Dekra-TÜV Schwachsinn lässt grüßen
Hallo zusammen,
ich besitze einen Smart und war neulich bei der Dekra wegen TÜV. Als erheblicher Mangel wurde ein Heckscheibenwischblatt, dessen Gummi auf 3 cm gelöst war, aufgeführt. Da muss man sich doch fragen, ob diese Institutionen überhaupt in der Lage sind selbständig zu denken bzw. welcher Hochleistungsdenker dieses Teil zu eheblichen (Wiedervorführung) Mängel erklärt hat. Nach meinem Verständnis ist das einfache legitimierte Abzocke des Autofahrers. Erheblicher Mangel müsste gegeben sein, wenn ich andere oder mich selbst durch einen Mangel am Kfz gefährde. Unabhängig davon, dass z.B. ein Lieferwagen gar kein Fenster hinten hat, funktioniert mein Scheibenwischer ganz normal und ich behaupte einfach, dass weder anderen Verkehrsteilnehmern noch mir selbst eine Gefahr droht noch drohen würde, wenn ich diesen einfach nicht benutze (trotz der Tatsache dass er geht). Von den überzogenen Tarifen abgesehen, TÜV und AU ca. 80,- € in 15 Min. macht 320,- € Stundenlohn (Umsatz) für das Inspizieren meines Autos.
Müssen wir denn als Autofahrer alles hinnehmen?
69 Antworten
@schryhalz
ich zitiere aus meinem link 😉
Zitat:
Unterschiedliche Bewertungen für gleichen Fehler
Wir testen die nächste Überwachungsgesellschaft: die DEKRA .
Im ersten Test werden zwei von vier Fehlern gefunden. Allerdings werden hier beide Mängel durch das Prüfsystem mit einem "E"“ für erhebliche Mängel klassifiziert. Das heißt: Jeder Fehler für sich führt hier bereits zum Durchfallen.
Jetzt zum zweiten Gutachter der DEKRA. Dieser findet zwar immerhin drei von vier Mängeln, aber nun bewertet das neue System den gleichen Schaden an der Staubmanschette statt mit einem "E" für erheblich, nur noch mit einem "G" für geringfügig.Das verwundert dann auch unseren Experten. Es bedeutet, dass mit dem gleichen Mangel einmal die Plakette vergeben wird, beim anderen Prüfer nicht.
Die DEKRA schreibt: „Sachverständige können Mängel auch als Freitext formulieren. Das System generiert immer den höchsten definierten Mangel.“
Also: Wenn ein Gutachter zu einem Schaden noch eine persönliche Bemerkung macht, dann wählt das System automatisch (per Stichwort) die hierfür höchst mögliche Einstufung aus. Das ist ein möglicher Grund für unterschiedliche Ergebnisse.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
@kaleun
mir gehts um den "bestandsschutz" wen ich 40 jahre keine abdeckung hatte und der wagen eh nichtmehr im heutigen sinne der stvo dasteht (war halt in den 70er jahren vieles anders und trotzdem zulässig) und man sich DANN an einer batterie abdeckung "aufgeilt". das ist so ziemlich das einzige was mich in der sache aufregt. defekte wischergummis sind schon etwas "drollig". das ist das selbe wie birnchen kaputt und durchgefallen.
Ich hab schon verstanden, worum es Dir ging. Ich heiße das "Aufgeilen" auch nicht gut. Allerdings habe ich auf das Vorhandensein solcher Checklisten hingewiesen, damit sich auch automäßig nicht so versierte oder beschäftigte Personen vorher drauf einstellen können. Eine Hauptuntersuchung ist wie ein Kraftfahrzeug kein Buch mit sieben Siegeln, wo man keine Macht darüber hätte, vorher oder bei der Prüfung alles nach seinen Wünschen (Zuteilung ohne erkennbare Mängel) ablaufen zu lassen.
