Daten im Kaufvertrag passen nicht zum KFZ-Brief

Hallo,
ich habe vor ca. 3 Wochen ein KFZ bei einem bekannten Autohaus erworben, dieses wurde gestern zu mir nach Hause geliefert. Heute stelle ich fest, das die Angaben im Kaufvetrag zu den im KFZ-Schein und Brief nicht passen, ich habe ein Auto mit 150 PS lt. Kaufvertrag gekauft es wurde ein Auto mit 125 PS geliefert,
2. ist vielleicht nicht ganz so entscheidend, das Datum der 1. Zulassung im KFZ-Brief stimmt nicht mit dem Datum der 1. Zulassung im Kaufvertrag überein ( handelt sich um 9 Tage unterschied).

Fahrzeug-Ident.Nr. stimmen im Kaufvertrag und im KFZ-Brief bzw. Schein überein.
Es handelt sich um Fahrzeug mit Tageszulassung.

Da heute Feiertag ist, konnte ich den Händler noch nicht kontaktieren, aber vielleicht wäre es richtig und wichtig sich im voraus zu informieren wie man sich verhalten sollte.
Hat jemand Erfahrung mit sowas und kann mir Tips geben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 1. Mai 2018 um 18:38:05 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. Mai 2018 um 18:35:59 Uhr:


Stimmt denn wenigstens die VIN in beiden Dokumenten überein?

Es gibt keine "VIN". Die FIN stimmt überein, hat er doch oben geschrieben. Ich habe da so den Eindruck, da wurde einiges "verwechselt". Sofort zum Händler und reklmieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Das eine ist die englische, das andere die deutsche Bezeichnung. So wie einer reklmieren schreibt und der andere reklamieren. Jeder so, wie er gerne möchte.

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Kein Mensch hat was von Tagesgeschäft oder lachs gesagt, keine Ahnung, wo das rausliest. Fakt ist, es geht. Was DU ja vehement bestreitest ("geht definitiv nicht"😉. Nichts anderes habe ich gesagt. Die Voraussetzungen sind immer im Einzelfall zu prüfen, aber auch das sagte ich bereits. Ob das beim TE klappen würde? Keine Ahnung, da ich nicht sämtliche Umstände kenne, anscheinend im Gegensatz zu dir. Ich zeige Möglichkeiten auf, bewerte aber dennoch nicht deren Wahrscheinlichkeit, im Gegensatz zu dir, der ja hier schon ein abschließendes Urteil gesprochen hat.

Das es technisch möglich ist, habe ich bereits ebenfalls geschrieben. Das es für den Fall, wie der TE ihn beschreibt nicht anzuwenden ist, ist das was ich hier mitteilen möchte. Da die Übermittlungen an das KBA bei vielen Zulassungsstellen in Echtzeit durchgeführt werden, ist es nicht vorgesehen eine Zulassung nach 4 Wochen einfach so aus der HIstorie zu streichen. Das gibt Rückfragen, da zu der entsprecheden FIN ein Arbeitsgang übermittelt und beim KBA verarbeitet wurde. Diesen rückwirkend zu entfernen ist im örtlichen Register(wenn es denn noch geführt wird)möglich, beim KBA geht das nicht so einfach.

Gruß Martin

PS: Paul bringt es auf den Punkt. Der Fehler liegt doch eindeutig beim Autohaus. Schon bei der Anzeigenerstellung, wird die Fahrzeugbeschreibung nicht den Tatsachen entsprochen haben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2018 um 20:26:08 Uhr:


Die FIN war ja korrekt. Es sollte dieses Auto sein. Nur hat dieses Auto nicht die vertraglichen Eigenschaften. Der Irrtum besteht dann nicht in der Identität des Autos sondern in dessen Eigenschaften. §48 VwVfG ist nicht einschlägig und §49 VwVfG wirkt - wenn überhaupt - in die Zukunft. Wenn jetzt nicht noch was Spezielleres um die Ecke kommt, dann geht es nicht und es darf nur außer Betrieb gesetzt werden..

Auto ist am 27.04. zugelassen worden.

Die Frage ist doch eingentlich, willst Du den Wagen behalten oder nicht. Wenn nicht, interressiert es Dich doch auch nicht, ob der Wagen außer Betrieb gesetz wird oder die Zulassung zurückgenommen wird. Du hast nicht das bekommen, was Du gekauft und bezahlt hast, also ist das AH an der Reihe.
Du musst nur zusehen, dass das bald zum Abschluss kommt, sonnst zieht Dir das HZA auch schon die KFZ-Steuer ab, für ein Fahrzeug was Du nicht einmal nutzt. Versicherung das gleiche.

