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Allianz 24 Kilometerstandsabfrage

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 18:27

Hallo Ihr Lieben,

nach langer Abwesenheit komme ich mal wieder vorbei.

Mit einer Frage.

Weiss jemand was die A24 für Kulanzwerte zwischen angegebener und tatsächlicher

Fahrleistung hat, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt?

Grüße

Safwetyservices

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von flyngirl

sIm Falle das von mir angeführten Golf 2 würde ich wegen des mit einer Tachowelle angetrieben und relativ ungenauen Tachos eine 10% Kilometerüberschreitung laut Tacho auch über den Rechtsweg klären lassen, ob das auch real zutrifft oder eben nur laut Tacho.

1.Gehen die Teile neben den Strassen nach dem Mond,die würden nur stimmen wenn sie exakt aufgestellt würden.Eigene Meßungen mittels GPS ergaben bei drei Durchfahrten drei verschiedene Abweichungen die nicht zu knapp ausfielen.

2.Sind Tacho und Wegstreckenzähler unabhängige Anzeigeinstrumente die

3.unterschiedlichen Toleranzen unterliegen.

Geschwindigkeitsmesser bis ca 1990 7% des Skalenendwerts und ab 90 10% + 4km/h der gefahrenen Geschwindigkeit.

Kilometerzähler darf +- 4% abweichen.Da jede Produktion versucht in der Toleranzmitte zu bleiben kann man davon ausgehen das der Kilometerzähler recht genau anzeigt.

Dieses Gerichtsfest nachzuweisen  um der Versicherung ein Schnippchen zu schlagen dürfte nicht nur die Kosten einer Nachzahlung deutlich übertreffen sondern sogar noch teuere kommen als das Auto noch wert ist.

 

Wenn man sich so geizig anstellt braucht man sich auch nicht zu wundern wenn die rigide durchgreifen wenn sie einen bei einem Vertragsverstoß erwischen.Man sollte sich eben das bunte Papier das man unterschreibt auch durchlesen,dort sollte auch alles zu den Regelungen bei einer Überschreitung zu finden sein.

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am 10. Januar 2009 um 14:22

hi, also ich glaub bei den km Angaben in der versicherung ist es immer -bis-, also bis 20000, bis 30000...daher würde ich das immer etwas höher ansetzen beim versichern.

ich glaub so 10% Kulanz sind drin.

Ich hab übrigens noch nix von meinem Versicherer bekommen.

Ich kenne es so, dass in 5000er Schritten berechnet wird.

Ich habe immer wenn ich drüber kam bei der Versicherung angerufen und um weitere 5k erhöht und nachgezahlt.

 

Kulanz wird aber gewiss nur im 3 bis anfänglichen 4-Stelligen Bereich gelten, wenn sie überhaupt gewährt wird, denn dafür gibts keine gesetzliche Grundlage.

Bist du schon seit 20 Jahren bei der Versicherung und unfallfrei wird aber gewiss schon mal eher ein Auge zugedrückt, als wenn du den ersten Wagen hast 5tKm angibst und bei 6tKm den wagen schrottest.

Kulanz ist eben Kulanz - da gibts keine Richtwerte

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 15:19

Hmmnn,

ich meine das komkret auf die Allianz24 bezogen.

Die rechnen in Tausenderschritten.

Ich habe in 8/2008 zugelassen und deutlich überzogen.

Für das neue Jahr habe ich eine Vertragsänderung eingegeben mit deutlich erhöhter Fahrleistung.

Jetzt habe ich die jährliche Kilometerstandsabfrage im Briefkasten.

Ich zahle natürlich mehr für das neue Jahr, möchte aber ungern für das Alte nachzahlen.

Es geht mir nicht um die vieldiskutierte Frage "was passiert im Unfallfalle".

Gut diese Thematik hier wurde auch viel diskutiert.

Ich möchte es aber gerne konkret für die A24 wissen.

 

ok du musst also beim neuen Vertrag/Änderung angeben, dass du deutlich drüber liegst, weil du den Kmstand angeben muss

also entweder betrügst du bei der Angabe der Daten oder du zahlst nach, denn du hast eine Leistung erhalten, "möchte ungerne nachzahlen" hasts doch selbst verursacht!

Nachdem du sagst dass die in 1000erSchritten berechnen wird auch nur dazwischen die Tolleranz liegen

Fälschst du absichtlich die Vertragsdaten schauts im Zweifelsfalle ganz schlecht für dich aus, ruf deinen Vertreter an nur der kann dir sagen was draus wird.

am 10. Januar 2009 um 15:55

Bei der Allianz 24 den Versicherungsvertreter fragen.

Beim Konkurrenzprodukt im eigenen Haus. Da wird sich der Allianzvertreter aber freuen. :D

Nun Spass beiseite.

Was passiert wenn du überziehst steht in deinem Kleingedruckten. Nachzahlung, Strafe, etc., alles ist möglich.

Diese Unterlagen hast du und kannst da nachlesen.

Das du die überzogenen Km vom letzten Jahr nicht nachzahlen möchtest ist verständlich, nur gegenüber deiner Versicherung unfair. Du hast mehr in Anspruch genommen, als du gekauft und bezahlst hast.

Also ist Nachzahlen angesagt auch wenn es wehtut.

Von falschen Km-Angaben rate ich ab. Du gibst einen falschen Tachostand an und wirst in einen Unfall oder Teilkasko Schaden verwickelt. Und dann wird der aktuelle Km-Stand aufgeschrieben. Und dann viel Spass.

Außerdem betrügst du am Ende nicht die Versicherung sondern dich selbst und die anderen Versicherten.

Denn ihr zahlt höhere Beiträge wenn es preislich nicht mehr passt. Nicht die Versicherung.

