Dekra-TÜV Schwachsinn lässt grüßen
Hallo zusammen,
ich besitze einen Smart und war neulich bei der Dekra wegen TÜV. Als erheblicher Mangel wurde ein Heckscheibenwischblatt, dessen Gummi auf 3 cm gelöst war, aufgeführt. Da muss man sich doch fragen, ob diese Institutionen überhaupt in der Lage sind selbständig zu denken bzw. welcher Hochleistungsdenker dieses Teil zu eheblichen (Wiedervorführung) Mängel erklärt hat. Nach meinem Verständnis ist das einfache legitimierte Abzocke des Autofahrers. Erheblicher Mangel müsste gegeben sein, wenn ich andere oder mich selbst durch einen Mangel am Kfz gefährde. Unabhängig davon, dass z.B. ein Lieferwagen gar kein Fenster hinten hat, funktioniert mein Scheibenwischer ganz normal und ich behaupte einfach, dass weder anderen Verkehrsteilnehmern noch mir selbst eine Gefahr droht noch drohen würde, wenn ich diesen einfach nicht benutze (trotz der Tatsache dass er geht). Von den überzogenen Tarifen abgesehen, TÜV und AU ca. 80,- € in 15 Min. macht 320,- € Stundenlohn (Umsatz) für das Inspizieren meines Autos.
Müssen wir denn als Autofahrer alles hinnehmen?
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ich kenne eure Regelungen nicht.
Was geschieht bei einer Verkehrskontrolle, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Da bekommste nen Mängelzettel.
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Zitat:
Hatte ihr gesagt sie soll dagegen angehen. Weil das eindeutig abzocke war. Hatte sie aber keine lust zu und hat sich lieber geärgert und gezahlt.
Nach wie vor,ist ein geringer Mangel.
Hast du den Prüfbericht gelesen?Ist da ev. nochetwas anderes
vermerkt?
Sollte allerdings das Saniteil nachweislich die Verweigerung der
Plakette erzeugt haben würde ich rechtlich aktiv werden,dann
ist es Abzocke mit Bereicherungsabsicht der prüfenden Org..
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Nach wie vor,ist ein geringer Mangel.
Hast du den Prüfbericht gelesen?Ist da ev. nochetwas anderes
vermerkt?
Sollte allerdings das Saniteil nachweislich die Verweigerung der
Plakette erzeugt haben würde ich rechtlich aktiv werden,dann
ist es Abzocke mit Bereicherungsabsicht der prüfenden Org..
Servus!
Ja habe ich, stand nur die Verbandstasche drin. Alles andere war i.O.. (Neufahrzeug nach 3 Jahren, heißt nichts, aber in der Regel ist dort ja eh immer alles i.O.)
M.
Dann gibt es genau 2 Möglichkeiten .
Die 1. hatte ich angesprochen.
Die 2. wäre,für die "Nachuntersuchung",wenn innerhalb
eines Monates gemacht, 12 € (Quelle TÜV Thür.) zu zahlen.
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Nach §35h StVZO muß der Verbandkasten der DIN 13 164 entsprechen. Diese Norm gibt Auskunft über den Inhalt des Verbandkasten, nicht aber dessen Verfallsdatum. Die Verfallsdaten resultieren aus dem Medizinproduktgesetz, das für Privatpersonen keine Anwendung findet. Daraus folgt, daß ein abgelaufener Verbandkasten weder ein Mangel bei der HU darstellt, noch ein Verwarngeld rechtfertigt.
Erstaunlich ist doch, dass die DEKRA überhaupt den TÜV macht. 😁
Zitat:
Müssen wir denn als Autofahrer alles hinnehmen?
Nein, ich weiß nicht warum man sich so abzocken lässt. Es gibt auch andere Institutionen, die den Wagen prüfen und vielleicht nicht ganz so genau hinsehen. 😉
Der Stundenlohn ist dann zwar noch höher, aber wegen sowas keine Plakette, das muss echt nicht sein. 😎
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ich kenne eure Regelungen nicht.
Was geschieht bei einer Verkehrskontrolle, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Eventuell machen die Cops Stress. Aber eine Rechtsgrundlage haben sie nicht.
