Daten im Kaufvertrag passen nicht zum KFZ-Brief
Hallo,
ich habe vor ca. 3 Wochen ein KFZ bei einem bekannten Autohaus erworben, dieses wurde gestern zu mir nach Hause geliefert. Heute stelle ich fest, das die Angaben im Kaufvetrag zu den im KFZ-Schein und Brief nicht passen, ich habe ein Auto mit 150 PS lt. Kaufvertrag gekauft es wurde ein Auto mit 125 PS geliefert,
2. ist vielleicht nicht ganz so entscheidend, das Datum der 1. Zulassung im KFZ-Brief stimmt nicht mit dem Datum der 1. Zulassung im Kaufvertrag überein ( handelt sich um 9 Tage unterschied).
Fahrzeug-Ident.Nr. stimmen im Kaufvertrag und im KFZ-Brief bzw. Schein überein.
Es handelt sich um Fahrzeug mit Tageszulassung.
Da heute Feiertag ist, konnte ich den Händler noch nicht kontaktieren, aber vielleicht wäre es richtig und wichtig sich im voraus zu informieren wie man sich verhalten sollte.
Hat jemand Erfahrung mit sowas und kann mir Tips geben?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 1. Mai 2018 um 18:38:05 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. Mai 2018 um 18:35:59 Uhr:
Stimmt denn wenigstens die VIN in beiden Dokumenten überein?
Es gibt keine "VIN". Die FIN stimmt überein, hat er doch oben geschrieben. Ich habe da so den Eindruck, da wurde einiges "verwechselt". Sofort zum Händler und reklmieren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Das eine ist die englische, das andere die deutsche Bezeichnung. So wie einer reklmieren schreibt und der andere reklamieren. Jeder so, wie er gerne möchte.
108 Antworten
Auf keinen Fall auf dieses "Angebot" eingehen. Der 15.000er Hobel dürfte als Werkstattersatzwagen gedient haben. Schönen Dank auch.
Hallo an Alle,
Wasserstandsmeldung.
Das AH hat keinen passenden PKW für mich, die Rückabwicklung ( Wandlung ) ist, mit meiner Zustimmung, in die Wege geleitet. Das Auto wird abgeholt.
Wie verhalte ich mich da am besten? Fahrzegbrief behalten bis Kaufsumme rückerstattet wurde?
Mit ins Autohaus fahren und mir die Kennzeichen aushändigen lassen?
Irgendwie bin ich ein wenig mißtrauisch geworden mit denen, nicht das die noch Probefahrten machen auf meine Versicherung.
Kann mir jemand Tips geben, wie ich mich am besten verhalte?
Im Kaufvertrag des ADAC gibt es ein Beiblatt für Versicherung und Zulassungsstelle, dieses lässt du dir bei Übergabe unterschreiben und sendest es an Versicherung und Zulassungsstelle und bist damit raus. Wie man es nun mit den Papieren macht ist in der Tat schwierig, da einer immer vertrauen muss. Vielleicht lassen die sich darauf ein, dass es den Brief erst zurück gibt, wenn die Summe zurück auf deinem Konto ist.
Bargeld lacht. Auch in der Bankfiliale. Geld --> Schlüssel +ZB1+2 😉
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Ich habe auch gerade ein Fahrzeug an einen Händler veräußert. Das ganze lief per Überweisung, und siehe da, 4 Tage später ist das Geld auf dem Konto- . Es gibt wohl noch Wunder.
Ist das eigentlich ein lange ansässiges Autohaus? Wo ist dann das Problem?
An Frank 170664,
ja ist eine in Norddeutschland bekannte Autohauskette.
So wie das bisher gelaufen ist, bin ich vorsichtig geworden, offiiziel trete ich von meinem Autokauf zurück. D. h.. die wollen alles von dem Auto zurückhaben, das sollen sie auch, also auch Zulassungspapiere 1+2.Wenn ich denen aber den KFZ-Brief auch schon gebe, dann haben die keine Veranlassung sich zu beeilen mit der Rückzahlung und ich warte und warte.
Und die können sonstwas machen mit dem Fahrzeug.
Ich tendiere dazu den Brief zu behalten und wenn das Geld auf meinem Konto ist, bekommen sie den. Zum Abmelden brauchen sie den Brief nicht , soweit ich weiß.
