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Der erste Werkstattaufenthalt -> Garantiefall?!

Themenstarteram 12. Juni 2006 um 8:56

Hallo Leute,

mein Kleiner ist nun das erste Mal in der Werkstatt.

Die Servopumpe ist defekt und tropft fröhlich vor sich hin.

Der Wagen ist ja auch schon ein halbes Jahr alt :(

Nun sind mir aber einige Dinge etwas sauer aufgestossen:

1. Der Wagen ist ein Re-Import aus Spanien.

Mein Anruf bei der Ford Assistance ergab, das ich einen Assistance Fall in Spanien melden müsste und nicht in Deutschland.

Begründung hierfür: Die Versicherungsleistung ist an das spanische Ford Werk geflossen.

Kann das sein?

2. Der annehmende Mensch (Ford Fischer in BO) hat auf meine einfache Frage: "Wie schaut es denn mit einem Ersatzfahrzeug aus?"

Recht ungehalten reagiert:"Die Reparatur ist doch schon umsonst, da wollen Sie auch noch einen Leihwagen?"

Der Wagen wird wohl erst in ca. 2 Werktagen wieder fahrbereit sein.

Wenn ich die Regelung bei der Ford Assistance richtig verstanden habe, erhält man für bis zu 3 Werktage einen Ersatzwagen.

Auch hier frage ich mich ob das so richtig ist.

Des weiteren fand ich den Service bei oben genannten Händler nicht wirklich gut.

1. Wir waren um 8.00 (reguläre Öffnungszeit) Uhr dort und warteten eine geschlagenen Stunde, bis sich mal jemand um unser Fahrzeug bemühte.

Der Kundenandrang war in dieser Zeit nicht wirklich gross.

2. Auf meine Empfehlung hin (bin selber gelernter KFZ-Mech.) den Wagen nicht mehr zu fahren, da die Servopumpe das bestimmt nicht besonders toll findet kpl. ohne Schmiermittel zu laufen, erhielt ich die lapidare Antwort: "Sie sind doch auch hierhin gekommen"

Sicherlich stand der Wagen auf dem Hof des Händlers, allerdings ist der Wagen dorthingeschleppt worden.

Unter dem Wagen befand sich eine nicht grade kleine Pfütze Hydrauliköl.

Dies habe ich dem Menschen auch gesagt, aber auch das war ihm egal.

 

Wenn jemand in der Umgebung von Bochum einen Händler kennt der sich um seine Kunden bemüht wäre ich um Vorschläge dankbar.

Egal wie die Rep. ausgeht, in diesen Laden gehe ich nicht mehr.

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10 Antworten

1. Garantie sollte kein Problem sein, egal wo das FZG verkauft wurde. Das mit Spanien kommt mir spanis´ch ;) vor...

2. Leihwagen gibts, wenn du bei der Ford-Hotline anrufst und das Abschleppen zur Werkstatt von denen veranlasst wurde. Dann sollte es keine Probleme geben. Gegebenfalls in den Bedienungen der Mobilitätsgarantie nachschauen und die Werkstatt drauf hinweisen. Wenn du aus eigener Kraft zur Werkstatt kommst, gibts nix.

3. Such dir einen anderen Händler. Ist ja unmöglich, wie der daherkommt, sollte seine Wortwahl tatsächlich so gewesen sein...

Dave

am 12. Juni 2006 um 11:14

Da ich mich auch mal für ein Importfahrzeug interessiert habe, habe ich mich auch mal darüber informiert. Dabei habe ich mich auch mal mit einem Anwalt unterhalten und rechtlich dürfte es streng genommen so sein:

Der Garantievertrag wurde tatsächlich mit dem spanischen Händler geschlossen, somit muss dieser auch bei ihm gemeldet bzw. geltend gemacht werden. Ob die zwei Jahre Assistance auch hier gelten kommt auf die spanischen Geschäftsbeingungen an.

 

Meist wird das nur kulant gehandelt. Aber dagegen kannst du kaum was machen.

