Datenschutz beim Autokauf? Kein Einblick in den Brief erlaubt?

Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen angeschaut (einen Audi bei einem Audivertragspartner) und es gab leider Unstimmigkeiten bzgl. Erstzulassung und Auslieferungsdatum. Daraufhin bat ich darum, dass ich mir eine Kopie vom Brief anschauen dürfte (also physisch vor Ort, nicht per E-Mail o.ä.). Dies wurde mir verweigert auf Grund von Datenschutz, weil der Vorbesitzer da drin stehen würde. Ist das wirklich so? Kommt mir sehr komisch vor, wenn ich das Auto kaufen würde, würde ich das doch auch sehen können, es wird ja nicht gelöscht vor Kauf? Mir wurde dann nur gesagt, dass das Auto ein Werkswagen war und danach von privat gefahren wurde.

98 Antworten

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 14. Februar 2022 um 00:09:59 Uhr:


Ich tippe mal wenn es eine einfache Lösung gäbe, wäre die Rechtsabteilung schon darauf gekommen.
Oder halt ein Verbraucherschutzverein.

Oder es besteht einfach kein Interesse für eine Lösung, es gibt bestimmt genug Leute, die sich damit abspeisen lassen und trotzdem kaufen, scheinbar gab es ja auch erst Ende 2021 eine Änderung beim Datenschutz, juristische Mühlen mahlen langsam.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Februar 2022 um 05:33:53 Uhr:



Also darf bei Euch ein Kaufinteressent auch nicht ins Scheckheft gucken, bevor er den Wagen bezahlt hat?

Beim TE ging es um die ZB2 die er nicht sehen durfte, nicht um die Historie der Werkstattbesuche, die meiner Meinung nach aber ebenfalls zu den Daten gehören, die für eine Kaufentscheidung von Relevanz sind und somit nicht hinter dem Datenschutz geheim gehalten werden sollten.
Geb ich einen Wagen beim freundlichen in Zahlung, guck der sehr wohl in die Historie und sagt mir dann den Preis.
Umgekehrt lässt er mich nicht rein gucken, bevor ich mich für eines seiner Fahrzeuge entscheide.

Jain.

Ich darf gar keine personenbezogenen Daten rausgeben, das gilt sowohl für Fahrzeugpapiere als auch Historie.
In der Praxis kannst du dir das Serviceheft natürlich trotzdem anschauen, das kann ich ja gar nicht verhindern. Alles was da nicht drin steht, bekommst du eben geschwärzt.

Der freundliche (das bin ich🙂 ) darf deine Daten anschauen, wenn du vor ihm sitzt und es ihm erlaubst.
Er darf sie aber nicht weitergeben.

Ob das alles Sinn macht sei mal dahingestellt, so sind halt die Regeln.

Spielen den Verkäufern sehr schön in die Hände.

Wenn ich mein Auto bei Dir in Zahlung gebe, aber sage, Du darfst nicht in die Historie gucken.
Wird doch bestimmt nicht zu meinem Vorteil ausgelegt?
Ganz zu Schweigen, dass Du eh in meine Historie guckst. Auch ohne,dass ich explizit zustimme, da die Daten ja auf Deinen Servern liegen.

Zitat:

@Driv3r schrieb am 14. Februar 2022 um 09:46:41 Uhr:



Oder es besteht einfach kein Interesse für eine Lösung, es gibt bestimmt genug Leute, die sich damit abspeisen lassen und trotzdem kaufen, scheinbar gab es ja auch erst Ende 2021 eine Änderung beim Datenschutz, juristische Mühlen mahlen langsam.

Naja der Datenschutz ist für uns auch sehr arbeitsaufwendig und nervig.
Dass ich solche Daten nicht herausgeben darf, ist ja nur die Spitze des Eisbergs.

99% der Kunden ist das auch total egal, alles was ich denen sage steht ja sowieso im Kaufvertrag.
Wenn sich nachdem ich die Papiere herausgegeben habe irgendwas als falsch herausstellt, ist das ganze Ding sowieso unwirksam.

Wir als Händler haben damit eigentlich nur Arbeit, aber keine Vorteile.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Februar 2022 um 12:48:02 Uhr:


Spielen den Verkäufern sehr schön in die Hände.

Wenn ich mein Auto bei Dir in Zahlung gebe, aber sage, Du darfst nicht in die Historie gucken.
Wird doch bestimmt nicht zu meinem Vorteil ausgelegt?
Ganz zu Schweigen, dass Du eh in meine Historie guckst. Auch ohne,dass ich explizit zustimme, da die Daten ja auf Deinen Servern liegen.

