Deich ohne Ausnahmegenehmigung befahren
Hallo Zusammen,
habe gestern einen Deich ohne Ausnahmegenehmigung befahren und wurde von der Polizei fotografiert ohne angehalten zu werden.
Denke als Beweisfoto.
Hätte es nicht so stark geregnet, wäre ich ausgestiegen und den Polizisten gefragt was mich an Bußgeld erwartet.
Leider findet man hier auch nichts im Bußgeldkatalog.
Kennt sich einer aus ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ceinsler schrieb am 14. Juli 2018 um 13:35:42 Uhr:
... was ein Wecken ist denke ich bekannt.
Klar, das ist ein durch einen Gegenstand oder eine Person herbeigeführter Übergang vom Schlaf in den Wachzustand.
98 Antworten
"Sonderrechte" heißen ja aber nicht, dass man einfach alles ohne Genehmigung darf und dann auch noch Parken auf einer nicht dafür vorgesehenen Grünfläche.
Vielleicht werden die beiden ja Knastbrüder.
"Sonderrechte" gibt es nur bei Gefahr und müssen freigegeben sein. Daher: https://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)
Ist doch wieder mal völliger Quatsch. Sonderrechte gibt es "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben". Eine Gefahr muss dabei nicht bestehen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 13. Juli 2018 um 13:05:54 Uhr:
"Sonderrechte" heißen ja aber nicht, dass man einfach alles ohne Genehmigung darf und dann auch noch Parken auf einer nicht dafür vorgesehenen Grünfläche.Vielleicht werden die beiden ja Knastbrüder.
irgendwie bist du sehr scharf auf den Knast. Oder bist du selber gerade hinter Gittern ? 🙂
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Zitat:
@AlexH25 schrieb am 13. Juli 2018 um 13:22:53 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 13. Juli 2018 um 13:05:54 Uhr:
"Sonderrechte" heißen ja aber nicht, dass man einfach alles ohne Genehmigung darf und dann auch noch Parken auf einer nicht dafür vorgesehenen Grünfläche.Vielleicht werden die beiden ja Knastbrüder.
irgendwie bist du sehr scharf auf den Knast. Oder bist du selber gerade hinter Gittern ? 🙂
Ganz schön frech für Jemanden der nicht mal die VZ der STVO richtig lesen kann.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 13. Juli 2018 um 13:31:24 Uhr:
Zitat:
@AlexH25 schrieb am 13. Juli 2018 um 13:22:53 Uhr:
irgendwie bist du sehr scharf auf den Knast. Oder bist du selber gerade hinter Gittern ? 🙂
Ganz schön frech für Jemanden der nicht mal die VZ der STVO richtig lesen kann.
Schlechte Erfahrungen gemacht? 😁
Aber eine Beille wäre wirklich gut
Zitat:
@Florian333 schrieb am 13. Juli 2018 um 13:21:08 Uhr:
Ist doch wieder mal völliger Quatsch. Sonderrechte gibt es "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben". Eine Gefahr muss dabei nicht bestehen.
Das ist zwar Blödsinn, aber bleib mal bei deiner Meinung.
Ist ja toll. Deinen Link hättest du dir auch sparen können: "Als dringend geboten hingegen kann eine Einsatzfahrt nach allgemeiner Auffassung nur dann gelten, wenn das verkehrsrechtskonforme Verhalten der Kräfte den Erfolg des Einsatzes andernfalls erheblich gefährden oder potentiell vereiteln könnte. Es bedarf dabei also einer fundierten Einschätzung der Einsatzleiter. " Siehe auch: Der Einsatz von Blaulicht und Sirene ist den Einsatzkräften jedoch nicht beliebig gestattet, sondern nur dann
“
[…] wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ (§ 38 Absatz 1 StVO)".
"Aber: Die Wahrnehmung der nach § 35 Absatz 1 StVO gewährten Sonderrechte ist nicht an den Einsatz von Blaulicht und Sirene gebunden! Nur das nach § 38 StVO bestimmte Wegerecht ist auf deren Nutzung beschränkt. Die übrigen Sonderrechte können auch unabhängig von dem Einsatz der Warnsignale wahrgenommen werden – sofern dies für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten erscheint."
In diesem Falle dürfte das wohl kaum der Fall gewesen sein, hier liegen die sog. "verkehrsrechtlichen" Sonderrechte vor. Also durften die Herrschaften da stehen.
Vielen Dank an alle die hier hilfreiche Beiträge hinterlassen haben.
Ich denke das Thema kann geschlossen werden.
Und
Ich brauche keine Brille.
VZ kann ich lesen.
Ja es ist blöd gelaufen.......aber Regeln sind nun mal dazu da.
Nein ich gehe nicht in den Knast 🙂
Zitat:
@Florian333 schrieb am 13. Juli 2018 um 13:38:03 Uhr:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
Ergänzend möchte ich noch zufügen,
Erklärung zum Begriff Hoheitliche Tätigkeit
Als "Hoheitliche Tätigkeiten" werden jene Aufgaben bezeichnet, deren Erfüllung dem Staat Kraft öffentlichen Rechts obliegen. Diese Erfüllung geschieht durch mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung.
Nicht so voreilig. Wir wollen noch wissen, was auf dem Knöllchen steht. So lange musst du es noch aushalten.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. Juli 2018 um 13:36:26 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 13. Juli 2018 um 13:21:08 Uhr:
Ist doch wieder mal völliger Quatsch. Sonderrechte gibt es "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben". Eine Gefahr muss dabei nicht bestehen.Das ist zwar Blödsinn, aber bleib mal bei deiner Meinung ( schade, wenn man Wege-und Sonderrechte nicht unterscheiden kann 😁).
???
Für das Einfahren in einen gesperrten Bereich o.ä. brauche ich kein Wegerecht, da reicht das Sonderrecht nach Paragraph 35.
Das nimmt übrigens auch die Müllabfuhr in Anspruch, wenn sie den Müll in eigentlich für LKW gesperrten Straßen abholt, die Stadtwerke, wenn sie in die Fußgängerzone fahren um dort an einer Laterne die Lampe zu wechseln oder auch das Ordnungsamt, wenn sie einen Wirtschaftsweg befahren um auf der parallel verlaufenden Bundesstraße zu blitzen.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 13. Juli 2018 um 13:51:40 Uhr:
Erklärung zum Begriff Hoheitliche TätigkeitAls "Hoheitliche Tätigkeiten" werden jene Aufgaben bezeichnet, deren Erfüllung dem Staat Kraft öffentlichen Rechts obliegen. Diese Erfüllung geschieht durch mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung.
" Die übrigen Sonderrechte können auch unabhängig von dem Einsatz der Warnsignale wahrgenommen werden – sofern dies für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten erscheint."
Ihr werdet euch nicht einig werden. Lasst uns abwarten, was vorgeworfen wird. Wenn es bei 15,-€ bleibt, dann war es teures Gemüse, wenn allerdings es an die 10.000,-€ geht, dann würde ich einen Anwalt zu der Situation befragen, ob die Beweismittel so rechtens sind.