Demo 8.1.24 Landwirt/in Protest in den Städten
Hallo,
Ich hätte eine simple Frage dazu:
dürfen bei angemeldeten DEMOS die Trekker mit 40er Zulassung (maximal 40 kmh)
zweispurige Schnellstrassen (B10/ B27) befahren mit 80 kmh Beschränkung?
Interessant wäre die Frage auch für Trekker mit 60er Zulassung 🙂.
Ist das erlaubt in Kolonnenfahrt, eventuell?
BITTE keine Diskussion in politischer Richtung, Sinnhaftigkeit oder so 🙂.
67 Antworten
"Aber sie zeigen, wenn richtig Druck gemacht und protestiert wird, dann kann das durchaus etwas bewirken..."
Richtig, wer am lautesten schreit, kriegt seinen Willen. Und gespart wird dann an anderer Stelle. Subventionen kürzen/streichen? Na klar, sinnvoll, aber doch nicht bei mir. Wenn da doch die Politik mal mit gutem Bespiel vorangehen würde, Stichwort Parteienfinanzierung, Abgeordnetenversorgung usw., dann würde der gemeine Bürger eventuell Verständnis aufbringen.
Die Motive sind völlig egal. Blockaden sind verboten und strafbar. Bin gespannt, mit welcher Konsequenz die Polizei gegen Blockaden vorgehen wird.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Januar 2024 um 18:45:10 Uhr:
Zitat:
@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 17:47:30 Uhr:
Auch für Pferdeanhänger kann man sich vorübergehende Zweckentfremdung genehmigen lassen.Ich frage mich, weshalb Pferdeanhänger überhaupt steuerbefreit sind. Nach meinem Kenntnisstand nagt die Kaste der Pferdebesitzer nicht am Hungertuch.
Und @Windelexpress
Die so genannten Klimachaoten verfolgen ein nobles Ziel, wenn sie Straßen blockieren. Den Landwirten gehts nur um den eigenen Vorteil.
Ich kann kein nobles Ziel erkennen, wenn man mich am notwendigen Arztbesuch hindert.
Der Bauer hingegen sorgt dafür,dass ich was zu essen auf dem Tisch hab.
Pferdeanhänger sind deshalb von der Steuer befreit, weil sie zu den zulassungsfreien Anhänger zählen. Nachzulesen in FZV und KraftStG.
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Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 7. Januar 2024 um 18:01:47 Uhr:
Zitat:
@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 17:47:30 Uhr:
Auch für Pferdeanhänger kann man sich vorübergehende Zweckentfremdung genehmigen lassen. Geht online kurzfristig und kostet weniger als ein schwarzes Kennzeichen. Natürlich nur, wenn es tatsächlich vorübergehend ist.Dürften wohl die wenigsten dran denken :-).
Übrigens zufällig grad gelesen und sinngemäß und verkürzt hier wiedergegeben:
Wenn Landwirte an Protesten betreffend ihres Berufsstandes teilnehmen entfällt auch die Zweckentfremdung.
Sprich: Die Demos sind auch mit Fahrzeugen mit grünen Kennzeichen (bzw. eben steuerbefreiten) Fahrzeugen möglich.Und nebenbei: Es gibt auch steuerbefreite Fahrzeuge mit normalen, schwarzen Kennzeichen ;-).
Bei mir in der Region hat z.B. keine Feuerwehr, kein Rettungsdienst, kein Linienbus u.ä. ein grünes Kennzeichen und diese zahlen selbstverständlich dennoch keine Kfz-Steuer.
Die Ausnahmen, wann Fahrzeuge die von der Steuer befreit sind,trotzdem ein schwarzes Kennzeichen tragen, kann man ebenfalls in der FZV nachlesen.
Zitat:
@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 18:52:36 Uhr:
Die Motive sind völlig egal. Blockaden sind verboten und strafbar. Bin gespannt, mit welcher Konsequenz die Polizei gegen Blockaden vorgehen wird.
