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Schadensregulierung trotz eingestelltem Verfahren?!

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 16:54

Hallo!

Meinem Dad wurde ein Unfall zur Last gelegt (Ausparken, angebliches Streifen des Stoßfängers vom Unfallgegner) der durch eine Zeugin belegt wurde (die nachweislich eigentlich nichts hat sehen können von ihrem Standpunkt).

Der Unfallgegner folgte meinem Dad und sagte ihm er habe sein Auto gestriffen. Daraufhin wurde die Polizei gerufen und die haben alle Daten und vermeindlichen Unfallspuren aufgenommen. Der (nicht stattgefundene) Unfall wurde natürlich der Versicherung gemeldet.

Zudem wurde die Aussage der oben erwähnten Zeugin aufgenommen.

Einige Wochen später kam dann per Post in Kopie vom Anwalt ein Schreiben des Polizeipräsidenten mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr XYZ,

das gegen Sie eingeleitete Ordnungswiderigkeitenverfahren habe ich gemäß §47 OWiG eingestellt."

Damit war die Geschichte für uns eigentlich abgeschlossen, da wir auch mit Sicherheit sagen können, keinen Unfall verursacht zu haben.

Nun kam gestern ein Brief unserer Versicherung an unseren Anwalt, welches uns wieder in Kopie zugesandt wurde, mit folgendem Inhalt:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Verfahren gegen unseren Versicherungsnehmer wurde gem. § 47 OWiG eingestellt. Siw Sie wissen, bedeutet dies nicht, dass der Tatnachweis nicht zu führen war.

Anliegend erhaltten Sie die Aussage der unbeteiligten Zeugin Manuela Wendt. Aufgrund deren Aussage werden wir den Schaden des Gegners regulieren müssen."

 

Seit wann werden denn Schäden aufgrund einer Zeugenaussage geregelt wenn das polizeiliche Verfahren eingestellt wurde?

Vielleicht hat ja irgendjemand schon mit dem Thema Erfahrungen machen können.

Wir werden natürlich morgen unseren Anwalt nochmal kontaktieren - aber nichts desto trotz würden mich eure Meinungen & Erfahrungen zu dem Thema interessieren, denn mir erscheint das ganze doch sehr sehr suspekt.

Lieben Dank,

der Fabio

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von miamizue06

wenn es z.B. zur Verfahrenseinstellung kommt (und das heißt für mich das dieser Schaden nicht entstanden ist) auch nicht zurückgestuft werden darf.

Man wird Quasi dazu verdonnert für etwas zu bezahlen was garnicht passiert ist.

Was erzählst Du denn immer von einem Schaden, der nicht vorrhanden ist, weil ein Verfahren eingestellt wurde.

 

Stell Dir mal vor, es ginge um Dein Auto: Wenn da einer gegen die Stoßstange fährt und die ist verkratzt und das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingestellt. Ist Deine Stoßstange dann automatisch wieder intakt??? Nein, die ist genauso kaputt wie vor der Einstellung des Verfahrens.

 

Was würdest Du dem Schädiger dann sagen? "Ist schon OK, ich hab zwar einen Schaden an meinem Wagen aber wenn Du kein Bußgeld zahlen musst, ist die Sache quasi nicht passiert. Schönes Leben noch!"

 

Wohl kaum...

 

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Zitat:

Original geschrieben von XStone

 

Seit wann werden denn Schäden aufgrund einer Zeugenaussage geregelt wenn das polizeiliche Verfahren eingestellt wurde?

Schäden werden meistens aufgrund Zeugenaussagen reguliert!

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat für die zivlrechtliche Seite weder Bedeutung, noch ist das strafrechtliche Verfahren bindend für das Zivilverfahren.

 

Die Polizei und die Bussgeldbehörde haben den Vorgang nicht gesehen - die Zeugin (angeblich) schon.

 

Folglich bleibt der Versicherung gar nichts anderes übrig, als den Schaden zu regulieren.

 

Du kannst deiner Versicherung ein Regulierungsverbot erteilen.

 

Würde ich im vorliegenden Falle dringend von abraten!

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 17:21

Aber eine Zeugenaussage besagt doch noch lange nichts über Schuld und Unschuld? Und wenn jemand unschuldig ist, macht es doch keinen Sinn das ein Schaden reguliert wird?

Wozu gibt es denn Gutachter die feststellen ob ein Schaden von Fahrzeug A an Fahrzeug B verursacht werden konnte?

