Deich ohne Ausnahmegenehmigung befahren

Hallo Zusammen,

habe gestern einen Deich ohne Ausnahmegenehmigung befahren und wurde von der Polizei fotografiert ohne angehalten zu werden.
Denke als Beweisfoto.
Hätte es nicht so stark geregnet, wäre ich ausgestiegen und den Polizisten gefragt was mich an Bußgeld erwartet.
Leider findet man hier auch nichts im Bußgeldkatalog.

Kennt sich einer aus ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ceinsler schrieb am 14. Juli 2018 um 13:35:42 Uhr:


... was ein Wecken ist denke ich bekannt.

Klar, das ist ein durch einen Gegenstand oder eine Person herbeigeführter Übergang vom Schlaf in den Wachzustand.

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Zitat:

@AlexH25 schrieb am 12. Juli 2018 um 19:09:58 Uhr:



😁😛
nee war meine Parzelle....noch muss ich kein Gemüse klauen 😁

Wo ist Dein Problem.
Wenn Du also mit dem Auto über den Deich musst, um zu Deiner Parzelle zu kommen bist Du Anlieger.
Es sei denn der Deich ist gesperrt und es gibt noch eine andere Zufahrtsmöglichkeit.

Warte einfach mal was kommt und was Dir vorgeworfen wird.
Einspruch kann man dann immer noch einreichen.

Zitat:

@AlexH25 schrieb am 12. Juli 2018 um 18:37:33 Uhr:


Kennt sich einer aus ?

Kommt auf die jeweilige Landesregelung an. In Hamburg sind es bis 10.000€ (Deichordnung und §102 Hamburger Wassergesetz).

@geisslein: Es gibt kein Anrecht darauf, mit dem Auto direkt bis ans Ziel zu fahren 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Juli 2018 um 09:32:23 Uhr:



Zitat:

@AlexH25 schrieb am 12. Juli 2018 um 19:09:58 Uhr:



😁😛
nee war meine Parzelle....noch muss ich kein Gemüse klauen 😁

Wo ist Dein Problem.
Wenn Du also mit dem Auto über den Deich musst, um zu Deiner Parzelle zu kommen bist Du Anlieger.
Es sei denn der Deich ist gesperrt und es gibt noch eine andere Zufahrtsmöglichkeit.

Warte einfach mal was kommt und was Dir vorgeworfen wird.
Einspruch kann man dann immer noch einreichen.

Für Deiche gelten aber andere Regeln als für "normale" Wirtschaftswege...

Ich denke auch das der Verkehrsrechtliche Verstoß hier zu vernachlässigen ist.

Wenn Anzeige erstattet wird kommen da andere Behörden auf die Bühne, Umweltschutz, Naturschutz, Hochwasserschutz....könnte teuer werden.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Juli 2018 um 09:32:23 Uhr:



Zitat:

@AlexH25 schrieb am 12. Juli 2018 um 19:09:58 Uhr:



😁😛
nee war meine Parzelle....noch muss ich kein Gemüse klauen 😁

Wo ist Dein Problem.
Wenn Du also mit dem Auto über den Deich musst, um zu Deiner Parzelle zu kommen bist Du Anlieger.

Es bedarf hier aber auch des Schildes "Anlieger frei".

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 12. Juli 2018 um 23:39:06 Uhr:



Zitat:

https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/whg/
...
Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein (gültig seit: 1995)
...
- Reiten, Fahren oder Parken auf Deichen 30 - 2.750
...

Zitat:

@AlexH25 schrieb am 12. Juli 2018 um 18:37:33 Uhr:


einen Deich ohne Ausnahmegenehmigung befahren

Übers Gras oder über eine (asphaltierte) Deichüberfahrt? Das ist schon ein kleiner Unterschied!

Die 2750 Euro gelten ja nur für den Deich an sich, nicht für die Durch und Überfahrten.

Bei uns steht an den gesperrten Deichüberfahrten mindestens ein "Landwirtschaftlicher Verkehr frei", ich weiß nicht ob da eine Parzelle ausreicht um das in Ansruch zu nehmen

Zitat:

@BMWRider schrieb am 13. Juli 2018 um 09:40:46 Uhr:


Kommt auf die jeweilige Landesregelung an. In Hamburg sind es bis 10.000€ (Deichordnung und §102 Hamburger Wassergesetz).

Ich lese in dem Paragraphen nichts von einem Deich befahren oder ähnlichem.