Da geht man mit der Liste alles ab und kommt auch an Scheibenwischern oder nassen Leuchten vorbei. Ist das alles abgeklärt und repariert, gibt es auch kein böses Erwachen.
Ich mache das selbst so, obwohl bei meinen Autos auch im Grunde nie was ist, was mir die Plakette verweigert hatte, bisher natürlich. 😉
cheerio
Moin Moin !
Da das Schreiben bei mir etwas dauert ,ist mein Beitrag oben schon in der Zwischenzeit etwas "überholt" worden .
Zitat:
naja viel "dümmer" finde ich das ewige "batterie pluspol abdeckung fehlt". ist schon klar das die regel fordert das da was drauf sein muss. aber es gibt auch einen gewissen bestandsschutz. wen ich mit einem 52er käfer vorfahre dann blinkt da der blinker eben rot und gurte gibts auch keine. das wird akzeptiert. hat der selbe käfer von 1952 aber keine batterieabdeckung gibts einen mangel
Hierzu merke ich mal an : Die Blinkerkontrolle ist nach StVZO weder in der Farbe noch in der Ausführung vorgeschrieben ,sie kann also auch akstisch sein.
Bei der EZ sind Gurte auch bis heute nicht vorgeschrieben.
Die Batterieabdeckung hatte der Käfer immer schon und hat hier auch ihre technische Berechtigung und Notwendigkeit, da die offene Federkernrücksitzbank sonst bei Belastung eine ungewollte Sitzheizung ergeben würde.
Deinen Link hatte ich noch nicht gelesen !
Zitat:
aber nun bewertet das neue System den gleichen Schaden an der Staubmanschette statt mit einem "E" für erheblich, nur noch mit einem "G" für geringfügig.
Es gibt mehrere vorgegebene Einstufungen. z.B. " Manschette eingerissen" = GM / " Manschette unwirksam" = EM .
Zitat:
Also: Wenn ein Gutachter zu einem Schaden noch eine persönliche Bemerkung macht, dann wählt das System automatisch (per Stichwort) die hierfür höchst mögliche Einstufung aus. Das ist ein möglicher Grund für unterschiedliche Ergebnisse
Völlig richtig ! Führt (leider) zu der kuriosen Situation ,dass man für manche Mängel ,die schlichtweg gar nicht im Mängelkatalog vorhanden sind , keine geringen Mängel eingeben kann ! Das betraf vor allem die anfangs oft fehlenden genauen Ortsangaben ,jede Veränderung des vorgegeben Textes führt automatisch zu der höchsten Mängeleinstufung innerhalb dieser Baugruppe. Meines Wissens ist die einzige Baugruppe die Kupplung ,in der es keine EM gibt. Auch werden alle geänderten/selbstverfassten Texte einer zentralen Stelle weitergeleitet und dort überprüft.
MfG Volker
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Beim 52er Käfer sitzt die Batterie unter der Rücksitzbank. Eine Abdeckung der Batteriepole ist dort unbedingt notwendig. Mir ist es passiert, dass durch Belastung des Rücksitzbankpolsters ein Kurzschluß der Batteriepole mit der unteren metallischen Polsterfederung entstand. Das Polster geriet deshalb in Brand. Nur durch beherztes Herausreissen des brennenden Polsters konnte ein Totalbrand des Autos verhindert werden.Zitat:
Original geschrieben von e30lion
@bopp
naja viel "dümmer" finde ich das ewige "batterie pluspol abdeckung fehlt". ist schon klar das die regel fordert das da was drauf sein muss. aber es gibt auch einen gewissen bestandsschutz. wen ich mit einem 52er käfer vorfahre dann blinkt da der blinker eben rot und gurte gibts auch keine. das wird akzeptiert. hat der selbe käfer von 1952 aber keine batterieabdeckung gibts einen mangel. und ganz lustig wirds dann wen man aus dem verbandskaten ein plaste und ein tempo auf den pluspol klebt. das erfüllt nämlich die regel und der drop is gelutscht. über sowas könnte ICH mich z.b. aufregen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Hierzu merke ich mal an : Die Blinkerkontrolle ist nach StVZO weder in der Farbe noch in der Ausführung vorgeschrieben ,sie kann also auch akstisch sein.Zitat:
naja viel "dümmer" finde ich das ewige "batterie pluspol abdeckung fehlt". ist schon klar das die regel fordert das da was drauf sein muss. aber es gibt auch einen gewissen bestandsschutz. wen ich mit einem 52er käfer vorfahre dann blinkt da der blinker eben rot und gurte gibts auch keine. das wird akzeptiert. hat der selbe käfer von 1952 aber keine batterieabdeckung gibts einen mangel
Offtopic: Ich glaube, hier ist nicht die Farbe der Blinkerkontrolle gemeint, sondern das, was du z. B. als hinter dem Oldie fahrender Verkehrsteilnehmer siehst.
