Dekra verweigert TÜV wegen falschen Reifen

Mercedes V-Klasse 447

Guten Abend,

heute Nachmittag hat mir die Dekra den TÜV wegen falscher Reifen verweigert!

Ich fahre auf meinem V250 im Winter die originalen 5-Speichen-Felgen der Größe 7Jx17 ET51
mit der Reifengröße 225/55 R17 101V.

Der Prüfer sagte mir, dass lediglich meine Sommerreifen in der Größe 245/45 R18 im Fahrzeugschein eingetragen sind und er in seiner Datenbank auch nichts anderes findet.

Deshalb sei die Reifengröße der Winterreifen nicht zulässig und er könne mir keinen TÜV geben.

Im Dokument von Mercedes bzgl. Reifen-/Räderkombination stehen alle meine Kombinationen als zulässig drin. Darin steht auch, dass nicht alle zulässigen Kombinationen in den Fahrzeugpapieren stehen müssen obwohl sie zugelassen sind.

Ein Kollege von mir fährt das gleiche Auto, bei ihm sind in den COC-Papieren auch mehrere Reifenkombinationen abgedruckt, warum aber bei mir nicht? In meinen Papieren steht lediglich die Größe
der Sommerreifen, mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde!

Was kann ich nun machen, um in der Nachprüfung den Stempel zu bekommen?

Gruß Carsten

48 Antworten

@gardiner

Klingt, als wärst Du vom Fach ?

Dürfte man nach dieser Logik (strenggenommen) auch nur C-Reifen fahren, obwohl PKW-Reifen mit entsprechender Traglast ausreichend wären ?

Ich habe leider kein CoC. Da es als Nachbestellung wohl auch eine Stange Geld kostet, würde ich mir das gut überlegen, wenn da ggf. auch nur eine Reifengröße drinsteht.

Hintergrund der Frage: Bei nächster Gelegenheit wollte ich gerne weg von 225/55 R17C und nach Möglichkeit auf 235/55 R17 XL (mit hinreichend großem LI) wechseln.

Wenn man dann allerdings acht Reifen kauft und hinterher angeschmiert ist ohne Eintragung…

Nachtrag:
Insgesamt ist es für den Endverbraucher natürlich maximal unglücklich und auch verwirrend, wenn es einerseits eine Herstellerfreigabe (scheinbar ohne Abnahme durch Prüforganisation) gibt, diese in der Praxis aber (wie im Fall hier) nichts wert ist. Auch wenn es in 99% der Fälle nichtmal auffällt.

Gardiner ist Prüfer mit viel Fachwissen

Hallo, habe beim ersten mal TÜV auch wieder weg geschickt worden , da die Reifengröße nicht mit den Papieren übereinstimmt.
Sind aber Original Räder die ich mit dem Auto dazu gekauft hatte, nur eine Dimension niedriger.
Habe mir dann aus dem Netz von MB die zulässigen Rad/Reifenkombinationen ausgedruckt und zu den Papieren gelegt.
Seitdem keine Probleme mehr. War für mich auch kein Aufreger, da es sich leicht beheben ließ.
Gruß Stefan

@bonbonauswurst Du musst nicht zwingend C-Reifen fahren (oder RF oder XL), das ist lediglich eine Empfehlung. Entscheidend ist die Einhaltung der Last- und Geschwindigkeitsindizes.

Außerdem würde ich auf nem Pkw nicht freiwillig C-Reifen fahren, da der Komfort aufgrund der verstärkten Seitenwände doch recht eingeschränkt ist. Außerdem haben die C-Reifen, da für Lkw oder Transporter gedacht, häufig nur geringere Geschwindigkeitsindizes, die für einen Pkw nicht ausreichen, obwohl letzteres bei Winterreifen mit entsprechendem Aufkleber egal wäre.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Grüße Gardiner

Ähnliche Themen

Hallo, hier mal die Auskunft von MB:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Service-Anfrage und das Vertrauen, welches Sie damit unserem Unternehmen entgegenbringen.

Gern haben wir für Sie Informationen entsprechend Ihrer Anfrage Zulässige Rad-Reifenkombination für Ihr Fahrzeug. Die Fahrzeugspezifikation enthält den Ausstattungscode R22 und entspricht der Rädergrößengruppe 2. Eine Freigabe für Winterreifen besteht für die Größe 235/55R17XL und 225/55R17XL. Auf Wunsch erhalten Sie in unseren Servicecentern ein Fahrzeugdatenblatt ausgedruckt.

Wir beantworten gern Ihre Fragen. Sie erreichen uns Montag - Freitag von 07-18 Uhr unter 030 3901 1000 oder sagen Sie uns, wann wir Sie zurückrufen dürfen. Antworten Sie einfach auf diese E-Mail, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Gerne begrüßen wir Sie auch persönlich in unserer Niederlassung Berlin. Unsere Center im Überblick: http://www.mercedes-benz-berlin.de.

Wir freuen uns wieder von Ihnen zu hören und auf Ihren Besuch."

Damit sollte es gehen.

Gruß, Mike

Hallo zusammen,

es gibt schlechte Nachrichten!

