Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren
Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.
Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.
Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...
Beste Antwort im Thema
Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:
Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !
Gruß SRAM
700 Antworten
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 2. November 2017 um 19:12:21 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 02. Nov. 2017 um 12:58:36 Uhr:
Alles war gut bis ein Vollpfosten (sorry) das Schild des versetzt Fahrens erfand.
Dich stoert an dieser Stelle das andere Schild: Ueberholverbot.
Effektiv ist es ja nur eine einzige sehr breite Spur (trotz Mittelstreifen). Das "versetzt Fahren" sorgt nur dafuer, dass kompakter gefahren wird, sprich mehr Durchsatz moeglich ist. Dein angeprangertes Zusatzschild ist vollkommen unschuldig. Ob man jemanden aufgrund des Ueberholverbotschilds regelwidrig behindert ist davon voellig unangetastet - letzteres hat mit dem Zusatzschild nichts zu tun, da man ja auch genauso gut mittig hintereinander fahren koennte.
Nein, es geht eigentlich darum, wenn nur das Schild „versetzt Fahren“ vorhanden ist (ohne Überholverbotsschild und ja das gibt es), dass viele dann die linke Spur blockieren, weil sie meinen, sie dürfen nicht an Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbeifahren. Dies wird auch bei relativ leerer Baustelle so gehandhabt. Wenn dann (was leider häufig vorkommt) auf der rechten Spur ein PKW-Fahrer meint, bei einem Limit von 80 nur 60 fahren zu müssen, sind dann
alleFahrzeuge gezwungen auch nur 60 fahren, weil eben einige Leuchten meinen, sie dürfen nicht schneller als der Schleicher und die LKW, die sich hinter dem Schleicher aufstauen, fahren. Dabei wäre es doch so einfach, vorbeifahren, oder nach rechts wechseln.
Gruß
Uwe
Dazu noch ein kleiner Nachtrag, warum ich hier in den Thread eigentlich schreibe:
Ich fahre öfters abends um 21 Uhr über die Autobahn und letztes Jahr gab es zwei Baustellen mit versetztes Fahren und teilweise auch ohne Überholverbot. Um die Uhrzeit war die Baustelle natürlich wenig befahren und im Prinzip hätten alle Fahrzeuge mit einem seeehr großen Abstand zueinander rechts fahren können, aber nein, von vielen Fahrern wurde das Schild „versetztes Fahren“ wörtlich genommen und es wurde die linke Spur blockiert, weil sie auch nicht überholen wollten. Nicht selten führte das genau zu dem von mir oben beschriebenen Fall, dass das langsamste Fahrzeug in der Baustelle damit die Geschwindigkeit aller Fahrzeuge bestimmte.
Was bei dichten Verkehr durchaus Sinn macht, bremst dann bei geringen Verkehr diesen aus. 🙁
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 20:24:04 Uhr:
Nur zügiges Überholen ist zulässig, steht doch in der StVO.
Nur weil eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, werden nicht andere Paragraphen der StVO außer Kraft gesetzt.
Wenn zügiges Überholen aufgrund eines Tempolimits nicht möglich ist, dann ist eben Verzicht angesagt. Dann wird eben erst nach der Baustelle überholt.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 20:24:04 Uhr:
Ich rede von einer mäßig befahrenen Baustelle und da muss Platz bemacht werden, wenn man nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholen möchte.
Bei Überholverbot fällt Überholen eh aus, völlig egal, ob die Baustelle mäßig oder stark befahren ist. Eingeschränktes Überholverbot, das bei mäßigem Verkehr nicht gilt, ist mir noch nicht untergekommen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 20:24:04 Uhr:
Wie schon geschrieben, wenn beide Spuren voll sind, erledigt sich das Ganze. Wenn die Baustelle nur mäßig befahren ist, warum willst du dann nicht nach rechts wechseln?