Wobei mir der Prüfingenieur mal gesagt hat: "In Deutschland muss gelb geblinkt werden ..." - Kann natürlich für Oldies im Rahmen des Bestandsschutzes (H-Zulassung etc.) anders sein ...
MfG
Bernd
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Offtopic: Ich glaube, hier ist nicht die Farbe der Blinkerkontrolle gemeint, sondern das, was du z. B. als hinter dem Oldie fahrender Verkehrsteilnehmer siehst.
richtig. der blinker selbst blinkt hinten ROT. und das is heute nicht zulässig, früher schon.
Zitat:
Wobei mir der Prüfingenieur mal gesagt hat: "In Deutschland muss gelb geblinkt werden ..." - Kann natürlich für Oldies im Rahmen des Bestandsschutzes (H-Zulassung etc.) anders sein ...
richtig erkannt. das ganze ist baujahrbedingt. wie eben jedliche änderungen an fahrzeugen.
also mein käfer hatte und mein kübel hat keine abdeckung über der batterie.
@schreyhalz
Die Entgelder für HU/AU sind keinesfalls vorgeschrieben.
Die unterliegen dem System der freien Marktwirtschaft !
Richtig ist, das Prüfsystem wurde per 1.7.12 geändert, bindent
für alle Org..
Das der Prüfer keinen Einfluß hat ist falsch. Immerhin liefert
er dem System die Daten.
Es gibt immer solche und solche Kollegen.
Ich zB. hätte dem Fahrzeughalter einfach auf den Wischer
hingewiesen und diese Belanglosigkeit dem PC nicht "mitgeteilt"
Eine fehlende,zumindest Pluspolabdeckung, ist logo eine andere
Liga.
MfG
Zur Pluspolabdeckung: Die ist meiner Meinung nach eines der Werkzeuge, das benutzt wird um bei älteren Fahrzeugen einen erheblichen Mangel zu konstruieren. Damit kann man wunderbar die Statistik in Richtung mehr erhebliche Mängel an älteren Fahrzeugen verschieben und ganz gut die Forderung nach einer 1-jährigen Prüffrist untermauern.
Servus!
Meine Freundin war mit ihrem beim TÜV, hat etwas über 80 Euro bezahlen müssen und keinen TÜV bekommen.
Grund: Verbandstasche war 2 Wochen abgelaufen.
Wagen wurde vor dem eigentlichen TÜV Termin sogar überprüft von der Werkstatt. Das mit der Tasche war aufgefallen wurde aber seitens der Werkstatt nicht angesprochen und auch nicht getauscht, bzw. ein Versuch, die Besitzerin anzurufen um nach zu fragen, ob dies getauscht werden soll (Was die meisten Werkstätte als "Service" schon machen) wurde auch nicht veranlasst. Stattdessen wurde der Herr vom TÜV am Fahrzeug gelassen.
