1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Kaufberatung Golf 7
  8. Deal geplatzt !

Deal geplatzt !

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)

Hi,

gestern ist in Ibbenbüren ein Fahrzeugkauf geplatzt.
Wollte einen neuen ( Juli 2020 ) Sportsvan kaufen.
War soweit alles klar.
Barzahlung im Autohaus wurde abgelehnt wegen Geldwäschegesetz.
Vereinbart wurde dann dass der Brief von VW zum Autohaus kommt und dort Kurzzeitkennzeichen mit meinem Versicherungsschutz besorgt werden.
Danach Bareinzahlung bei im Kaufvertrag vom Händler genannten Postbank und Übergabe.

Resultat: Das war gar nicht die Bank des Händlers und man konnte sich nicht über die 150 Euro Bareinzahlgebühr einigen. Beide Seiten haben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben, so dass letztendlich der Vertrag storniert wurde.
Im Ergebnis lag es auch an der Geschäftsleitung des Autohauses, die offensichtlich den Verkäufern nicht gesagt haben, dass die DZ Bank zur Volksbank Gruppe gehört und dort die Einzahlung problemloser abgelaufen wäre.
So kann es gehen, Außerstehende werden wegen so viel Sturheit den Kopf schütteln, aber ich sehe nicht ein, dass das Autohaus jedes Risiko auf den Kunden abwälzt. Die hatten meine Daten, hätten die Höhe und die Stückelung sonst wohin melden können und gut ist.
Schwamm drüber und weiter suchen.
Gruß, Vaio 105

Beste Antwort im Thema

Hi,
ich überweise vorab an kein Autohaus in Zeiten von Corona und diversen Insolvenzen.
Das Autohaus hat dann den Brief, das Auto und das Geld und ich habe die Arschkarte.
Das Autohaus hat auch nicht angeboten, dass Geld auf ein Sperrkonto bei einer Bank zu überweisen.
Schwamm drüber, die Sache ist erledigt, kaufe nur noch bar oder gar nicht. Der Händler soll sehen wie er das Geld wegbekommt, zur Not unters Kopfkissen legen.
Sehe nicht ein, dass alle Risiken beim Kunden abgeladen werden.
Gruß, Vaio 105

83 weitere Antworten
83 Antworten

*lach* Ja. In meinem Fall wenn Volkwagen pleite ist.

Volkswagen ist der 100 % Eigentümer dieses Firmengeflechts das den gesamten Ostblock bis Japan incl. A versorgt.

Und ich sag' es nochmal, Scheck der LBZ oder Direktüberweisung innerhalb 1 min wäre möglich. Muss man nur vorher absprechen.

Möglichkeiten gibt es viele. Bar kann, ist jedoch kein Muss.

Dann bist Du die Ausnahme die nicht die Regel bestätigt...😉

Mag sein. Ich hab geschrieben, ganz wohl war mir bei der Anzahlung nicht. Bis ich wusste wer und wie dieses Firmengeflecht gestrickt ist.

Und nochmal, ich hätte bei Bauchschmerzen eine ändere Möglichkeit gefunden. Wäre niemals mit soviel Barem unterwegs gewesen. Scheck LBZ, Sofortüberweisung, Treuhandkonto, Kartenzahlung, wie auch immer.

Vorher genaue Absprache.

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. September 2020 um 12:33:24 Uhr:


Es gibt nun mal das Gesetz, und das aus gutem Grund.
Ist mir schon klar, das es vielen Leuten unangenehm ist, aber das ist nun mal ein Faktum.
Dann dürfen solche Leute halt nur von Privat kaufen, da kann es dann wieder andere Probleme geben.
[...]

So, was steht denn in dem Gesetz?

(Ich nehme an, Du meinst das Geldwäschegesetz...)

Steht da drin, dass ein Autohändler kein Bargeld mehr annehmen darf? Und wenn ja, wo finde ich diese Regelung?

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. September 2020 um 17:25:32 Uhr:


Ich kann mir das nicht vorstellen.
Wo ist das Problem, wenn ich
A) einen Kaufvertrag unterschreibe
B) den vollständigen Betrag überweise

Damit bin ich Eigentümer, weil das Geschäft abgeschlossen ist und auch ein Konkursverwalter wird und muss mein Eigentum herausgeben.
[...]