Im Gegensatz zu Dir gehe ich von einer Baustelle mit dichtem Verkehr aus, der aber noch einigermaßen fließt. Natürlich halte ich mich, wenn wenig los ist, an das Rechtsfahrgebot. So wie jeder andere hoffentlich auch. Du hältst Dich ja auch an das Tempolimit und das Überholverbot, oder etwa nicht?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 20:24:04 Uhr:
Zitat:
Kann bei Überholverbot + Versetzt Fahren nicht passieren, weil man weder überholt noch neben einem Lkw fährt.
Ein Überholverbotsschild reicht doch aus oder brauchst du noch extra ein Schild um sinnvoll versetzt zu fahren?
Andere brauchen es offenbar, aus dem Grund gibt es das Schild.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 20:31:32 Uhr:
Dazu noch ein kleiner Nachtrag, warum ich hier in den Thread eigentlich schreibe:
Ich fahre öfters abends (...)Was bei dichten Verkehr durchaus Sinn macht, bremst dann bei geringen Verkehr diesen aus. 🙁
Okay, Dein Ärger ist durchaus nachvollziehbar. Da blicken einige offenbar nicht, wozu es diese Regelung eigentlich gibt. Im Grunde dann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten von denen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 21:00:51 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 20:24:04 Uhr:
Nur zügiges Überholen ist zulässig, steht doch in der StVO.
Nur weil eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, werden nicht andere Paragraphen der StVO außer Kraft gesetzt.
Wenn zügiges Überholen aufgrund eines Tempolimits nicht möglich ist, dann ist eben Verzicht angesagt. Dann wird eben erst nach der Baustelle überholt.
...und dann wird rechts gefahren. Da sind wir uns ja einig.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 21:00:51 Uhr:
Bei Überholverbot fällt Überholen eh aus, völlig egal, ob die Baustelle mäßig oder stark befahren ist. Eingeschränktes Überholverbot, dass bei mäßigem Verkehr nicht gilt, ist mir noch nicht untergekommen.
Wie ich ja später dargelegt hatte, gibt es auch Schilder „versetzt Fahren“ ohne Überholverbot. Für solche Fälle gilt meine Argumentation natürlich.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 21:00:51 Uhr:
Im Gegensatz zu Dir gehe ich von einer Baustelle mit dichtem Verkehr aus, der aber noch einigermaßen fließt. Natürlich halte ich mich, wenn wenig los ist, an das Rechtsfahrgebot. So wie jeder andere hoffentlich auch. Du hältst Dich ja auch an das Tempolimit und das Überholverbot, oder etwa nicht?
Wie auch schon beschrieben, betrifft mich das häufig bei relativ leerer Autobahn und somit auch Baustellen.
Natürlich halte ich mich an das Rechtsfahrgebot, Überholverbot und Tempolimit, na gut, ich fahre schon mal 10 km/h zu schnell.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 21:00:51 Uhr:
Okay, Dein Ärger ist durchaus nachvollziehbar. Da blicken einige offenbar nicht, wozu es diese Regelung eigentlich gibt. Im Grunde dann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten von denen.
Ich sehe, im Grunde sind wir uns ja einig. 🙂
Gruß
Uwe
In einer Baustellen zu überholen ist besonders gefährlich. Und wenn man dort gegen die Regeln verstößt sollte man die Konsequenzen akzeptieren.
In Baustellen haben fast alle Schilder ihre Berechtigung. Ich halte mich da auch nicht sklavisch an jedes Schild, aber man muss schon akzeptieren, dass es dort deutlich enger ist und die Betriebsgefahr deutlich erhöht ist.
Wieso muss man über sowas 43 Seiten schreiben?
Ähnliche Themen
Worauf willst du hinaus? Ich habe es nicht verstanden. Welche Regel werden wie, was, wo übertreten?
Bitte drücke dich doch ein bisschen klarer aus.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 02. Nov. 2017 um 20:31:32 Uhr:
Nein, es geht eigentlich darum, wenn nur das Schild „versetzt Fahren“ vorhanden ist
Dann hab ich was ueberlesen.
Zitat:
(ohne Überholverbotsschild und ja das gibt es), dass viele dann die linke Spur blockieren, weil sie meinen, sie dürfen nicht an Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbeifahren.
In diesem Fall ist es nicht mehr gemaess Threadtitel der Traum aller Oberlehrer, sondern nur noch regelwidrig.
