Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren

Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.

Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.

Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...

2010-10-547
Beste Antwort im Thema

Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:

Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !

Gruß SRAM

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So ist es, wenn der Schuldige nicht klar ermittelbar ist, wird die Haftung 50:50 geteilt.

Zitat:

@Compi316 schrieb am 21. Oktober 2017 um 11:47:28 Uhr:


Ich frage mich, wenn der linke Fahrstreifen nur für KFZ bis 2m freigeben ist, bei einer Berührung haftet, wenn man nicht beweisen kann, wer nen Schlenker gemacht hat.... die 2m ist ja nicht die Breite die im Schein eingetragen ist, sondern Breite im Schein + Außenspiegel, richtig?

Die Breite lt. VZ ist immer die tatsächliche Fahrzeugbreite "über Spiegel".

Eigentlich sollte es (mMn) nicht so sehr darauf ankommen, wer den Schlenker gemacht hat. Wenn ein überbreites KFZ auf der "nicht erlaubten" Spur war, ist das doch schonmal der Grund, warum der Bums überhaupt passieren konnte - oder sehe ich das falsch?

Ist ein Behelfsfahrstreifen per Zeichen 264 auf >2m< beschränkt, dann muss dieser 2,50m breit sein. Wenn es dem Fahrer eines z.B. 2,07m breiten Fahrzeugs gelingt, die Spur zu halten und dieser von einem Fahrzeug auf der Nachbarspur touchiert wird, dürfte das Verkehrsverbot eher eine geringere Rolle spielen.

Hi,

dieses Affentheater erlebe ich desöfteren. Selbst mit einem VW-Bus ist es üblicherweise kein Problem, bei 2m-Spuren ganz locker LKW in der Baustelle zu überholen.
Möchte man nicht überholen, bleibt man eben rechts.
Eigentlich recht einfach.

Die Regelung "Versetzt fahren" ist Unsinn. Deshalb hält sich auch kaum jemand daran und alles könnte so einfach sein.
Aber ein paar Oberlehrer erleben offenbar durch das sinnlose Ausbremsen anderer ihren persönlichen Reichsparteitag, also kann man als vernünftiger Mensch kurz aufblenden. Entweder wechselt der Versetztfahrer dann nach rechts und man kann überholen, oder er bleibt links und man wartet ab.
Kommt dann ein Vertreter-A4 von hinten, kann man ihm die Drängelei überlassen. Hat er Erfolg, überholt man mit. Hat er keinen, wartet man eben ab.
Ist zwar nervig, aber auch nicht so schlimm, dass man gleich 2h verlieren würde.

Cool und höflich bleiben ist wichtig. Auch wenn andere dies nicht tun. Meine Gesundheit ist mir da wichtiger und nach der Baustelle ist man ja schnell an diesen Leuten vorbei.

HC

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Oktober 2017 um 12:21:36 Uhr:



Zitat:

@Compi316 schrieb am 21. Oktober 2017 um 11:47:28 Uhr:


Ich frage mich, wenn der linke Fahrstreifen nur für KFZ bis 2m freigeben ist, bei einer Berührung haftet, wenn man nicht beweisen kann, wer nen Schlenker gemacht hat.... die 2m ist ja nicht die Breite die im Schein eingetragen ist, sondern Breite im Schein + Außenspiegel, richtig?

Die Breite lt. VZ ist immer die tatsächliche Fahrzeugbreite "über Spiegel".

Eigentlich sollte es (mMn) nicht so sehr darauf ankommen, wer den Schlenker gemacht hat. Wenn ein überbreites KFZ auf der "nicht erlaubten" Spur war, ist das doch schonmal der Grund, warum der Bums überhaupt passieren konnte - oder sehe ich das falsch?

