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Dauer Schadensregulierung Allianz/Copart
Hallo zusammen.
Ich hatte am 23.6 einen unverschuldeten VU wo mir ein junger Typ mit 50-60 km/h ungebremst hinten drauf gefahren ist nachdem ich halten musste um dem entgegenkommenden Verkehr die Vorfahrt gewähren musste (Auto hat am Straßenrand geparkt).
Es wurde alles von der Polizei aufgenommen und die Schuldfrage ist ja auch klar.
Der Unfallverursacher hat auch am 24.6 direkt den Unfall an seine Versicherung der Allianz gemeldet. Dort bin ich auch versichert.
Nun ging danach auch alles ziemlich zügig und ich habe am Mittwoch dem 26.6 ein Gutachten machen lassen und meine Anwältin mit dem ganzen Unterlagen beauftragt der Gutachter hat einen WBW von 15600 Euro festgestellt.
Eine Woche Später am 2.7 hat sich auch direkt die Allianz gemeldet und das sie im Grunde nach den Schaden regulieren und mir ein Angebot gemacht das ganze über ihren Partner Copart abzuwickeln und ich würde dann zeitnah die 15600 Euro von der Allianz direkt bekommen ( der Wagen hat einen Restwert von 5800 Euro und die Reparatur kosten betragen 14800).
Nun gut alles von meiner Anwältin checken lassen und unterschrieben und am 15.7 wurde mein Auto von Copart abgeholt und letzten Donnerstag am 18.7 kam noch eine Email mit der Abholbestätigung. Und am Telefon meinten die von Copart zu mir die Auszahlung dauert 5-6 Tage.
Aber gehört habe ich nichts mehr seitdem?
Habt ihr Erfahrungen wie lange die Auszahlung des WBW der restlichen Auslagen (ca. 2000 Euro, ca. 1100 Euro Verdienstausfall, Schmerzensgeld?, Nutzungsausfall) ich bin 2 Wochen krank geschrieben gewesen auf Grund eins Schleudertraumas.
Viele Grüße
Maurice
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15 Antworten
Beim Wiederbeschaffungswert von 15.600,- € und einem Restwert von 5.800,- € wirst du kaum 15.600,- € von der Allianz und dazu noch 5.800,- € von Copart erhalten. Wären in Summe 21.400,- €. Die Allianz dürfte 9.800,- € für den Sachschaden bezahlen und Copart die 5.800,- €.
Dauer je nach Sachbearbeiter zwischen 2 Wochen und unendlich lange (=mit Klageverfahren). Und glaub jetzt bitte nicht, dass bei klarer Schuldfrage eine Klage nicht erforderlich sei.
Bei hat es sich eingebürgert, den zuständigen Sachbearbeiter bei offenen Fragen tel. zu kontaktieren. Sollte deine Anwältin doch mal versuchen...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juli 2024 um 16:00:02 Uhr:
Bei hat es sich eingebürgert, den zuständigen Sachbearbeiter bei offenen Fragen tel. zu kontaktieren. Sollte deine Anwältin doch mal versuchen...
Da gibt es noch zuständige Sachbearbeiter und kein Schadenteam?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juli 2024 um 16:00:02 Uhr:
Beim Wiederbeschaffungswert von 15.600,- € und einem Restwert von 5.800,- € wirst du kaum 15.600,- € von der Allianz und dazu noch 5.800,- € von Copart erhalten. Wären in Summe 21.400,- €. Die Allianz dürfte 9.800,- € für den Sachschaden bezahlen und Copart die 5.800,- €.
Dauer je nach Sachbearbeiter zwischen 2 Wochen und unendlich lange (=mit Klageverfahren). Und glaub jetzt bitte nicht, dass bei klarer Schuldfrage eine Klage nicht erforderlich sei.
Bei hat es sich eingebürgert, den zuständigen Sachbearbeiter bei offenen Fragen tel. zu kontaktieren. Sollte deine Anwältin doch mal versuchen...
Natürlich bekomme ich nicht mehr als 15600 Euro aber weil die Copart mit der Allianz zusammen arbeitet bekomme ich von der Allianz 15600 Euro. Ist ja schon schriftlich alles zugesichert und ich habe einen Kaufvertrag und Regulierungsangebot der Allianz schriftlich.
Dann setzt denen eine Frist zur Überweisung und danach mach die Klage. Beschleunigt ungemein...
@germania47 : Ist manchmal schwierig, bis zum Sachbearbeiter durchzudringen, da hilft nur mehrfach anrufen und nerven, nerven, nerven. Gestern mehrfach bei einer Versicherung angerufen, Sachbearbeiterin war "offline", hat dann mehrere Rückrufwünsche und Nachrichten von mir gehabt und heute morgen den Vergleichsvorschlag akzeptiert. Klage konnte daher zurückgenommen werden. Dieses lange Hinhalten muss Konsequenzen haben, nur dann ändert sich (vielleicht) mal was.
@peterbh
Ja Frist zur Regulierung wurde schon am 29.6 gesetzt bis zum 12.7 zu zahlen.
Die Versicherung hat ja dann auch reagiert und mich nervt es einfach das ich im Prinzip das Auto letzte Woche schon „verkauft“ habe und sich seitdem nichts mehr tut.
Ich bin zum Glück nicht auf das Auto angewiesen aber wenn man das wäre hätte man schon Probleme wenn man nach über 4 Wochen nach so einem klaren Fall noch keinen Cent gesehen hat und 2000 Euro vorgestreckt hat
Dann "darf" man den Schaden vorfinanzieren oder teilt der Versicherung mit, dass man das nicht kann (auch nicht mit Fremdmitteln) und dass die Mietwagenkosten oder die Nutzungsausfallentschädigung kräftig zu Buche schlagen werden. Notfalls muss man das "nicht Können" allerdings beweisen können.
