Der TÜV darf kaputt machen und Du zahlst!

Die neune TÜV Vorschriften führen dazu, das der Kleine , arme PKW Fahrer nun
1. nicht nur zur Kasse gebeten wird, sonder auch
2. das er in die Werkstatt " muß!"
Wieso ?
zu 1.
Wer nicht rechtzeitig zum TÜV kommt , also seine Termin, wie ich , ( nach 40 Jahren das erste mal )
den Termin der vorgegebenen war, verpasst, zahlt 20 % mehr.
1.1.
Dann , wen er 2 Monate überzigne hatte, wird eine " noch genauerer Untersuchung (?) eingeleitet
damit der Mensch , auch anschließend noch in die Werkstatt "muss!" 😰 , der Grund:
2.
Der TÜV darf ab Juli 2013, nicht nur Ansehen sondern er darf auch Knicken... zum Beispiel an
Schläuchen die vom Aussehen her in Ordnung sind darf der TÜV nun den Schlauch Knicken,
bricht er , muß er PKW- Fahrer , z.B. Bremsleitung , Sofort , in die Werkstatt und zahlt !

Nun jetzt kann man sagen, nagut, Sicherheit . Das koriose dabei ist , das der TÜVer bei normalem
TÜV Termin diese Schläuche nicht kaputt machen darf.
Das ist also eine Ungleichbehandlung !

Eine Art Bestrafung des finanzielle Schwachen , was vorher nicht möglich war.

Auch wird dann eine Probefahrt gemacht und alle Elektrischen Funktionen während des Fahrens
getestet.
Beispiel. Hast Du deinen automatichen Höhenversteller des Lichts abgeklemmt, weil der ab und zu
selbstständig den Scheinwerfer noch oben schon, jetzt wo das so ist , der Scheinwerfer normal
Hier ist doch ein automat der nicht funktioniert........, Wumm , Du muß in die Werkstatt , sonst
bekommst Du keine TÜV Plakette, obwohl dein Auto sonst in gutem Zustan d ist !
😰
Also Leute, passt künftig besser auf euer Auto auf.

Ich verpaste den TÜV Termin um 5 Monate und kriege jetzt die Krätze an den Hals.
1. Der Höhenversteller Hauptscheinwerfer muß repariert werden(Kosten
2. der Bremsschlauch rechts wurde geknickt und ist nun undicht, Reperatur ( Kosten.)
3. TÜV überzogen , also Probefahrt.........
4. TÜV überzogne also 20 % merh zahlen ( also statt 86,- nun 112, Euro)

Gruß
Stabi, Mazda 323c BA (3 türig) bj 1995
strahlt, also keinen blendet, da kann es jetzt passieren das der Prüfer feststellt, aber Hallo 🙄

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011


Ich verpaste den TÜV Termin um 5 Monate und kriege jetzt die Krätze an den Hals.
1. Der Höhenversteller Hauptscheinwerfer muß repariert werden(Kosten
2. der Bremsschlauch rechts wurde geknickt und ist nun undicht, Reperatur ( Kosten.)
3. TÜV überzogen , also Probefahrt.........
4. TÜV überzogne also 20 % merh zahlen ( also statt 86,- nun 112, Euro)

Was soll man da sagen? Selber schuld.

1. Du warst damals zu geizig den Defekt reparieren zu lassen und hast den einfachen weg des Abklemmens gewählt. Jetzt ist die Reperatur halt fällig.
2. Dann hat dir die genaue Prüfung evtl. das Leben gerettet. Da solltest du dich lieber freuen.
3. Da bist du selber schuld. Wenn man sich nicht mal merken kann wann das Auto zum TÜV muss. 5 Monate überziehen ist mit nichts zu entschuldigen.
4. Siehe Punkt 3

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Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


Nur mal so als Frage.... Wo ist denn der TE hin?

Die böse TÜV-Abzocke hat ihm das letzte Hemd gekostet. Strom weg...aus die Maus.

@hoinzi
ack hinsichtl. Auto

Man muß dann mal mit externem Fachwissen und deren Beratung selbst mitmachen.

Ich habe fürs Studium mir meinen Gebraucht-Golf aus 8 weiteren Fahrzeugen zusammengebaut (Erstbesitzerfahrzeug mit sehr hoher Laufleistung, Diesel).
Probleme beim TÜV (aufgrund mehrfarbigem Lack) keine, die Prüfstelle kannte uns ja schon.
Er hatte beim ersten Mal zwar kurz gestutzt, aber nachdem sichtbar war, daß alle sicherheitsrelevanten Teile neu waren, sofort abgenickt.