Themenstarteram 12. Juni 2006 um 17:25

@fofodave

Den genauen Wortlaut habe ich sicher nicht mehr getroffen, wohl aber die Aussage die dahintersteht.

@TheMachine3112

Die Garantie, welche von Ford gegeben wird, ist eine EU Garantie.

D. h. das sie eben europaweit gültig ist.

Infos über die Garantie >Klick<

Infos über Assistance Leistungen >Klick<

Zitat:

Original geschrieben von TheMachine3112

Da ich mich auch mal für ein Importfahrzeug interessiert habe, habe ich mich auch mal darüber informiert. Dabei habe ich mich auch mal mit einem Anwalt unterhalten und rechtlich dürfte es streng genommen so sein:

Der Garantievertrag wurde tatsächlich mit dem spanischen Händler geschlossen, somit muss dieser auch bei ihm gemeldet bzw. geltend gemacht werden. Ob die zwei Jahre Assistance auch hier gelten kommt auf die spanischen Geschäftsbeingungen an.

 

Meist wird das nur kulant gehandelt. Aber dagegen kannst du kaum was machen.

Dies dürfte aber nur dann gelten, wenn er das Fahrzeug selber in Espanier gekauft hätte...

Aber, wenn er bei einem örtlichen Reimporteur gekauft hat, ist dieser doch verantwortlich...

Oder sehe ich das Falsch

Gruß

Epex

am 12. Juni 2006 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von SirMAD

@fofodave

Den genauen Wortlaut habe ich sicher nicht mehr getroffen, wohl aber die Aussage die dahintersteht.

@TheMachine3112

Die Garantie, welche von Ford gegeben wird, ist eine EU Garantie.

D. h. das sie eben europaweit gültig ist.

Infos über die Garantie >Klick<

Infos über Assistance Leistungen >Klick<

Ich hab mich von einem Freund meines Vaters der Anwalt ist (Fachgebiet Vertragsrecht) beraten lassen. Genauso wie er es mir erklärt hat krieg ich das auch nicht mehr hin, aber wenigstens so in etwa.

Das ist jetzt auslegungssache. Du hast hier die deutsche Homepage. In Spanien können andere Bedingungen gelten und in diesem Land erwirbst du das Auto. Auf Grund anderer gestzlicher Grundlagen kann ein und das selbe Auto in zwei Ländern unterschiedliche Garantiezeiten haben. Es gilt das Land in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.

Ansprechpartner ist eigentlich der Händler in Spanien, wenn du über einen Vermittler kaufst (was meist der Fall ist), da dieser in deinem Namen einen Vertrag mit dem Händler abschliesst (Ist nichts anderes als eine Vollmacht, die du diesem erteilst).

Wenn du aber einen Kaufvertrag mit einem Importeur (nicht Vermittler)) hast ist dieser dein direkter Vertragspartner.

In keinem Fall ist der Ansprechpartner für Garantieleistungen und vor allem Sachmängelhaftung (Lackschäden oder kaputte Innenverkleidungen) ein lokaler Fordhändler.

Die Händler sind zwar angehalten diese Reparaturen durchzuführen, aber keinesfalls verpflichtet. Er muss in diesem Fall die Kosten tragen, bis er das Geld von Ford zurückhat, bzw. dies über den spanischen Händler abgewickelt hat.

Ich hoffe es ist wenigstens etwas klarer geworden, für mich war danach das einzig Wahre ein deutsches Fahrzeug, da kenne ich wenigstens die geltenden Geschäftsbedingungen.

 

@Epex121

Wenn es ein "richtiger" Importeur ist, bei dem du direkt einen Kaufvertrag abschliesst, ist er verantwortlich. Da ist es nicht arg anders als bei einem deutschen Kaufvertrag. Normal dürfte der Reimporteur auf seinen Namen einen KV mit dem ausländischen Händler schliessen und dann einen KV mit dir.

Wenn er aber den Vertrag nur vermittelt, dann ist der Verantwortliche der ausländische Händler.