An die Anweisung "versetzt fahren" halte ich mich uebrigens nach Moeglichkeit auch ausserhalb von Baustellen (dichter Verkehr oder Stadt), k.A. warum man dieses Schild ueberhaupt braucht. Hilft ungemein, um z.B. Geisterfahrern oder verlorenen Gegenstaenden auszuweichen.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 2. November 2017 um 19:45:31 Uhr:
In etlichen BAB-Baustellen herrscht ein Tempolimit von 80 km/h oder 60 km/h für Pkw wie Lkw gleichermaßen. Das höchstzulässige Tempo wird von den meisten Lkw auch ausgenutzt. Ein Lkw fährt also z. B. gut 80 km/h, das Überholen scheidet aufgrund des Tempolimits aus. Wenn sich dann alle hinter dem Lkw einreihen, habe wir praktisch eine einspurige Strecke und damit eine viel größere Staugefahr, als wenn alle bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit alle Spuren ausnutzen.
Tazio, das ist Geheimwissen der Illuminaten und dem gemeinen Autofahrer nicht zugänglich.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 22:51:30 Uhr:
@TaifunMchWorauf willst du hinaus? Ich habe es nicht verstanden. Welche Regel werden wie, was, wo übertreten?
Bitte drücke dich doch ein bisschen klarer aus.
Gruß
Uwe
Man fährt in der Regel über Limit, man fährt auf einer Spur für die man zu breit ist, man überholt mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit, man überholt nicht selten mit zu wenig Seitenabstand....und andere unwichtige Kleinigkeiten.
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 2. November 2017 um 06:51:24 Uhr:
Die Regelung "Versetzt fahren" ist Unsinn. Deshalb hält sich auch kaum jemand daran und alles könnte so einfach sein.
Diese Argumentationskette erscheint mir zu dünn.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2017 um 22:51:30 Uhr:
@TaifunMchWorauf willst du hinaus? Ich habe es nicht verstanden. Welche Regel werden wie, was, wo übertreten?
Bitte drücke dich doch ein bisschen klarer aus.
Gruß
Uwe
Lerne lesen. Der ganze Thread geht nur darum, dass Regeln übertreten werden und ihr euch ausheult wie die kleinen Kinder. Und das 43 Seiten, es geht schließlich schon lange nicht mehr um den Oberlehrer.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 4. November 2017 um 12:05:19 Uhr:
Lerne lesen. Der ganze Thread geht nur darum, dass Regeln übertreten werden und ihr euch ausheult wie die kleinen Kinder. Und das 43 Seiten, es geht schließlich schon lange nicht mehr um den Oberlehrer.
...und schon wieder drückst du dich um die Beantwortung der Frage, nur um pauschal irgend einen Text abzulassen, dessen Zusammenhang unklar ist. Ab so sind sie, die sich ausheulen (=du) aber eigenlich nicht wissen warum und dieses daher auch nicht formulieren können. 😉
Gruß
Uwe
Vermutlich solltest Du Dich gar nicht angesprochen fühlen. Dein Beispiel mit wenig Verkehr und ohne Überholverbot fällt eher raus. Es dreht sich um Statements wie
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 2. November 2017 um 06:51:24 Uhr:
Selbst mit einem VW-Bus ist es üblicherweise kein Problem, bei 2m-Spuren ganz locker LKW in der Baustelle zu überholen.
Hm, das Überholen in solchen Baustellen ist für manche ganz offensichtlich doch ein Problem, denn:
Zitat:
ADAC schrieb am 8. Juli 2014 um 11:10:00 Uhr:
2012 kamen bei Unfällen in Autobahnbaustellen zwölf Menschen ums Leben, die Zahl der Unfälle mit Personenschäden belief sich auf rund 1100
Dabei sind Unfallursache Nr. 2 die missglückten Überholmanöver, nach überhöhter Geschwindigkeit.
.
