Defekt direkt nach dem Autoverkauf - welche Möglichkeiten hat der Käufer?
Hallo,
gerade ist etwas wirklich blödes passiert. Ich habe eben mein altes Auto verkauft. Tage vor dem Verkauf habe ich alles gecheckt. Flüssigkeiten, Motorlauf, Fehlerspeicher, Probefahrt ob denn alles funktioniert.
Jetzt kam der Anruf der "Wagen streikt". Es scheint einen elektrischen Fehler zu geben.
Ich bin wirklich ehrlich und hasse nichts mehr als Betrüger. Ich habe alles von oben bis unten vorbildlich überprüft. Und jetzt ist der Käufer verständlicherweise sauer, was mir auch Schuldgefühle bereitet.
Hat er das Recht den Kaufvertrag nichtig zu erklären?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CLS-Junkie schrieb am 15. Oktober 2014 um 20:28:25 Uhr:
Dann musst du ihm das ganze schonend beibringen das er Pech gehabt hat, denn das hat er wirklich.
Jetzt musst du entscheiden ob du auf "Kulanz" was vom preis zurückerstattest oder ihr das irgendwie anders in den griff bekommt, oder nichts unternimmst. Aber mal ernsthaft... was erwartet man denn bitte von einem 13 jahre alten Wagen für 1750€?
Vermutlich hat der Käufer vorher hier im Forum gelesen, wo man ratsuchenden Kaufinteressenten nicht selten den Eindruck vermittelt, es sei überhaupt kein Problem für ein bis zweitausend Euro einen zuverlässigen Wagen zu erwerben, der einen drei bis vier Jahre ohne nennenwerte Defekte durch die Lande fährt. 🙄
45 Antworten
Zitat:
@regrebelk schrieb am 16. Oktober 2014 um 10:15:05 Uhr:
Recht und Moral müssen sich nicht decken. Auch wenn Du alles richtig gemacht hast, sprechen Deine "Schuldgefühle" für Dich. Versuche Dich mit dem Käufer zu einigen, notfalls nimm den Wagen zurück. Dann kannst Du wieder mit reinem Gewissen schlafen. Das sollte Dir die Sache wert sein.
Es ist schön, dass es noch Menschen wie Dich gibt, die nicht nur an sich sondern auch an andere denken !!
Hast du meinen Beitrag nicht gelesen?
Folgt er deinem Rat, so käme das einem Schuldeingeständnis gleich: Es sieht dann so aus, als wolle "da mal einer einen hübschen Betrug versuchen", aber aus Angst vor weiteren Schritten ist er dann schnell eingeknickt und hatte den Kauf rückgängig gemacht. Genau DAS wird sich der Käufer denken ......... und das alles genau so in seiner Nachbarschaft weitererzählen, die ja auch die Nachbarschaft des Verkäufers ist.
Ganz schlechter Rat, wirklich, dann hat er den Ruf als Betrüger weg.
Grüße
Udo
Moral und Recht sind zwei unterschiedlliche Dinge. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Verhalte Dich rechtlich richtig, dann kannst du Dir keinen Vorwurf machen. Interpretationsspielraum gibt es bei beiden Verhaltensweisen.
Udo Udo Udo....ich weiß bei der Bundeswehr hast du was zu sagen gehabt. Aber hier...hier draußen im Bürgerlichen muss man anders denkende respektieren. Du leidest offensichtlich manchmal an Starrsinn...🙂
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 16. Oktober 2014 um 10:20:52 Uhr:
Hast du meinen Beitrag nicht gelesen?Folgt er deinem Rat, so käme das einem Schuldeingeständnis gleich: Es sieht dann so aus, als wolle "da mal einer einen hübschen Betrug versuchen", aber aus Angst vor weiteren Schritten ist er dann schnell eingeknickt und hatte den Kauf rückgängig gemacht. Genau DAS wird sich der Käufer denken ......... und das alles genau so in seiner Nachbarschaft weitererzählen, die ja auch die Nachbarschaft des Verkäufers ist.
Befindest du dich im Krieg? Schuldeingeständnis, Betrug, Recht, einknicken...
Ist ja interessant, dass du zu wissen scheinst, was dieser Käufer denken wird. Ich als Käufer würde sowas nämlich nicht denken, sondern es lediglich total nett finden, dass jemandem dieser blöde Zufall nicht scheißegal ist, sondern Interesse besteht, eine gute Lösung für beide zu finden. Und als Nachbar würde ich denjenigen zur nächsten Grillfeier einladen und ihm eine gute Flasche Wein als Dankeschön besorgen.