Der Dekra sitzt gerade im Osten auf hohen Roß.
Laut Einigungsvertrag sind nur die berechtigt
Einzelabnahmen durchführen zu dürfen.Haben
somit das Monopol und so treten sie auch auf !
Beispiel;
Hab in einen Trabi Sportsitze mit Konsolen rein-
gebaut, Dekra/Ost,laber,laber,strenger Blick- kann
ich nicht eintragen.
Bin dann ebenmal über die Landesgrenze nach
Bayern zum TÜV und der Kollege hat geschaut,
gerüttelt,eine Probefahrt gemacht und dann hatte
ich das was ich brauch, ein Blatt Papier.
Fazit;
DEKRA/OST sieht mich nimmer wieder !
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz
Die Entgelder für HU/AU sind keinesfalls vorgeschrieben.
Die unterliegen dem System der freien Marktwirtschaft !
Falsch ! Die Gebühren sind in der GebOSt festgeschrieben , für die einzelnen Untersuchungen siehe 413 ff.
MfG Volker
1.)@TE: Ernsthaft, ein gerissenes Wischerblatt ist ein geringer Mangel.
Deswegen fällt man nur durch die HU-Prüfung, wenn man dem Prüfer erzählt, was das doch alles für ein Unsinn sei und das man das Wischerblatt nicht erneuern will.
Denn die Plakette DARF bei geringen Mängeln zugeteilt werden, muss aber nicht.
Zu meist (vermutlich zu 99,99%) wird aber die Plakette bei geringen Mängeln zugeteilt.
Deshalb glaube ich dir deine Geschichte so lange nicht, wie ich keinen Prüfbericht sehe.
2.)Und ein abgelaufener Verbandkasten ist überhaupt kein Mangel, diese Geschichte glaube ich auch erstmal nicht.
3.) Ne Pluspolabdeckung ist ein GERINGER Mangel. Nur in begründeten Fällen (Käfer bspw. wegen akuter Brandgefahr) ist das ein erheblicher Mangel. Sollte man dann aber auch mal versuchen nachzuvollziehen. Eins ist ne Pluspolabdeckung auf keinen Fall: Ein Vorwand, ältere Fzg. jährlich prüfen zu wollen.
Leute, eure Horrorgeschichten kann ich einfach ohne Beweise nicht glauben. Sorry. So hart wie ihr beschreibt ist hier kein Prüfer drauf, wäre ja auch Unsinn.
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Moin Moin !
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Falsch ! Die Gebühren sind in der GebOSt festgeschrieben , für die einzelnen Untersuchungen siehe 413 ff.Zitat:
@schreyhalz
Die Entgelder für HU/AU sind keinesfalls vorgeschrieben.
Die unterliegen dem System der freien Marktwirtschaft !
MfG Volker
Sorry,aber das postete nicht @schreyhalz sondern ich.
Und betreffs der Endgelder für HU/AU unterliegt keine
der tätigen Prüforganisationen irgendwelchen Endpreis-
vorgaben staatlicherseits !
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Servus!Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Die Nachprüfung kostet keine 80€ .
Und eine Werkstatt kümmert sich um die techn. Dinge
am Auto,ein bissel muß schon jeder selbst schaun!Meine Werkstatt meldet sich bei jeder Kleinigkeit via. Telefon bei mir, ob diese geändert werden soll oder nicht wenn etwas gefunden wurde was zuvor nicht besprochen wurde. (Auch Verbandstasche)
So was nenn ich Service und find ich klasse.
Das kann jedem mal passieren das man etwas übersieht oder ein Datum falsch liest, was auch immer.Ich musste auch zweimal über 100 Euro bezahlen bei einer anderen Werkstatt weil der Gutachter einen Mangel entdeckt hat. Da war nichts mit vermindertem Preis bei einer Nachprüfung. Dort hatte die Werkstatt bei meinem Fahrzeug nicht ein Auge runter gesetzt. Zu viele Roststellen weshalb er durchgefallen ist.
Und ganz ehrlich: Ich finde es eine Sauerei, wenn man sieht das es abgelaufen ist, genau weiß der Wagen fällt durch und man lässt die Prüfung trotzdem durchführen.