Die Sache hat mich jetzt schon 2 Wochen gekostet, seitdem bin ich sozusagen ohne Auto, bis ein neues gefunden habe vergeht auch noch mal Zeit.
Nur mal so zur Info wegen Rückbehalten von Fahrzeugpapieren:
Die Rückgabepflicht erstreckt sich grds. auf die Fahrzeugpapiere und sonstige dem Käufer überlassene Dokumente (Serviceheft, Garantieunterlagen etc.).
Auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung muss auch erkannt werden, wenn der Käufer keinen entsprechenden Antrag gestellt hat und der Verkäufer es versäumt hat, die Einrede zu erheben (BGH NJW 06, 2839).
Quelle: http://www.iww.de/.../...-zur-rueckabwicklung-beim-autokauf-f46301#
Der Anspruch auf Rückzahlung durch das AH ergibt sich aus § 348 BGB.
Zitat:
@Jona011 schrieb am 10. Mai 2018 um 11:03:04 Uhr:
Die Sache hat mich jetzt schon 2 Wochen gekostet, seitdem bin ich sozusagen ohne Auto, bis ein neues gefunden habe vergeht auch noch mal Zeit.
Dann vergiss nicht das AH entsprechend zu bewerten, sonst kommen die nie von Ihrem hohen Roß herunter.
Da sie das Auto eh abholen, könnten sie das Geld doch sofort anweisen. Umgekehrt verlangen die es ja auch, wenn man ein Auto kauft. Und dann steht ein falsches vor der Tür. Was ein Saftladen. Aber je größer umso schlimmer.
Gruß Martin
Zitat:
@trouble01 schrieb am 10. Mai 2018 um 11:19:56 Uhr:
Nur mal so zur Info wegen Rückbehalten von Fahrzeugpapieren:Die Rückgabepflicht erstreckt sich grds. auf die Fahrzeugpapiere und sonstige dem Käufer überlassene Dokumente (Serviceheft, Garantieunterlagen etc.).
Auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung muss auch erkannt werden, wenn der Käufer keinen entsprechenden Antrag gestellt hat und der Verkäufer es versäumt hat, die Einrede zu erheben (BGH NJW 06, 2839).
Quelle: http://www.iww.de/.../...-zur-rueckabwicklung-beim-autokauf-f46301#
Der Anspruch auf Rückzahlung durch das AH ergibt sich aus § 348 BGB.
Wenn ich das richtig vestanden habe, ich gebe denen das Auto mit allen Papieren und die geben mir das Geld.
Ich bin gespannt ob das so klappt, verpflichtet sind die ja dazu, die sind aber auch dazu verpflichtet, einem das gekaufte Auto zu liefern und nicht ein Anderes.
Zitat:
@Jona011 [url=https://www.motor-talk.de/.../...nicht-zum-kfz-brief-t6336517.html?...]schrieb am 10. Mai 2018 um 13:15:59
die sind aber auch dazu verpflichtet, einem das gekaufte Auto zu liefern und nicht ein Anderes.
.was ja schon mal ordentlich in die Hose gegangen ist. Die Chance,dass wieder was schief geht,stehen also nicht schlecht.
Und hast schon ein anderes Fahrzeug gefunden?
Gruß Martin
So, das Auto ist weg, hoffentlich kommt das Geld bald.
Neues Auto ist in Aussicht, Montag weiß ich mehr.
Danke an Allle für die vielen Ratschläge, schönes WE
Auto weg, Geld weg ;-)
Wird schon gut gehen
Zitat:
@Jona011 schrieb am 11. Mai 2018 um 16:30:57 Uhr:
So, das Auto ist weg, hoffentlich kommt das Geld bald.
Neues Auto ist in Aussicht, Montag weiß ich mehr.Danke an Allle für die vielen Ratschläge, schönes WE
Hoffentlich nicht bei demselben AH bestellt ... auch ein schönes WE.
Abschließender Beitrag, das Geld ist endlich da, nach 12 Tagen, super. .....
Bin erstmal durch mit Opel, nächste Woche kommt hoffentlich das neue Auto, ist kein Opel, aber was soll passieren? kommt ja nicht von "D...o".
Thread kann geschkossen werden.
So long ^^
Au revoir.
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Gut so, denn die Alternative ist beängstigender.