Dauerfahrlicht auf Standlichter

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Gehöre auch zu denen, die sich unter dem Dauerfahrlicht eher etwas a la Audi- LED vorstellten und jetzt enttäuscht sind, dass dies bei VW nix anderes wie Dauerabblendlicht bedeutet.

Ich wollte bei meinem 😁 deshalb das Steuergerät so umprogrammieren lassen, dass mit Einschalten der Zündung NUR das Standlicht brennt. Aber angeblich ist das nicht machbar, da ich auch die Lichtautomatik habe- wobei das eine m.M.nach nichts mit dem anderen zu tun hat.

Also die große Quizfrage: ist es machbar und kennt vielleicht jemand sogar den betreffenden Code, damit ich meinem 😁 die Lösung mundgerecht servieren kann?

Beste Antwort im Thema

Seit Jahren ärgere ich mich über die Unsitte, am hellichten Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die dann andere Leute blenden und wahrscheinlich nur den Effekt haben sollen, zu zeigen, dass man sich solches Zubehör leisten kann.

Das ist zwar offensichtlich verboten, wird aber m.E. nicht stark genug geahndet, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.

Um so schwummriger wird mir, dass hier ernsthaft diskutiert wird, die Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Tagfahrlicht zu verwenden. Zum Glück gibt es ja deutliche Aussagen in meinem Sinne, danke, Firejoker & Tigger 68!

Ist übrigens genauso Banane wie die allgemein grassierende Blink-Müdigkeit, vor Allem beim Spurwechsel auf Autobahnen. Was soll das? Wieviel Energie kostet es, den Blinkerhebel zu verwenden? Oder habt ihr alle kaputte Blinker? Oder das Prinzip des Fahrtrichtungsanzeigers nicht begriffen?

Sorry, musste mich mal ausk***en nach ungezählten Beinaheunfällen wegen diesem Schwachsinn ...

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Zitat:

Original geschrieben von Ahrmeister



Zitat:

Original geschrieben von lund


Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Ahrmeister



Zitat:

Original geschrieben von lund


§ 17 Abs. 2 StVO:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

lund

ja deshalb Nebelscheinwerfer zuschalten. sieht gut aus und du wirst gut gesehen

hi , ahrmeister

na klar kannst du die nebelscheinwerfer dazu anmachen..... bekommst dann aber das selbe ticket vom wachmeister als wenn du mit standlicht gefahren wärst!!!!

( fahren mit nebelscheinwerfer nur bei sichtbehinderund durch nebel , schnee oder regen)

aller klar??

gruß mad

Ich schreibe zu diesem Thema den letzten Beitrag und sei es nur, Gäste, die in der Schweiz Auto fahren, vor Bussgeldern zu warnen: Lieber Tha FUBU , es ist nun mal vorgeschrieben, ab Dämmerung entweder das Abblendlicht oder Fernlicht einzuschalten. In Ortschaften ist es zu unterlassen, dass Fernlicht zu verwenden (original Text Gesetz). Folglich ist es nicht erlaubt, mit Standlicht alleine das Fahrzeug zu bewegen. Bussengeld 40 CHF (ca. 29€).
lieber Grafotto, versuch es doch zu akzeptieren, bei tiefstehender Sonne und deinen weiteren Verhältnissen tagsüber, die normalen Standlichter sind kaum zu sehen. Am Tage ist Licht (noch) nicht Vorschrift hier, aber eben Standlicht alleine nicht erlaubt. Ausserdem ist es dir sicherlich entgangen, dass die Xenon-Leuchten nur ca. ein Drittel von der Strommenge brauchen, wies es die normalen H-Leuchten verschlingen.....
Und Ahrmeister, deine Version mit ach so gut aussehenden Neblern in Kombination mit Ablendlicht und Standlichtern, gesehen würde man noch besser, was die Österreicher sicher stören würde, aber  es ist hier nur erlaubt, die Nebellampen vorne und die Nebelschlussleuchte hinten zu verwenden, wenn weniger als 50 m Sichtweite gegeben ist, das kann wegen dichtem Nebel, sehr starkem Regen oder sehr starker Schneefall sein. Dazu ist es nur erlaubt, maximal 50 km/Std. zu fahren. Bussgeld ebenfalls 29 € oder 40 CHF. (dieses "Vergehen" wird zur Zeit besonders beachtet und gebüsst)
So, nun entschuldigt meine Schulmeisterei, aber vermutlich gibt es nur so viele Vorschriften, weil jeder meint, er könne nach Gutdünken dies oder das zur Anwendung bringen......und dann sehr erbost auf Bussengelder reagiert wird.
Allen gute Fahrt
charlybenetti

