Dauerfahrlicht auf Standlichter
Gehöre auch zu denen, die sich unter dem Dauerfahrlicht eher etwas a la Audi- LED vorstellten und jetzt enttäuscht sind, dass dies bei VW nix anderes wie Dauerabblendlicht bedeutet.
Ich wollte bei meinem 😁 deshalb das Steuergerät so umprogrammieren lassen, dass mit Einschalten der Zündung NUR das Standlicht brennt. Aber angeblich ist das nicht machbar, da ich auch die Lichtautomatik habe- wobei das eine m.M.nach nichts mit dem anderen zu tun hat.
Also die große Quizfrage: ist es machbar und kennt vielleicht jemand sogar den betreffenden Code, damit ich meinem 😁 die Lösung mundgerecht servieren kann?
Beste Antwort im Thema
Seit Jahren ärgere ich mich über die Unsitte, am hellichten Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die dann andere Leute blenden und wahrscheinlich nur den Effekt haben sollen, zu zeigen, dass man sich solches Zubehör leisten kann.
Das ist zwar offensichtlich verboten, wird aber m.E. nicht stark genug geahndet, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.
Um so schwummriger wird mir, dass hier ernsthaft diskutiert wird, die Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Tagfahrlicht zu verwenden. Zum Glück gibt es ja deutliche Aussagen in meinem Sinne, danke, Firejoker & Tigger 68!
Ist übrigens genauso Banane wie die allgemein grassierende Blink-Müdigkeit, vor Allem beim Spurwechsel auf Autobahnen. Was soll das? Wieviel Energie kostet es, den Blinkerhebel zu verwenden? Oder habt ihr alle kaputte Blinker? Oder das Prinzip des Fahrtrichtungsanzeigers nicht begriffen?
Sorry, musste mich mal ausk***en nach ungezählten Beinaheunfällen wegen diesem Schwachsinn ...
53 Antworten
Egal ob cool oder nicht!
Fakt ist:
Korrekt eingestellte Nebelscheinwerfer blenden nicht (sogar noch deutlich weniger
als jedes Abblendlicht, das ist schliesslich der Sinn von Nebelscheinwerfern)
Warum regt Ihr Euch dann so drüber auf?
Dann Blenden wohl auch die LED-Tagfahrleuchten der neuen Audis??????
Es geht doch darum gesehen zu werden und da find ich die lösung mit den Nebelscheinwerfer sinnig.
Aber jeder soll es so machen wie er will,
:BTT:
Zitat:
Original geschrieben von heffe
Egal ob cool oder nicht!Fakt ist:
Korrekt eingestellte Nebelscheinwerfer blenden nicht (sogar noch deutlich weniger
als jedes Abblendlicht, das ist schliesslich der Sinn von Nebelscheinwerfern)Warum regt Ihr Euch dann so drüber auf?
@ heffe
warummmm???????
weil es am tage als alternartive zum tagfahrlicht VERBOTEN ist!
mfg mad
Zitat:
Original geschrieben von ffirefighter
Und nur aus einzig und allein dem Grund, weil ich meine Xenonbrenner nicht unnötig verbrauchen wollte!
Ausserdem sind diese Lampen bei weitem billiger als Xenonlampen.Jetzt ist es nicht mehr Pflicht und darum fahre ich bei sonnigem Wetter
überhaupt nicht mehr mit Licht (dann kann sich keiner geblendet fühlen !😎!)
und bei trübem Wetter nachwievor mit den Nebelscheinwerfern.
Das ist gut🙂
Xenon fahren/kaufen aber aus Kostengründen sie nicht anmachen..lach...
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WARUMZitat:
Original geschrieben von Thomas-D
Das ist gut🙂Zitat:
Original geschrieben von ffirefighter
Und nur aus einzig und allein dem Grund, weil ich meine Xenonbrenner nicht unnötig verbrauchen wollte!
Ausserdem sind diese Lampen bei weitem billiger als Xenonlampen.Jetzt ist es nicht mehr Pflicht und darum fahre ich bei sonnigem Wetter
überhaupt nicht mehr mit Licht (dann kann sich keiner geblendet fühlen !😎!)
und bei trübem Wetter nachwievor mit den Nebelscheinwerfern.
Xenon fahren/kaufen aber aus Kostengründen sie nicht anmachen..lach...
sollte ich am Tag mit den Xenon´s fahren, wenn auch die Nebelscheinwerfer erlaubt sind? 😕
Da ist mir bei weitem lieber, dass diese in der Nacht ordentlich und in voller Kraft funktionieren.
Sag mir nur einen einzigen sinnvollen Grund...
...und wenn Du keinen weißt, dann lach bitte im Keller weiter. 😉
OK, bist ja ein Ösi.... bei eich sind ja die Nebelscheinwerfer bei Tag und guten Lichtverhältnissen erlaubt
Hast gewonnen!
Aber in D eben nicht und ich finde die blenden bei Tageslicht
Selbst auf Wikipedia kann man es einfach nachlesen und muss solchen Forenwichtigtuern wie Tiggerchen nicht folgen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
Mittlerweile finde ich es eher erschütternt als lachaft wie du dich hier aufführst.
Hier der rechtliche Beleg: http://forum.jurathek.de/showthread.php?...
Das Problem bei dir kleinen Jungen ist es halt, du weißt wo es steht, aber du kannst mit den Wörtern nichts anfangen.
Eigentlich habe ich in meinem allersten Post alles gesagt: Es ist erlaubt !
Die derzeit gültigen Bestimmungen über die Verwendung von
LICHT AM TAG:
http://www.daylightrunninglights.com/page2.htm
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Vorschriften in den jeweiligen Staaten [Bearbeiten]
Hinweisschild eingangs eines Waldgebietes in Mecklenburg-Vorpommern
In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. Nebelscheinwerfer sind in Deutschland und Frankreich ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten.