M.
Das Interessante ist, bei mir hat man bei den letzten beiden TÜV-Besuchen ( beides offizielle TÜV-Stationen ) nichtmal nach dem Ding gefragt. Wunderte mich etwas, aber man will den Wolf nicht locken.
Medizinpraktisch kann ich dir als PTA aber sagen, dass ein Verbandskasten der 2 Tage über dem Limit ist garantiert nicht abgelaufen ist, die Dinger können bei richtiger Lagerung und unbeschädigter Sterilverpackung sogar wesentlich länger genutzt werden. Zumal jede Wunde vor dem Verbandsmittel eigentlich desinfiziert gehört, Desinfektionsmittel ist aber komischerweise in keinem offiziellen Verbandskasten vorgeschrieben sind.
Was die Pluspolabdeckungen angeht, bei meinem letzten TÜV-Besuch hatten die direkt einen ganzen Sack von den Dingern da mit offiziellem TÜV-Rheinlandaufdruck. Meiner Meinung ist der Trick hier ganz simpel:
Alte Autos haben die Abdeckung nicht, also kann man was beanstanden. Das Ding wird schnell drauf gemacht, der Fahrer ist happy und man kann trotzdem dem Wagen einen "Mangel" andichten. Und später heißsts dann "9 von 10 Altfahrzeugen sind nicht mängelfrei". Das kleine Plastikabdeckungsdetail wird dann natürlich weggelassen, kauft Neuwagen ihr Sickel und werft eure unsichren Altautos weg.
in Sachen Verbandstasche:
Habe HU/AU bei der DEKRA vor c.a. einer Woche machen lassen.
Mein Verbandskasten ist seit 2011 abgelaufen (mein Fehler). Prüfer hat mich lachend darauf angesprochen; der Sachverhalt wurde als "geringer Mangel" ("mangelhafte Verbandstasche"😉 aufgenommen.
Nachkontrolle war damit nicht notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von betriebsbereit
Hallo zusammen,
ich besitze einen Smart und war neulich bei der Dekra wegen TÜV. Als erheblicher Mangel wurde ein Heckscheibenwischblatt, dessen Gummi auf 3 cm gelöst war, aufgeführt. Da muss man sich doch fragen, ob diese Institutionen überhaupt in der Lage sind selbständig zu denken bzw. welcher Hochleistungsdenker dieses Teil zu eheblichen (Wiedervorführung) Mängel erklärt hat. Nach meinem Verständnis ist das einfache legitimierte Abzocke des Autofahrers.
Müssen wir denn als Autofahrer alles hinnehmen?
Hallo, 😕
😁 ich glaube hier ist mal wieder Lobbyismus am Werk , damit die Werkstätten was zu tun bekommen, denn unsere Autos sind ja wohl im besten Zustand von ganz Europa. Die Motoren und Karosserieteile sind ebenfalls auf den neuesten Stand, dank unserer Wartung und Pflege.
😠 Nun werden bei diesen neuen TÜV Bestimmungen auch noch die normalen Verschleißteile und Flüssigkeiten bemängelt. Ich finde es total überzogen und jeder muß demnach zweimal zum TÜV, ungerecht.
😛 Der Verkehrsminister sollte sich beim Verbraucherschutz melden. Da fehlt es nämlich an diese Pingeligkeit. Es stimmt das wegen Nichtigkeiten das Fahrzeug nicht die Plakette erhält.
🙄 Habe hier mal meine neue TÜV Bescheinigung vom Feb. 2013 als Bild eingestellt
Gruß
Dieter aus Kempen
Zitat:
Original geschrieben von Montague123
in Sachen Verbandstasche:Habe HU/AU bei der DEKRA vor c.a. einer Woche machen lassen.
Mein Verbandskasten ist seit 2011 abgelaufen (mein Fehler). Prüfer hat mich lachend darauf angesprochen; der Sachverhalt wurde als "geringer Mangel" ("mangelhafte Verbandstasche"😉 aufgenommen.
Nachkontrolle war damit nicht notwendig.
Auch den geringen Mangel hätte ich nicht akzeptiert - siehe
hier.