Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren

Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.

Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.

Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...

2010-10-547
Beste Antwort im Thema

Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:

Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !

Gruß SRAM

700 weitere Antworten
700 Antworten

Das Empfehlungsschild ist in der Tat etwas unglücklich gestaltet. Das gebe ich durchaus zu. 😛

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc



Schon ein Spässken, wenn dann die "Einhaltung" der Empfehlung als zwingend verkauft wird, in einem Atemzug mit der Missachtung eines amtl. Verbotsschildes 😛

Jo, ich find´s auch lustig. 🙂

An der Stelle des Zeichens mit der maximal zulässigen Breite hätte in dem Empfehlungsschild das Zeichen für's Überholverbot stehen müssen. Dann wäre das Ganze schlüssig.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich glaube ihr versteht das Problem nicht.
TE versteht es auch nicht, da er eine "eigene" Sicht auf das Problem hat.

Also
Erst der LKW rechts,
dann der normale Verkehrsteilnehmer links,
dann TE rechts

dann kommt der Nötiger von hinten und überholt TE und will den normalen Verkehrsteilnehmer überholen.

Vorraussetzungen die wir haben sind ein Überholverbot und Schilder die versetzt fahren "anordnen".

TE lässt sich überholen - ist ja eh rechts.

Die Frage ist, was soll der normale Verkehrsteilnehmer machen - oder TE wenn er an dessen Stelle wäre?

Der normale Verkehrsteilnehmer befindet sich also eingeklemmt denn TE hält seinen Sicherheitsabstand kaum zum normalen Verkehrsteilnehmer links sondern zum LKW rechts. 😉

Das ist ja der Sinn des versetzten Fahrens.

Jetzt hat der normale Verkehrsteilnehmer wenn er den Nötiger vorbeilassen sollte das Problem, er müßte den LKW überholen im Überholverbot.

Oder er müßte in den Sicherheitsabstand des TE zum LKW einfahren.

Lustig, von meinem Abstand zum Vordermann hatte ich gar nichts geschrieben, aber spekulier ruhig weiter...

Zitat:

Beides muß niemand tun.
Und wer weiß was TE sagen würde wenn knapp vor ihn gewechselt werden würde... 😉
Gut, der normale Fahrer wäre dazu genötigt worden, trotzdem kein wirklicher Grund TE zu gefährden.

Keine Sorge, bei den niedrigen Geschwindigkeiten + 0 km/h Geschwindigkeitsdifferenz hätte PKW 1 blos blinken brauchen, TE hätte dann kurz den Gasfuß gelupft und das Problem aus der Welt geschafft.

Zitat:

Und den LKW überholen bei explizit Überholverbot und versetzt fahren - wer will das ernsthaft vom normalen Verkehrsteilnehemer verlangen?

Niemand. Aber das heißt ja nicht, dass man andere von solchen verabscheuungswürdigen Tatbeständen abhalten muss...

Zitat:

Das einzig Logische wäre wenn TE zurückfallen würde und einen Abstand erlauben würde, daß der normale Verkehrsteilnehmer nach rechts kann.
(und wenn er wirklich normal ist wird er das wohl tun)

Siehe oben.

Ähnliche Themen

Och Drahkke, darf ich dich endgültig zum Grübeln bringen? 😁

Es kommt noch besser - für jedes amtliche Schild gibt es eine Verordnung bzgl. dessen Anbringung, damit es überhaupt eine Rechtswirkung entfaltet. Und jetzt kommts: Die Integration eines Gebots- oder Verbotsschildes in ein Hinweisschild (welches keinerlei Gebote oder Verbote rechtswirksam enstehen lassen kann) führt klar dazu, dass es keine Rechtswirkung entfaltet. Sprich, auch ein in eine solche "Hinweistafel" integriertes Überholverbot oder was auch immer... ist schlicht im Grunde nicht rechtswirksam! 😰 😉

Im Grunde ist die Breitenbeschränkung als auch viele Überholverbote in Baustellen gar nicht rechtswirksam ausgeschildert.... tja ja, alles gar nicht so einfach 🙂

Ich bin die Strecke gestern übrigens auf dem Rückweg wieder gefahren, diesmal bei etwas dichterem Verkehr. Selten ein dermaßen ignoriertes Überholverbot erlebt...

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Der Oberlehrer wäre auch dann nicht entlastet!
Es ist schließlich schlichtweg NICHT seine Aufgabe andere Verkehrsteilnehmner zur Einhaltung eines TL/Überholverbotes durch "Zwangsmaßnahmen" zu bewegen.

