Deal geplatzt !
Hi,
gestern ist in Ibbenbüren ein Fahrzeugkauf geplatzt.
Wollte einen neuen ( Juli 2020 ) Sportsvan kaufen.
War soweit alles klar.
Barzahlung im Autohaus wurde abgelehnt wegen Geldwäschegesetz.
Vereinbart wurde dann dass der Brief von VW zum Autohaus kommt und dort Kurzzeitkennzeichen mit meinem Versicherungsschutz besorgt werden.
Danach Bareinzahlung bei im Kaufvertrag vom Händler genannten Postbank und Übergabe.
Resultat: Das war gar nicht die Bank des Händlers und man konnte sich nicht über die 150 Euro Bareinzahlgebühr einigen. Beide Seiten haben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben, so dass letztendlich der Vertrag storniert wurde.
Im Ergebnis lag es auch an der Geschäftsleitung des Autohauses, die offensichtlich den Verkäufern nicht gesagt haben, dass die DZ Bank zur Volksbank Gruppe gehört und dort die Einzahlung problemloser abgelaufen wäre.
So kann es gehen, Außerstehende werden wegen so viel Sturheit den Kopf schütteln, aber ich sehe nicht ein, dass das Autohaus jedes Risiko auf den Kunden abwälzt. Die hatten meine Daten, hätten die Höhe und die Stückelung sonst wohin melden können und gut ist.
Schwamm drüber und weiter suchen.
Gruß, Vaio 105
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich überweise vorab an kein Autohaus in Zeiten von Corona und diversen Insolvenzen.
Das Autohaus hat dann den Brief, das Auto und das Geld und ich habe die Arschkarte.
Das Autohaus hat auch nicht angeboten, dass Geld auf ein Sperrkonto bei einer Bank zu überweisen.
Schwamm drüber, die Sache ist erledigt, kaufe nur noch bar oder gar nicht. Der Händler soll sehen wie er das Geld wegbekommt, zur Not unters Kopfkissen legen.
Sehe nicht ein, dass alle Risiken beim Kunden abgeladen werden.
Gruß, Vaio 105
83 Antworten
Und für alle anderen hier jetzt mal die tatsächliche Rechtslage (von einem Geldwäschebeauftragten):
Das Autohaus ist nach dem Geldwäschegesetz (GWG) lediglich verpflichtet, den Kunden, der mehr als 10.000 € Bargeld zum Kauf eines Autos verwenden möchte, zu identifizieren (terminus technicus des Gesetzes). Das tut er, indem er sich ein Pass- oder Ausweisdokument kopiert/scannt und zu den Akten nimmt. Und dann muss er noch fragen, ob derjenige auf eigene oder fremde Rechnung handelt. Und das wars im Regelfall schon.
Diese Verpflichtungen führen aber nun dazu, dass manche Autohäuser intern die Weisung herausgeben, kein Bargeld über 10.000 € anzunehmen. Und dem Kunden das mit dem Geldwäschegesetz zu begründen. Was - wie zu beweisen war - kompletter Mumpitz ist. Es handelt sich also um bloße interne Compliance-Regeln, die jedoch mit den Verpflichtungen nach dem GWG nichts zu tu haben. Sondern lediglich den hausinternen Verwaltungsaufwand minimieren sollen.
Und dazu darf jedeR hier mal an seinen letzten Autokauf beim Händler zurückdenken. Wurde nach einem Ausweis zum kopieren/scannen gefragt? Und stand im Kaufvertrag die Frage anzukreuzen, ob auf eigene oder fremde Rechnung gehandelt wird? Bei mir jedenfalls war beides der Fall (gerade mal 3 Monate her), d. h. die Autohäuser fragen eh schon alles ab, was sie brauchen. Dann kein Bargeld abzunehmen ist tatsächlich völlig unbegründet.
Maody... genau so lief es, als ich voriges Jahr meinen R für knapp 20 Riesen verkauft habe. Passkopie, handeln auf eig Rechnung, Geldprüfgerät geborgt um den Cashbetrag auf Echtheit zu prüfen. Anschließend Geld auf Hausbank eingezahlt. Fertig!
Eine Überweisung hätte ich nie akzeptiert und eine Vorabüberweisung hätte der Käufer wohl auch nicht akzeptiert.
Ausweis und die Frage für andere war auch bei der Bestellung des Re Import. Dann bei der Überweisung von mehr als 10 000 € irgendwas mit Meldungen an die Bundesbank. Hab' 2 x 10 000 überwiesen. Fertig war die Laube.
