Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren
Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.
Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.
Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...
Beste Antwort im Thema
Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:
Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !
Gruß SRAM
700 Antworten
VZ 276 +1049-13
Könnte man so machen - ist aber nach der Schilderung des TE nicht gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von eKx0
Hallo,ich hatte die Situation VZ 276 +1049-13 und dieses bekloppte Schild.
Was darf ich denn da nun? Denn ich hatte da einen Oberlehrer vor mir mit seinem LKW.
Darum geht es seit Seite 38
Hinsichtlich der in diesem Thread diskutierten Rechtslage zu Zeichen 264 in Verkehrslenkungstafeln, wurden zum 19. Oktober 2017 entsprechende Formulierungen zur fahrstreifenbezogenen Anordnung bestimmter Vorschriftzeichen in die StVO aufgenommen. Die Änderung erfolgt mit der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - BGBl. 2017 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 18. Oktober 2017 (Thematik Rettungsgasse, Verhüllungsverbot usw.)
Ähnliche Themen
Hier:
Ich frage mich, wenn der linke Fahrstreifen nur für KFZ bis 2m freigeben ist, bei einer Berührung haftet, wenn man nicht beweisen kann, wer nen Schlenker gemacht hat.... die 2m ist ja nicht die Breite die im Schein eingetragen ist, sondern Breite im Schein + Außenspiegel, richtig?
Dann geht es nach der Betriebsgefahr. Pkw : Pkw = 50% : 50%