Das passiert mir an Ampeln auch ständig. Da habe ich täglich etliche Oberlehrer vor mir, die mich maßregeln. Durch ihr Stehenbleiben zwingen sie mich, ebenfalls an roter Ampel zu halten, anstatt an ihnen vorbeizukommen und bei roter Ampel über die freie Kreuzung zu kacheln. Es ist schlichtweg nicht deren Aufgabe, mich am rechtswidrigen Weiterkommen zu hindern. Absolute Frechheit und Nötigung, deren Verhalten. Warum machen die mir bloß keine Gasse frei, wie es mir gebührt?

Der ADAC ist die größte Vertretung der Autofahrer-Interessen. Und der ADAC teilt mit:

Zitat:

"In beengten Baustellenbereichen, wo der linke Fahrstreifen nur 2,5 m oder geringfügig breiter ist, fordert der ADAC deshalb, verstärkt das sogenannte versetzte Fahren in Verbindung mit einem Überholverbot für alle Kfz anzuordnen."

Der ADAC fordert sowas wohl kaum, um ein Paradies für Oberlehrer zu schaffen. Sondern deshalb, weil es von allen Möglichkeiten die wahrscheinlich beste ist, um möglichst viele Verkehrsteilnehmer bei möglichst geringem Risiko durch eine Baustelle zu bringen.

MfG, Tazio1935

Tazio1935... alles schön und gut, aber wie jeder Vergleich hinkt deiner gewaltig, ein Empfehlungsschild ordnet immer noch nichts an und eigentlich ist doch bzgl. der tatsächlichen Rechtslage alles geschrieben worden? Warum... ignoriert man die tatsächliche Sach- und Rechtslage dann eigentlich trotzdem weiterhin hartnäckig? 🙄

Drahkke... für dich noch Lesestoff:
http://www.rsa-95.de/Zeichen264/Zeichen264.htm
Dort wird die Rechtsproblematik ganz gut umrissen 😉

Die Schilder befinden sich in einer vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat beschlossenen Versuchsphase.

Ich bin ziemlich sicher, daß aufgrund der positiven Auswirkungen diese als bevorzugte Beschilderung für Baustellen in Zukunft obligatorisch werden.

Und sorry: in Zukunft schütze ich mich davor von lebensmüden SUV Fahrern mit Überbreite (Fahrzeug und Fahrer ? 😁) mit zehn Zentimetern Seitenabstand überholt zu werden dadurch, daß ich genau so wie der von Euch so benannte "Oberlehrer" fahre.

Das ist reiner Selbstschutz, ich bin es einfach leid von Flachstirnen mit zuviel Testosteron statt Gehirn gefährdet zu werden.

Gruß SRAM

Ach ja.

Ich meine diese mir sattsam bekannte Fahrerische Glanzleistung:

http://www.rsa-95.de/Zeichen264/pkw01.jpg

So ein Idiot !

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Es ist eine Empfehlung, ein Hinweis und wird nur versuchsweise derzeit aufgestellt - die Idee hatte ein Polizeibeamter, umgesetzt hat es dann ursprünglich die private AB Ausbaufirma A-1 Mobil und zwar im Jahre 2009.... 2010 vom DVR ebenfalls versuchsweise angeraten. Nicht mehr... und auch nicht weniger.

Für diesen Versuch wurde doch sicherlich auch eine Rechtsgrundlage geschaffen.

Spastis, Flachstirnen, Testo statt Hirn... wow SRAM, ich bewundere deine mitmenschlichen Umgangsformen - endlich mal sachliche Substanz 😛 Fährst Du auch so? 😰

Zitat:

Und sorry: in Zukunft schütze ich mich davor von lebensmüden SUV Fahrern mit Überbreite (Fahrzeug und Fahrer ? 😁) mit zehn Zentimetern Seitenabstand überholt zu werden dadurch, daß ich genau so wie der von Euch so benannte "Oberlehrer" fahre.
Das ist reiner Selbstschutz, ich bin es einfach leid von Flachstirnen mit zuviel Testosteron statt Gehirn gefährdet zu werden.

Gruß SRAM

Das ist doch mal plakativ - der Regelprediger wird nach eigenem Gutdünken zum Anarchisten aus egozentrischen Gründen. Mhhh... waren das nach deiner Definition nicht grad noch die "Spastis etc.", welche sich nach dieser Definition die von dir zugedachten "Freundlichkeiten" gefallen lassen sollen? 😁

Zitat:

Auch die saubersten 80kmh heben das Rechtsfahrgebot nicht auf, diezge
SRAM:
Doch !

Genau das gezeigte Schild tut das.

Und es verpflichtet Dich sogar dazu die jeweils andere Spur deines Vorausfahrenden zu nehmen: fährt dieser rechts ist das Schild damit sogar ein Linksfahrgebot !

Gruß SRAM 

Zweimal drei macht vier... wiedewiedewitt... und drei macht neune... ich mal mir die Welt, wie sie mir gefällt....

