Der Traum des Oberlehrers: Überholverbot + Versetzt Fahren
Hurra, zwischen Offenburg und Appenweier ist in der Bausetelle jetzt Überholverbot + Versetzt Fahren angeordnet (siehe angehängtes Bild). Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen mag das ganze ja noch eine gewisse Berechtigung haben, heute mittag um 13:30 Uhr eher nicht.
Akteure: 1 LKW, drei PKW. Situation: LKW rechts, PKW 1 (Oberlehrer) linke Spur, brav versetzt hinter dem LKW, Ich: rechte Spur, versetzt hinter PKW 1. PKW 3 kommt von hinten, überholt mich und möchte nun auch PKW 1 überholen. PKW 1 fährt allerdings seelenruhig weiter und deutet jedesmal auf das neue Verkehrszeichen, wenn wir dran vorbeifahren... Das ganze über ca. 5 km.
Also liebe Oberlehrer von Deutschland: Kommt nach Offenburg, hier könnt Ihr Euch richtig austoben...
Beste Antwort im Thema
Wenn ich an die Überholmanöver mancher überbreiter SUV in Baustellen mit nur 2 m Breite auf der Überholspur denke (natürlich die rechten Räder auf oder rechts neben der Fahrstreifenmarkierung, dann muß ich leider sagen:
Ich begrüße das als Beitrag zur Verkehrssicherheit !
Gruß SRAM
700 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
JA, DAS IST MEIN VOLLER ERNST.So wie es euer voller Ernst zu sein scheint, wenn ihr da platt sagt:
da ist ein Schild und dann muss das so richtig sein.
Hallo patti106,
tja, so läufts aber nun mal im Straßenverkehr. Du hast nicht über Sinn oder Unsinn von Verkehrsschildern zu entscheiden, sondern Du hast diese einfach zu befolgen.
Gefällt mir auch nicht immer, aber eine Gemeinschaft kann nun mal nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
naja, aber wenn du dann mal schnell ausweichen musst wirs abenteuerlich 😁Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Hängt vom Zugauto ab. Wenn ich mit dem 2,3t X5 einen 1,5t Anhänger ziehe, merke ich mit 120 nicht mal, dass er hinter mir ist. Schneller fahre ich nicht... weil es einfach optisch nicht passt, wenn ich als großes Gespann die ganzen Schleicher überhole..
Klar wird dein X5 mit einem 1,5t Anhänger weniger Probleme haben als mein Civic, der allerdings auch einen 1,5t Anhänger legal ziehen darfEDIT EDIT EDIT: er muss den sogar ziehen 😁
hmm... schnell ausweichen auf der AB musste ich noch nie, glaube ich. Ausserdem ist man beim Fahren mit AH doch etwas konzentrierter. Und.. ob ich jetzt solo mit 200 ausweichen muss oder mit AH mit 120 km/h- haut auch nicht die Kuh vom Eis.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Gefällt mir auch nicht immer, aber eine Gemeinschaft kann nun mal nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten.
Sinnige Alternative wenn da Unfug am Straßenrand steht: Widerspruch gegen die Aufstellung des Verkehrszeichens einlegen. Funktioniert erstaunlich oft 😉
@diezge
Bei manchen Beiträgen beschleicht mich schon das Gefühl, dass deren Verfasser die STVO eher mit anarchischen Augen sehen😉 Verfolge mal die Beiträge einiger Schreiberlinge! Man denkt oft, dass sie mit Textbausteinen arbeiten, denn es kommt immer derselbe Schmonzes😁 Und dieser haut immer in dieselbe Kerbe: Freie Fahrt - ob möglich oder unmöglich, ein Dauer-Pfui auf Grüne, Oberlehrer und ähnlich lästige Gestalten im Straßenverkehr. Dazu fällt mir eben ein neuer Begriff für diese Mitmenschen ein: HINDERLINGE😛
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Ich glaube ihr versteht das Problem nicht.
TE versteht es auch nicht, da er eine "eigene" Sicht auf das Problem hat.
Also
Erst der LKW rechts,
dann der normale Verkehrsteilnehmer links,
dann TE rechts
dann kommt der Nötiger von hinten und überholt TE und will den normalen Verkehrsteilnehmer überholen.
Vorraussetzungen die wir haben sind ein Überholverbot und Schilder die versetzt fahren "anordnen".
TE lässt sich überholen - ist ja eh rechts.
Die Frage ist, was soll der normale Verkehrsteilnehmer machen - oder TE wenn er an dessen Stelle wäre?
Der normale Verkehrsteilnehmer befindet sich also eingeklemmt denn TE hält seinen Sicherheitsabstand kaum zum normalen Verkehrsteilnehmer links sondern zum LKW rechts. 😉
Das ist ja der Sinn des versetzten Fahrens.
Jetzt hat der normale Verkehrsteilnehmer wenn er den Nötiger vorbeilassen sollte das Problem, er müßte den LKW überholen im Überholverbot.
Oder er müßte in den Sicherheitsabstand des TE zum LKW einfahren.
Beides muß niemand tun.
Und wer weiß was TE sagen würde wenn knapp vor ihn gewechselt werden würde... 😉
Gut, der normale Fahrer wäre dazu genötigt worden, trotzdem kein wirklicher Grund TE zu gefährden.