Hallo.
Schon wieder steht hier "tatsächliche Breite" . Wo steht eigentlich geschrieben, dass es verboten ist die Außenspiegel während der Fahrt einzuklappen? Das würde ich dann nämlich in einer BAB Baustelle tun. Gibt mir die Legitimation für die linke Spur und ich müsste mir den Stuss der um mich herum passiert nicht im 360Gradblick antun.
Nachdem ich die ersten zehn und letzten fünf Seiten gelesen habe beginne ich zu begreifen warum es auf deutschen Straßen so zugeht. Obrigkeitshörige Oberlehrer gegenüber vollignoranten Checkern. Und dazwischen ich als einziger normaler Autofahrer. Das kann nicht gutgehen.
Gruß

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 2. November 2017 um 06:51:24 Uhr:


Die Regelung "Versetzt fahren" ist Unsinn.

Nein, eigentlich müsste es sogar eine Verständlichkeit sein, so dass es keine Regel bedürfte.

Wenn der Verkehr in einer engen Baustelle normal fließt, fährt man nicht die ganze Zeit direkt neben einem LKW, sondern davor oder dahinter. Sprich, man wartet, bis der Vordermann den LKW überholt hat um dann selber zügig den LKW zu überholen. Solange das Überholen nicht möglich ist, bleibt man noch hinter dem LKW. Somit minimiert man den kritischen Zeitraum. Das ist auch für den LKW-Fahrer wesentlich angenehmer, wenn z.B. beide Spuren mit der selben Geschwindigkeit fließen. Ist neben dem LKW ein anderes Fahrzeug, muss der LKW-Fahrer äußerst rechts fahren und höllisch aufpassen, dass er keinen Schlenker macht. Daher, solange das Überholen nicht möglich ist, bleibe ich in der Regel hinter dem LKW, so dass es für den LKW-Fahrer ein entspannteres Fahren ist.

Traurig, dass sowas nicht automatisch gemacht wird und dafür extra Schilder aufgestellt werden müssen, die die Autofahrer dann auch noch falsch verstehen, in der Form, dass sie die linke Spur blockieren dürfen. 🙁

Gerade wenn nur lockerer Verkehr in der Baustelle herrscht und ein Fahren auf der rechten Spur ohne weiteres möglich ist, entbinden diese Schilder „Versetzt fahren“ aber nicht vom Rechtsfahrgebot.

Ach so, wenn man überholen möchte, sich aber nicht traut, dann fährt man rechts rüber und blockiert nicht minutenlang die linke Spur.

Gruß

Uwe

Hallo Uwe.
Dein Statement enthält viele Selbstverständlichkeiten Denen ich mich anschließen möchte. Jedoch ist es Quatsch zu behaupten der Trucker bekäme Stresspusteln sobald jemand links in der Staubelle neben einem fährt. Im Gegensatz zum PKW fährst du eine Schuhschachtel mit Riesen Ausenspiegel. Du wirst es nicht glauben, aber im Spiegel siehst du sogar die Reifen auf der Fahrbahn. Da fahre ich problemlos mit zehn Zentimeter Abstand zum rechten Fahrbahnrand und ignoriere die panischen Linksfahrer. Du hast Recht, auch ich möchte nicht kilometerlang neben einem Brummi herfahren. In der Regel weiß ich was mein Vordermann macht und überhole dementsprechend.
Die "versetzt fahren" Schilder in Verbindung mit einem Überholverbot stellen für mich den Grundkurs einer Fahrschule dar und haben im öffentlichen Verkehr eigentlich nichts zu suchen. Vielleicht machen wir etwas falsch, dass jeder einen Führerschein bekommt.
Die beiden letzten Sätze mussten jetzt auch mal raus. Je älter ich werde, desto mehr Restriktionen gibt es da jährlich der Verkehrsgerichtstag tagt. Proportional sämtlicher zusätzlichen Regeln sinkt jedoch mein Wille diesen Sche.... zu akzeptieren geschweige denn einzuhalten.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 2. November 2017 um 10:15:55 Uhr:


Jedoch ist es Quatsch zu behaupten der Trucker bekäme Stresspusteln sobald jemand links in der Staubelle neben einem fährt.

So habe ich das auch nicht behauptet, sondern es ist für einen LKW-Fahrer einfach angenehmer, wenn links neben ihm in einer engen Baustelle kein weiteres Fahrzeug fährt.

