Delle bei Fahrzeugübergabe, Rechte?

Renault Clio 5

Hallo zusammen,

schon wieder muss ich hier einen Thread erstellen.

Heute habe ich meinen Clio 5 (Leasinggahrzeug, Jahreswagen) abgeholt und habe bei der Übergabe eine relativ große Beule entdeckt, die definitiv bei der Probefahrt und dem Vertragsabschluss noch nicht da war. Die ist nicht zu übersehen.

Der Händler meinte dann, ich kann das Auto zum Beulendoc bringen und den Lack dann mit einem Lackstift korrigieren?! Das wird er zahlen. Das ist doch nicht fachgemäß. Er meinte, die ganze Tür lackieren lassen, kann und wird er nicht zahlen. Habe ich ja auch nicht erwartet, aber wie sieht das denn aus? Ausbeulen und dann mit einem Lackstift drüber? Habe ich nicht das Recht, zu einem Renaulthändler zu gehen und das fachgemäß reparieren zu lassen?

Bild folgt.

Danke im Voraus.

10 Antworten

Du hast das Recht auf eine fachgerechte Reperatur. Bei einem Jahreswagen bedeutet dies idR. eine neue Türe mit Lackierung. Nötigenfalls stellt dies ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger fest.
Lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Dein Händler hat genau 2 Versuche der Nachbesserung. Wenn die nicht zufriedenstellend verlaufen, kannst du vom Vertrag zurücktreten.

Bring das Auto zu Smart Repair oder lasse einen von Smart Repair zu dir kommen.Diemachen das vor Ort, Delle raus und tür Lackieren. Das sieht man hinterher nicht mehr.

Auf jeden Fall dem Verkäufer die Chance geben das fachgerecht reparieren zu lassen. Wenn du was ohne Absprache mit dem Verkäufer machst, musst du selber zahlen und wenn der den du beauftragt hast Scheiße baut, hast du noch mehr Ärger.
Dafür hat der Verkäufer allg. gesprochen 1-3 Versuche. 1 Versuch z. B. bei sehr sicherheitsrelevanten Themen wie Bremsen, bei optischen Dingen würde ich vermuten eher 2-3.

Was fachgerecht ist hängt vermutlich auch vom Alter des Autos ab. Da solltest du mal im Internet suchen, wie das bei Neuwagen aussieht, ob wirklich komplett lackiert werden muss.

notting

Da Neuwagen muss der Händler ran! Sich auf nix einlassen und in Verzug setzen!!!

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Der Händler ist etwas weiter weg und damit ich das Auto direkt mitnehmen konnte, meinte er, ich solle das hier vor Ort machen lassen. Also könnte ich zum Beulendoc und das machen lassen und wenn es nicht gut aussieht, dann den Händler noch mal auffordern, sich etwas einfallen zu lassen? Aber mit Lackstift ist doch Blödsinn, da haben die in so einer Werkstatt doch sicher andere Möglichkeiten, oder?

Zitat:

@Bac2022 schrieb am 7. November 2022 um 18:25:43 Uhr:


Der Händler ist etwas weiter weg und damit ich das Auto direkt mitnehmen konnte, meinte er, ich solle das hier vor Ort machen lassen. Also könnte ich zum Beulendoc und das machen lassen und wenn es nicht gut aussieht, dann den Händler noch mal auffordern, sich etwas einfallen zu lassen? Aber mit Lackstift ist doch Blödsinn, da haben die in so einer Werkstatt doch sicher andere Möglichkeiten, oder?

_Er_ soll der Einfachheit halber einen Beulen-Doc bei dir vor Ort beauftragen und du bringst nur das Fahrzeug hin. Keinen Auftrag beim Beulen-Doc unterschreiben!

notting

Zitat:

@Bac2022 schrieb am 7. November 2022 um 18:25:43 Uhr:


Der Händler ist etwas weiter weg und damit ich das Auto direkt mitnehmen konnte, meinte er, ich solle das hier vor Ort machen lassen. Also könnte ich zum Beulendoc und das machen lassen und wenn es nicht gut aussieht, dann den Händler noch mal auffordern, sich etwas einfallen zu lassen? Aber mit Lackstift ist doch Blödsinn, da haben die in so einer Werkstatt doch sicher andere Möglichkeiten, oder?