Und ja, wenn ich die Verkäuferin wäre, würde ich tatsächlich erstmal sprechen und schauen, was da kaputt ist und ob ich vielleicht eine günstige Reparatur vermitteln oder mich an den Kosten beteiligen kann. Klar, rein rechtlich ist man aus der Sache mit dem richtigen Vertrag raus. Menschlich muss man es ja trotzdem nicht genauso betrachten. Und wenn ich weiß, dass ich beim Händler für den Wagen 1000 Euro weniger bekommen hätte, bricht mir auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich nun 200 Euro in die Hand nehme und ein Ersatzteil besorge.
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Eure Antworten respektiere ich, teile eure Meinungen aber nicht. Was das übrigens mit der Bundeswehr zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht, wirklich nicht.
Jetzt hat der Ratsuchende/die Ratsuchende mehrere Vorschläge auf dem Tisch, wie man da herangehen sollte, hängt natürlich auch immer vom Gegenüber ab, wie der auftritt und natürlich davon, was denn überhaupt kaputt ist.
Entscheiden muss nun der Ratsuchende/die Ratsuchende selber.
Grüße
Udo
Ohne genaue Fakten zu kennen, Ratschläge erteilen?
Meine Vorgesetzte bei der Bundeswehr waren auch immer so Rechthaberisch 😉
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 16. Oktober 2014 um 11:10:09 Uhr:
Eure Antworten respektiere ich, teile eure Meinungen aber nicht. Was das übrigens mit der Bundeswehr zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht, wirklich nicht.
Oh, sorry, bei mir war das mit der Vokabel "Krieg" Zufall. Ich habe das mit der Bundeswehr gar nicht registriert und dachte wohl eher an "Nachbarschaftskrieg", das war meine Verknüpfung.
Zitat:
Jetzt hat der Ratsuchende/die Ratsuchende mehrere Vorschläge auf dem Tisch, wie man da herangehen sollte, hängt natürlich auch immer vom Gegenüber ab, wie der auftritt und natürlich davon, was denn überhaupt kaputt ist.
Das ist natürlich klar. Aber bei einem Familienvater Mitte 30 aus der Nachbarschaft denke ich jetzt erstmal nicht an Abzocke. Was nicht bedeuten soll, dass es ausgeschlossen ist, aber ich halte es auch nicht für das Naheliegendste.
Zitat:
@Emma_P schrieb am 16. Oktober 2014 um 11:46:11 Uhr:
Das ist natürlich klar. Aber bei einem Familienvater Mitte 30 aus der Nachbarschaft denke ich jetzt erstmal nicht an Abzocke. Was nicht bedeuten soll, dass es ausgeschlossen ist, aber ich halte es auch nicht für das Naheliegendste.
Von "Abzocke" habe ich auch nichts geschrieben, ich gehe davon aus, dass der Käufer einfach nur Pech gehabt hatte, wenige Tage nach Kauf eines alten, aber einwandfrei funktionierenden Autos ist was kaputtgegangen. Sowas kommt vor.
Hätte er bei einem Händler gekauft, wäre er jetzt fein raus, der Händler kann das eine Jahr Sachmängelhaftung nicht ausschließen, da hätte er jetzt reklamieren können.
Hier handelt es sich aber um einen Privatverkauf an Privat und normalerweise wird da die Sachmängelhaftung ausgeschlossen (ich gehe jetzt mal davon aus, dass das per Kaufvertrag auch so geschehen ist, wenn nicht, so muss hier der Verkäufer tatsächlich auf seine Kosten reparieren lassen!), so dass der Käufer eben KEINE Ansprüche an den Verkäufer stellen kann. Dafür hat man ja auch privat gekauft, weils billiger war. Jetzt weiß der Käufer auch, warum so ein Privatverkauf billiger ist als beim Händler zu kaufen.
Und wieso macht die Tatsache, dass jemand Nachwuchs gezeugt hatte UND im gleichen Ort lebt, diesen automatisch zu einem besseren Menschen, der nicht versucht, andere zu bescheißen?
Im Umkehrschluß wäre dann jeder Ledige, der nicht in der Nachbarschaft wohnt, ein potentieller Verbrecher oder wie?
Manche Logik erschließt sich mir nicht.
Grüße
Udo
Zitat:
Und wieso macht die Tatsache, dass jemand Nachwuchs gezeugt hatte UND im gleichen Ort lebt, diesen automatisch zu einem besseren Menschen, der nicht versucht, andere zu bescheißen?
Im Umkehrschluß wäre dann jeder Ledige, der nicht in der Nachbarschaft wohnt, ein potentieller Verbrecher oder wie?
Diese Polemik ist echt unerträglich. Daher habe ich auch keine Lust, auf diesem Niveau überhaupt eine Diskussion zu führen.
