Deich ohne Ausnahmegenehmigung befahren

Hallo Zusammen,

habe gestern einen Deich ohne Ausnahmegenehmigung befahren und wurde von der Polizei fotografiert ohne angehalten zu werden.
Denke als Beweisfoto.
Hätte es nicht so stark geregnet, wäre ich ausgestiegen und den Polizisten gefragt was mich an Bußgeld erwartet.
Leider findet man hier auch nichts im Bußgeldkatalog.

Kennt sich einer aus ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ceinsler schrieb am 14. Juli 2018 um 13:35:42 Uhr:


... was ein Wecken ist denke ich bekannt.

Klar, das ist ein durch einen Gegenstand oder eine Person herbeigeführter Übergang vom Schlaf in den Wachzustand.

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15,- €

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2018 um 18:41:03 Uhr:


15,- €

Dafür gibt es aber hoffentlich ein Farbfoto 😉

Zitat:

@martinb71 schrieb am 12. Juli 2018 um 18:42:33 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2018 um 18:41:03 Uhr:


15,- €

Dafür gibt es aber hoffentlich ein Farbfoto 😉

naja, dass die sich das antun bei dem Wetter.....denke ich war der Einzige an diesem Tag der da durchfahren musste.
Oder hat die Polizei auch sowas wie Strafarbeit ?

Eher s/w. 🙂

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Vielleicht wird dir aber auch unerlaubtes Halten, zu schnelles Fahren oder aufheulen lassen des Motors vorgeworfen.
Warum wartest du nicht einfach ein paar Wochen? Wirst dafür schon nicht in den Knast kommen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Juli 2018 um 18:50:59 Uhr:


Vielleicht wird dir aber auch unerlaubtes Halten, zu schnelles Fahren oder aufheulen lassen des Motors vorgeworfen.
Warum wartest du nicht einfach ein paar Wochen? Wirst dafür schon nicht in den Knast kommen.

nee, bin da so easy in Ruhe durchgerollt.
Naja selber schuld.
Hätte es nur nicht geregnet, wäre ich mit dem Rad hin.
Naja dafür habe ich leckere Tomaten und Gurken gepflückt. 🙂

Vielleicht wurde der Diebstahl dokumentiert, falls es nicht deine waren. Vielleicht schaffst du es doch noch in den Knast ;-)
Übrigens gibt es Taschen und Gepäckträger, damit lässt sich sowas sogar auf einem Fahrrad transportieren.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Juli 2018 um 19:05:46 Uhr:


Vielleicht wurde der Diebstahl dokumentiert, falls es nicht deine waren. Vielleicht schaffst du es doch noch in den Knast ;-)
Übrigens gibt es Taschen und Gepäckträger, damit lässt sich sowas sogar auf einem Fahrrad transportieren.

😁😛
nee war meine Parzelle....noch muss ich kein Gemüse klauen 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2018 um 18:41:03 Uhr:


15,- €

Wie kommst du auf diesen Betrag? Wenn überhaupt ein Bußgeldbescheid ergeht, dann wird es vermutlich kein verkehrsrechtlicher nach BKat sein, sondern auf einer anderen Rechtsgrundlage basierend (kommunale Grünanlagensatzung, Naturschutzgesetz, Straßengesetz etc.).

Wir werden es mit dem Bescheid erfahren. In den Knast muss der TE auf jeden Fall.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Juli 2018 um 21:24:44 Uhr:


Wir werden es mit dem Bescheid erfahren. In den Knast muss der TE auf jeden Fall.

Ich wollte doch nur über den Deich.....😁😕😕

Du musst nur genügend Gemüse als Kaution hinterlegen... 😁

Einfach mal googeln... 😮

Keine Ahnung, ob die Zahlen auf der verlinkten Seite stimmen, aber meist sind´s ca. 50 bis 2.000 €, manchmal auch mehr, je nach Bundesland.

Zitat:

https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/whg/
...
Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein (gültig seit: 1995)
...
- Reiten, Fahren oder Parken auf Deichen 30 - 2.750
...

Der war doch Anlieger, kann nur keine Einkaufsquittung als Beweis vorlegen. :-)

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