Und den LKW überholen bei explizit Überholverbot und versetzt fahren - wer will das ernsthaft vom normalen Verkehrsteilnehemer verlangen?
Das einzig Logische wäre wenn TE zurückfallen würde und einen Abstand erlauben würde, daß der normale Verkehrsteilnehmer nach rechts kann.
(und wenn er wirklich normal ist wird er das wohl tun)
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Sinnige Alternative wenn da Unfug am Straßenrand steht: Widerspruch gegen die Aufstellung des Verkehrszeichens einlegen. Funktioniert erstaunlich oft 😉Zitat:
Original geschrieben von diezge
Gefällt mir auch nicht immer, aber eine Gemeinschaft kann nun mal nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten.
Hallo,
dieser Schritt steht ja dann auch jedem frei. Nur, solange auch ein von der Behörde als sinnlos definiertes Schild noch nicht entfernt wurde, muss sich trotzdem jeder daran halten.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Sinnige Alternative wenn da Unfug am Straßenrand steht: Widerspruch gegen die Aufstellung des Verkehrszeichens einlegen. Funktioniert erstaunlich oft 😉
Ob das VZ "Versetzt fahren" vor dem Hintergrund, dass grob geschätzt 80% aller Fahrzeuge breiter als 2m sind, wirklich gut durchdacht ist, scheint fraglich. 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso fraglich? 😕 Gerade dann macht es ja besonders Sinn.
Genau. 🙄
"Also, der Polo vor mir fuhr rechts. Folglich musste ich (Anm. d. Red.: Breite >2,1m) links fahren, um versetzt fahren zu können!"
Zitat:
Nur, solange auch ein von der Behörde als sinnlos definiertes Schild noch nicht entfernt wurde, muss sich trotzdem jeder daran halten.
Schon faszinierend, wie Fakten dem eigenen Wunschdenken wegen hartnäckig ignoriert werden - wenn man diesen Satz auf das gegenständliche HINWEISschild bezieht.
Das hier bezogene Schild ist weder ein Gebots- noch Verbotsschild, es ist vielmehr noch nichtmal ein amtliches welches und auch von keiner Behörde geschaffen worden.
Es ist eine Empfehlung, ein Hinweis und wird nur versuchsweise derzeit aufgestellt - die Idee hatte ein Polizeibeamter, umgesetzt hat es dann ursprünglich die private AB Ausbaufirma A-1 Mobil und zwar im Jahre 2009.... 2010 vom DVR ebenfalls versuchsweise angeraten. Nicht mehr... und auch nicht weniger.
Kurzum - dieses Schild hat keinerlei Rechtswirkung und hebt mitnichten das Rechtsfahrgebot und auch nicht die Regeln bzgl. Überholvorgängen etc. auf.
Es steht sogar in der Kritik, weil es (2 Jahre Versuchsauswertung) offensichtlich viele Fahrer zu exakt dem hier beschriebenen und klaren Fehlverhalten incl. Fehlinterpretation verleitet. Die Idee ist also zwar nicht verkehrt.... aber die Umsetzung in den Fahrerköpfen funktioniert nicht so ganz und fertig ist ggf. der OL.. welcher die Intention dieser EMPFEHLUNG ad absurdum führt.
Immer wieder witzig, wenn ganz allgemein besonders gesetz- und regeltreue Leute erbsenklein Buchstaben (gerne auch mal solche, welche in gar keinem Regelwerk geschrieben sind - s.o.) rezitieren... aber bei einer klaren Darstellung der tatsächlichen Rechtslage plötzlich taub werden oder Paragraphen wie Gummiwürste verbiegen bis es zu ihren Vorstellungen passt. 😛
Versetzt Fahren macht bei hohen Verkehrsdichten Sinn - eine Vorschrift ist es deswegen noch lange nicht, hebt nicht das Rechtsfahrgebot auf (auch nicht bei einem Überholverbot) und daher ... macht der werte OL des TE nunmal etwas grundlegend falsch.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Elk_EN
Ja, genau, links fahren, aber nicht überholen.
Wie sollte man mit einer Breite von >2m links fahren dürfen, wenn die Breite dort auf <2m beschränkt ist?
Oder hebt die Empfehlung, versetzt zu fahren, jetzt auch noch die Breitenbeschränkung auf?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Oder hebt die Empfehung, versetzt zu fahren, jetzt auch noch die Breitenbeschränkung auf?
Logischerweise, denn die Breitenbeschränkung bezieht sich ja auf das hier nicht zulässige Überholen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Logischerweise, denn die Breitenbeschränkung bezieht sich ja auf das hier nicht zulässige Überholen.Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Oder hebt die Empfehung, versetzt zu fahren, jetzt auch noch die Breitenbeschränkung auf?
Davon steht
hiernix!
Jo Elk_EN - und schon haben wir den Witz:
Während das Empfehlungszeichen noch nichtmal ein amtl. Verkehrsschild ist, handelt es sich beim Zeichen 264 um ein amtliches Verbotsschild mit rechtsbindender Wirkung.
Schon ein Spässken, wenn dann die "Einhaltung" der Empfehlung als zwingend verkauft wird, in einem Atemzug mit der Missachtung eines amtl. Verbotsschildes 😛