Zitat:

Original geschrieben von TheMachine3112

Ich hab mich von einem Freund meines Vaters der Anwalt ist (Fachgebiet Vertragsrecht) beraten lassen. Genauso wie er es mir erklärt hat krieg ich das auch nicht mehr hin, aber wenigstens so in etwa.

Das ist jetzt auslegungssache. Du hast hier die deutsche Homepage. In Spanien können andere Bedingungen gelten und in diesem Land erwirbst du das Auto. Auf Grund anderer gestzlicher Grundlagen kann ein und das selbe Auto in zwei Ländern unterschiedliche Garantiezeiten haben. Es gilt das Land in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.

Ansprechpartner ist eigentlich der Händler in Spanien, wenn du über einen Vermittler kaufst (was meist der Fall ist), da dieser in deinem Namen einen Vertrag mit dem Händler abschliesst (Ist nichts anderes als eine Vollmacht, die du diesem erteilst).

Wenn du aber einen Kaufvertrag mit einem Importeur (nicht Vermittler)) hast ist dieser dein direkter Vertragspartner.

In keinem Fall ist der Ansprechpartner für Garantieleistungen und vor allem Sachmängelhaftung (Lackschäden oder kaputte Innenverkleidungen) ein lokaler Fordhändler.

Die Händler sind zwar angehalten diese Reparaturen durchzuführen, aber keinesfalls verpflichtet. Er muss in diesem Fall die Kosten tragen, bis er das Geld von Ford zurückhat, bzw. dies über den spanischen Händler abgewickelt hat.

Ich hoffe es ist wenigstens etwas klarer geworden, für mich war danach das einzig Wahre ein deutsches Fahrzeug, da kenne ich wenigstens die geltenden Geschäftsbedingungen.

 

@Epex121

Wenn es ein "richtiger" Importeur ist, bei dem du direkt einen Kaufvertrag abschliesst, ist er verantwortlich. Da ist es nicht arg anders als bei einem deutschen Kaufvertrag. Normal dürfte der Reimporteur auf seinen Namen einen KV mit dem ausländischen Händler schliessen und dann einen KV mit dir.

Wenn er aber den Vertrag nur vermittelt, dann ist der Verantwortliche der ausländische Händler.

Ich denke, dies ist in dem Fall nicht ganz richtig, weil Du eine europaweite Werksgarantie hast. Das heißt, Dein Vertragspartner dafür ist nicht der Ford-Händler, sondern der Hersteller - Ford. Und vollkommen egal, wo Du das Auto gekauft hast, ob vom deutschen Händler, in Spanien oder vom Re-Importeur, ja sogar wenn Du einen Jahreswagen privat von irgendwem kaufst - solange die Werksgarantie gilt, ist JEDER Ford-Händler in ganz Europa verpflichtet, Deinen Wagen zu den gültigen Ford-Garantiebedingungen zu reparieren. Du kannst ja auch mit Deinem in Deutschland gekauften Wagen mal in Spanien liegen bleiben, und mußt dann die Garantie nicht über Deinen deutschen Händler abwickeln. Oder stell Dir vor Du wärst Spanier mit einem spanischen Focus und bist auf Deutschland Tour - mitten in Bochum. Wichtig ist nur, nicht selbst irgendwo hinfahren und mit dem Händler selbst verhandeln, sondern die Service-Hotline anrufen, die entscheiden dann wer Deinen Wagen wohin schleppt und kümmern sich auch um die komplette Garantieabwicklung.

Na Prima.

Wie gut das ich kein Eu-Fahrzeug gakauft habe.

Wenn dem wirklich so ist, sollte man die Finger davon lassen.