Bin gespannt wann sich das AH bei Dir meldet, wenn überhaupt.

Gruß Martin

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Heute ist jedenfalls nicht passiert, der Verkäufer war heute nicht da, bin am überlegen das Auto selber abzumelden, damit ich nicht die Kosten für ein Auto, das ich nicht haben will, bezahle.

Rufe morgen an, die sollen das abholen. Wenn Dein Verkäufer nicht da ist, seinen Vertreter oder halt den GF.

Selber abmelden würde ich den nicht, dem AH noch ankündigen, dass Du von denen die Steuer und Versicherung für den Zeitraum der Zulassung einforderst.

Wie hier schon erwäht wurde, werden die versuchen das auszusitzen.

Gruß M

Du solltest mal langsam darüber nachdenken, dir anwaltlichen Beistand zu nehmen. Geduld hast Du genug gezeigt. Es muss anscheinend scharf "geschossen" werden. Sonst geht es nicht voran.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Mai 2018 um 21:27:58 Uhr:



Wie hier schon erwänht wurde, werden die versuchen das auszusitzen.

Gruß M

Logisch, was die wollten, haben sie - sein Geld.

Ich würde einfach einmal parallel Opel selbst anschreiben. Will das Autohaus nicht welches Opel vertritt, dann will vielleicht Opel genug Druck auf das Autohaus ausüben.

Schaden kann das auf jeden Fall nichts, wenn man Opel den Fall sachlich schildert und um Hilfe mit dem Autohaus bittet. Und seit wann hat ein Verkäufer das Recht über Rücknahmen von Fahrzeugen zu entscheiden. Ich möchte behaupten da dies voll zu Lasten des Autohauses geht, ist das Chefsache. Und genau dieser wäre mein Ansprechpartner.
Und im Notfall auch der Chef der Kette.

Gruß Frank

Direkt bei Opel wird nicht viel helfen. Vertragspartner ist das AH. Chef der Kette wäre natürlich eine Möglichkeit,wenn sich das AH nicht rührt.

Mein Anruf in Wolfsburg hat auch nur dazu geführt,dass mir lang und breit erklärt wurde, dass VW nicht zuständig ist für mein Problem, dass ausführende Autohaus,welches man mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen darf.

Gruß M

Vertragspartner ist das Autohaus, Opel direkt wird sich nicht darum kümmern. Ein Anwalt kann dir sicher sagen, welche Fristen auf welche Schreiben einzuhalten sind. Erstmal würde ich morgens anrufen und sagen, dass wenn sich an dem Tag niemand mehr meldet, wie das weitere Vorgehen aussieht, man sich am nächsten Tag an einen Anwalt wendet.

AH hat sich gemekdet, sie suchen nach einem passendem Auto für mich, würden es aber auch zurücknehmen.
1. Auto was sie angeboten haben war weit an dem vorbei was ich eigentlich gakauft habe, habe ich abgelehnt.

zum Vergleich, gekauft habe ich ein Auto mit 1. Zulassung Okt. 2017, km 46, Tageszulassung, für mich neuwertig.

Angebot von heute, 1. Zulassung Mai 2017, km 15000, gebraucht, und Automatik, ist für mich nicht gleichwertig.
Rest identisch, ausser das das Angebot 150 PS hat.

Die scheinen irgendein Problem zu haben, dass es denen zu teuer wird, was nicht dein Problem sein darf. 15.000km statt 46km ist schon ein doch nicht unerheblicher Unterschied. Wie kommen die auf so eine Idee?

Man kann es ja mal versuchen. 😁

Zitat:

@Jona011 schrieb am 4. Mai 2018 um 13:15:14 Uhr:


AH hat sich gemekdet, sie suchen nach einem passendem Auto für mich, würden es aber auch zurücknehmen.
1. Auto was sie angeboten haben war weit an dem vorbei was ich eigentlich gakauft habe, habe ich abgelehnt.

zum Vergleich, gekauft habe ich ein Auto mit 1. Zulassung Okt. 2017, km 46, Tageszulassung, für mich neuwertig.

Angebot von heute, 1. Zulassung Mai 2017, km 15000, gebraucht, und Automatik, ist für mich nicht gleichwertig.
Rest identisch, ausser das das Angebot 150 PS hat.

Lass dich auf nichts anderes ein, die sollen genau DAS tun. Punkt.

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