Im späteren Gespräch kam nur der Satz: "Wir wussten nicht ob Sie eine neue Verbandstasche haben wollten."
Neuer Termin musste vereinbart werden und es sind weitere 80€ + angefallen. Diesmal mit gültiger Verbandstasche.
Wusste gar nicht das ein Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist, wenn die Verbandstasche abgelaufen ist?!
Könnte schwören das war früher mal anders...
So, jetzt hab ich auch mal gemeckert. ;-)
M.
Die Nachprüfung kostet keine 80€ .
Und eine Werkstatt kümmert sich um die techn. Dinge
am Auto,ein bissel muß schon jeder selbst schaun!
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Servus!Meine Freundin war mit ihrem beim TÜV, hat etwas über 80 Euro bezahlen müssen und keinen TÜV bekommen.
Grund: Verbandstasche war 2 Wochen abgelaufen. (...)Neuer Termin musste vereinbart werden und es sind weitere 80€ + angefallen. Diesmal mit gültiger Verbandstasche.
Wusste gar nicht das ein Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist, wenn die Verbandstasche abgelaufen ist?!
Könnte schwören das war früher mal anders...
Da hat sich nichts geändert. Wenn der Verbandkasten vollständig ist, reicht das. Und eine Nachprüfung kostet auch keine 80 €. Wenn man am selben Tag wiederkommt, ist (oder war ?) das sogar kostenlos.
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Die Nachprüfung kostet keine 80€ .
Und eine Werkstatt kümmert sich um die techn. Dinge
am Auto,ein bissel muß schon jeder selbst schaun!
Servus!
Meine Werkstatt meldet sich bei jeder Kleinigkeit via. Telefon bei mir, ob diese geändert werden soll oder nicht wenn etwas gefunden wurde was zuvor nicht besprochen wurde. (Auch Verbandstasche)
So was nenn ich Service und find ich klasse.
Das kann jedem mal passieren das man etwas übersieht oder ein Datum falsch liest, was auch immer.
Ich musste auch zweimal über 100 Euro bezahlen bei einer anderen Werkstatt weil der Gutachter einen Mangel entdeckt hat. Da war nichts mit vermindertem Preis bei einer Nachprüfung. Dort hatte die Werkstatt bei meinem Fahrzeug nicht ein Auge runter gesetzt. Zu viele Roststellen weshalb er durchgefallen ist.
Und ganz ehrlich: Ich finde es eine Sauerei, wenn man sieht das es abgelaufen ist, genau weiß der Wagen fällt durch und man lässt die Prüfung trotzdem durchführen.
M.
Ich kenne eure Regelungen nicht.
Was geschieht bei einer Verkehrskontrolle, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Ich schrieb ja schon,es gibt solche u. solche Prüfer.
Allergings ist der verfallene Sanikasten ein geringer
Mangel welcher keine Verweigerung der Plakette
nach sich zieht!
Da sollte wohl noch Anderes im Spiel sein.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ich kenne eure Regelungen nicht.
Was geschieht bei einer Verkehrskontrolle, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Servus!
Liegt im Ermessen vom Polizisten der dich anhält. Wenn er nur ein paar Tage drüber ist, gucken die meisten weg und weisen freundlich darauf hin, dass dieser abgelaufen ist. Anders sieht es natürlich aus wenn dieser schon über Monate abgelaufen ist. Dann muss man halt mal ins Portemonnaie greifen und zahlen.
Aber in der Regel: Abgelaufen = zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Ich schrieb ja schon,es gibt solche u. solche Prüfer.
Allergings ist der verfallene Sanikasten ein geringer
Mangel welcher keine Verweigerung der Plakette
nach sich zieht!
Da sollte wohl noch Anderes im Spiel sein.
Hatte ihr gesagt sie soll dagegen angehen. Weil das eindeutig abzocke war. Hatte sie aber keine lust zu und hat sich lieber geärgert und gezahlt.
M.