Müsste hierfür nicht erstmal eine Zivilrechtliche Anzeige/Klage vorliegen damit die Versicherung letztendlich, im Falle einer "Verurteilung", zahlen muss?

Irgendwie erschließt sich mir nicht so ganz ab wann man hier schuldig ist. Zeugen kann es viele geben und letztendlich steht hier Aussage gegen Aussage...

Zitat:

Original geschrieben von XStone

Aber eine Zeugenaussage besagt doch noch lange nichts über Schuld und Unschuld?

NICHT!?

In den USA werden Menschen zum Tode verurteilt, aufgrund Zeugenaussagen!

Eine Zeugenaussage ist im Zweifelsfalle das, wonach ein Richter sein Urteil sprechen wird (sofern die Zeugenaussage glaubwürdig ist natürlich).

 

Zitat:

Original geschrieben von XStone

 

Müsste hierfür nicht erstmal eine Zivilrechtliche Anzeige/Klage vorliegen damit die Versicherung letztendlich, im Falle einer "Verurteilung", zahlen muss?

Nein, die Versicherung reguliert bzw. muss regulieren nach Sach- und Rechtslage.

 

Die Gegenseite führt den Beweis ihrer Behauptung mit einer Zeugenaussage.

 

Du hast keine Zeugen.

Es steht auch nicht

Zitat:

Original geschrieben von XStone

 

Aussage gegen Aussage...

da du bzw. dein Vater eben keinen Zeugen hat und damit nur Beteiligter ist und eben kein Zeuge.

am 20. Dezember 2009 um 17:31

Tja, einen Zeugen haben ist halt von Vorteil. Auch wenn manche Zeugen eine gelbe Binde mit drei schwarzen Punkten haben oder "gekauft" sind.

Gruß

Frank, der nichts gesehen hat. Das kann ich bezeugen. :D

Zitat:

Original geschrieben von XStone

Aber eine Zeugenaussage besagt doch noch lange nichts über Schuld und Unschuld? Und wenn jemand unschuldig ist, macht es doch keinen Sinn das ein Schaden reguliert wird?

Ich verstehe nicht, was du damit meinst. Wenn ein unabhängiger Zeuge - unabhängig deshalb, weil er keinen wirtschaftlichen Vorteil durch seine Aussage hat - aussagt, dass eine Berührung zwischen dem in Bewegung befindlichem Fahrzeuges deines Vaters und dem stehenden? Fahrzeug des Anspruchstellers stattgefunden hat, kann man das nicht wegdiskutieren.

Müsste hierfür nicht erstmal eine Zivilrechtliche Anzeige/Klage vorliegen damit die Versicherung letztendlich, im Falle einer "Verurteilung", zahlen muss?

Nein, muss nicht. Der Anspruchsteller macht von seiner Möglichkeit des Direktanspruches Gebrauch. Die Versicherung entscheidet, ob Haftung besteht.

Irgendwie erschließt sich mir nicht so ganz ab wann man hier schuldig ist. Zeugen kann es viele geben und letztendlich steht hier Aussage gegen Aussage...

siehe oben

Interessant ist in dem Zusammenhang, dass du der Meinung bist, dass die Zeugin von ihrem Standpunkt nichts hätte sehen können.

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 17:48

Also die Zeugin stand in einer Bäckerei rund 30m entfernt und die "Unfallseite" war von unserem Fahrzeug verdeckt. Sie hat auf dei Fahrerseite geschaut und die Beifahrerseite soll das gegnerische Fahrzeug gestriffen haben.

Soviel zum Standpunkt der Zeugin.

In wiefern zählt hier der Beifahrer als Zeuge? Sprich meine Mum die mit im Auto saß (wichtig vielleicht, das kein Heiratsverhältnis besteht)

Sie wird aussagen das kein Unfall geschehen ist. Damit stünde Aussage gegen Aussage, wenn ihre Aussage zugelassen wird.

 

Ich muss zwar sagen, dass das alles einigermaßen logisch klingt was ihr da schreibt - dennoch stell ich mir die Frage wo hier der Rechtsstaat seinen Platz findet.

Ich kann mich doch auch auf die Straße stellen und einem Kumpel bezeugen das ein Dritter sein Auto gestriffen hat. Und schon is derjenige schuldig und seine Versicherung greift? Erscheint mir nicht sehr rechtsstaatlich - oder?