Ja Schilder sind vorhanden. Habe die Parzelle halt vor paar Monaten gepachtet und meistens mit dem Fahrrad dort hin gewesen.
Blöd gelaufen.
Habe bei der Stelle für die Genehmigungserteilung angerufen. Die Strafe liegt zwischen 10-30 €. Ich werde Berichten wenn der Bescheid da ist.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 13. Juli 2018 um 11:07:59 Uhr:



Zitat:

@BMWRider schrieb am 13. Juli 2018 um 09:40:46 Uhr:


Kommt auf die jeweilige Landesregelung an. In Hamburg sind es bis 10.000€ (Deichordnung und §102 Hamburger Wassergesetz).

Ich lese in dem Paragraphen nichts von einem Deich befahren oder ähnlichem.

Hamburger Deichordnung:

"§ 13

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig nach § 102 Absatz 1 Nummer 15 HWaG handelt, wer
1.
entgegen § 8 ohne Deichrechtliche Genehmigung (§ 9) Hochwasserschutzanlagen beschädigt, nutzt oder Arbeiten an ihnen vornimmt oder die Mindestabstände auf angrenzenden Grundstücken nicht einhält oder"

"§ 8

Verbote und Beschränkungen

(1) 1 Jede Nutzung und Beschädigung einer Hochwasserschutzanlage außer zum Zwecke ihrer Unterhaltung, Wiederherstellung und Verteidigung ist verboten. 2 Auf den nach § 6 Absatz 3 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 347, 352), in der jeweils geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Deichverteidigungsstraßen ist die Nutzung im Rahmen der Widmung zulässig. 3 Die zuständige Wasserbehörde kann die Nutzung von Binnen- und Außendeichwegen einschließlich der Überfahrten durch die Allgemeinheit ganz oder teilweise allgemein zulassen."

Und danach kommt halt §102 Hamburger Wassergesetz ins Spiel.

Zitat:

@AlexH25 schrieb am 12. Juli 2018 um 22:05:01 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Juli 2018 um 21:24:44 Uhr:


Wir werden es mit dem Bescheid erfahren. In den Knast muss der TE auf jeden Fall.

Ich wollte doch nur über den Deich.....😁😕😕

habe mir die Stelle noch mal auf Google angeschaut und da steht wohl nur das Verkehrsschild VZ 260 Verbot für Krafträder.
Wie auf dem Bild zu sehen, bin ich durch den Tunnel gefahren und dahinter stand der Polizist.

Unbenannt

Zitat:

@AlexH25 schrieb am 13. Juli 2018 um 12:40:15 Uhr:



Zitat:

@AlexH25 schrieb am 12. Juli 2018 um 22:05:01 Uhr:


Ich wollte doch nur über den Deich.....😁😕😕

habe mir die Stelle noch mal auf Google angeschaut und da steht wohl nur das Verkehrsschild VZ 260 Verbot für Krafträder.
Wie auf dem Bild zu sehen, bin ich durch den Tunnel gefahren und dahinter stand der Polizist.

An Deiner Stelle würde ich mal zum Augenarzt gehen, oder kennst Du die VZ nicht, dann nochmal Fahrschule.

Was hat Google damit zu tun? Stammt das Foto denn von dir und ist aktuell? Da ist doch nicht nur ein Kraftrad abgebildet.

Aber die Polizei stand nicht mit einem Wagen dort? Ansonsten wäre das ja Erlangung von Beweismitteln mit rechtswidrigen Mitteln oder wie es heißt.

Der Knast ruft schon ;-)

Zitat:

@Florian333 schrieb am 13. Juli 2018 um 12:50:28 Uhr:


Da ist doch nicht nur ein Kraftrad abgebildet.

Er hat das Schild nicht bis zu Ende "gelesen".

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. Juli 2018 um 12:51:13 Uhr:


... Erlangung von Beweismitteln mit rechtswidrigen Mitteln oder wie es heißt.

Die StVO nennt das weniger dramatisch "Sonderrechte".

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. Juli 2018 um 12:51:13 Uhr:


Aber die Polizei stand nicht mit einem Wagen dort? Ansonsten wäre das ja Erlangung von Beweismitteln mit rechtswidrigen Mitteln oder wie es heißt.

Der Knast ruft schon ;-)

und wie er dort mit seinem Auto auf der schönen grünen Wiese neben an Stand.
lol

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