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Definition Scheckheftgepflegt bei Gebrauchtwagen

Mercedes SLK R171
Themenstarteram 30. August 2013 um 18:31

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Definition "Scheckheftgepflegt" bei Gebrauchtwagen.

Sollte ich im falschen Thread schreiben, mögen mich die Admins bitte ins richtige schieben, Danke.

Also, ich kaufte einen Gebrauchten SLK R171 Bj. 2007 mit ca. 31.000 KM aus einem Autohaus. In der Anzeige, welche ich mir aus M*b*l* ausgedruckt habe, steht ganz klar "Scheckheftgepflegt".

5 Wochen nach dem Kauf bekam ich endlich das Scheckheft von meinem Händler und sehe nur einen Stempel.

In der Übersicht:

Zulassung 07/2007

Inspektion 5/2011 bei 22.000 ( Also 4 Jahre später )

Mein Kaufdatum: 7/2013 mit 31.000 KM.

Ist der Wagen wirklich Scheckheftgepflegt oder ist das eine Frage der Definition? Lohnt es sich ggf. das mit einem Anwalt zu klären um eine Minderung des Kaufpreises zu verhandeln? Welcher Fachanwalt sollte es sein?

Wenn ich im Netz google, finde ich Formulierungen wie "Bei einem Auto bedeutet der Ausdruck Scheckheftgepflegt, dass bei diesem Fahrzeug alle Serviceintervalle und Wartungsarbeiten regelmäßig in einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden sind." Quelle Mobile.de

Bitte um Hilfreiche Antworten.

Danke

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29 Antworten

Da wird dir wohl nur ein echter Jurist helfen können. Ein Wartungsintervall ist auf jeden Fall deutlich kürzer als 4 Jahre, daher empfinde ich den Wagen als nicht scheckheftgepflegt. Bei Mercedes ist das Wartungsintervall von der Laufleistung und/oder der Zeit abhängig.

Doppelposting, sorry.

am 30. August 2013 um 19:03

Hallo

Eins will ich dir sagen , vom Mercedes leuten hende weg !!!.

Sie kontrollieren gar nichts !!!.

Ich habe 2 Jahre alten slk gekauft und nach 1 Jahr bin ich nicht über TÜV gekommen !!!!!!!!.

Bei 18.000km ( kauf ) !!!!!!!.

Auch eine Inspektion.

Nachhinein habe ich mir gedacht wieso nach 18.000 km sind die reifen im arsch ????. das habe ich nicht nachgekauft, Pech ( leider meins ),ich vermute das tacho um die 50.000 runter gedreht ist .

Aber wie soll ich das nachweisen ?!!!!!!!!!!!.

So viel zu Scheckheft !!!!!!!!!!-

Da zu muss ich mein Man Erwähnen - er ist 10 Jahre mit c-klasse gefahren und alles was in den Heft gestempelt war ist auch gemacht worden !und das Geld was er da rein gesteckt hat - hatte er schon SSSSSSS-KLASSE !.

Lass dich nicht verarschen ( hoffentlich hast Du das Auto nicht bei LUEG gekauft - das sind die schlimmsten Betrüger ).

Ich hoffe das Du Gewinner bist !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!, und endlich kriegen die was die verdienen

:p!!!!!!!

Üblicherweise prüft man die Doku respektive das Scheckheft vor dem Kauf, oder? Ohne eine saubere Historie, insbesondere wenn man darauf Wert legt, unterschreibt man doch keinen Kaufvertrag.

Mit welcher Begründung musstest du denn so lange auf das Heft warten?

Ich würde es dabei belassen und eine Inspektion in aller Kürze durchführen lassen. Vermutlich übersteigen die Kosten eines Anwalts einen möglichen Nachlass, wenn überhaupt die Möglichkeit besteht. Schließlich hast du vor dem Kauf nicht darauf beharrt, dass Scheckheft vor Unterschrift zu überprüfen.

Ich würde den Punkt mit dem Verkäufer offen und freundlich diskutieren. Vielleicht übernehmen sie die Kosten für eine/die nächste Inspektion.

Gruß

TBomber

Lieber Master,

Ich würde es dann doch etwas mehr differenzieren.

Kauf ich die Kiste bei einem beliebigen Händler (nicht Benz) dann erwarte ich, das bei dem ausgewiesenen Zustand ALLE Inspektionen und Servicearbeiten zum jeweils vorgesehenen Zeitpunkt von einer Fachwerkstatt durch geführt wurden.