Schon gar nicht ohne Verhandlungsverfahren. Wenn dann ein Richter, aufgrund der Zeugenaussage sagt "jop, hatn unfall gegeben" mag ich das ja noch einsehen. Aber ein Versicherungsangestellter ist in meinen Augen nicht befähigt aufgrund einer Zeugenaussage die nicht nachweislich wahr sein muss, eine Entscheidung zu fällen?!

Danke euch schon jetz für die rege Beteiligung..!

Zitat:

Original geschrieben von XStone

Aber ein Versicherungsangestellter ist in meinen Augen nicht befähigt aufgrund einer Zeugenaussage die nicht nachweislich wahr sein muss, eine Entscheidung zu fällen?!

Doch, eigentlich schon.

Nach was soll er sich denn sonst richten, als nach Fakten und Zeugenaussagen?

 

Es gibt jetzt eine Möglichkeit:

Du erteilst der Versicherung ein Zahlungsverbot.

Dieses muss die Versicherung aber nicht akzeptieren.

Tut sie es und es kommt zu einem Prozess und der Prozess wird (aufgrund der Zeugenaussage) verloren, dann zahlst du sämtliche Mehrkosten, die durch den Prozess entstanden sind, als da wären:

 

-Gerichtskosten

-Anwaltskosten (beider Anwälte)

-Zeugenauslagen

-Sachverständigenkosten usw. usw.

und zwar alles aus deiner eigenen Tasche!

 

Überlege dir gut, was du da tust!

 

Und die Frage wg. deiner Mutter als Zeugin:

Die ist schon eine Zeugin.

Da sie aber mit deinem Vater verheiratet ist, hat sie durch die Wirtschaftsgemeinschaft Ehe ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens.

Hier könnte u.U. ein Glaubwürdigkeitsproblem entstehen.

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 18:21

nee nee, besteht KEIN heiratsverhältnis. Aber ich denke eine gewisse Befangenheit wird vermutlich trotzdem in Betracht gezogen, allein weil sie ja eine Lebensgemeinschaft bilden. Aba gut, das wären alles Fragen für ne Verhandlung.

Meine Frage ist ja in sofern beantwortet, als dass ihr sagt, dass es durchaus üblich ist, das aufgrund einer Zeugenaussage hier reguliert wird.

Das gefällt mir zwar zum einen nicht (was aber zunächst mal egal wäre) aber zum anderen spricht es gegen jedes Rechtsverständnis was ich habe, denn hierbei gilt für mich, dass jeder solang unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist - und das tut eben kein Versicherungsangestellter - und so stehts glaub ich auch im Grundgesetz.

Ich bin gespannt zuwas uns der Anwalt rät, der ja eh durch die Rechtsschutz bezahlt wird - und je nach Versicherungsbedingungen käme die ja uU auch für die Verhandlungskosten auf - aba dazu bin ich nicht gut genug informiert über die Versicherung um speziellen und das ist auch ein anderes Thema..

Erschrecken tut mich das ganze trotzdem etwas - aber anscheinend hab ich da endlich ein Modell für mich entdeckt mit dem ich vorhandene Schäden an meinem Fahrzeug reparieren lassen kann - ein Zeuge für nen schmalen Taler findet sich ja immer...

MfG Fabio - der - sollte es tatsächlich negativ ausgehen - noch weiter von Recht und Ordnung abrückt und in zukunft nach dem Motto leben wird - jeder ist sich selbst der nächste.

am 20. Dezember 2009 um 18:23

Über welche Schadenshöhe sprechen bzw. schreiben wir hier eigentlich?

Das die Versicherung reguliern darf/kann ist halt in diesem Fall anscheinend so.

Also wenn ich kein "Recht" bekomme dann sehe ich zu, dass ich Schadensbegrenzung betreiben kann.

Schaden zurückkaufen = keine Hochstufung.

Gruß

Frank, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Und was sagt dein Rechtsverständnis zum Unfallgegner?

Sein Fahrzeug wird beschädigt. Eine neutrale Zeugin gibt an, welches Fahrzeug den Schaden verursacht hat.

Und dann soll aufgrund der Angaben des Fahrers und der Zeugin, die mit dem Fahrer in einer sozialen und wirtschaftlichen Gemeinschaft lebt, der Schaden nicht gezahlt werden?

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Und was sagt dein Rechtsverständnis zum Unfallgegner?

