Den Mondi kann man ja Fernstarten...so steht es

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

jedenfalls im Handbuch. Das ist nur mit Sicherheit nicht freigegeben. Dennoch bringt der Mondi das von Haus aus mit. Da braucht man doch eigentlich gar keine Standheizung mehr. Oder?

26 Antworten

Zitat:

@p47860 schrieb am 26. Mai 2015 um 17:20:07 Uhr:


jedenfalls im Handbuch. Das ist nur mit Sicherheit nicht freigegeben. Dennoch bringt der Mondi das von Haus aus mit. Da braucht man doch eigentlich gar keine Standheizung mehr. Oder?

Im HB steht so vieles drin, was er bei uns aber nicht hat, dass sich manchmal die Frage stellt ob das HB überhaupt zum MK5 gehört. 🙂

Fernstart ist nicht nur nicht frei gegeben, es ist nicht vorhanden.
Man kann danach googeln, dazu gibt es ein eigenes Modul, welches bei uns nicht verbaut wird.

Und unser Schlüssel sieht glaube ich auch anders aus. Schön wärs gewesen, leider leben wir nicht im Land der unendlichen Möglichkeiten...

Motor im Stand laufen lassen ist in Deutschland nicht erlaubt, aus Umweltgründen. Ich sehe es zwar gerade im Winter immer wieder aber es bringt es nichts, der Motor wird im Stand nicht richtig warm und verbraucht auch zusätzlich mehr Sprit weil in der Kaltlaufphase mehr verbrand wird. Deshalb finde ich es richtig das es diese "unsitte" hier nicht gibt. Standheizung bringt da wesentlich mehr.

Den Motor im Winter läßt man laufen, wenn man eine heizbare Frontscheibe hat und diese Scheibe vereist ist. Ansonsten würde die heizbare Frontscheibe nicht funktionieren.
Also nicht nur Unsitte sondern benötigtes "Übel".

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Das sehe ich anders, die Scheibe muss manuell freigekratz werden, oder man nutzt die Batterie, auch wenn diese dann schnell lehr ist. Nur zur info es ist verboten den Motor im Stand laufen zu lassen um eine Scheibe frei zu bekommen oder Wärme zu erzeugen, mein Nachbar hat eine Verwarnung deshalb kassiert und wurde entsprechend "aufgeklärt" das dies nur mit eine Standheizung okay ist. ;-))

Und genau das ist mit ziemlicher sicherheit der grund, warum dies in D nicht vebaut ist und nie sein wied. In Usa mag das anders sein, aber hier never

Fahrt ihr wirklich Ford? Seit wann kann die heizbare Frontscheibe mit Batterie betätigt werden? Bei meinen Fords (der letzte war ein KUGA) ging das nur mit Motor.

Nane du hast natürlich recht. So war das ja nicht gemeint.
Sitzheizung ging im mk4 noch ohne motor aber alle anderen el heiz nicht.
Geht nur darum,,dass warmlaufen lassen in D verboten ist.

Zitat:

@taurus88 schrieb am 26. Mai 2015 um 19:35:12 Uhr:


Fahrt ihr wirklich Ford? Seit wann kann die heizbare Frontscheibe mit Batterie betätigt werden? Bei meinen Fords (der letzte war ein KUGA) ging das nur mit Motor.

Die Frontscheibe wird bei allen Ford-Modellen nur bei laufendem Motor elektrisch beheizt.

Bei Temperaturen über 0° C darf man laut Gesetz in D den Motor 30 Sekunden im Stand laufen lassen, bei Temperaturen unter 0° C genau 60 Sekunden. In diesen 60 Sekunden hatte bisher die Frontscheibenheizung bei meinen Mondeos immer so gute Arbeit geleistet, dass ich losfahren konnte und durch Scheibenwischereinsatz die Scheibe relativ frei war. Außer natürlich, es hatte über Nacht richtig tiefen Frost gegeben ...

naja wenn man mal ehrlich ist, wie läuft es denn eigentlich:
Es hat fett geschneit, darunter sind die Scheiben massig vereist...also gehe ich zum Auto, starte den Motor und während alle Heizungssysteme schon ihren Dienst tun, fege ich das Dach und die Motorhaube ab bzw. kratze die Seitenscheiben frei, falls ein Spray nicht mehr hilft.
Wenn ich mich morgens um 7 in meiner alten Nachbarschaft umsehe, haben das ca 20 Leute gleichzeitig gemacht.
Inzwischen wohne ich in der Stadt und besitze eine sehr große Garage, da ist das natürlich nicht mehr nötig.

Und wie war es als ich vor einigen Tagen in Qatar und Saudi-Arabien war? Die Leute sind kurz zum Einkaufen gefahren und haben den Motor auf dem Parkplatz laufen lassen!! Nur damit die Kiste bei 45 Grad Außentemperatur auch noch nach dem Besuch gut klimatisiert ist. In diesen Ländern spielt Umwelt und Sprit eh keine Rolle mehr...

Zitat:

Bei Temperaturen über 0° C darf man laut Gesetz in D den Motor 30 Sekunden im Stand laufen lassen, bei Temperaturen unter 0° C genau 60 Sekunden.

Ja wo steht das den? Wuerde mich mal interessieren.

Zitat:

@mm.sln schrieb am 27. Mai 2015 um 09:40:38 Uhr:


Bei Temperaturen über 0° C darf man laut Gesetz in D den Motor 30 Sekunden im Stand laufen lassen, bei Temperaturen unter 0° C genau 60 Sekunden.

Sorry, aber das ist so nicht richtig. Die STVO ist hier eindeutig und das ganz ohne Zeitangaben. Jedes Warmlaufen lassen
kann mit 10,-€ Ordnungsgeld geahndet werden. Soweit die Theorie, in der Praxis kenne ich niemanden, der dafür schon mal
zahlen durfte.

STVO § 30: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]."

Und "nette Nachbarn" machen eine die Geldboerse u.U. schneller um 10 Euro leerer, als einen bewusst ist.
Praktisch machen es aber natuerlich viele, daraus aber abzuleiten, es sei erlaubt oder gar eine Fahrzeugfunktion damit zu rechtfertigen, halte ich fuer falsch

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