Mit welcher Konsequenz? Mit gar keiner. Die Chaoten, die die Fähre, auf der sich Robert Habeck befand , stürmen wollten und dabei massive Nötigung begangen haben, sind durchweg ungeschoren davon gekommen. Die Polizei fand es nicht für nötig, die Personalien aufzunehmen.
Sollte ich morgen durch einen dieser Treckerfahrer an der Weiterfahrt gehindert werden, werde ich Strafanzeige erstatten.
Zitat:
@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 18:52:36 Uhr:
Die Motive sind völlig egal. Blockaden sind verboten und strafbar. Bin gespannt, mit welcher Konsequenz die Polizei gegen Blockaden vorgehen wird.
Die sind beantragt und genehmigt. Im Gegensatz zu den Sachbeschädigungen und klebeaktionen der Klimaspinner.
Blockierten Kreuzungen kannst nachlesen und dementsprechend umfahren. War bei keiner klebeaktion bisher und auch künftig der Fall. Hoffentlich schreist dann genauso nach der Polente.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Januar 2024 um 18:59:29 Uhr:
Zitat:
@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 18:52:36 Uhr:
Die Motive sind völlig egal. Blockaden sind verboten und strafbar. Bin gespannt, mit welcher Konsequenz die Polizei gegen Blockaden vorgehen wird.Mit welcher Konsequenz? Mit gar keiner. Die Chaoten, die die Fähre, auf der sich Robert Habeck befand , stürmen wollten und dabei massive Nötigung begangen haben, sind durchweg ungeschoren davon gekommen. Die Polizei fand es nicht für nötig, die Personalien aufzunehmen.
Sollte ich morgen durch einen dieser Treckerfahrer an der Weiterfahrt gehindert werden, werde ich Strafanzeige erstatten.
Hast das bei den Klimaspinnern auch gemacht? Natürlich nicht, wenn man deren Protest gut findet, weil sie nur anderen auf den Sack gehen.
Wo morgen blockiert wird, kannst nachlesen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 07. Jan. 2024 um 18:59:29 Uhr:
Sollte ich morgen durch einen dieser Treckerfahrer an der Weiterfahrt gehindert werden, werde ich Strafanzeige erstatten.
🙂 🙂 🙂
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Januar 2024 um 19:00:55 Uhr:
Zitat:
@mecco schrieb am 7. Januar 2024 um 18:52:36 Uhr:
Die Motive sind völlig egal. Blockaden sind verboten und strafbar. Bin gespannt, mit welcher Konsequenz die Polizei gegen Blockaden vorgehen wird.Die sind beantragt und genehmigt
Wie bitte? Die sind weder beantragt, noch genehmigt. Lediglich angekündigt.
Lediglich für Brandenburg gibt es eine vorläufige gerichtliche Genehmigung, die aber evtl. bis morgen noch einkassiert werden könnte.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Januar 2024 um 18:54:54 Uhr:
Ich kann kein nobles Ziel erkennen, wenn man mich am notwendigen Arztbesuch hindert.
Ach. Und das dies morgen, bei Blockaden in einem Ausmaß das das der Blockaden durch die Klimaaktivisten um ein Vielfaches übersteigt auch passiert, ist natürlich völlig ausgeschlossen.
Natürlich.
Kann ich mir vorher einen anderen Weg aussuchen und steh nicht vor den Idioten und komme nicht vor und zurück.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Januar 2024 um 19:00:55 Uhr:
Die sind beantragt und genehmigt.
Blockaden sind ganz sicher nicht genehmigt. Gibt das Versammlungsrecht nicht her, siehe Klimakleber, Sitzstreik vor AKW usw. Urteile dazu gibt es haufenweise, auch in letzter Instanz.
Brauchst mir nichts wegen Klimaklebern vorzuhalten. Das geht genauso wenig und was besonders schlimm ist, dass diese Blockaden in Mode gebracht haben.
Das Grundgesetz garantiert die Versammlungsfreiheit, und die kann nur sehr eng räumlich eingeschränkt werden, z.b. für einen bestimmten Platz.
Ansonsten ist das "Versammeln" per se erlaubt.