Gruß

Frank, der "nicht" bei der Allianz beschäftigt ist.;)

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 17:39

Halleluja!

Ich "fälsche", ich "betrüge" .

Die Frage nach dem KM Stand kommt turnusmässig u

nd wurde nicht in der Vertragsänderung abgefragt.

Nein- ich weiss nicht mehr wie genau der KM Stand am 31.12. war.

Möchte nicht weil ich eine gewisse Toleranzschwelle leichtfertig überschreite Nachzahlen.

Ich habe noch im letzten Jahr als mir klar war dass ich überziehe eine Vertragsänderung mit höherer

KM Leistung beantragt.

Ich BIN KEIN BETRÜGER - glaubt mir doch!

Ich wollte doch nur wissen ob es dort Toleranzwerte gibt!

Und nein, ich mache mir keine Sorgen wenn ich einen Kaksoschaden hätte und der KM

Stand ist überzogen.

Der Versicherer muss den Nachweis führen, dass ich die zu erwartende Fahrleistung vorsätzlich falsch

angegeben habe.

Und dass ist nicht möglich.

Aber ich gelobe Besserung.

Wenn ich nochmals überziehen sollte, stell ich sofort den Motor ab und ruf die vom Schutzbrief an sie mögen mich

abschleppen da ich nicht weiterfahren darf!!!

 

 

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

...................

Außerdem betrügst du am Ende nicht die Versicherung sondern dich selbst und die anderen Versicherten.

Denn ihr zahlt höhere Beiträge wenn es preislich nicht mehr passt. Nicht die Versicherung.

..................

Sehe ich nicht so.

Weil , die A24 verdient an mir Geld.

Ich habe einen positiven Deckungsbeitrag.

Ich fahre unfallfrei.

Wenn ich mal 20% Verwaltungskosten unterstelle habe ich somit eine Combined Ratio

Quote von ebenfalls 20% .

Der A Konzern hat eine CR Quote über alle Schadenssparten von grob geschätzt 95% .

Das KFZ Ergebniss selber liegt in Jedem Fall noch schlechter.

Somit bin ich persönlich als Kunde an einer Verbesserung des Unternehmenserfolgs,

wie auch einer Beitragsentlastung für die Versichertengemeinschaft beteiligt.

Ich, der seine KM Leistung ganz vorsichtig schätzt bin besser für den VR,

als der Vielfahrer der die Höchstleistung angibt und 2 mal im Jahr ein Schadensereignis verursacht.

 

wie bereits geschrieben, es gibt keine gesetzliche Toleranz / Kulanz

Kulanz / Toleranz liegt im Ermessen des Sachbearbeiters

 

 

aber du selbst schreibst ja dass du für erlangte Leistung der Versicherung nicht nachträglich noch zahlen magst obwohl die Vorberechnung auf falschen Grunddaten basierte.

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 18:05

Es ist sicher nicht gesetzlich geregelt.

Ein Sachbearbeiter wird dieses elektronische Verfahren nicht in die Finger bekommen.

Es sei denn ich hätte einen Schadensfall.

du schreibst es doch selbst

der Computer handelt es wahrscheinlich ab und der Computer hält sich an die Vertragsrichtlinien. Tolleranz von einem VersicherungsPC zu erwarten ist wohl ziemlich blauäugig.

Die Versicherung hat gewiss nichts zu verschenken genauso handeln die Computer. Hast du keinen Sachbearbeiter kannst du auch nicht mit Tolleranz rechnen.

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 18:35

Ich muss Dir leider wieder widersprechen.

Die Computer sollen die Toleranzwerte nicht aus dem Bauch heraus

vergeben, sondern haben die Werte hinterlegt.

Da gibt es aus dem täglichen Versicherungsbetrieb viele Beispiele.

Aber gut, umd es kurz zu machen,

ich drücke jetzt ab und werde berichten! :)

am 19. Januar 2009 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

 

Jetzt habe ich die jährliche Kilometerstandsabfrage im Briefkasten.

Ich zahle natürlich mehr für das neue Jahr, möchte aber ungern für das Alte nachzahlen.

Ich habe heute höchsterfreut festgestellt, dass mir die Allianz24 dafür, dass ich weniger gefahren bin als angegeben, Beitrag zurückerstattet hat. Freiwillig, ohne dass ich irgendeinen Antrag oder sonstiges gestellt hatte. Das kam für mich absolut unerwartet.

Von daher denke ich, dass du nachzahlen musst.

Ich hab letztes Jahr nachzahlen müssen. Waren für 5000km ca. 25 Euro.

am 20. Januar 2009 um 15:02

Hallo,

 

habe einen Golf 2 und der Tacho geht deutlich über 10% voraus. Das weiß ich ganz genau weil bei uns die Stadt so eine automatisches Geschwindigkeitsmeßgerät aufgestellt hat "Sie fahren ...Km/h"

Hab das natürlich dann gleich mit verschiedenen Geschwindigkeiten ausprobiert ;) wenn ich laut Tacho 70 fahre heißt es ich fahre 60.

Also solange meine jährliche Fahrleistung nicht 10% größer ist als im Vertrag abgeschlossen würde ich mich darauf berufen. Schließlich ist mein Tacho nicht geeicht aber die 10000Km im Vertrag sind echte 10000Km und laut Tacho sind das bei mir auf jeden Fall irgendwas über 11000Km.

Glaube die Versicherungen rechnen da auch intern mit einem gewissen Toleranz Mittelwert bei so Überschreitungen, hängen sie aber wohl nicht an die große Glocke sonst nutzt den Toleranzwert ja wieder Jeder aus und das kostet wieder in der Summe Geld und sie wollen ja immer nur dein Bestes und das ist für die nun mal Geld ;)

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