Wenn du nicht willst dass ich in deine Historie schaue, dann mache ich das auch nicht.
Ist kein Problem, ich kann ja sowieso nur bei neueren BMW und Mini reinschauen... alle älteren Autos und Fremdfabrikate kaufe ich auch "blind", bzw. muss mich halt auf das verlassen was du mir sagst.

Und wenn sie nicht ....

Ich hatte Audi Deutschland übrigens eine E-Mail geschrieben, wie man einen Gebrauchtwagen bei Audi kaufen soll, wenn man weder Einblick ins digitale Serviceheft, noch in den Brief bekommt.

Antwort:
"[...]wir bitten um Verständnis, dass es sich bei den fraglichen Informationen um interne Dokumente handelt, die wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen dürfen."

So so. Die ZB2 ist ein internes Dokument.
Was ein Unfug.

Ich kann das alles noch nicht so recht glauben. Und während der Gesetzgeber den Autohäusern angeblich solche Auflagen macht, toleriert er die täglich tausendfachen Verstöße beim Verkauf von Privat an Privat, wo jeder Interessent zuerst nach den Papieren fragt? Oder gibt es da Unterschiede?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Februar 2022 um 05:17:48 Uhr:


So so. Die ZB2 ist ein internes Dokument.
Was ein Unfug.

Ja, das dachte ich auch... beim digitalen Serviceheft könnte man das ja noch annehmen, aber beim Brief finde ich die Aussage auch extrem lächerlich.

Hm, vielleicht sollte so eine Gebrauchwagenverkäufer alle Briefe an einem schwarzen Brett im Schaufenster hängen?

😁

Zitat:

@Harig58 schrieb am 15. Februar 2022 um 07:04:53 Uhr:


Ich kann das alles noch nicht so recht glauben. Und während der Gesetzgeber den Autohäusern angeblich solche Auflagen macht, toleriert er die täglich tausendfachen Verstöße beim Verkauf von Privat an Privat, wo jeder Interessent zuerst nach den Papieren fragt? Oder gibt es da Unterschiede?

Da gibt es sogar einen gewaltigen Unterschied.

Beim Autohaus steht der Name einer Person in den Papieren, die kein Vertragspartner ist. Der Händler ist Vertragspartner, und nicht der Vorbesitzer.

Beim Verkauf von Privat gibt der Verkäufer seine eigenen Daten an. Wie er seine eigenen Daten schützt, bleibt ihm selbst überlassen.

Zitat:

@Driv3r schrieb am 13. Februar 2022 um 23:42:13 Uhr:


Jetzt wäre aber natürlich interessant wie "unberechtigte Dritte" definiert werden. Ein Kaufinteressent hat meiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse diese Daten einzusehen.
Aber solange du geschwärzt alles rausgibst ist es ja okay.

Käufer = Eigentümer der Fahrzeugdaten
Interessent = Irgend ein Typ, der sich den Wagen nur mal angucken will, und man nicht weiß, ob er ein wirkliches Kaufinteresse hat.

Daher würde ich den Interessenten als "unberechtigten Dritten" einstufen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Februar 2022 um 16:02:34 Uhr:


Legt mir ein Verkäufer sowas vor, oder lässt mich die Dokumente nicht einsehen, ist mein Interesse abgehakt.

Gibt nicht wenige, die bei der Zulassungsstelle mit ZB1 und der nicht aktuellen ZB2 aufkreuzen und sich dann wundern,weshalb es ein abtreten gibt.
Sollte man schon prüfen ob ZB1 und 2 die zusammengehörende Zulassungsbescheinigung bilden.
Und dazu gehört, dass man ZB1 und 2 nebeneinander packt und Ziffer 16 der ZB1 mit der Nummer der ZB2 abgleicht.

Und geschwärzte Felder in Dokumenten bzw Kopien davon, sind immer ein Indiz für die Verschleierung von Sachverhalten,die der Interessent nicht vor dem kauf Wissen soll.

Falls es wirklich eine Änderung im Datenschutz gab, und Händler sich seit 2021 dran halten müssen, wirst du dir dann wohl nur noch Fahrzeuge von Privat, oder Neufahrzeuge kaufen können.

Oder du bist doch nicht so empfindlich, und vertraust den Händler soweit, dass im Feld "Name" auch wirklich nur der Name steht.

Einsicht in den Brief bekommt man nur noch, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist
(und/oder nach vollständiger Zahlung)?

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2022 um 20:21:27 Uhr:


Oder du bist doch nicht so empfindlich, und vertraust den Händler soweit, dass im Feld "Name" auch wirklich nur der Name steht.