Sein Fahrzeug wird beschädigt. Eine neutrale Zeugin gibt an, welches Fahrzeug den Schaden verursacht hat.

Und dann soll aufgrund der Angaben des Fahrers und der Zeugin, die mit dem Fahrer in einer sozialen und wirtschaftlichen Gemeinschaft lebt, der Schaden nicht gezahlt werden?

Dazu sagt mein Rechtsverständnis, dass er sich denjenigen suchen soll der den Schaden wirklich verursacht hat.

Wenn an unserem Fahrzeug keine Spur zu sehen ist / es physikalisch unmöglich ist den Schaden so zu verursachen (ein Grund dafür, warum das Verfahren eingestellt wurde!) hat er nun mal schlichtweg den falschen an der Angel.

Es tut mir leid für ihn, das jemand sein Eigentum beschädigt hat, aber dafür können wir ja nichts.

(Die Neutralität der Zeugin ist auch noch nicht 100%ig geklärt, aba da ich mich hier in Vermutungen verstricken würde habe ich das außen vor gelassen und gehe in sofern ganz rechtsstaatlich von der Richtigkeit aus, das sie neutral ist)

In Anbetracht einiger Umstände (Unfallgegner stand quatschend zusammen mit der neutralen Zeugin in der Bäckerei - sie selbst Verkäuferin in dieser stand aba nicht hinterm Tresen sondern bei ihm am Tisch (so gesehen durch meine Mum die sich schon gewundert hat, warum er sie so anstarrte, noch bevor sie die Parklücke verlassen haben)) schießt mir auch immer wieder das Wort Versicherungsbetrug in den Kopf, aba auch hier gehe ich rechtsstaatlich eben von der Unschuld der beiden aus - die nur rein zufällig zusammen standen weil sie sich ganz nach "Kunde ist König" nach seinem Wohlbefinden erkundigt haben wird.

 

Schadenshöhe kann ich nicht genau beziffern - es geht um 3 kleine schrammen an der Stoßstange - gehen wir also von einer kompletten Lackierung aus - sprechen wir wohl von 300-500 Eur oda so. Wird die Stoßstange getauscht kanns noch teurer werden...

Dein Anwalt vertritt Deine Interessen und bekommt dafür sein Geld, nicht der Sachbearbeiter der Versicherung (insbesondere bei geringen Schäden).

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 22:09

Zitat:

Original geschrieben von gato311

Dein Anwalt vertritt Deine Interessen und bekommt dafür sein Geld, nicht der Sachbearbeiter der Versicherung (insbesondere bei geringen Schäden).

Richtig - aber solang das ganze über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt is, kann man ja erstmal jeden Kampf annehmen - dafür sind die ja da. Wenn irgendwann das Risiko den nutzen übersteigt, muss man das sicherlich nochmal überdenken. Aber selbst dann müsste man eigentlich weiterhin standhaft bleiben, denn es kann in meinen Augen nicht sein das man als Unschuldiger bestraft wird wenn selbst Vater Staat die Unschuld oder nicht nachweisbare Schuld festgestellt hat.

In dubio pro reo... früher war das mal was wert.

@XStone

Du bist hier in einem Versicherungsforum. Da geht es in erster Linie um Wirtschaftlichkeit und nicht um Grundsätze wie "in dubio pro reo" aus dem Strafrecht. Man braucht nur zivilrechtlich gar nicht so weit auszuholen. Der Schadenshergang muss schlicht vom Geschädigten bewiesen werden, Anscheinsbeweis usw. hin- oder her. Wenn man nicht versucht, die ev. falschen Zeugen unglaubwürdig zu machen bzw. deren Aussage unglaubhaft, kann man auch nix gewinnen.

Warum man hier durch die Blume den Rat erteilt, das bei vorhandener Rechtsschutz mit Deckungszusage nicht machen sollte, wenn man sich darüber so ärgert, kann ich nicht nachvollziehen und ist wohl allein unter den Begriff "Schadensmanagement" zu subsummieren. Der Geprellte soll eben zahlen und den Mund halten, wird schon nicht dran sterben.

Ich find das auch nicht i.O. und schreibe deswegen hier auch mal gelegentlich meine Meinung, wenn es die Zeit erlaubt und ich nicht geblockt werde.

Dieser Teil von Motor-Talk ist nunmal recht stark in der Hand der Versicherungslobby, aufgelockert durch ein paar Sachverständige.

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