Oder zumindest im Vorfeld genau klären, wie Garantiefälle gahandhabt werden.

am 12. Juni 2006 um 22:21

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Ich denke, dies ist in dem Fall nicht ganz richtig, weil Du eine europaweite Werksgarantie hast. Das heißt, Dein Vertragspartner dafür ist nicht der Ford-Händler, sondern der Hersteller - Ford. Und vollkommen egal, wo Du das Auto gekauft hast, ob vom deutschen Händler, in Spanien oder vom Re-Importeur, ja sogar wenn Du einen Jahreswagen privat von irgendwem kaufst - solange die Werksgarantie gilt, ist JEDER Ford-Händler in ganz Europa verpflichtet, Deinen Wagen zu den gültigen Ford-Garantiebedingungen zu reparieren. Du kannst ja auch mit Deinem in Deutschland gekauften Wagen mal in Spanien liegen bleiben, und mußt dann die Garantie nicht über Deinen deutschen Händler abwickeln. Oder stell Dir vor Du wärst Spanier mit einem spanischen Focus und bist auf Deutschland Tour - mitten in Bochum. Wichtig ist nur, nicht selbst irgendwo hinfahren und mit dem Händler selbst verhandeln, sondern die Service-Hotline anrufen, die entscheiden dann wer Deinen Wagen wohin schleppt und kümmern sich auch um die komplette Garantieabwicklung.

Klar, da du beim Kauf des deutschen Neuwagen die Europaweite Garantie bekommst. Beim Vertragsschluss des Händlers gelten dann die deutschen AGBs

Im Ausland kann es aber durchaus Sonderregelungen geben, diese gelten dann, wenn ein Vermittler in deinem Namen einen Vertrag mit einem ausländischen Händler schliesst. Diese können oder könnten durchaus auch die Assistance ausschliessen.

Dein Ansprechpartner ist aber nicht Ford, sonst müsstest du immer in das herstellende Werk. Dein Vertragspartner ist primär der Händler.

Die Händler verkaufen zwar Ford, tragen aber auch durchaus ihr eigenes Risiko, das Geld für Reparaturen legt er auf jeden Fall aus.

Eine Reparatur ist nichts anderes als ein Vertrag. In Deutschland ist es einem Händler aber meines Wissens freigestellt Verträge zu schliessen oder es zu lassen.

Wenn ich heute einen Unfall baue, muss der Händler dann meinen Wagen reparieren? Ich denke nein....

 

Edit: Aus einem anderen Thread vom Ford Kundenzentrum

"....Ihre Anfrage wollen wir gerne beantworten. Das Thema Garantiearbeiten an Reimport-Fahrzeugen ist jedoch komplex.

Grundsätzlich haben wir alle unsere Vertragspartner gebeten, an jedem europäischen Ford Fahrzeug die anfallenden Garantiearbeiten kostenlos auszuführen, wenn dem Händler beispielsweise ein korrekt ausgefülltes Serviceheft vorliegt, aus dem der Garantiestatus klar zu erkennen ist.

Ist der Garantiestatus jedoch nicht eindeutig zu erkennen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass der Händler seine Arbeiten zunächst berechnet. Gelingt später eine Klärung, um die er sich natürlich bemüht, werden diese Kosten dann zurückerstattet oder Sie müssen die entsprechende aufgebrachte Zahlung in Italien über einen Händler abrechnen lassen.

...."

Themenstarteram 13. Juni 2006 um 18:28

@TheMachine3112

Wofür gibt es bei Ford dann das ETIS System?

Über dieses System hat jeder angeschlossenen Ford-Händler zugriff auf die Informationen über das Fahrzeug.

Dort steht auch ganz klar ab wann die Garantie läuft, welche Garantiearbeiten schon ausgeführt worden sind und einiges mehr.

am 14. Juni 2006 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von SirMAD

@TheMachine3112

Wofür gibt es bei Ford dann das ETIS System?

Über dieses System hat jeder angeschlossenen Ford-Händler zugriff auf die Informationen über das Fahrzeug.

Dort steht auch ganz klar ab wann die Garantie läuft, welche Garantiearbeiten schon ausgeführt worden sind und einiges mehr.

Um das geht es mir ja an sich auch nicht, natürlich haben sie dieses System. Auf was ich nur raus wollte, in jedem Land gibt es eine andere Gesetzlage. Da der KV im Ausland geschlossen wurde, sind die jeweils dort gültigen Regeln geltend.

Trotz allem kann ein Händler eine Garantie ablehnen, es gibt immer noch sowas wie Vertragsfreiheit

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