Laut dem Serviceberater, der Rücksprache mit seinem Dekra-Prüfer gehalten hat, darf ich die genannte Reifenkombination 225/55 R17 wirklich nicht fahren. Es gäbe wohl irgendeinen Ausstattungscode bei meinem Fahrzeug, welcher nur die Reifengröße 245/45 R18 zulässt. Welcher Code es ist konnte er mir auch nicht sagen. Nun bleibt mir nur noch, die Sommerreifen zu montieren und mit denen zur Nachprüfung zu fahren...

Zitat:

@Connehead schrieb am 9. März 2023 um 14:53:05 Uhr:


...Nun bleibt mir nur noch, die Sommerreifen zu montieren und mit denen zur Nachprüfung zu fahren...

Dann bestehst du mit den Sommerreifen die HU.

Zitat:

@Connehead schrieb am 9. März 2023 um 14:53:05 Uhr:


...darf ich die genannte Reifenkombination 225/55 R17 wirklich nicht fahren.

Wenn du die Reifen nicht fahren darfst, aber trotzdem wieder montierst, fährt du ohne ABE und damit ohne Versicherungsschutz.

Ich würde zur Technischen Prüfstelle gehen und mir die Winterräder per Einzelabnahme eintragen lassen. Dafür kann die Freigabe vom Hersteller als Grundlage dienen und damit ist alles 100% legalisiert…

Beste Grüße

Vor allem muss Du das komplette Sommerrad montieren, und nicht nur die Reifen. Die passen doch gar nicht auf die 17 Zoll-Felge.

Zitat:

@Connehead schrieb am 9. März 2023 um 14:53:05 Uhr:


Laut dem Serviceberater, der Rücksprache mit seinem Dekra-Prüfer gehalten hat, darf ich die genannte Reifenkombination 225/55 R17 wirklich nicht fahren. Es gäbe wohl irgendeinen Ausstattungscode bei meinem Fahrzeug, welcher nur die Reifengröße 245/45 R18 zulässt. Welcher Code es ist konnte er mir auch nicht sagen.

Das will ich sehen , sprach der Blinde.
Laut Freigabe sind Einschränkungen diesbezüglich nicht erkennbar.

Es gibt ein neueres Dokument, siehe Anhang.

Aus dem ganzen Tread habe ich festgestellt, dass ich meine schönen 18-Zöller als Winterräder gar nicht fahren darf, da ich 3.200 kg habe (wegen der Anhängerkupplung). 😠

Schei**e. Egal. Mache ich dann auf meine Sommerfelgen eben Ganzjahresreifen. Meine Sommerräder sind ja an den Außenkanten abgefahren.

Oder einfach weiterfahren und wissen das man die Kiste mit den winterädern 100kg weniger überladen sollte als mit den sommerädern. Da ist massig Reserve vorhanden.
Und wenn du mit sommerädern zum tüv fährst wird das nie jemanden auffallen

Mittlerweile kann ich über die ganze Geschichte schmunzeln....
Ich hätte von Anfang den einfachsten Weg wählen können und zur Nachprüfung mit den 18" Sommerrädern hinfahren. Diese sind eingetragen und alles stellt kein Problem dar.

Heute Morgen war ich nochmal persönlich mit dem offiziellen Schreiben bzgl. Rad-/Reifenkombination von Mercedes Stand: 07/2021 beim TÜV und habe mit deren Ingenieur, der auch Sonderabnahmen macht, gesprochen.
Dieser teilte mir nach etlichen Telefonaten mit, dass diese Schreiben, wie ich es auch von Mercedes passend zur V-Klasse dabei hatte, seit ca. Mitte 2020 nicht mehr gültig sind und somit meine 17" Räder durch eine Einzelabnahme eingetragen werden müssen. Dies wäre machbar, kostet mich 90 Euro. Hab ich natürlich nicht machen lassen.

Nun hat mich vorhin mein Serviceberater von Mercedes angerufen, er habe heute Morgen einen Anruf seines Dekra-Prüfers bekommen, dieser hätte sich nun zwei Tage mit allen Unterlagen beschäftigt und ist zur dem Entschluss gekommen, dass es für ihn keinen Grund gibt, warum ich die Reifengröße auf den originalen Felgen nicht fahren dürfte. Somit fahre ich nun zu Mercedes-Benz wenn dieser Prüfer dort ist und er macht mir die Nachprüfung kostenlos!

Um den ganzen Drama beim nächsten Mal aus dem Weg zu gehen, wird künftig nur noch mit Sommerreifen TÜV gemacht.

Zitat:

@Connehead schrieb am 10. März 2023 um 14:38:03 Uhr:


... offiziellen Schreiben bzgl. Rad-/Reifenkombination von Mercedes Stand: 07/2021...
Dieser teilte mir nach etlichen Telefonaten mit, dass diese Schreiben, wie ich es auch von Mercedes passend zur V-Klasse dabei hatte, seit ca. Mitte 2020 nicht mehr gültig sind

Wie kann ein Schreiben von 7/2021 seit Mitte 2020 nicht mehr gültig sein?
Manche Prüfer stellen sich aber auch an...

Ich vermute, er bezieht sich allgemein auf „Herstellerbescheinigungen“ und nicht speziell auf dieses Dokument. Die Argumentation von @Gardiner kann ich nachvollziehen, auch OEM machen es sich gern einfach.

Deine Antwort
Ähnliche Themen