(Siehe auch Abb. 1 u. 2 aus dem Anhang)

Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.

Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
gefunden hat.

Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
Felgenhorn zu.
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Ausreichende Radabdeckungen (gemäß Richtlinie 78/549/EWG i.d.g.F), d. h. die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° nach vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen abgedeckt sein.
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