Sowohl Dein Geld als auch das Auto fallen in die Insolvenzmasse. Und davon bekommt jedeR GläubigerIn halt irgendwann am Ende des Verfahrens einen prozentualen Anteil. Sofern nach Befriedigung der abgesondert und/oder ausgesondert und sonst bevorrechtigten Gläübiger (Finanzamt, Sozialkassen, Banken und andere mit abgetretenen Sicherheiten) noch irgendetwas übrig bleibt, was zu verteilen ist.

Du kannst Deine Forderung dann auch zur Tabelle anmelden. Viel Glück. Beim letzten Insolvenzverfahren, bei dem ich meine Forderungen angemeldet habe (nein, kein Autohaus) war die Quote 1,07 %. Klasse...

Zitat:

@Breton schrieb am 12. September 2020 um 14:39:02 Uhr:


[...]
1. Das Geldwäschegesetz verpflichtet dem Käufer (und danach dem Verkäufer bei der Bank) genau darüber zu Informieren woher das Bargeld kommt.
2. Also wenn ich genau die Summe Bargeld bei meiner Hausbank abhole und mit einem spezifischen Beleg zum Händler fahre und dem Beleg vorlege kann er sich nicht auf das Geldwäschegesetz berufen.
[...]

Hier hätte ich gern mal die Quelle gesehen. Wo steht das im Gesetz? Oder in den Ausführungsbestimmungen?

Beides ich m. E. kompletter Unsinn.

Hi,
meines Erachtens ist Manager ein Träumer.
Bei einer Insolvenz ist alles weg, bis auf den Teil, der letztendlich an die Gläubiger in zweiter Reihe verteilt wird.
In der ersten Reihe stehen die Banken.
Und der TE hatte schon einen Kaufvertrag in dem die Baranzahlung bei einer bestimmen Bank im Ort am Übergabetag festgelegt war. Da hat der angereiste Kunde dem ansässigen Autohaus vertraut.
Er konnte wissen, dass die Bankfiliale gar kein Bargeld annimmt und sich beim Versuch der Einzahlung in einem Nebenort herausstellte, das das Autohaus bei der Bank gar kein Konto hatte. Die geforderten Einzahlungsgebühren durch eine Fremdperson auf ein Fremdkonto sollten mit 0,5 % bezahlt werden.
Dieser letztendlich geringe Betrag im Verhältnis zum Kaufpreis führte letztendlich zum Crash.
Da half auch nicht die Drohung des Händlers, dass bei Nichtabnahme 10 % fällig sind.
Von beiden Seiten gaben noch einige Argumente den Ausschlag, dass der Vertrag kostenfrei storniert wurde.
Vergessen, vorbei, ich suche weiter. Habe Zeit, habe noch ein Auto.
Schönes Wochenende und Gruß
Vaio 105

Zitat:

@Vaio 105 schrieb am 12. September 2020 um 11:43:05 Uhr:


Hi,
ich überweise vorab an kein Autohaus in Zeiten von Corona und diversen Insolvenzen.
Das Autohaus hat dann den Brief, das Auto und das Geld und ich habe die Arschkarte.
Das Autohaus hat auch nicht angeboten, dass Geld auf ein Sperrkonto bei einer Bank zu überweisen.
Schwamm drüber, die Sache ist erledigt, kaufe nur noch bar oder gar nicht. Der Händler soll sehen wie er das Geld wegbekommt, zur Not unters Kopfkissen legen.
Sehe nicht ein, dass alle Risiken beim Kunden abgeladen werden.
Gruß, Vaio 105

Ich habe bei meinem vorletzten Autokauf den Kaufpreis per EC karte bezahlt.
Das war überhaupt kein Problem.
Der Wagen wurde mir mit Zulassungsbescheinigung Teil I und allem drum un dran auch übergeben.
Das Autohaus hatte den Wagen bereits vorab auf meinen Namen zugelassen.

Nach 14 Tagen bekam ich den Fahrzeugbrief, nachdem wohl keine Möglichkeit der Rückverweisung meinerseits möglich war.
Fand das okay.....da ich zumindest das Auto ja bereits hatte.
Ansonsten bin ich auch eher ein Freund von Bargeld.....

Deine Antwort