Der Händler ist in der Gewährleistungspflicht!

Fordere ihn schriftlich auf, den Schaden reparieren zu lassen und setze ihm eine angemessene Frist.

Du musst gar nichts, vor allem keinen Pfusch mit Lackstift.

Wenn der Händler nicht einsichtig ist, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Der Fall, so wie du ihn geschildert hast, ist glasklar und in diesem Fall muss er deinen Anwalt im Weigerungsfall mitbezahlen.

Zitat:

@notting schrieb am 7. November 2022 um 18:29:04 Uhr:



Zitat:

@Bac2022 schrieb am 7. November 2022 um 18:25:43 Uhr:


Der Händler ist etwas weiter weg und damit ich das Auto direkt mitnehmen konnte, meinte er, ich solle das hier vor Ort machen lassen. Also könnte ich zum Beulendoc und das machen lassen und wenn es nicht gut aussieht, dann den Händler noch mal auffordern, sich etwas einfallen zu lassen? Aber mit Lackstift ist doch Blödsinn, da haben die in so einer Werkstatt doch sicher andere Möglichkeiten, oder?

_Er_ soll der Einfachheit halber einen Beulen-Doc bei dir vor Ort beauftragen und du bringst nur das Fahrzeug hin. Keinen Auftrag beim Beulen-Doc unterschreiben!

notting

Und wenn er dann den Auftrag gibt, dass nur ausgebeult und nicht lackiert werden soll? Bin am überlegen, ob ich den handelt direkt per Mail kontaktiere (nicht den Verkäufer, der das mlt mir besprochen hat) und mich gegebenenfalls beschwere. Ich will nicht die nächsten 4 Jahre mit so nem Lackstiftfleck rumfahren müssen. Eigentlich sollte man sich über den neuen Wagen freuen. Das hat mir gleich alles verdorben.

Zitat:

@Bac2022 schrieb am 7. November 2022 um 19:30:59 Uhr:


Und wenn er dann den Auftrag gibt, dass nur ausgebeult und nicht lackiert werden soll? Bin am überlegen, ob ich den handelt direkt per Mail kontaktiere (nicht den Verkäufer, der das mlt mir besprochen hat) und mich gegebenenfalls beschwere. Ich will nicht die nächsten 4 Jahre mit so nem Lackstiftfleck rumfahren müssen. Eigentlich sollte man sich über den neuen Wagen freuen. Das hat mir gleich alles verdorben.

Informiere dich, wie sowas in so einem Fall normalerweise gehandhabt wird. Setze dem Händler dann eine Frist für die Reparatur (IIRC i.d.R. 2 Wochen außer der Händler kann z. B. darlegen, dass er in dieser Frist keinen vernünftigen Dienstleister/Lieferranten für das was er braucht findet, was dann ist, ist eine andere Frage) bzw. bespreche mit ihm wie das repariert werden soll. Dementspr. soll er jmd. bei dir in der Nähe beauftragen und du kümmerst dich darum, dass das Fahrzeug zum Termin da ist. Wenn das Ergebnis nicht so ist wie du es in dieser Situation erwarten darfst (such im Internet), nochmal dem Händler erklären wo das Problem ist und eine Frist setzen. Ob er 3 Chancen bekommen muss weiß ich nicht, könnte je nach dem sein.

notting

PS: Hättest dein vorheriges Posting noch editieren können, wenn du schnell genug bist, ist jetzt aber sinnlos wg. deinem Folge-Posting: https://www.motor-talk.de/.../Faq.html?...

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