Kaufe ich hingegen die Kiste bei Benzens, erwarte ich das die oben angeführten Leistungen von einer Mercedes Benz Vertragswerkstatt durchgeführt worden sind und damit die MB Mobilitätsgarantie erhalten bleibt. Das ist dann interessant, wenn eine Kulanzleistung ausserhalb evtl. vorhandener Garantie oder Gewährleistungsfristen sinnvoll wird.

...und natürlich auch, wenn ich irgendwo fern der Heimat liegenbleibe.

Die Tatsache, dass seit vier Jahren keine Inspektion mehr durch geführt wurde, schließt zuletzt genannte Vorteile schon mal aus...

Greetz

Zip

Hallo,

bei den R171 aus 2007 findet der Service alle Jahre bzw. nach 15.000km statt, je nachdem, was zuerst eintritt. Wir waren mit unserem (5/2007) alle Jahre beim Service und haben das auch im Serviceheft gestempelt bekommen. Also müssten im Serviceheft mindestens 5 Einträge von einem Mercedes-Betrieb sein, alles andere gilt nicht.

ciao olderich

Ps: Das Auto kann natürlich lange gestanden haben, so daß der Jahresservice überflüssig erschien beim Besitzer (was er vermutlich auch ist).

Also ich hab einen ähnlichen Fall wie der TE.

Hab einen gebrauchten SLK 350 am 18.7.2013 in Hamburg bei einem MB Vertiebspartner gekauft.

EZ des SLK war exakt 2 Jahre zuvor am 18.7.2011 und KM Stand war bei Kauf 13000 KM.

Vollausstattung zu einem wirklich guten Preis.

Aber auch ich machte den Fehler und vertraute dem Autohaus zumal Vertriebspartner von MB also kein allgemeiner Händler.

Als ich unterschrieb und bezahlt hatte übergab er mir alle Papiere und das Serviceheft.

Da das COC Papier fehlte sprach ich ihn darauf an worauf ich erst dann nach Unterschrift und Geldübergabe erfuhr das es ein Vorserienfahrzeug sei und es für dieses Auto kein COC Papier gibt.

Daraufhin schaute ich mir das Serviceheft an und stellte fest,das der Service erst Mitte November 2012 gemacht wurde obwohl dieser ja hätte im Mitte Juli 2012 erfolgen müssen,mit der 30 Tage Überziehungsfrist also spätestens Mitte August 2012.

Auch er verkauft mir das Auto als "Scheckheftgepflegt"

Als ich dann den Verkäufer drauf ansprach versuchte er mich zu beschwichtigen es sei alles i.O. und der Wagen sei Scheckheftgepflegt und ich soll mir keine Sorgen machen etc...

Mit einem flauen Gefühl im Magen fuhr ich dann nach Berlin.

In Berlin angekommen ging ich ein paar Tage später zur Zentrale am Salzufer und die Herren dort erklärten mir das dies sehr wohl ein Problem sei das der Service so spät erfolgte für etwaige zukünftige Kulanzanfragen.

Man erklärte mir bei 2 NL'en das man den Service entweder um 30 Tage oder um 1500 KM überziehen darf.

Und der digitale Ausdruck vom Servicebericht ist auch null und nichtig,weder unterschrieben noch abgestempelt.

Überziehung Tage stand dort: -72 Tage (haut sowieso nicht hin,denn von Mitte Juli bis Mitte Nov. sind es ja 120 Tage)

Und das Häckchen bei "Nach Daimler AG Vorschrift Service eingehalten" fehlt ebenso.

Daraufhin den Verkäufer in Hamburg angerufen,ihm die Sachlage erklärt was die 2 NL'en hier in Berlin sagten,dieser wurde ab diesen Zeitpunkt dann frech,unhöflich,genervt und würgte das Gespräch dann einfach ab indem er einfach auflegte.

Daraufhin hab ich mich sofort in Maastricht beschwert und denen den Vorfall geschildert.

Parallel machte ich sofort einen Termin bei meinem RA.

Ergebnis: Habe über RA nun den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung erklärt und das der Wagen mangelbehaftet ist in der Form das er eben nicht scheckheftgepflegt ist.

Der Verkäufer hat auch schon reagiert in der Form das auch er einen RA beauftragt hat und den Rücktritt nicht anerkennt.

Es gibt aber Gerichtsurteile dazu und am MO(übermorgen) wird die Klage eingereicht !!!

Tip von mir also an den TE: Vom Kaufvertrag defintiv zurücktreten !!!

Grüsse

Das Wort "scheckheftgepflegt" wird inzwischen wohl inflationär mißbraucht.