Moin,

CharlyBenetti hat vollkommen recht, weder Standlicht noch Nebelscheinwerfer sind als Tagfahrlicht erlaubt.....🙄

außer bei einigen Hirnamputierten die meinen es sieht cool aus wenn man nur mit sowas rumfährt ( meistens tiefergelegte Proll-Schleudern !! 😕 ; ich hoffe keiner meiner geschätzten Tiger-Kollegen fühlt sich nun angegriffen 😛)

Habe vor meiner jetzigen Karriere einige Jahre bei einem großen deutschen Autobeleuchtungsspezialisten gearbeitet
und dort mit allen Arten von Beleuchtungseinrichtungen zu tun gehabt.

Die einzige Lösung für euer Problem ist weiter mit dem VW-Dauerfahrlicht zu leben oder es halt einfach raus zu programmieren.

Gruss, Markus

Hi,

ich habe das Dauerfahrlicht nicht bestellt, da mir klar war das einfach mit einschalten der Zündung das Abblendlicht zugeschaltet wird. Funktioniert beim VW T5 , welchen ich dienstlich fahre, genau so. Setzt nun die Dunkelheit ein, muss man am Lichtschalter drehen, um die Instrumentenbeleuchtung zu aktivieren.
Die Erfindung ist natürlich keine von VW sondern bei Saab und Volvo schon ewig so.
Im übrigen merkt man doch bei Ansehen der Front des Tigers, dass da nichts mit LED- Tagfahrlicht ist. Das bleibt Audi im VW - Konzern vorbehalten.🙂

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tiggerchen und benetti was wollt ihr eigentlich?

mann darf in DE auch NUR mit standlicht fahren, das dies nachts verboten ist und keinen sinn macht sollte klar sein.
dies ist nicht meien lust und laune sondern der schon super toll zitierte § gilt nur bei einer Beleuchtungspflicht, die nur bei Dämmerung und Sichtbehinderung besteht.

von tiggerchen 68 ist ja schon sehr peinlich, agressiv zu werden aufgrund seiner eigenen Unwissenheit!

aber er ist wenigstens so nett und warnt in seiner signatur vor sich selbst :

Zitat:

diskutiere nie mit idioten - die ziehen dich erst auf ihr niveau runter und schlagen dich dann durch erfahrung

naja gibts schon "simple" menschen auf der welt.

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU


tiggerchen und benetti was wollt ihr eigentlich?

mann darf in DE auch NUR mit standlicht fahren, das dies nachts verboten ist und keinen sinn macht sollte klar sein.
dies ist nicht meien lust und laune sondern der schon super toll zitierte § gilt nur bei einer Beleuchtungspflicht, die nur bei Dämmerung und Sichtbehinderung besteht.

von tiggerchen 68 ist ja schon sehr peinlich, agressiv zu werden aufgrund seiner eigenen Unwissenheit!
aber er ist wenigstens so nett und warnt in seiner signatur vor sich selbst :

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU



Zitat:

diskutiere nie mit idioten - die ziehen dich erst auf ihr niveau runter und schlagen dich dann durch erfahrung

naja gibts schon "simple" menschen auf der welt.

so.......,

1. ich bin nicht agro!

2. stvo ist für jeden da auch für dich.....§ lesen und verstehen ist schon so eine sache

3.erzähl mal einem maurer was er zu tun hat wenn du selber keine ahnung hast von den dingen die er in einer ausbildung erlehrnt hat .

so jetzt belustige ich mich noch mal über deinen beitrag und werde dann jehnen leuten es beibringen die es ja noch nicht besser wissen , damit sie später nicht mit so viel gefährlichen halbwissen ( wie du es hast) durch die gegend fahren!!!!!!

mfg mad

Seit Jahren ärgere ich mich über die Unsitte, am hellichten Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die dann andere Leute blenden und wahrscheinlich nur den Effekt haben sollen, zu zeigen, dass man sich solches Zubehör leisten kann.

Das ist zwar offensichtlich verboten, wird aber m.E. nicht stark genug geahndet, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.

Um so schwummriger wird mir, dass hier ernsthaft diskutiert wird, die Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Tagfahrlicht zu verwenden. Zum Glück gibt es ja deutliche Aussagen in meinem Sinne, danke, Firejoker & Tigger 68!

Ist übrigens genauso Banane wie die allgemein grassierende Blink-Müdigkeit, vor Allem beim Spurwechsel auf Autobahnen. Was soll das? Wieviel Energie kostet es, den Blinkerhebel zu verwenden? Oder habt ihr alle kaputte Blinker? Oder das Prinzip des Fahrtrichtungsanzeigers nicht begriffen?