Wenn man mal alle Emotionen aus der Diskussion herausnimmt, muß und darf trotzdem die Frage erlaubt sein, ob alles, was in Deutschland bis ins letzte Detail geregelt und kontrolliert wird, denn auch wirklich genau so und nicht anders sein muß. In anderen Ländern, die ebenfalls den Anspruch haben zivilisiert zu sein, geht das auch ohne das Chaos, Tod & Teufel herrschen 😉.

Man erlebt das auch in anderen Bereichen als dem TÜV; Unternehmer können ein Lied von Regelungen und Bestimmungen singen.

Selbstverständlich ist der TÜV grundsätzlich gut und sinnvoll; aber wenn man den Gesetzgeber immer einfach so weiter machen lässt und nicht hinter manches mal ein Fragezeichen setzt, dann erstickt man irgendwann an Regelwerken. Siehe EU.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Wenn man mal alle Emotionen aus der Diskussion herausnimmt, muß und darf trotzdem die Frage erlaubt sein, ob alles, was in Deutschland bis ins letzte Detail geregelt und kontrolliert wird, denn auch wirklich genau so und nicht anders sein muß. In anderen Ländern, die ebenfalls den Anspruch haben zivilisiert zu sein, geht das auch ohne das Chaos, Tod & Teufel herrschen 😉.

deiner kernaussage stimme ich zu....allerdings sollte man eins beachten:

der te hier ist geradezu ein paradebeispiel WARUM es einen tüv geben MUSS. etwas geht nicht bzw hat eine fehlfunktion. man hat selbst a) keine mittel b) keinen bock oder c) sieht das ganze eh als unnützes zeugs an und deaktiviert das ganze. ok hier isses nur ein stellmotor vom scheinwerfer. aber der nächste kommt und sagt "bremse hinten? brauch ich net!" und drückt eben die bremsleitungen zusammen und bremst eben nur vorne. insoweit ist eine regelung durchaus sinnvoll, ABER sie sollte einheitlich sein. und das isses hier in deutschland eben nicht. und das is der knackpunkt.

nicht das wir uns falsch verstehen....ich bekomm regelmässig einen zuviel wen wieder einer im kittel mir die story vom pferd erklähren will warum was so und so auszusehen hat obwohl es das gegenteil ist. am beliebtersten: die pluspolabdeckung am oldtimer der seit 40 jahren ohne rumfährt und jetzt aufeinmal solls falsch sein...bekomm ich auch bei solchen details an den zweifel einer solchen veranstaltung. wen ich dann aber auf der nebenbühne so einen seelenverkäufer sehe bei dem die schweller schon nichtmehr vorhanden ist und der besitzer das als "na das bissle" abtut dann isses vielleicht doch besser das viel reguliert wird.

Zitat:

Man erlebt das auch in anderen Bereichen als dem TÜV; Unternehmer können ein Lied von Regelungen und Bestimmungen singen.

auch hier. gewisse sachen sind auf den ersten punkt absoluter blödsinn. nehmen wir mal die berüchtigte "gurken dürfen nur so und so gebogen sein" regelung (die es meines wissens nichtmehr gibt)...klar jeder sagt "scheisse von der eu". und hat wohl erstmal recht. wen man sich dann aber mal anschaut WARUM man das so macht und was damit beweckt wird (nämlich möglichst viele gurken in EINE kiste, möglichst viele auf einen lkw und somit möglichst wenig co² und verkehrsbelastung) DANN sieht die sache schon wieder anders aus. oder wer war beim bund? wer hat sich nicht im felde schon geärgert weil der stuffz "schuhputz verbessern" befohlen hat? sinnfrei da man eh nach 5m wieder dreckige stiefel hat! also scheiss befehl? wen man den hintergrund nicht kennt (hier: beim schuhputzen mit dem lederzeugs bleibt das leder geschmeidig und härtet nicht aus, ergo bleibt der schuh wasserdicht und man bekommt keine aufgedunsenen füsse wen man 2 wochen lang in den schlappen steckt)...

du siehst an den 2 einfachen beispielen das auch im ersten augenblich geistiger dünnschiss durchaus sinnvoll sein kann WEN man den hintergrund kennt 😉

und vielleicht gerade beim auto sieht man (am te z.b.) sehr gut das man zuerst einen zuviel bekommt wen der tüv einmal an den bremschlauch hinfasst und dann isser platt. das sowas einem aber auch beim vom hof fahren passieren könnte und das sowas zur eigenen sicherheit dient das sieht man vielleicht auch erst auf dem 2. blick.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


beliebtersten: die pluspolabdeckung am oldtimer der seit 40 jahren ohne rumfährt und jetzt aufeinmal solls falsch sein..