Das merkt man z.B. in einer relativ leeren Baustelle, wenn man sich links fahrend einem LKW nähert. Sobald man hinter dem LKW ist, fährt dieser häufig merkbar weiter rechts, um einem das Überholen zu vereinfachen. Wenn nun ein Auto mit gleicher Geschwindigkeit ständig neben dem LKW fährt, muss sich der LKW-Fahrer die ganze Zeit weiter nach rechts orientieren. Ein weiteres Problem kommt dann noch hinzu, denn die Fahrspur kann sich rechts verengen. Das ist z.B. der Fall, wenn rechts eine Leitplanke kommt, die vorher nicht vorhanden war. Der LKW-Fahrer kann nicht mehr so weit rechts fahren, dass die Räder gerade noch vollständig auf dem Asphalt sind, weil er dann an der Leitplanke langschrammen würde, als muss er einen leichten Schlenker nach links machen. Der Autofahrer links neben dem LKW blickt das natürlich nicht und in engen Baustellen wird das dann äußerst eng.

Daher sollte man als PKW-Fahrer auf der linken Spur auch weiter nach vorne schauen, ob es da eventuell solche Engstellen gibt, bevor man den LKW überholt. Das Gleiche gilt auch für Verschwenkungen, denn es gibt auch Baustellen, in denen ist es für einen LKW mit Hänger kaum möglich, zuverlässig die Spur zu halten.

Man sollte als PKW-Fahrer auch mal daran denken, dass es nicht nur routinierte LKW-Fahrer mit jahrelanger Erfahrung gibt, denn auch LKW-Fahrer haben mal angefangen und muss auch erstmal lernen cm-genau zu fahren.

Alles Gründe, warum man als PKW-Fahrer nicht stumpf links neben einem LKW fahren sollte. Leider denken viele PKW-Fahrer aber nicht soweit und wundern sich, wenn er dann ab ist, der rechte Außenspiegel.

Gruß

Uwe

Hallo Uwe.
Lass uns davon ausgehen, dass wir einer Meinung sind ohne jeden Satz in seine Einzelheiten zu zerlegen. Soll es nicht so sein, dass ich rechts fahre und links überhole? Gilt doch für Landstraßen wie auch für die Autobahn. Alles war gut bis ein Vollpfosten (sorry) das Schild des versetzt Fahrens erfand.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 2. November 2017 um 10:15:55 Uhr:


in der Staubelle

😁

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 2. November 2017 um 13:37:16 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 2. November 2017 um 10:15:55 Uhr:


in der Staubelle
😁

Sorry.
Die Wegstaben verbustelt.

Gruß

Pann mal kassieren. Drach dir nix maus.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 02. Nov. 2017 um 12:58:36 Uhr:


Alles war gut bis ein Vollpfosten (sorry) das Schild des versetzt Fahrens erfand.

Dich stoert an dieser Stelle das andere Schild: Ueberholverbot.

Effektiv ist es ja nur eine einzige sehr breite Spur (trotz Mittelstreifen). Das "versetzt Fahren" sorgt nur dafuer, dass kompakter gefahren wird, sprich mehr Durchsatz moeglich ist. Dein angeprangertes Zusatzschild ist vollkommen unschuldig. Ob man jemanden aufgrund des Ueberholverbotschilds regelwidrig behindert ist davon voellig unangetastet - letzteres hat mit dem Zusatzschild nichts zu tun, da man ja auch genauso gut mittig hintereinander fahren koennte.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 08:54:03 Uhr:


Sprich, man wartet, bis der Vordermann den LKW überholt hat um dann selber zügig den LKW zu überholen. Solange das Überholen nicht möglich ist, bleibt man noch hinter dem LKW.

In welchen Baustellen ist denn zügiges Überholen zulässig?

Wenn überholen nicht möglich ist, fährt man auf der rechten Spur hinter dem Lkw - so Dein Vorschlag, oder?

Die linke Spur bliebe damit quasi leer und unausgenutzt. Das kann nicht der Sinn der Sache sein.