Sorry, musste mich mal ausk***en nach ungezählten Beinaheunfällen wegen diesem Schwachsinn ...

Moin,

Nebelscheinwerfer am Tag zu benutzen find ich ebenfalls schwachsinn

ist es aber möglich, die Nebelscheinwerferbirnen durch schwächere bzw. die Wattzahl einzubauen, die das Tagfahrlicht auch hat?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Seit Jahren ärgere ich mich über die Unsitte, am hellichten Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die dann andere Leute blenden und wahrscheinlich nur den Effekt haben sollen, zu zeigen, dass man sich solches Zubehör leisten kann.

Das ist zwar offensichtlich verboten, wird aber m.E. nicht stark genug geahndet, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.

Um so schwummriger wird mir, dass hier ernsthaft diskutiert wird, die Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Tagfahrlicht zu verwenden. Zum Glück gibt es ja deutliche Aussagen in meinem Sinne, danke, Firejoker & Tigger 68!

Ist übrigens genauso Banane wie die allgemein grassierende Blink-Müdigkeit, vor Allem beim Spurwechsel auf Autobahnen. Was soll das? Wieviel Energie kostet es, den Blinkerhebel zu verwenden? Oder habt ihr alle kaputte Blinker? Oder das Prinzip des Fahrtrichtungsanzeigers nicht begriffen?

Sorry, musste mich mal ausk***en nach ungezählten Beinaheunfällen wegen diesem Schwachsinn ...

danke degudegu !

und hier noch mal für meinen spezi tha fubi :

§17 Beleuchtung


(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 € 74.1 - mit Gefährdung 15 € 74.2 - mit Sachbeschädigung 35 €

der absatz 2 sagt in keinster weise aus , das es BEI TAGE der §17 auserkraft gesetzt wird..... auch nicht für DICH !!!!!!!

noch etwas informatives:

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
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(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

so hoffe etwas LICHT in die sache gebracht zu haben ....... und tha fubi... viel spaß beim zahlen wenn sie dich erst ein paar mal erwischt und auf dem kiecker haben , bis du es evtl. auch noch begreifst....... 🙂

mfg mad

Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Seit Jahren ärgere ich mich über die Unsitte, am hellichten Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die dann andere Leute blenden und wahrscheinlich nur den Effekt haben sollen, zu zeigen, dass man sich solches Zubehör leisten kann.

Also wen richtig eingestellte Nebelscheinwerfer am hellichten Tag blenden, der sollte zum Augenarzt gehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Das ist zwar offensichtlich verboten, wird aber m.E. nicht stark genug geahndet, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.

In DE vielleicht verboten – in AT zB erlaubt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Um so schwummriger wird mir, dass hier ernsthaft diskutiert wird, die Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Tagfahrlicht zu verwenden. Zum Glück gibt es ja deutliche Aussagen in meinem Sinne, danke, Firejoker & Tigger 68!

Diskutieren wird man ja noch dürfen – wofür ist ein Forum sonst da?

Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Ist übrigens genauso Banane wie die allgemein grassierende Blink-Müdigkeit, vor Allem beim Spurwechsel auf Autobahnen. Was soll das? Wieviel Energie kostet es, den Blinkerhebel zu verwenden? Oder habt ihr alle kaputte Blinker? Oder das Prinzip des Fahrtrichtungsanzeigers nicht begriffen?

DAS ko***t mich auch an!

Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Sorry, musste mich mal ausk***en...

Kein Problem, mach nur... 😁

Zitat:

Original geschrieben von ffirefighter



Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Seit Jahren ärgere ich mich über die Unsitte, am hellichten Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die dann andere Leute blenden und wahrscheinlich nur den Effekt haben sollen, zu zeigen, dass man sich solches Zubehör leisten kann.
Also wen richtig eingestellte Nebelscheinwerfer am hellichten Tag blenden, der sollte zum Augenarzt gehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von ffirefighter



Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Das ist zwar offensichtlich verboten, wird aber m.E. nicht stark genug geahndet, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.
In DE vielleicht verboten – in AT zB erlaubt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ffirefighter



Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Um so schwummriger wird mir, dass hier ernsthaft diskutiert wird, die Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Tagfahrlicht zu verwenden. Zum Glück gibt es ja deutliche Aussagen in meinem Sinne, danke, Firejoker & Tigger 68!
Diskutieren wird man ja noch dürfen – wofür ist ein Forum sonst da?