Je nach Einbauort ist die auch am Oldtimer eine äußerst sinnvolle Sache. Auch da sollte man sich mal nach den Hintergründen informieren. 😁

Einen T3 hab ich mal fast abgefackelt. Mal eben Sitz nach hinten - der Halter war einen Kopf kleiner als ich - und es funkte gewaltig. Wohl minimal höher als die alte kam eine Sitzfeder direkt an den Pluspol. Danach war sie wech.und ein Schmorloch im Schaumstoffpolster. 😰

Man muss eben mal gucken wo die montiert ist. Unterm Sitz, nah an äußeren Blechteilen oder ähnliche Einbauorte erfordern einen Schutz vor Kurzschlüssen. Bei anderen Einbauorten im Kofferraum, Böden oder unter der Rücksitzbank ist die sicher nicht erforderlich.

Wobei es die bei jeder Prüforganisation als Werbegeschenk gibt und wohl jede Werkstatt welche in der Grabbelkiste hat. Hatte bisher noch nie ein Problem, ganz im Gegenteil. Beste Werbung für den Prüfer wenn er direkt kostenlos eine schöne mit dem Logo seiner Organisation montiert und dem Kunden erklärt er habe mal eben schnell einen Mangel beseitigt.

für schnell entschlossene....

JETZT dmax einschalten! reportage über den tüv in der türkei. zitat: "4 reifen abgefahren....nicht so schlimm"

Ich hab 11 kg Butanflaschen mit Wechselschlauch in TR gesehen an der Tanke letztes Jahr auf einem Projekt... Kommentar vom Kollegen? "Alles ok, hab ich auch mal so gehabt". 😁

Und ich darf hier zur GAP und mir einen "Donut" (Radmuldentank) festschrauben lassen, inklusive zwei Sicherheitsventilen und regelmäßiger Nachprüfung...

Aber- andere Länder, andere Sitten. 🙂

cheerio

Der TÜV in der Türkei wurde vom TÜV SÜD aufgebaut und wird nach deutschen Masstäben betrieben.
Berichte, die anderes schildern, sind entweder vor 2007 entstanden, oder gefakt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Der TÜV in der Türkei wurde vom TÜV SÜD aufgebaut und wird nach deutschen Masstäben betrieben.
Berichte, die anderes schildern, sind entweder vor 2007 entstanden, oder gefakt.

der bericht is von 2008 gewesen....und das mit den 4 reifen war ein zitat eines "kunden" und um das gehts doch. der kunde wie im bereicht als auch hier meint "is doch alles net so schlimm" und hinterher sind die anderen schuld weil man selbst versagt hat.

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Es ist ja nicht so, dass man ohne Auto hierzulande nicht leben könnte...

Das ist eigentlich ein Thema welches einen eigenen Faden wert wäre-eine solche Stammtischparole kann man bringen wenn man in einem Dicht besiedeltem Gebiet wohnt.

Der ÖPNV ist gerade in der Ländlichen Gegend mittlerweile mehr als schlecht-betraf es früher eher Angestellte in der Gastronomie,sind es heute auch die Angestellten aus den Supermärkten etc.Heute sind Öffnungszeiten in den Discountern bis 21 Uhr die Regel-bis 22 Uhr noch normal.Der ÖPNV wird auf dem Lande aber schon gg 20 Uhr eingestellt-daher bitte nachdenken bevor man solche Sprüche raushaut!

Eines verstehe ich an dem Thema allerdings nicht: (ungeachtet des unsinnigen Topics)
Wenn ich zur HU fahre, dann erwarte ich, dass der Prüfer seine Arbeit tut, ordnungsgemäß prüft und etwaige Mängel aufzeigt.
Nicht zuletzt in meinem eigenen Interesse. Eine "gewissenhaftere" Prüfung (gegen erhöhte Gebühr) falls man den Termin überzogen hat, kann es ja eigentlich nicht geben, oder?