😛

Austeilen wie ein Weltmeister bis unter die Gürtellinie... aber wenn der eigene Vortrag als Unfug bewiesen wurde... wiedewiedewitt... wie sie mir gefällt.. 🙄
Regelbrecher sind bei dir Spasten, Testos, Hirnlose, Überbreite.... aber wenn eine Regel DIR nicht passt.... wiedewiedewitt... wie sie mir gefällt... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Tazio1935... alles schön und gut, aber wie jeder Vergleich hinkt deiner gewaltig,

Nein, ich denke, dass der Vergleich mit der roten Ampel verdeutlicht, mit welcher Einstellung sich manche Verkehrs- und Threadteilnehmer ans Steuer setzen. Für diese Leute hat nicht allein das "Versetzt-Fahren"-Schild nur empfehlenden Charakter, sondern gleich die ganze StVO.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


und eigentlich ist doch bzgl. der tatsächlichen Rechtslage alles geschrieben worden? Warum... ignoriert man die tatsächliche Sach- und Rechtslage dann eigentlich trotzdem weiterhin hartnäckig? 🙄

Die Rechtslage ist nicht so, wie sie hier als Privatmeinung in einigen Beiträgen dargestellt wird.

Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen zieht ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Aber der verbreitete Irrglaube, der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sei Nötigung, beruht auf Unwissenheit und Wunschdenken.

Zitat:

Linksfahrer nötigt nicht.

Selbst wer 25 Kilometer den linken Fahrstreifen benutzt und so das Überholen des nachfolgenden Verkehrs verhindert, nötigt nicht, wenn er wegen des dichten Verkehrs befürchten muß, nicht mehr auf die Überholspur zurückkehren zu können (Bay OLG DAR 90,187).

Dichtes Auffahren und "Drängeln" ist zunächst auch noch keine Nötigung. Es kommt darauf an, wie lange und mit welcher Energie man andere dazu zwingen will, die linke Spur zu räumen. Wiederholtes oder längeres deutliches Unterschreiten des Sicherheitsabstandes mit Blinker links und Lichthupe überschreitet die Grenze zur Nötigung.

Im Gegensatz zum rechtswidrigen Linksfahren (80 Euro und ein Punkt in Flensburg) wird solches Verhalten mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und fünf Punkten in Flensburg geahndet. Darüber hinaus ist Nötigung eine Straftat. Der Gesetzgeber differenziert hier also, und man kann angesichts der unterschiedlichen Sanktionierung schwerlich behaupten, das eine Verhalten sei so schlimm wie das andere.

Weiterhin zur Rechtslage von Sitationen, wie sie im Bereich von Autobahnbaustellen vorkommen können:

Zitat:

Wer auf der Autobahn zweimal rechts überholt, in kurze Lücken auf der Überholspur einschert, dabei den Überholten schneidet und zu starkem Bremsen zwingt, nötigt (OLG Düsseldorf VM 70,76).

Wer das Wiedereinscheren des Überholenden durch dichtes Aufschließen zum Vorausfahrenden verhindert, nötigt nicht, wenn der Überholende nur mit gefährdendem Abstand einscheren kann (OLG Celle NZV 90,239).

MfG, Tazio1935

Zitat:

Für diesen Versuch wurde doch sicherlich auch eine Rechtsgrundlage geschaffen.

Jain - ist doch in dem rsa-95 Link beschrieben.

Letzendlich spricht der DVR nur Empfehlungen aus, die Umsetzung ist Ländersache, den genauen Wortlaut für den Versuchsbetrieb müsste ich erstmal raussuchen. Spielt aber auch keine Rolle - selbst wenn dieses Schild irgendwann mal ein amtliches Verkehrszeichen werden sollte... solche Hinweisschilder haben keine rechtsverbindliche Wirkung - daran ändert sich nichts. 😉

Welche Regel meinst du ?

Falls du der Meinung bist, das Schild hätte keine Rechtskraft: da liegst du völlig falsch: was auch immer getestet wird, sei es nun der Rechtsabbiegepfeil an Ampeln, ein anderes Schild für Bahnübergang oder das Männchen mit Hut --> all diese (inzwischen beendeten Tests) sind natürlich rechtlich abgesichert.

Aber offenbar hat es den wunden Punkt voll getroffen: Fährst du auch wie der Chayenne-Fahrer ?

Vor kurzem hat solch ein Idiot doch die Frechheit besessen mich mit (Licht-) & Hupe auf meiner rechten Spur weiter nach rechts drängen zu wollen, damit er sich mit seiner überbreiten Schüssel, mit der er garnicht auf dem linken Fahrstreifen fahren darf, mit Minimalabstand an mir vorbeizwängen kann.

Nö, mit MIR nicht mehr !

Gruß SRAM

Deine Antwort
Ähnliche Themen