Den Fall des TE finde ich recht eindeutig, von daher würde ich auch versuchen, den Kaufvertrag zu wandeln.

Meine eigene Definition ist da auch absolut streng.

Ich würde nämlich auch keine fremden Werkstätten akzeptieren.

Ich würde keinen Wagen mehr kaufen, der nicht ausschließlich bei MB und ohne Überschreitung der Service-Intervalle (30 Tage/1000 km) gepflegt wurde.

Bei meinem 10 Jahre alten Wagen mit inzwischen 296.000 km ist das zwar nicht mehr wichtig, andererseits sagt es etwas über das Verhältnis zwischen Fahrer und Einstellung zum "Sparen" aus.

Bei den Gesamtkosten fallen die Assystkosten bei mir nicht wirklich groß auf.

Allerdings habe ich auch noch 2 Jahres-Intervalle und erreiche derzeit die Laufleistungen nach etwa 15 Monaten (Lediglich die Wucherpreise beim Öl umgehe ich und bringe mein Mobil 1 immer zum Termin mit).

Genau hier ist natürlich beim SLK das Problem.

Oft ist das ein Zweit- oder Drittfahrzeug mit geringer Laufleistung, weshalb die Kilometerleistung selten erreicht werden dürfte, ein Jahr ist aber schnell herum.

Da ist der Besitzer dann schneller geneigt, ein wenig zu sparen.

Probleme kann man also nur begrenzen, wenn man das Scheckheft vor dem Kauf sorgfältig prüft, wobei das mit dem neuen elektronischen eventuell komplizierter wird (habe ich mich noch nicht mit beschäftigt, ich habe noch das klassische in Papier)?

 

lg Rüdiger:-)

Themenstarteram 31. August 2013 um 17:11

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich war heute auch bei einem Mercedes Händler und habe mir das "Scheckheftgepflegt" von ihm definieren lassen. Er sagte klar, das alle entsprechenden Inspektionen ausgeführt sein müssten, ist dem nicht so, sei der Wagen halt nicht Scheckheftgepflegt.

Es kann aber sein, dass das Originale Scheckheft verloren ging, oder andere Nachweise in Form von Belege oder Rechnungen vorhanden sein sollten, um das "Scheckheftgepflegt" zu belegen.

Ich möge das mit meinem Verkäufer halt noch mal besprechen.

Der Grund das ich nicht sofort das Scheckheftgepflegt eingesehen habe war, dass das Scheckheftgepflegt zur Sicherung in einem Tresor sei, dieser jedoch zu dieser Zeit nicht mehr zugänglich wäre. Da ich beim Kauf auch einen Ausdruck des Verkäufers auf M*b*l* machte, fühlte ich mich sicher, und vertraute dieser Aussage. Gestern, 5 Wochen später bekam ich halt das nur einmal gestempelte Buch.

Mercedes meinte auch, dass die Inspektionsanzeige im Display resettet wurde, und überhaupt nicht mehr im Abgleich mit den Scheckheft bezüglich der Restkilometer sei. Ebenso das Ölwechselzettelchen im Motorraum zu der Display Anzeige passe.

Leider ist der Verkäufer im Urlaub und die Vertretung hat quasi kein Bock was zu unternehmen, sodass ich eine Woche auf Rückmeldung warten muss. Dennoch werde ich mich in den nächsten Tagen mit meiner RSV in Verbindung setzen und das Vorgehen besprechen.

Viele Grüße

@ Master

...letzteres hört sich nach einem guten Plan an, ich drücke die Daumen!

Greetz

Zip

Zitat:

Original geschrieben von MasterXP

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich war heute auch bei einem Mercedes Händler und habe mir das "Scheckheftgepflegt" von ihm definieren lassen. Er sagte klar, das alle entsprechenden Inspektionen ausgeführt sein müssten, ist dem nicht so, sei der Wagen halt nicht Scheckheftgepflegt.

Es kann aber sein, dass das Originale Scheckheft verloren ging, oder andere Nachweise in Form von Belege oder Rechnungen vorhanden sein sollten, um das "Scheckheftgepflegt" zu belegen.

Ich möge das mit meinem Verkäufer halt noch mal besprechen.

Der Grund das ich nicht sofort das Scheckheftgepflegt eingesehen habe war, dass das Scheckheftgepflegt zur Sicherung in einem Tresor sei, dieser jedoch zu dieser Zeit nicht mehr zugänglich wäre. Da ich beim Kauf auch einen Ausdruck des Verkäufers auf M*b*l* machte, fühlte ich mich sicher, und vertraute dieser Aussage. Gestern, 5 Wochen später bekam ich halt das nur einmal gestempelte Buch.