Das wäre in der Tat bedenklich, auch wenn der TE das sicher völlig kontrovers auffasst.. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Es ist ja nicht so, dass man ohne Auto hierzulande nicht leben könnte...

Das erzähl doch mal jemanden der keine Öffis benutzen kann auch wenn sie vorhanden sind. 😕

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Es ist ja nicht so, dass man ohne Auto hierzulande nicht leben könnte...
Das erzähl doch mal jemanden der keine Öffis benutzen kann auch wenn sie vorhanden sind. 😕

Das ist halt wieder das alte Problem der Behinderten... Da sie eine Minderheit sind denkt da kaum einer dran...

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Das erzähl doch mal jemanden der keine Öffis benutzen kann auch wenn sie vorhanden sind. 😕
Das ist halt wieder das alte Problem der Behinderten... Da sie eine Minderheit sind denkt da kaum einer dran...

Nicht nur das.

Es gibt Öffis, da bist Du für 10 km gute 3 Stunden unterwegs!!!!

Nämlich Linie x fährt nur alle Stunde bis Dorf Y, dort mußt Du umsteigen.

Das geht aber nur nach ner Wartezeit von 45 min weil Linie Z leider nicht sauber angebunden ist.

Somit hängst Du in Dorf Y wieder ne Stunde ab bis es wieder mit Linie A weitergeht.

Also würdest Du frühmorgends Ö fahren, bist Du mittags in der Arbeit, müßtest aber um 15 Uhr wieder weg, sonst bist Du abends um 22 Uhr noch nicht zu hause!!

Es gibt hier im Raum IN einige solche Linien.
Eine Haltestelle (800 Arbeitsplätze nebenan) wird einmal am Tag angefahren.
Gesamte Fahrtzeit sind 2 Stunden, für 10 km.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50


Eines verstehe ich an dem Thema allerdings nicht: (ungeachtet des unsinnigen Topics)
Wenn ich zur HU fahre, dann erwarte ich, dass der Prüfer seine Arbeit tut, ordnungsgemäß prüft und etwaige Mängel aufzeigt.
Nicht zuletzt in meinem eigenen Interesse. Eine "gewissenhaftere" Prüfung (gegen erhöhte Gebühr) falls man den Termin überzogen hat, kann es ja eigentlich nicht geben, oder?

Das wäre in der Tat bedenklich, auch wenn der TE das sicher völlig kontrovers auffasst.. 🙂

Bedenklich finde ich das jetzt nicht. Er prüft eben mehr weil mehr Zeit vergangen ist. 😁

2 Monate mehr kostet noch nichtmal mehr... Daher wer sparen will nimmt die 2 Monate. Auch kein Problem mit Bußgeld. Es ist zwar verboten, aber 2 Monate kosten noch nix. Höchstens ein Mängelschein der Polizei würde auslösen, daß man doch vorher machen muß - der wird aber bei der minimalen Überschreitung kaum ausgestellt werden. Freundlicher mündlicher Hinweis wenn überhaupt.

Ich würde das ganze ja sehr einfach lösen. Keine erhöhte Gebühr. Sondern:

Jeder Prüfer meldet die Fahrzeuge über 2 Monate automatisch an die Bußgeldstelle und die schicken automatisch einen Bußgeldbescheid an den Halter.

- Es ist ein Halterverstoß, also muß man den Fahrer nicht identifizieren.
- Es müssen keine Fahrerdaten von den Prüfern gemeldet werden. Nur Kennzeichen X hat um Y Monate überzogen.
- Halterdaten hat die Bußgeldstelle.
Absolut unproblematisch.
Ein Auto hat gültige HU zu haben wenn es zugelassen ist - sogar auf Privatgrund, abgesperrt, auf Hänger, in Garage, in Scheune - egal wenn zugelassen - Sonderfälle wie komplett zerlegte Fahrzeuge zum eigentlichen HU Zeitpunkt darf man einem Gericht nachweisen - und das kann dann trotzdem noch gegen einen entscheiden.

oh jetzt krieg ich wieder Prügel von den Datenschützern. Siehe oben, es reicht das Kennzeichen und die Dauer der Überschreitung als Meldung. 😉

es könnte übrigens jeder der lustig ist sich bei ner Prüfstelle hinstellen und Fotos von den Autos machen mit abgelaufener Plakette mehr als 2 Monate und anzeigen - mal was anderes als Falschparker aufschreiben...

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