Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren
Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.
Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.
Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...
Beste Antwort im Thema
Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:
Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !
Gruß SRAM
700 Antworten
DasZitat:
Original geschrieben von Hugaar
Nochmal:Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Sicher nicht - genauso wenig wie andere das "Recht" haben, die Höchstgeschwindigkeit oder die Maximalbreite zu überschreiten.
...Rein vom Foto her ist es möglich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird aber (da der LKW idR am Geschwindigkeitslimit in Baustellen fährt) überschritten, und das ist schon der erste Punkt, weshalb man den LKW nicht überholt. Rein formal dürfte man vielleicht, weil es kein explizites Überholverbot gibt. Aber da eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht statthaft ist, ist auch der Überholvorgang an sich rein praktisch nicht durchführbar.
Überbriete und überhöhte Geschwindigkeit wird doch hier nur (von dir) angenommen n St somit reine Spekulation!Aber der Lkw hat nunmal nicht das Recht den Pkw einfach aufzuhalten. Wenn ich schneller Fähre ha nur die Polizei das Reht mich aufzuhalten.
Oder brem du jeden "Raser" bei Tempolimit auf BAB / Bundesstrasse aus?
sicherlich nicht. Wo ich jemanden gefahrlos (für mich) das Überholen ermöglichen kann, da tue ich das auch. Sehe aber andererseits auch nicht ein, wenn ich mich bereits am oberen Limit der Geschwindigkeitsbegrenzung bewege, dass ich übermäßig zügig Platz schaffe, nur damit andere die Möglichkeit zum (zu) schnell fahren haben.
Ja ich weiß, von TLs hat wieder niemand gesprochen und ja, das ist auf meinem Mist gewachsen.
Wobei ich aber ehrlicherweise auch eingestehen muss, dass ich schonmal (allerdings auf einer leicht kurvigen Landstraße/Bäume rechts und links) mit´m LKW absichtlich "zu weit links" gefahren bin, damit die Blitzbirne hinter mir mich nicht überholen konnte. Weil hätte der das gemacht, hätte es einen Crash allererster Sahne gegeben, da der den Gegenverkehr gar nicht überblicken konnte (kann ja nicht durch einen LKW durchschauen ...). War vielleicht meinerseits auch nicht völlig korrekt, aber einen kapitalen Verkehrsunfall wollte ich dann doch nicht ...
Zitat:
geschrieben von Hugaar
Nein, es ist kein Überholverbot iSd Gesetzes!Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
klar, der LKW hätte weiter rechts fahren können. Aber das ist für Dich nicht relevant, da Du an dieser Stelle nicht überholen darfst. Versetzt fahren bedeutet, dass Du hinter dem LKW bleiben musst; also quasi ein Überholverbot. Also völlig sinnlos, sich darüber aufzuregen.
Grüße,
diezge
Es regelt nur das Veralten der Spurbenutzung = es soll dafür sorgen das man nicht zwingend neben einem Lkw die linke Spur benutzt. Man kann überholen, dies sollte aber schnell erfolgen.Der Lkw hat äußerst rechts zu fahren, da beißt die Maus keinem Faden ab, er hat mich wenn ich es immanente überholen zulassen, er hat beim Thema Geschwindigkeit nicht den Cop / meine Mutter zu spielen. Ich brems ihn doch auch nicht aus, wenn er scheller als erlaubt unterwegs ist (ich sag nur Tempoverstöße von Lkw außerhalb von Ortschaften).
"Der LKW hat äußerst rechts zu fahren"
Jetzt spielst du aber Mama oder Polizist.
Dein "Ich als freier Bürger brauche allseits freie Fahrt"-Gelaber wird langsam echt bedenklich.
Das viele mehr als 60 auf der Landstraße fahren ist ja sicher nicht zu deinem Nachteil. Wenn ich wüsste, dass du hinter mir bist, würde ich stur 58 km/h mit Tempomat fahren.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
"Der LKW hat äußerst rechts zu fahren"
Jetzt spielst du aber Mama oder Polizist.
Der LKW hat nicht unbedingt äußerst rechts zu fahren. Der LKW hat aber innerhalb der Fahrbahnmarkierung zu bleiben, die i.d.R. ja genau dafür bemessen ist. Und der LKW-Fahrer hat nicht zu entscheiden, ob ich überholen darf oder nicht (vorausgesetzt natürlich das Überholen ist erlaubt).
Ich finde es auch immer wieder merkwürdig, dass 99 % der LKW in der Lage sind, innerhalb der Markierungen zu fahren und plötzlich einem einzigen seine Fahrspur zu eng ist. Und das in den Baustellen zwischen Baden-Baden und Offenburg (der Aufhänger vom Anfang dieses Threads), in denen mittlerweile das Überholen für PKW wieder freigegeben ist und wo nicht mal mehr eine Begrenzung der Breite auf der linken Spur vorhanden ist...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Mein Problem sind die vielen Suffs die gern überholen würden, sich aber nicht trauen...Aber natürlich auch minutenlang dann dahinter hängen und nicht nach rechts gehen "können" weil es (vermutlich) unter ihrer Würde wäre von einem Meriva überholt zu werden. 🙄
Also, ich find´ opelige Merivas, die - nur weil sie partout ihren Schnitt von 112 einhalten wollen - einfach nicht zuwarten können, wenn bei zulässigen 80 in einer Baustelle ein Überholwilliger auf dem linken Fahrstreifen bei Tacho 92 seinen Überholwunsch solange zurückstellt und versetzt fährt, bis ihm ein gefahrloses Überholen wieder möglich ist, viel problematischer und für die Verkehrssicherheit abträglicher, als die von Dir beschriebenen Suffs.