Mercedes meinte auch, dass die Inspektionsanzeige im Display resettet wurde, und überhaupt nicht mehr im Abgleich mit den Scheckheft bezüglich der Restkilometer sei. Ebenso das Ölwechselzettelchen im Motorraum zu der Display Anzeige passe.

Leider ist der Verkäufer im Urlaub und die Vertretung hat quasi kein Bock was zu unternehmen, sodass ich eine Woche auf Rückmeldung warten muss. Dennoch werde ich mich in den nächsten Tagen mit meiner RSV in Verbindung setzen und das Vorgehen besprechen.

Viele Grüße

Hi,

RSV halte ich für eine gute Idee, aber ich fürchte es gibt gravierende Unterschiede zwischen

- Scheckheftgepflegt

- lückenlos Scheckheftgepflegt

- lückenlos beim Hersteller (hier MB, wichtig für Garantien/Kulanz) Scheckheftgepflegt

- usw.

Die Mobile-Inserate tragen zudem immer den Hinweis:

Irrtümer und Änderungen vorbehalten

Mündliche Absprachen sind im Streitfall auch immer so eine schwierige Sache > Beweisführung

Fazit: IMHO sind nur die Aussagen im schriftl. Kaufvertrag rechtlich beweiskräftig nachweisbar.

Schau halt was da zum Scheckheftgepflegt drin steht.

Themenstarteram 1. September 2013 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von jw61

Zitat:

Original geschrieben von MasterXP

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich war heute auch bei einem Mercedes Händler und habe mir das "Scheckheftgepflegt" von ihm definieren lassen. Er sagte klar, das alle entsprechenden Inspektionen ausgeführt sein müssten, ist dem nicht so, sei der Wagen halt nicht Scheckheftgepflegt.

Es kann aber sein, dass das Originale Scheckheft verloren ging, oder andere Nachweise in Form von Belege oder Rechnungen vorhanden sein sollten, um das "Scheckheftgepflegt" zu belegen.

Ich möge das mit meinem Verkäufer halt noch mal besprechen.

Der Grund das ich nicht sofort das Scheckheftgepflegt eingesehen habe war, dass das Scheckheftgepflegt zur Sicherung in einem Tresor sei, dieser jedoch zu dieser Zeit nicht mehr zugänglich wäre. Da ich beim Kauf auch einen Ausdruck des Verkäufers auf M*b*l* machte, fühlte ich mich sicher, und vertraute dieser Aussage. Gestern, 5 Wochen später bekam ich halt das nur einmal gestempelte Buch.

Mercedes meinte auch, dass die Inspektionsanzeige im Display resettet wurde, und überhaupt nicht mehr im Abgleich mit den Scheckheft bezüglich der Restkilometer sei. Ebenso das Ölwechselzettelchen im Motorraum zu der Display Anzeige passe.

Leider ist der Verkäufer im Urlaub und die Vertretung hat quasi kein Bock was zu unternehmen, sodass ich eine Woche auf Rückmeldung warten muss. Dennoch werde ich mich in den nächsten Tagen mit meiner RSV in Verbindung setzen und das Vorgehen besprechen.

Viele Grüße

Hi,

RSV halte ich für eine gute Idee, aber ich fürchte es gibt gravierende Unterschiede zwischen

- Scheckheftgepflegt

- lückenlos Scheckheftgepflegt

- lückenlos beim Hersteller (hier MB, wichtig für Garantien/Kulanz) Scheckheftgepflegt

- usw.

Die Mobile-Inserate tragen zudem immer den Hinweis:

Irrtümer und Änderungen vorbehalten

Mündliche Absprachen sind im Streitfall auch immer so eine schwierige Sache > Beweisführung

Fazit: IMHO sind nur die Aussagen im schriftl. Kaufvertrag rechtlich beweiskräftig nachweisbar.

Schau halt was da zum Scheckheftgepflegt drin steht.

Danke für deine Meinung. Sicher eine interessante Perspektive die es klarzustellen gilt. Bin gespannt was meine RSV am Anfang der Woche und der miese Händler Anfang der übernächsten Woche sagt.

 

Hallo MasterXP!

Lass dir sowas nicht einfach gefallen. Billiger als Anwalt (je nach RV) kann sein:

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Viel Erfolg!

Grüße!

Timsy

Die Schiedsstelle ist auch eine gute Idee. Bringt aber nur was, wenn die Betrieb der KFZ Innung angehört.

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