Zitat:

Original geschrieben von ffirefighter



Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Ist übrigens genauso Banane wie die allgemein grassierende Blink-Müdigkeit, vor Allem beim Spurwechsel auf Autobahnen. Was soll das? Wieviel Energie kostet es, den Blinkerhebel zu verwenden? Oder habt ihr alle kaputte Blinker? Oder das Prinzip des Fahrtrichtungsanzeigers nicht begriffen?
DAS ko***t mich auch an!

Zitat:

Original geschrieben von ffirefighter



Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Sorry, musste mich mal ausk***en...
Kein Problem, mach nur... 😁

Hallo ffirefighter,

1. ja, wenn die alle richtig eingestellt wären ... und der Sinn der Nebelscheinwerfer bei Tage erschliesst sich mir immer noch nicht ...
2. ich kann nur für Deutschland sprechen - dass das in Österreich erlaubt ist, war mir nicht bekannt. Hier ist es jedenfalls definitiv verboten (s. Beitrag von Tigger 68)
3. na gut, diskutieren ... aber die Beiträge machen mir schon klar, dass einige den Sachverhalt nicht ganz begreifen. Es geht m.E. darum, auch mal über die eigene Nase hinwegzusehen und sich zu überlegen, wen man mit seiner Selbstdarstellung alles behindert oder sogar gefährdet - sinnloserweise, möchte ich hinzufügen.
4. Zum Blinken: schön, dass du das auch so siehst ...
5. Mach' ich, k***e weiter 'rum ...

Aber hier mach' ich jetzt Schluss ... gehört ja alles nicht so ganz in diesen Thread ...

Gruss DeguDegu

Wer der Meinung ist Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht, egal ob bei Tag oder in der Nacht, einzuschalten (weil es eventuell cool aussieht) der sollte vielleicht auch mal einen Arzt aufsuchen.

Jedoch keinen für die Augen.😉

MfG

Christian

Zitat:

Original geschrieben von CMS2007


Wer der Meinung ist Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht, egal ob bei Tag oder in der Nacht, einzuschalten (weil es eventuell cool aussieht) der sollte vielleicht auch mal einen Arzt aufsuchen.

Jedoch keinen für die Augen.😉

MfG

Christian

@CMS2007,

Jawoll! 😎

Zitat:

Original geschrieben von DeguDegu


Hallo ffirefighter,

1. ja, wenn die alle richtig eingestellt wären ... und der Sinn der Nebelscheinwerfer bei Tage erschliesst sich mir immer noch nicht ...
2. ich kann nur für Deutschland sprechen - dass das in Österreich erlaubt ist, war mir nicht bekannt. Hier ist es jedenfalls definitiv verboten (s. Beitrag von Tigger 68)
3. na gut, diskutieren ... aber die Beiträge machen mir schon klar, dass einige den Sachverhalt nicht ganz begreifen. Es geht m.E. darum, auch mal über die eigene Nase hinwegzusehen und sich zu überlegen, wen man mit seiner Selbstdarstellung alles behindert oder sogar gefährdet - sinnloserweise, möchte ich hinzufügen.
4. Zum Blinken: schön, dass du das auch so siehst ...
5. Mach' ich, k***e weiter 'rum ...

Aber hier mach' ich jetzt Schluss ... gehört ja alles nicht so ganz in diesen Thread ...

Gruss DeguDegu

Ich verstehe schon was Du meinst.

Mich regt es genauso auf, wenn mir in einer sternklaren Nacht manche Idioten mit Abblendlicht UND Nebelscheinwerfer entgegenkommen!

Und dann vielleicht auch noch mich anblinken, weil sie meinen ich blende sie mit meinen Xenonscheinwerfern!

Darin zB sehe auch ich KEINEN Sinn!

Zitat:

Original geschrieben von CMS2007


Wer der Meinung ist Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht, egal ob bei Tag oder in der Nacht, einzuschalten (weil es eventuell cool aussieht) der sollte vielleicht auch mal einen Arzt aufsuchen.

Jedoch keinen für die Augen.😉

MfG

Christian

Meine Meinung dazu...

ich bin mit den Nebelscheinwerfern gefahren, als bei uns 1,5 Jahre lang Licht am Tag Pflcht war.
Und nur aus einzig und allein dem Grund, weil ich meine Xenonbrenner nicht unnötig verbrauchen wollte!
Ausserdem sind diese Lampen bei weitem billiger als Xenonlampen.

Jetzt ist es nicht mehr Pflicht und darum fahre ich bei sonnigem Wetter
überhaupt nicht mehr mit Licht (dann kann sich keiner geblendet fühlen !😎!)
und bei trübem Wetter nachwievor mit den Nebelscheinwerfern.

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