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Abgesehen davon, daß du behauptest ich würde zu schnell fahren;
Der darf mir also sagen wie schnell ich fahren darf? 😁
Darf ich dem das auch? 😉
Und nö, so doof wie die sich dann an den LKW hängen kann das gar nicht gefahrlos sein. Das ist kein versetzt fahren, das ist am Eck hängen.
Gefahrlos ist nach rechts rüber und links einen Verkehrsfluß zulassen.
Manchmal hilfts einen drängelnden BMDabbeljuh vorzulassen - der putzt den dann weg. Der BMW darf zwar nicht überholen, aber da drück ich dann ein Auge zu. 😉
Und ich gesehe, ich nutze BMWs für Drückmanöver die ich selbst nicht machen würde.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
"Der LKW hat äußerst rechts zu fahren"
Jetzt spielst du aber Mama oder Polizist.
Wo du (teilweise) recht hast, hast du recht!
Zitat:
Dein "Ich als freier Bürger brauche allseits freie Fahrt"-Gelaber wird langsam echt bedenklich.
1. Wo habe ich das geschrieben?
2. Ich beziehe mich lediglich auf das hier gepolsterte Bild. Und da kann ich das Verhalten es Lkwkutscher nicht nachvollziehen. Ich als Autofahrer schätze für mich eigenständig ein ob ich gefahrlos vorbeikomme oder nicht, da brauche ich keinenLkwkutscher der dies für mich einschätzt!
Zitat:
Das viele mehr als 60 auf der Landstraße fahren ist ja sicher nicht zu deinem Nachteil. Wenn ich wüsste, dass du hinter mir bist, würde ich stur 58 km/h mit Tempomat fahren.
nein, mich stört das nicht. Daher Bremse ich den Lkw ja auch nicht aus. Aber es ist wohl anmassend von dir, dass du den Lkwkutscher hier für sein Fehlverhalten in Schutz nimmst und Ausreden für ihn finden willst!
PS: dann Fahr ich mit 58 km/h hinter dir her und erfreu mich an der Landschaft. Das ärgert dich mehr als ein von dir provoziertes Überholmanöver.
Ich möchte auf die Fragestellung des Threads verweisen - hier das Vehalten eines oder mehrerer Brummifahrer, Überhol-Woller, Schneller - oder Langsamer- will - Fahrer zu bewerten, Beweggründe zu deuten oder Geisteshaltungen vorherzusagen ist nicht der Sinn.
twindance/MT-Moderation
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ich möchte auf die Fragestellung des Threads verweisen - hier das Vehalten eines oder mehrerer Brummifahrer, Überhol-Woller, Schneller - oder Langsamer- will - Fahrer zu bewerten, Beweggründe zu deuten oder Geisteshaltungen vorherzusagen ist nicht der Sinn.twindance/MT-Moderation
Ich will ja nicht "Oberlehrerhaft" rüberkommen, aber ein kleiner Hinweis:
das eigentliche Thema stammt aus 2011, wir beziehen uns hier seit einigen Post auf ein Bild aus 2013!
Aber zurück zum eigentlichen Tema aus 2011: seit wann ist das Schild des TE ein Überholverotsschild???
(oder ich hab etwas verpasst?!)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Aber zurück zum eigentlichen Tema aus 2011: seit wann ist das Schild des TE ein Überholverotsschild???
(oder ich hab etwas verpasst?!)
Hallo,
ganz einfach: Das Schild ordnet an: versetzt hintereinander zu fahren. Wenn man überholt, ist diese Anordnung verletzt. Logische Folgerung daraus: Überholverbot!
Fehlt nur noch, dass man ein Spurblockierer ist, wenn man brav auf der linken Spur hinter dem LKW fährt, auch wenn dieser nur mit 60 km/h unterwegs ist und 80 km/h erlaubt sind...
Grüße,
diezge
Nö - die Blechtafel entfaltet genau nullkommagarkeine verkehrsrechtliche Wirkung.
Das Schild ist ein stinknormales Überholverbotschild.
Unten drunter dieser Hinweis: Versetzt fahren, bzw. das gepostete Schild.
Das Schild vom TE steht da ja nicht alleine, ich denk nur, dass er davon ausgegangen ist, dass jeder hier weiss wie ein Überholverbot aussieht.
Und dass das keine rechtliche Wirkung entfaltet kannst du ja mal den Leuten und Polizei sagen, die in der Zeit deswegen massig Leute aus dem Verkehr gezogen hat.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - die Blechtafel entfaltet genau nullkommagarkeine verkehrsrechtliche Wirkung.
Die Blechtafel, die im Eingaspost angehängt ist, ist tatsächlich nur als Empfehlung zu werten. Das darüber aufgehängte Überholverbotschild allerdings nicht...
Auf gut Deutsch: Es ist (bzw. war) verboten zu überholen und es wurde empfohlen, versetzt zu fahren.
Okay, ich hatte den Startbeitrag:
Zitat:
Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild)
so verstanden, dass da nur die abgebildete Tafel rumsteht. Wenn darüber noch ein Überholverbotsschild (Zeichen 276) hing, sieht es schon anders aus - das hatte ich dann nicht so verstanden, wie es vom TE gemeint war - Sorry.
Ich könnte das jetzt auf die Spitze treiben und nach der genauen Bedeutung des Zusatzzeichens nach StVO fragen: Muss man als PKW-Fahrer jetzt auf die linke Spur wechseln und versetzt hinter einem LKW dort fahren - oder darf man auch auf der rechten Spur bleiben? Was machen Busse, PKWs mit Wohnwagen (weitere Varianten erspare ich uns lieber 😉 ) 😁