In etlichen BAB-Baustellen herrscht ein Tempolimit von 80 km/h oder 60 km/h für Pkw wie Lkw gleichermaßen. Das höchstzulässige Tempo wird von den meisten Lkw auch ausgenutzt. Ein Lkw fährt also z. B. gut 80 km/h, das Überholen scheidet aufgrund des Tempolimits aus. Wenn sich dann alle hinter dem Lkw einreihen, habe wir praktisch eine einspurige Strecke und damit eine viel größere Staugefahr, als wenn alle bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit alle Spuren ausnutzen.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass dieser Thread sich allmählich im Kreis dreht. Im Ausgangsbeitrag und im Thema steht gut sichtbar "Überholverbot".

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 2. November 2017 um 06:51:24 Uhr:


Aber ein paar Oberlehrer erleben offenbar durch das sinnlose Ausbremsen anderer ihren persönlichen Reichsparteitag, also kann man als vernünftiger Mensch kurz aufblenden. Entweder wechselt der Versetztfahrer dann nach rechts und man kann überholen, oder er bleibt links und man wartet ab.
Kommt dann ein Vertreter-A4 von hinten, kann man ihm die Drängelei überlassen. Hat er Erfolg, überholt man mit. Hat er keinen, wartet man eben ab.
Ist zwar nervig, aber auch nicht so schlimm, dass man gleich 2h verlieren würde.

Halte Dich doch einfach auch die Vorgaben und "Spielregeln", die sich aus der Beschilderung ergeben. Dann bist Du kein Oberlehrer, sondern einfach der vernünftige Mensch, der Du gerne sein möchtest.

Übergeordnetes Ziel ist nämlich nicht, Dich und einen Vertreter-A4 unter Drängeln und Lichthupe möglichst schnell durch eine Baustelle zu bringen, sondern möglichst viele Verkehrsteilnehmer möglichst unfallfrei. Und genau deswegen ist das Versetzt-Fahren in Verbindung mit Überholverbot eine sinnvolle Maßnahme. Man muss sie nicht begreifen oder gut finden - es reicht, wenn man sie zur Sicherheit aller respektiert.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 10:44:15 Uhr:


Alles Gründe, warum man als PKW-Fahrer nicht stumpf links neben einem LKW fahren sollte. Leider denken viele PKW-Fahrer aber nicht soweit und wundern sich, wenn er dann ab ist, der rechte Außenspiegel.

Kann bei Überholverbot + Versetzt Fahren nicht passieren, weil man weder überholt noch neben einem Lkw fährt.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 19:45:31 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 08:54:03 Uhr:


Sprich, man wartet, bis der Vordermann den LKW überholt hat um dann selber zügig den LKW zu überholen. Solange das Überholen nicht möglich ist, bleibt man noch hinter dem LKW.

In welchen Baustellen ist denn zügiges Überholen zulässig?
Nur zügiges Überholen ist zulässig, steht doch in der StVO.
Nur weil eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, werden nicht andere Paragraphen der StVO außer Kraft gesetzt.

Ich rede von einer mäßig befahrenen Baustelle und da muss Platz bemacht werden, wenn man nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholen möchte. Sind beide Spuren dicht, so fließen beide Spuren sowieso mit identischer Geschwindigkeit. Dennoch ist es auch hier sinnvoll, nicht länger parallel eines LKWs zu fahren.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 19:45:31 Uhr:


Wenn überholen nicht möglich ist, fährt man auf der rechten Spur hinter dem Lkw - so Dein Vorschlag, oder?

Die linke Spur bliebe damit quasi leer und unausgenutzt. Das kann nicht der Sinn der Sache sein.

Wie schon geschrieben, wenn beide Spuren voll sind, erledigt sich das Ganze. Wenn die Baustelle nur mäßig befahren ist, warum willst du dann nicht nach rechts wechseln?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 19:45:31 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 10:44:15 Uhr:


Alles Gründe, warum man als PKW-Fahrer nicht stumpf links neben einem LKW fahren sollte. Leider denken viele PKW-Fahrer aber nicht soweit und wundern sich, wenn er dann ab ist, der rechte Außenspiegel.

Kann bei Überholverbot + Versetzt Fahren nicht passieren, weil man weder überholt noch neben einem Lkw fährt.

Ein Überholverbotsschild reicht doch aus oder brauchst du noch extra ein Schild um sinnvoll versetzt zu fahren?

Gruß

Uwe

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