Sowas wie
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 2. November 2017 um 06:51:24 Uhr:
Die Regelung "Versetzt fahren" ist Unsinn. Deshalb hält sich auch kaum jemand daran und alles könnte so einfach sein.
ist nun mal nicht vereinbar mit
Zitat:
ADAC schrieb am 8. Juli 2014 um 11:10:00 Uhr:
Versetztes Fahren und der Verzicht auf unnötige Überholmanöver bringen Sicherheit und helfen, seitliche Kollisionen zu vermeiden.
oder auch
Zitat:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) schrieb am 23. Juni 2010:
Die versetzte Fahrweise erlaubt eine höhere Fahrzeugdichte bei erheblich größerer Sicherheit.
Manche Teilnehmer dieses Threads heulen sich allen Ernstes darüber aus, dass andere sich an die Beschilderung, die Verkehrsregeln und die Empfehlungen des ADAC und DRV halten. Jene sind dann "Oberlehrer", die einen "sinnlos ausbremsen" und bei denen man als "vernünftiger Mensch" auch die Lichthupe einsetzen darf, falls einem ein "Vertreter-A4" nicht die "Drängelei" abnimmt.
Nöh, Fahrer, die sich derart äußern und dann auch so handeln sind es, von denen die Gefahr tatsächlich ausgeht. Sie sind für den Großteil der Baustellen-Unfälle verantwortlich. Wenn speziell diese Kandidaten rechts bei vorgeschriebenem Tempo hinterm Lkw geblieben wären, wäre die Unfallbilanz besser ausgefallen und manchen Leuten wäre Krankenhaus oder Friedhof erspart geblieben.
MfG, Tazio1935
Ein wirklicher Fan von "Versetzt-Fahren-Regelungen" in Baustellen bin ich nun wirklich nicht. Allerdings muss ich zugeben, dass diese Regelungen an sehr vielen Baustellen sinnvoll und berechtigt und an manch anderen zumindest wünschenswert sind, erhöhen sie doch merklich die Sicherheit.
Und man muss sich, wenn man sich an einer solchen Passage schon ärgern will, immer vor Augen halten: Das Versetztfahren erfordert bei "Schleichern" vielleicht etwas mehr Zeit. Aber dieser zeitliche Mehraufwand ist kein Vergleich zu einer Vollsperrung, weil ein übermäßig selbstsicherer Überholer einen anderen touchierte und sich in der Engstelle aufgrund Unfalls alles über Stunden staut.
Ärgerlich finde ich nur, wenn für den fließenden Verkehr deshalb "Versetzt Fahren" angeordnet wird, weil für zwei ausreichend breite Fahrspuren nur deshalb kein Platz blieb, weil man den "Bauhof" außerordentlich großzügig eingerichtet hat.
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 2. November 2017 um 06:51:24 Uhr:
Selbst mit einem VW-Bus ist es üblicherweise kein Problem, bei 2m-Spuren ganz locker LKW in der Baustelle zu überholen.
Wirklich? Ein T5 ist insgesamt 2,28 m breit. Die linke Spur vieler Baustellen ist 2,50 m breit. Folglich hat man mit einem T5 nach links und rechts je eine Handbreit Spielraum, genau 11 cm. Wenn man behauptet, dass das Überholen unter solchen Bedinungen kein Problem sei, hat man null Ahnung. Vielmehr ist erwartbar, dass es irgendwann zum Crash kommt. Deshalb auch das Verbot, mit Überbreite die linke Spur zu nutzen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 4. November 2017 um 14:01:06 Uhr:
...
Wirklich? Ein T5 ist insgesamt 2,28 m breit. Die linke Spur vieler Baustellen ist 2,50 m breit. Folglich hat man mit einem T5 nach links und rechts je eine Handbreit Spielraum, genau 11 cm. Wenn man behauptet, dass das Überholen unter solchen Bedinungen kein Problem sei, hat man null Ahnung. Vielmehr ist erwartbar, dass es irgendwann zum Crash kommt. Deshalb auch das Verbot, mit Überbreite die linke Spur zu nutzen.MfG, Tazio1935
😁 Jetzt komm doch du nicht mit Fakten und gar mit Mathematik... das könnte ja auf einleuchtende Weise am Selbstbild perfekter Autofahrer kratzen. 😁