Demo 8.1.24 Landwirt/in Protest in den Städten
Hallo,
Ich hätte eine simple Frage dazu:
dürfen bei angemeldeten DEMOS die Trekker mit 40er Zulassung (maximal 40 kmh)
zweispurige Schnellstrassen (B10/ B27) befahren mit 80 kmh Beschränkung?
Interessant wäre die Frage auch für Trekker mit 60er Zulassung 🙂.
Ist das erlaubt in Kolonnenfahrt, eventuell?
BITTE keine Diskussion in politischer Richtung, Sinnhaftigkeit oder so 🙂.
67 Antworten
Die Trekkerfahrer werden es wissen und auch die Verkehrspolizei weiß es auch. Ob das Wissen reicht, um gegebenenfalls
eine Kolonne zu stoppen, muß ich bezweifeln.
Also was ist zu tun, wenn es verkehrswidrig ist. Man hat es wohl hinzunehmen ! Oder ?
Solche Demos müssen angemeldet werden und die Fahrtroute wird mit Polizei und Behörden abgestimmt. Dabei wird dann evt. auch eine StVo-Regelung (zeitlich befristet) ausser Kraft gesetzt.
Mir persönlich ist es lieber die Kolonne befährt eine zweispurige Kraftfahrstrasse, denn da kann ich im Unterschied zu einer Bundes-/Landesstr. überholen.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 7. Januar 2024 um 11:22:59 Uhr:
Hallo,Ich hätte eine simple Frage dazu:
dürfen bei angemeldeten DEMOS die Trekker mit 40er Zulassung (maximal 40 kmh)
zweispurige Schnellstrassen (B10/ B27) befahren mit 80 kmh Beschränkung?
Interessant wäre die Frage auch für Trekker mit 60er Zulassung 🙂.Ist das erlaubt in Kolonnenfahrt, eventuell?
BITTE keine Diskussion in politischer Richtung, Sinnhaftigkeit oder so 🙂.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist schnurz. Ob eine Nutzung zulässig ist entscheidet die bauartbestimme Höchstgeschwindigkeit.
Auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen liegt diese bei 60 km/h.
Sprich: Zumindest theoretisch dürfte eine Traktor mit einer bauartbestimmten Geschwindigkeitszulassung von 60 km/h sogar auf die Autobahn.
Ob es weitere Einschränkungen gibt... keine Ahnung.
Evt. spielt hier noch die Kfz-Steuerbefreiung mit rein. Diese ist ja prinzipiell zweckgebunden. Eine "Protestfahrt" dürfte die Bedingung eher nicht erfüllen und damit Steuerhinterziehung sein.
Das war ja aber nicht deine Frage
Ähnliche Themen
Kurzzeitige Zweckentfremdung kann man sich genehmigen lassen.
https://www.zoll.de/.../land-forstwirtschaft_node.html?...
Man zahlt für einen Monat Steuern und kann sein Fahrzeug solange nutzen wofür man will. Haben die bestimmt alle gemacht…
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 7. Januar 2024 um 12:19:52 Uhr:
Sprich: Zumindest theoretisch dürfte eine Traktor mit einer bauartbestimmten Geschwindigkeitszulassung von 60 km/h sogar auf die Autobahn.
Nein, mehr als 60km/h muß eingetragen sein. 😉 Eine Mindestfahrgeschwindigkeit ergibt sich daraus aber auch nicht.
Bei der Demo interessiert das aber nicht, da vorab genehmigt (oder eben nicht).
PS. Warum fragst du, willst du falschfahrende Traktoren mit deinem Clio wegschieben? 😁
Gruß Metalhead
Was soll diese Diskussion - gibt es nicht andere Problemstellungen im Straßenverkehr ?
Erlaubt oder nicht erlaubt - der normale Autofahrer hat sich mit seinem Auto vor oder in einer derartigen Kolonne so zu verhalten, daß er keinen Anderen und Sichselbst nicht gefährdet, auch wenn die Demonstration, welcher Art auch immer,
nicht erlaubt ist und verkehrswidrig in Erscheinung tritt. Geduld und Toleranz, vielleicht auch Verständnis ist gefordert.
Gerade Eilmeldung aus Berlin/Brandenburg die Bauern dürfen Autobahnauffahrten durchgehend für 24h blockieren.
Die Polizei wollte das sie die sperren alle 30 min kurzfristig öffnen müssen. Das Gericht hat die Forderung aber abgelehnt
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 7. Januar 2024 um 11:22:59 Uhr:
zweispurige Schnellstrassen (B10/ B27) befahren mit 80 kmh Beschränkung?
Neulich fuhren sie die A81 aus dem Süden kommend Richtung Stuttgart. Warum dann nicht auch B10 oder B27?