Einem Händler vertrauen? Träum mal schön weiter. Gibt kaum ein Klientel welchem ich weniger Vertrauen schenke.

Ich bekomm die Versuche von Händlern mehr als genug mit,wie diese andere über den Tisch ziehen wollen.
Da wird nicht mal halt vorgemacht indem man in eine Ausnahmegenehmigung einfach eine falsche FIN einträgt, um das Ding in Verkehr bringen zu können, eine Fin, die nicht mal in den Identitnummernkreis der Ausnahmegenehmigung passt.

Dass sich die Händler jetzt noch hinterm Datenschutz verstecken können, passt diesen ganz gut.
Aktuell ist die Zeit ja leider Händlerfreundlich , aber auch das wird sich wieder ändern. Und dann müssen sie sich auch wieder um Kundenakquise bemühen.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2022 um 20:21:27 Uhr:



Zitat:

@Harig58 schrieb am 15. Februar 2022 um 07:04:53 Uhr:


Ich kann das alles noch nicht so recht glauben. Und während der Gesetzgeber den Autohäusern angeblich solche Auflagen macht, toleriert er die täglich tausendfachen Verstöße beim Verkauf von Privat an Privat, wo jeder Interessent zuerst nach den Papieren fragt? Oder gibt es da Unterschiede?

Da gibt es sogar einen gewaltigen Unterschied.

Beim Autohaus steht der Name einer Person in den Papieren, die kein Vertragspartner ist. Der Händler ist Vertragspartner, und nicht der Vorbesitzer.

Beim Verkauf von Privat gibt der Verkäufer seine eigenen Daten an. Wie er seine eigenen Daten schützt, bleibt ihm selbst überlassen.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2022 um 20:21:27 Uhr:



Zitat:

@Driv3r schrieb am 13. Februar 2022 um 23:42:13 Uhr:


Jetzt wäre aber natürlich interessant wie "unberechtigte Dritte" definiert werden. Ein Kaufinteressent hat meiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse diese Daten einzusehen.
Aber solange du geschwärzt alles rausgibst ist es ja okay.

Käufer = Eigentümer der Fahrzeugdaten
Interessent = Irgend ein Typ, der sich den Wagen nur mal angucken will, und man nicht weiß, ob er ein wirkliches Kaufinteresse hat.

Daher würde ich den Interessenten als "unberechtigten Dritten" einstufen.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2022 um 20:21:27 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Februar 2022 um 16:02:34 Uhr:


Legt mir ein Verkäufer sowas vor, oder lässt mich die Dokumente nicht einsehen, ist mein Interesse abgehakt.

Gibt nicht wenige, die bei der Zulassungsstelle mit ZB1 und der nicht aktuellen ZB2 aufkreuzen und sich dann wundern,weshalb es ein abtreten gibt.
Sollte man schon prüfen ob ZB1 und 2 die zusammengehörende Zulassungsbescheinigung bilden.
Und dazu gehört, dass man ZB1 und 2 nebeneinander packt und Ziffer 16 der ZB1 mit der Nummer der ZB2 abgleicht.

Und geschwärzte Felder in Dokumenten bzw Kopien davon, sind immer ein Indiz für die Verschleierung von Sachverhalten,die der Interessent nicht vor dem kauf Wissen soll.

Falls es wirklich eine Änderung im Datenschutz gab, und Händler sich seit 2021 dran halten müssen, wirst du dir dann wohl nur noch Fahrzeuge von Privat, oder Neufahrzeuge kaufen können.

Oder du bist doch nicht so empfindlich, und vertraust den Händler soweit, dass im Feld "Name" auch wirklich nur der Name steht.

Beim Verkauf von privat stehen zwar die eigenen Daten drin, aber eben auch die vom Vorbesitzer? Ist ja quasi nichts anderes wie beim Händler, nur eine "Ebene" näher am aktuellen Zeitpunkt.

Ein Interessent, der aber ein Interesse daran hat zu erfahren, was er kaufen möchte. Es ist bei einem Auto nunmal wichtig ob das scheckheft ordentlich geführt ist, nicht nur für den Widerverkauf, sondern auch für Garantie o.ä.
Bei einem Brief hingegen reicht das Geschwärzte im Prinzip aus, wobei auch hier gewaltige Unterschiede zwischen Privatperson, Vorführwagen oder Mietwagen bestehen.

Vertrauen in Gebrauchtwagenhändler habe auch ich schon lange nicht mehr, was ich in den letzten Jahren alles versprochen bekommen habe und nicht gehalten wurde, teilweise trotz schriftlicher Erwähnung im Vertrag ist eine lange Liste und hat viele Nerven gekostet...

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