Dellen nach Dachlawine :( Wie ist die Regelung bei Leasing ?

Mercedes CLA X118 Shooting Brake

Hi

hab mal eine Frage an euch. Hoffe dass nicht all zu viele die selben ERfahrungen machen mussten.

Wir haben hier nur unsere Parkplätze vor dem Mietshaus und als vor 3 Wochen die Schneemassen bei uns ankamen, hatte es bei Tauwetter dann eine Dachlawine gegeben und eine Masse an Schnee fiel runter auf die Autos. Ich habe den lauten Knall abends noch gehört und während dem TV schauen und bin aufgesprochen um nachzusehen.

Erst am anderen Tag habe ich gesehen dass ich mir wohl eine Delle in der Motorhaube eingehandelt habe. Da ich Montag vor einer Woche einen Termin beim Service hatte, da manches Mal die Fensterheber nicht funktionieren (sporadisch und nicht reproduzierbar) sagte man mir dass die Haube wohl einiges abbekommen habe.
Und in der Tat sind da mehrere leichte Dellen die man nur sieht wenn man genau hinschaut. Im normalen Alltag erkennt man sie wohl eher kaum..vll. durch die PowerDomes begünstigt ...

Ein Beulendoc hatte es sich schon angeschaut und tat sich schwierig einzuschätzen ob er was machen kann. A) Alu-Haube...b) von innen verstärkt und somit nicht an allen Stellen erreichbar.

Der Mercedes Service meinte bereits Hauben-Tausch für ca 2200 EUR.

Nun will meine HUK das über Vollkasko laufen lassen. Find ich scheisse. Ich konnte nichts dafür...war unschuldig. Mein Vermieter hatte Vorkehrungen mit Schneefängern getroffen - somit ist er auch raus (sagt auch seine Haftpflicht). Dann werde ich mit 300 EUR Selbstbeteiligung bestraft und noch mit einer Rückstufung von SF8 auf wohl SF3.

Ich versuche nun noch das ganze über Teilkasko laufen zu lassen, mal sehen was die HUK sagt.
Ich überlege ABER auch es erstmal nciht machen zu lassen, auch nicht privat einfach bezahlen. Der Mehrwert wäre kaum vorhanden, außer dass ICH weiß dass da keine Dellen mehr wären. Wei gesagt, im Alltag sieht man es nicht wirklich. Lack ist nicht beschädigt. Ich würde mich ärgern die Haube für 2000 EUR machen zu lassen und bei der nächsten besten Gelegenheit Hagel oder einen Steinschlag drauf zu bekommen ....

Wie ist das nun mit dem Leasing ? MUSS ich es melden ? MUSS ich es direkt beheben lassen ? Kann ich es auch erst dann beheben wenn der Wagen zurück an Mercedes geht ?

Wie ist das mit dem Leasing am Ende ? Wie bewerten die den Wagen ? Machen diese Dellen dann den Bock fett ? Wird jede Delle dann mit xxx EUR bewertet ?

Wäre super wenn sich jemand von euch äußern könnte.

Dank

21 Antworten

Liess mal Dein Zitat richtig - vielleicht merkst Du ja doch noch das Du Quark erzählst.

Mit Deiner Auslegung wäre ein es auch ein Unfallschaden mit Wertminderung wenn nach einem Steinschlag die Windschutzscheibe getauscht wird.

Gut, lassen wir das. Wie so oft, wissen es die selbsternannten Rechtsexperten besser, als alle anderen.
Für alle anderen ein lesenswerter Beitrag zum Thema worldwideweb.autobild.de/artikel/wann-ist-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html

Aber auch der Anwalt hat bestimmt keine Ahnung - richtig?

Ich merke schon lesen und verstehen gehen bei Dir nicht miteinander her... der von Dir verlinkte (auch das musst Du noch lernen, damit man nicht händisch den falschen Link korrigieren muss) stützt keineswegs Deine Behauptung bezüglich des hier vorliegenden Falls.

Sorry, ich lese hier teilweise amüsiert mit, weniger bezogen auf die Sache sondern mehr bezogen auf das „menschliche Miteinander“.
Ich bezweifle aber sehr deutlich und habe auch noch nie gehört, dass eine ausgetauschte Motorhaube, Kofferraumdeckel, Scheibe, etc. ohne Karrosserieschaden einen Wagen zu einem Unfallwagen im Sinne Wertminderung gemacht hat.... wenn dann jemand auf dem Parkplatz mit dem Einkaufswagen in eine Tür rammt und da eine Beule und Lackschaden drin ist tausche ich die Tür und habe einen Unfallwagen??? Sorry, Never...

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Ich habe das mal so gelernt:
So lange der Schaden nur mit Ab-/Anschrauben zu beheben ist, ist es kein Unfallauto. Wenn der Schaden metallisch bearbeitet werden muss (schweißen etc.), ist er ab einer gewissen Schadenshöhe ein Unfallschaden.

SO sehe ich das auch...;-)

Die Festlegung, ob Unfallwagen oder nicht, weil Bagatellschaden, ist offensichtlich nicht immer klar und eindeutig zu beantworten, sprich es gibt durchaus einen gewissen Graubereich und verschiedene Auslegungen.

Ein Hinweis auf einen Unfallwagen ist sicherlich, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgewickelt wurde und diese einen Wertmindungsausgleich bezahlt. Gleiches gilt, wenn ein Gutachten eine soche Wertminderung ausweist.

Letztlich ist die Beurteilung aber zweitrangig, wenn bei Besitzerwechsel einfach eine vollständige Historie mit allen Reparaturen etc. angegeben wird. Sollte bei vertraglichen Regelungen (z.B. Leasing/Finanzierung/Miete) keine zweifelsfreie Einordnung möglich sein, ist man bei Meldung auf der sicheren Seite.

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