Der erste Kratzer
Seufz. Gerade mal 6500 km weit bin ich ohne Kratzer gekommen, nun hat das Schicksal, besser gesagt, mein Augenmass, zugeschlagen. Wenigstens ist der Kratzer nicht im Blech, sondern im Unterfahrschutz, dessen Geländewagenbestimmung es ja ist, zerkratzt zu werden.
An der Tankstelle hab ich zudem festgestellt, dass in einem Reifen ein Nagel steckt, schön in einer Profilrille und soweit reingedrückt, dass er gerade bündig mit der Reifenfläche abschliesst. Der Reifendruck ist aber (noch) normal. Was mach ich nun? Drin lassen und hoffen, dass nix passiert oder rausziehen und hoffen, dass der Nagel nicht tief im Gummi steckt und der Reifen unbeschädigt ist?
Christoph
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cubs
Wieso ich wohl trotzdem niemehr Räder in Deutschland kaufen werde, kann man hier nachlesen:
***So geärgert habe ich mich schon lange nicht mehr. Dafür habe ich beim Räderkauf 450 Euro gespart und bin um einige Erfahrungen mit dem deutschen Beamtenstaat reicher.
In Italien, eigentlich einer Hochburg der Bürokratie funktioniert das übrigens so, dass man die MWST garnicht erst bezahlen muss und der Händler dafür zwei Gebührenmarken à 72 cent auf die Rechnung klebt. ***
Da muss sich dann auch keiner wundern, warum es hier nicht voran geht... 🙁
Als Firma hättest Du Deinem Händler eigentlich nur vorab Deine Umsatzsteueridentifikationsnummer (heisst das in CH auch so?) mitteilen müssen, das hätte Dir reichlich Ärger erspart. Aber das muss man natürlich vorher wissen.
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von XC70D5
As Firma hättest Du Deinem Händler eigentlich nur vorab Deine Umsatzsteueridentifikationsnummer (heisst das in CH auch so?) mitteilen müssen, das hätte Dir reichlich Ärger erspart. Aber das muss man natürlich vorher wissen.
Gruß
Martin
Hallo,
Steuerfreie Lieferungen unter Verwendung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer können nur für innergemeinschaftliche Umsätze erfolgen (Lieferung von einem EU Land in ein anderes also)
Für den hier vorliegenden Sonderfall gilt (ich zitiere mal frei):
Für die Ausfuhr von Gegenständen, die zur Ausrüstung oder Versorgung von Beförderungsmitteln (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge) bestimmt sind, z. B. Ersatzteile, Ausrüstungsgegenstände, Zubehör, Betriebsstoffe, ist die Steuerfreiheit der Lieferung ins Drittlandsgebiet eingeschränkt, wenn
• der Abnehmer selbst abholt oder ein von ihm beauftragter Frachtführer,
• bei der Ausfuhr in Freihäfen und Küstengewässer
Dann greift die Steuerbefreiung nur, wenn der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und das Beförderungsmittel den Zwecken seines Unternehmens dient (§ 6 Abs. 3 UStG).
Für den Buchnachweis sollten daher insoweit der Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers und der Verwendungszweck des Beförderungsmittels aufgezeichnet werden.
Die "Lieferung" von Gegenständen zur Ausrüstung von Beförderungsmitteln ist jedoch auch bei nichtunternehmerischem Bezug steuerfrei, wenn der Lieferer diese Gegenstände bereits im Inland in das Beförderungsmittel einbaut. In diesem Fall liegt eine steuerfreie Werklieferung vor (vgl. Abschn. 130 Abs. 1 S. 3-4 UStR), wenn die Werkstätte selbst beschaffte Ausrüstungsgegenstände bzw. Ersatzteile für den Einbau bzw. die Ausbesserung verwendet oder der Materialanteil den Lohnanteil überwiegt (vgl. Abschn. 144 Abs. 2 UStR), oder
• Werkleistung/Lohnveredelung, die nach § 7 UStG steuerfrei ist, sofern der Auftraggeber das Beförderungsmittel zum Zweck des Einbaus oder Reparatur einführt.
Voraussetzung ist, dass die für Ausfuhrlieferungen bzw. Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr sonst vorgeschriebenen Bedingungen, insbesondere also der Buch- und Belegnachweis, beachtet werden. Ausgeschlossen ist dagegen die Steuerbefreiung für Reparaturen, wenn sich der Anlass dazu erst nach der Einfuhr ergeben hat und dazu keine Ersatzteile oder nur Zutaten oder sonstige Nebensachen verwendet worden sind.
....alles klar ???...
Es ist also alles voll korrrreeeekkt gelaufen !!!! ( Wie in D ja nicht anders zu erwarten war. Wichtig dabei: so umständlich wie möglich). Eine feine und einfache Regelung gibt es nur für deutsche Diplomaten (wen sonst).
Gruß Henrik
Zitat:
Original geschrieben von Henrik-Schmidt
Es ist also alles voll korrrreeeekkt gelaufen !!!!
Nachtrag: korrekt bis auf die klitzekleine Anstiftung zur Urkundenfälschung durch den deutschen Zollbeamten ! Tssss... Sachen gibt´s
Gruß Henrik
Jetzt weiss ich auch wieder, warum ich damals bei meinem XC70 den Unterfahrschutz habe montieren lassen und die Rechnung ganz normal zu den Firmeneingangsrechnungen gepackt habe. Was der Steuerberater dann mit der schweizer Umsatzsteuer gemacht hat ist mir denn auch ziemlich egal, ich habe ja genug daran gespart 😉
Gruß
Martin
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Zitat:
Original geschrieben von XC70D5
Was der Steuerberater dann mit der schweizer Umsatzsteuer gemacht ...
Antwort: NIX ! 😉
...und wenn ich es mir recht überlege, hat cubs noch Glück gehabt, da der Lieferer der Reifen die Reifen hätte montieren müssen. Nur in diesem Fall liegt eine steuerfreie Werklieferung vor. Und das hätte man kinderleicht aus der Rechnung entnehmen können. Also Kopf hoch: Schwein gehabt !
Gruß Henrik ( kein Zöllner, Finanzbeamter, noch sonst irgendwie Staatsbediensteter ) 😉
Zitat:
Original geschrieben von Henrik-Schmidt
( kein Zöllner, Finanzbeamter, noch sonst irgendwie Staatsbediensteter )
Und ich hätte Dich nach Deinem 1. Statement beinahe auf die Ignore-Liste gesetzt 😉
Gruß
Martin
PUUUUUHHH ! Da hab ich ja Schwein gehabt. Ist auch mehr die andere Seite der Barrikade! 😉