Ja naja mal schauen
Ich bin mal gespannt wann ich das Geld bekomme es ist ja alles Rechtssicher und schriftlich geregelt
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juli 2024 um 17:03:23 Uhr:
Notfalls muss man das "nicht Können" allerdings beweisen können.
Ich hatte diesen Fall als Student Anfang der 90er. Meine ganzen Ersparnisse gingen in einen jungen, gebrauchten Mercedes 190E. Da der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet hat, hat die Regulierung fast 3 Monate gedauert. Ich bin zur Bank gegangen, hab mir bestätigen lassen, daß ich keinen Kredit zur Bezahlung der Werkstattrechnung bekomme. Ich habe den Nutzungsausfall für die 3 Monate bekommen. Das waren für mich der Gegenwert von 2 Jahre Bafög. Jackpot für mich!
Ich kann mich noch an das lustige Telefonat erinnern, das mein Anwalt mit dem Sachbearbeiter der Versicherung in meiner Gegenwart geführt hat. Der meinte, das kann doch nicht sein, daß man so ein Auto fährt und dann keinen Kredit bekommt. Dann soll halt der Vater bürgen!"
Der Bank war es auch peinlich, da mein Vater bei denen guter Kunde war und die ganze Finanzierung vom Hausbau über die Bank lief. Der Filialleiter hat am Abend extra noch angerufen. Die konnten einfach nicht glauben, daß ich gar keine Kreditzusage wollte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juli 2024 um 16:55:19 Uhr:
Dann setzt denen eine Frist zur Überweisung und danach mach die Klage. Beschleunigt ungemein...
@germania47 : Ist manchmal schwierig, bis zum Sachbearbeiter durchzudringen, da hilft nur mehrfach anrufen und nerven, nerven, nerven. Gestern mehrfach bei einer Versicherung angerufen, Sachbearbeiterin war "offline", hat dann mehrere Rückrufwünsche und Nachrichten von mir gehabt und heute morgen den Vergleichsvorschlag akzeptiert. Klage konnte daher zurückgenommen werden. Dieses lange Hinhalten muss Konsequenzen haben, nur dann ändert sich (vielleicht) mal was.
Wieso nimmst du die Klage zurück? Da bleibst du auf den Kosten sitzen. Die Versicherung muss nach Zustellung dem Gericht erklären, dass sie das durch Anerkenntnis erledigt hat.
@Maurice6594setzt der Arroganz eine Frist zur Bezahlung und wenn die verstrichen ist, gebt ihr noch drei Tage zu und dann reicht ihr Zahlungsklage ein. Die wollen das so haben
@wolfgangpauss : Ich mach den Job schon ein paar Tage. Da liegt mir natürlich schon die Erklärung der Versicherung vor, dass sie keinen Kostenantrag stellen und die entstandenen Kosten tragen. Und dann ist die Klagerücknahme die einfachste Art der Verfahrensbeendigung.
Ohne deren Erklärung hätte ich entweder die Hauptsache für erledigt erklären müssen, nur noch den Kostenantrag stellen oder (wenn nicht alles bezahlt wird, z.B. keine Zinsen) den Klageantrag ändern. Nur weiß die Versicherung auch, wie so ein Kostenbeschluss aussieht und dass bei einem streitigen Beschluss alle drei Gerichtsgebühren anfallen.
Die Versicherung könnte übrigens nichts erklären, da beim Landgericht Anwaltszwang gilt. Also eigenen Anwalt beauftragen und bezahlen? Geht so viel einfacher und preiswerter.
Ging nach Zahlung der Reparaturkosten übrigens nur noch um den Nutzungsausfall. Hier hatte die Versicherung die km-Stände bei Begutachtung und Reparaturauftrag verglichen und kam zum messerscharfen Schluss, dass das Auto weiter genutzt worden war. Stimmte zwar, aber da verkehrsunsicher (Frontbeleuchtung beschädigt) nur sehr eingeschränkt bei guten Sicht- und Lichtverhältnissen und das reicht bereits für die Nutzungsausfallentschädigung.
Alles klar, so ergibt das Sinn
Ich habe zum Glück nicht das copart Angebot angenommen, Unfall war 17.6, bisher auch noch kei Geld von der Allianz. Vermutlich hilft nur Klage. Unfallschuld ist eigentlich klar inkl dashcam.
@Maurice6594 hat die Arrogsnz/Copart zwischenzeitlich gezahlt oder ist die Klage schon anhängig?
Zitat:
@Insigniabbb schrieb am 10. August 2024 um 18:36:37 Uhr:
Ich habe zum Glück nicht das copart Angebot angenommen, Unfall war 17.6, bisher auch noch kei Geld von der Allianz. Vermutlich hilft nur Klage. Unfallschuld ist eigentlich klar inkl dashcam.
Stimmt genau, erst bei Klagezustellung müssen die sich bewegen. Vorher hast du oftmals Schwierigkeiten, den Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen. Sind dann alle im Gespräch usw. und nach 15 Minuten Warteschleife kommt dann die Aufforderung, zu einem späteren Zeitpunkt die Warteschleife noch mal anzurufen.
Ich hab gerade einen Unfall auf dem Tisch, wo ein Ausländer auf der BAB in den Vordermann gekracht ist. Drei Monate her, noch keinen Cent bezahlt, warten auf Akteneinsicht, die ich heute bekommen habe. Sind nur so rund 25.000,- €, das kann der Geschädigte doch locker vorfinanzieren...