Demo 8.1.24 Landwirt/in Protest in den Städten

Hallo,

Ich hätte eine simple Frage dazu:

dürfen bei angemeldeten DEMOS die Trekker mit 40er Zulassung (maximal 40 kmh)
zweispurige Schnellstrassen (B10/ B27) befahren mit 80 kmh Beschränkung?
Interessant wäre die Frage auch für Trekker mit 60er Zulassung 🙂.

Ist das erlaubt in Kolonnenfahrt, eventuell?

BITTE keine Diskussion in politischer Richtung, Sinnhaftigkeit oder so 🙂.

67 Antworten

Von dem Urteil steht aber nichts drin in dem Tagesschau Link. 🙁

@LCG aus dem Link kann ich die von @Turbotobi28 getroffene Aussage nicht herauslesen

https://www.morgenpost.de/.../...-am-Montag-Autobahnen-blockieren.html

https://www.focus.de/.../...echten-auf-unseren-demos_id_259553073.html

Ähnliche Themen

Zitat:

@8848 schrieb am 7. Januar 2024 um 14:23:13 Uhr:



Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 7. Januar 2024 um 11:22:59 Uhr:



zweispurige Schnellstrassen (B10/ B27) befahren mit 80 kmh Beschränkung?

Neulich fuhren sie die A81 aus dem Süden kommend Richtung Stuttgart. Warum dann nicht auch B10 oder B27?

B10 sind sie letztes mal auch schon gefahren, aber beim heim fahren nicht geschlossen sondern mit jeweils ~ 300m Abstand daher lief der Verkehr noch halbwegs.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Januar 2024 um 12:54:08 Uhr:


Hast Dir schon Stift und Zettel bereit gelegt?

DEFINITIV NICHT 🙂. Nach den ganzen Antworten hier ist es wohl "genehmigt"
Ich werde vor 6:00 dann losfahren und schauen 🙂.

Ich hoffe die blockieren nicht die Auffahrten ... dann komme ich irgendwann zur Arbeit 🙂.

Ich meinte auch den neuen Besetzer.

Liste mit Sperrungen hab ich mir gezogen. Leider muss ich in die Kreisstadt an einer großen Bundesstraße, wo natürlich mehr los sein wird.

Wer früh los Zotteln und wenn nicht den letzten km zu Fuß gehen.
Im Gegensatz zu den Klimaspinnern machen mich die Landwirte satt und die Beeinträchtigungen sind vorher bekannt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Januar 2024 um 15:10:33 Uhr:


Ich meinte auch den neuen Besetzer.

Welchen 🙂?

https://www.motor-talk.de/.../...est-in-den-staedten-t7578977.html?...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Januar 2024 um 15:10:33 Uhr:


Ich meinte auch den neuen Besetzer.

Mich ? Juckt mich nicht die Bohne. Wofür sollte ich also Zettel und Stift bereitlegen um zweckentfremdete landwirtschaftliche Fahrzeuge zu melden ?

Es wurde eine Frage gestellt und ich hab versucht diese zu beantworten.
Möchte nicht wissen wieviele private z.B. ihren Pferdeanhänger zum Umzug benutzen.
Ist mir persönlich aber auch egal.

Kontrolliert hier die Polizei, weshalb die meisten Pferdeanhänger inzwischen schwarze Kennzeichen haben

Auch für Pferdeanhänger kann man sich vorübergehende Zweckentfremdung genehmigen lassen. Geht online kurzfristig und kostet weniger als ein schwarzes Kennzeichen. Natürlich nur, wenn es tatsächlich vorübergehend ist.

Zitat:

@8848 schrieb am 7. Januar 2024 um 14:23:13 Uhr:


Neulich fuhren sie die A81 aus dem Süden kommend Richtung Stuttgart.

Echt? Sogar auf der BAB wird das genehmigt? Das wundert mich jetzt aber schon...

Hier bei uns (Raum Kempten) soll es morgen wohl auch Demos geben. Juckt uns aber nicht, dank Homeoffice...😎

Nebenbei: Man kann ja zu den Demos und den Hintergründen dazu stehen wie man will. Aber sie zeigen, wenn richtig Druck gemacht und protestiert wird, dann kann das durchaus etwas bewirken... Und gut, dass die Bauern bei uns deswegen nicht ins Straflager müssen...😉😁

Zitat:

@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 17:47:30 Uhr:


Auch für Pferdeanhänger kann man sich vorübergehende Zweckentfremdung genehmigen lassen. Geht online kurzfristig und kostet weniger als ein schwarzes Kennzeichen. Natürlich nur, wenn es tatsächlich vorübergehend ist.

Dürften wohl die wenigsten dran denken :-).

Übrigens zufällig grad gelesen und sinngemäß und verkürzt hier wiedergegeben:
Wenn Landwirte an Protesten betreffend ihres Berufsstandes teilnehmen entfällt auch die Zweckentfremdung.
Sprich: Die Demos sind auch mit Fahrzeugen mit grünen Kennzeichen (bzw. eben steuerbefreiten) Fahrzeugen möglich.

Und nebenbei: Es gibt auch steuerbefreite Fahrzeuge mit normalen, schwarzen Kennzeichen ;-).
Bei mir in der Region hat z.B. keine Feuerwehr, kein Rettungsdienst, kein Linienbus u.ä. ein grünes Kennzeichen und diese zahlen selbstverständlich dennoch keine Kfz-Steuer.

Zitat:

@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 17:47:30 Uhr:



Auch für Pferdeanhänger kann man sich vorübergehende Zweckentfremdung genehmigen lassen.

Ich frage mich, weshalb Pferdeanhänger überhaupt steuerbefreit sind. Nach meinem Kenntnisstand nagt die Kaste der Pferdebesitzer nicht am Hungertuch.
Und @Windelexpress
Die so genannten Klimachaoten verfolgen ein nobles Ziel, wenn sie Straßen blockieren. Den Landwirten gehts nur um den eigenen Vorteil.

Ähnliche Themen