Nur so viel: Ich glaube eben nicht grundsätzlich erstmal an das Schlechteste in anderen. Deine Prinzipienreiterei in allen Ehren, rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Ich würde es eben anders angehen und fertig - ganz egal ob ledig oder verheiratet.
Wäre nicht die beste Lösung gemeinsam zur Werkstatt zu fahren, prüfen zu lassen was kaputt ist und dann in ruhe miteinander reden? Die Werkstatt wird schon bestätigen können, dass es kein Schaden war den man vorher wissen musste. Vielleicht Ihm dann die Reparatur bis zu 250 EUR erstatten - den Rest zahlt er selbst. Alle sind glücklich - mehr oder weniger. Aber für ein gutes Gefühl in deinem Bauch wird es sicher sorgen.
Klar kann man von sonem auto nicht viel erwarten bei 1750 und 2001..aber der Frust ist einfach da. Wenn Ihr euch ein Elektronikartikel für 100 eur kauft, sagen wir eine alte Konsole…und die geht nach 5 Tagen kaputt, auch gebraucht….Ihr würdet euch auch eventuell verarscht fühlen.
Deshalb, erstmal den freundlichen Weg gehen. Heißt ja nicht, dass man irgendwelche Eingeständnisse machen muss. Würde bei mir sicher auch drauf ankommen wie sich der Herr meldet. Ob sofort mit gröbsten Beschimpfungen usw. oder einfach nur "Der geht leider nicht mehr an, bin enttäuscht".
Erst mal danke euch für die zahlreichen Tipps! 🙂
Der Käufer hat gerade angerufen. Die Werkstatt sagt es ist ein Sersor für das ESP, der unter dem Fahrersitz sitzt. Kostenpunkt 300€.
Noch ein Problem: Hier bin ich aber wirklich was verbockt. Ich habe dem Käufer gestern, statt den Winterreifen für das Fahrzeug die Reifen meiner Mutter mitgegeben. Es war keine Absicht, ich war nur dusselig von mir. Die korrekten habe ich noch in der Garage.
Könnte er deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. das als arglistige Täuschung nehmen, auch wenn ich ihm die richtigen Winterreifen sofort übergebe?
Im Kaufvertrag (Mobile.de) waren keine Sondervereinbarungen getroffen. Auch die Reifen standen nicht im Vertrag, ich habe ihm die nur mündlich zugesichert.
Zitat:
Könnte er deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. das als arglistige Täuschung nehmen, auch wenn ich ihm die richtigen Winterreifen sofort übergebe?
Im Kaufvertrag (Mobile.de) waren keine Sondervereinbarungen getroffen. Auch die Reifen standen nicht im Vertrag, ich habe ihm die nur mündlich zugesichert.
Quatsch
Zitat:
@ephox schrieb am 16. Oktober 2014 um 17:23:47 Uhr:
Erst mal danke euch für die zahlreichen Tipps! 🙂
Der Käufer hat gerade angerufen. Die Werkstatt sagt es ist ein Sersor für das ESP, der unter dem Fahrersitz sitzt. Kostenpunkt 300€.
Noch ein Problem: Hier bin ich aber wirklich was verbockt. Ich habe dem Käufer gestern, statt den Winterreifen für das Fahrzeug die Reifen meiner Mutter mitgegeben. Es war keine Absicht, ich war nur dusselig von mir. Die korrekten habe ich noch in der Garage.Könnte er deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. das als arglistige Täuschung nehmen, auch wenn ich ihm die richtigen Winterreifen sofort übergebe?
Im Kaufvertrag (Mobile.de) waren keine Sondervereinbarungen getroffen. Auch die Reifen standen nicht im Vertrag, ich habe ihm die nur mündlich zugesichert.
Arglistige Täuschung? 😰
Darf ich mal kurz fragen, wie eure Kommunikation im Moment aussieht? Hast du ihm das mit den Reifen denn schon gesagt? Gibt es irgendeinen Grund, warum du gerade in Schwarzmalerei verfällst? War er frech oder unfreundlich oder machte er Andeutungen, er suche einen Grund, um vom Vertrag zurückzutreten?
Also gibt es einen Grund, sich da gerade so einen Kopf über ungelegte Eier zu machen? 😉
Ich würde einfach fragen, ob ihr bezüglich des Sensors jeder 150 Euro übernehmen wollt und dich dann entschuldigen, dass du versehentlich die Reifen vertauscht hast. Fertig. 🙂
Zitat:
@ephox schrieb am 16. Oktober 2014 um 17:33:19 Uhr:
Er hat schon angedeutet, das als Grund zu nehmen um vom KV zurückzutreten..
Kannst du das mal näher ausführen? Was hat er denn gesagt?