Komisch das andere nicht bereits vorher aus diese Idee gekommen sind 😉
Allerdings hast du bereits in deiner Aussage versehentlich 2 Fehler eingebaut.
Es heisst ganz klar Beträge ab 10.000 -€ also dürfte der Überweisungsbetrag max. 9,999,99 .- betragen und als weiteres wird deutlich dargelegt das bei einer gesplitteten Zahlung die Gesamtsumme als solches zu Grunde zu legen ist . 🙂
Mfg Mario
- Ich denke aber zum Thema GwG gibt es bestimmt einen sep. Thread oder dieser wäre bei Bedarf zu eröffnen-
Womit ich hier aber das Handeln des Autohaus in keinem Fall als korrekt bewerten möchte .
Wer gerade in der heutigen Zeit derart hohe Beträge ins blaue bezahlt soll das gerne tun .
10 000 € gingen ohne Fehlermeldung, die 2. Überweisung 2 h später waren nicht ganz 10 000. Auch ohne Fehlermeldung.
Gesamtbetrag ging nicht, da kam eben diese Meldung (Banksoftware),
😁 versuchst du hier die Kurve zu kriegen?
Deine Aussage bezog sich auf das GwG und das du einfach 2x 10.000.- € überweist und jetzt auf einmal schiebst du es auf die Banksoftware .
Es ist doch wirklich kein Hexenwerk wenn man nichts zu verbergen hat einfach die Ausweisdaten nachweisen, das Formular ausfüllen und gut ist.
Das ist ja auch ein normaler Vorgang wenn du Summen in dieser Höhe Bar bezahlst ( außer bei Privatpersonen untereinander)
Aber gut jetzt...
Schönen Sonntag noch
Mario
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 13. September 2020 um 17:57:19 Uhr:
10 000 € gingen ohne Fehlermeldung, die 2. Überweisung 2 h später waren nicht ganz 10 000. Auch ohne Fehlermeldung.Gesamtbetrag ging nicht, da kam eben diese Meldung (Banksoftware),
Wo soll das Problem sein!? Habe einfach 30.000,-€ überwiesen und gut wars. Da hat es keine Tranchen bedurft.
....es gibt hier kein Problem, das Überweisungslimit legt deine Bank fest und bei entsprechenden Vereinbarungen/ Deckung sind auch 30.000.- € kein Thema .
Ich selbst habe schon seit Jahren kein Fahrzeug mehr Bar bezahlt.
Sofortüberweisung beim Händler und er hat das Geld direkt auf dem Konto .
Aber das entscheidet jeder für sich selbst
Mfg Mario
Golfer, dass ging ins EU Ausland.
Hallo.
Einige Beiträge wurden entfernt, da die OT etc waren.
MfG
DJ BlackEagle | MT-Team
[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]
Mach deinen Beitrag und fertig und alle werden dankbar sein dafür, das sie wieder was lernen kontnen.
Aber bitte führe dich nicht auch noch auf wie ein präpotentes A....
Es reicht schon wieder in diesem Thread.
Bezüglich der Vorgangsweise bei einer Insolvenz:
Ich muss mich immer wieder wundern, das die Uhren in Deutschland anders gehen.
Es gibt tatsächlich eine Menge an Berichten, wo in Deutschland bei einer Pleite Geld und Auto weg sind.
Dafür hat sich der Besuch des Forums für mich schon wieder gelohnt.
Ich habe gelernt, das ich sicher nie ein Auto direkt aus Deutschland kaufen werde, bzw nur mit Barzahlung und sofortiger Übergabe aller Papiere und des Wagens Zug um Zug.
Für Österreich habe ich derartiges nicht gefunden.
Vielleicht gibt es auch Rechtskundige für Österreich hier ?
Wird das tatsächlich auch in Österreich so exekutiert, das ein Insolvenz-Verwalter mein Eigentum einbehalten kann, obwohl ich nachweisen kann, das ich einen Kaufvertrag für genau dieses Fahrzeug mit dieser FIN habe ?
***Mod Edit: Muss man nicht machen, nach einer Moderation. Klärt es per PN.
MfG
DJ BlackEagle | MT-Team***
Für A kann ich Dir jemand nennen der nicht in die Pleite geht. Dazu müsste Volkswagen in D auch in die Pleite gehen.
Der Kaufvertrag wurde übrigens nach EU Recht abgeschlossen. Keine Ahnung wie das in dem Fall wäre. Hab mir darüber auch nicht den Kopf zerbrochen (aufgrund des Firmengeflechts).