Quelle WIKIPEDIA
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Hi,
um es mal zusammenzufassen. Das Fahren am Tage mit Standicht ist nicht verboten.
Das Fahren mit Nebelscheinwerfern hingegen schon, wenn keine Sichtbehinderung vorliegt.
Standlicht : http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_20.php
Nebelscheinwerfer :http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php
Zitat:
Original geschrieben von Tiguankaefer
Hi,um es mal zusammenzufassen. Das Fahren am Tage mit Standicht ist nicht verboten.
(...)
Standlicht : www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_20.php
(...)
Im Bußgeldkatalog zur Nr. 74 - bewährt mit EUR 10 als Regelsatz - heisst es:
"Nur mit Standlicht (...) gefahren (...)".
Wie ist das mit o.g. Aussage in Einklang zu bringen? Wo ist (m)ein Denkfehler?
Ich bitte um Aufklärung.
😉
Hi,
Die Beleuchtungspflicht besteht nach Absatz I ausschließlich „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...“ (vgl. auch Hentschel, § 17 StVO, Rn 16; Janiszewski/Jagow/Burmann, 19. Auflage 2006, Rn 6).
Diese zeitliche und situative Einschränkung ergibt sich auch aus Absatz IIa, denn: Nur „Krafträder müssen auch am Tage mit [mindestens] Abblendlicht fahren“. Ansonsten würde die ständige Beleuchtungspflicht exklusiv für eine Verkehrsart gar keinen Sinn machen.
Außerhalb dieser Bedingungen kann und darf auch mit Stand-, Abblend- oder gar Fernlicht (soweit zulässig) gefahren werden. Diese Verhalten ist erlaubt, da nicht explizit pönalisiert (Bestimmtheitsgebot).
Nach § 17 II ist im Fahrbetrieb das Standlicht – während der Dauer der Beleuchtungspflicht – unzulässig. Unter diesen Bedingungen muss dann [mindestens] mit Abblendlicht oder auch mit Fernlicht (soweit zulässig) gefahren werden.
Quelle: http://forum.jurathek.de/showthread.php?...
wie schon weiter vorne geschrieben, besteht der §17 der STVO aus mehreren Absätzen-in Absatz 2 steht das mit dem Standlichtverbot- entscheidend ist aber der Absatz 1, der sagt, dass bei Dunkelheit das Licht eingeschaltet werden muss-der Absatz 2 bezieht sich auf den ersten- sollten also die Lichtverhältnisse wie unter eins beschrieben sein sein, DANN ist das fahren NUR mit Standlicht verboten.
also kein Grund ausfällig und aggressiv zu werden,wie so manch ein vermeintlicher Schlaumeier weiter oben....
§ 17 Beleuchtung
(1) 1Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. 2Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) 1Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Wie wäre es mal wieder mit ein wenig Sachlichkeit ?
Diese Ankeiferei wie im Kindergarten hatten wir schon mehrmals und bringt übrigens rein garnichts 😠.....
Sachliche Aussagen und persönliche Meinungen sind Trumpf, aber alles bitte auf einer menschlichen Ebene !!!!! 😉
Zitat:
Original geschrieben von graffoto
wie schon weiter vorne geschrieben, besteht der §17 der STVO aus mehreren Absätzen-in Absatz 2 steht das mit dem Standlichtverbot- entscheidend ist aber der Absatz 1, der sagt, dass bei Dunkelheit das Licht eingeschaltet werden muss-der Absatz 2 bezieht sich auf den ersten- sollten also die Lichtverhältnisse wie unter eins beschrieben sein sein, DANN ist das fahren NUR mit Standlicht verboten.also kein Grund ausfällig und aggressiv zu werden,wie so manch ein vermeintlicher Schlaumeier weiter oben....
§ 17 Beleuchtung
(1) 1Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. 2Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) 1Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
einspruch.......
der absatz 2 bezieht
sich nicht!!!!auf den absatz 1 sondern ist eine eigene generelle regelung!!
da sich hier ja etliche gute fahrzeugbediener , aber nur wenig gute autofahrer mit fachwissen , herumtreiben und mit ihrem möchtegerne wissen andere user verunsichern möchte ich mich hier als jemand auten der es besser weiß und auch eine ausbildung genossen hat und nicht nur eine fahrerlaubnis besitzt und meint mal gehört oder gelesen zu haben .
wenn es so ist wie hier ein paar besserwisser meinen , haben alle fahrlehrer meine wenigkeit eigeschlossen keien ahnung und haben euch und andere in den letzten 45 jahren falsch ausgebildet!!!!!
ich werde mich getreu meiner signatur aus diesem beitrag raushalten da hier unverbesserliche auserirdische mir zu viel müll schreiben.
@ thafubi
zitat: Das Problem bei dir kleinen Jungen ist es halt, du weißt wo es steht, aber du kannst mit den Wörtern nichts anfangen.
etwas respekt gegenüber anderen , die sicherlich älter als du sind und über mehr erfahrungenund wissen verfügen ist wohl nicht deine stärke .
sollen die anderen user selber entscheiden wer wohl hier der unwissende ist.
mfg mad
sowie seit über 40jahren unfallfrei fahren... 😛Zitat:
Original geschrieben von Tigger 68
etwas respekt gegenüber anderen , die sicherlich älter als du sind und über mehr erfahrungenund wissen verfügen...
fakt ist, dass das fahren mit begrenzungslicht am tag (außerhalb der beleuchtungszeit) zu 100% vollkommen legal ist.....