Daten im Kaufvertrag passen nicht zum KFZ-Brief

Hallo,
ich habe vor ca. 3 Wochen ein KFZ bei einem bekannten Autohaus erworben, dieses wurde gestern zu mir nach Hause geliefert. Heute stelle ich fest, das die Angaben im Kaufvetrag zu den im KFZ-Schein und Brief nicht passen, ich habe ein Auto mit 150 PS lt. Kaufvertrag gekauft es wurde ein Auto mit 125 PS geliefert,
2. ist vielleicht nicht ganz so entscheidend, das Datum der 1. Zulassung im KFZ-Brief stimmt nicht mit dem Datum der 1. Zulassung im Kaufvertrag überein ( handelt sich um 9 Tage unterschied).

Fahrzeug-Ident.Nr. stimmen im Kaufvertrag und im KFZ-Brief bzw. Schein überein.
Es handelt sich um Fahrzeug mit Tageszulassung.

Da heute Feiertag ist, konnte ich den Händler noch nicht kontaktieren, aber vielleicht wäre es richtig und wichtig sich im voraus zu informieren wie man sich verhalten sollte.
Hat jemand Erfahrung mit sowas und kann mir Tips geben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 1. Mai 2018 um 18:38:05 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. Mai 2018 um 18:35:59 Uhr:


Stimmt denn wenigstens die VIN in beiden Dokumenten überein?

Es gibt keine "VIN". Die FIN stimmt überein, hat er doch oben geschrieben. Ich habe da so den Eindruck, da wurde einiges "verwechselt". Sofort zum Händler und reklmieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Das eine ist die englische, das andere die deutsche Bezeichnung. So wie einer reklmieren schreibt und der andere reklamieren. Jeder so, wie er gerne möchte.

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Die Motorvariante macht wohl 1100 - 1300,-€ laut Liste aus, die sollte man mindestens einfordern + irgendeinen Bonus. Aber ob man bei der Gesamtsumme für knapp über 1000,-€ auf Jahre auf die 25PS verzichten mag, das kann nur der entscheiden, der das Fahrzeug fahren will. Ich persönlich würde es wohl nicht tun.

Ich auch nicht,außer der Verkäufer käme mit einer unverschämt interessanten Summe rüber. Dann würde ich das evtl machen und den Wagen vermutlich früher abstoßen.
Obwohl bei einem Neuwagen der erste Halter ja den größten Wertverlust trägt.

Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Mai 2018 um 19:32:43 Uhr:



Zitat:

@Jona011 schrieb am 2. Mai 2018 um 19:23:54 Uhr:



Bekommt man den Halter wieder aus dem Fahrzeugbrief?

Bekommt man nicht. Obwohl ein User hier wohl Kontakt zu einer Zulassungsstelle hat, die das für Ihn machen würden.

Bei uns würde das nicht stattfinden. Nachgefragt wird so etwas regelmäßig mal.

Da braucht niemand irgendwelche "Kontakte". Das kann jede Zulassungsstelle und das muss auch jede Zulassungsstelle können. Eine Zulassung ist auch nur ein Verwaltungsakt, der wie jeder andere Verwaltungsakt auch zurückgenommen werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Da hier anscheinend ein falsches Fahrzeug zugelassen wurde (oder wahlweise der falsche Halter eingetragen wurde), könnte man in die Richtung durchaus gehen. Oder man gibt sich halt gegen eine entsprechende Entschädigung, in welcher Form oder Höhe mal egal, mit dem Vorhaltereintrag zufrieden, das muss jeder (und so auch der TE) mit sich selbst ausmachen. Die Anzahl der Vorhalter ist auch bei weitem nicht mehr so wertbildend, wie das früher mal der Fall war...

Genau,ein Verwaltungsakt kann zurück genommen werden wenn er rechtswidrig ist , Paragraph 48 , ein rechtmäßiger Verwaltungsakt kann widerrufen werden Paragraf 49 VerwaltungsVerfahrensGesetz.
Da eine Rechtswidrigkeit der Zulassung nicht zutreffen dürfte und die Voraussetzungen für den Widerruf nach 49 ebenfalls nicht, würde bei uns so ein Begehren abgelehnt werden.
Das ein vermeintlich falsches Fahrzeug zugelassen wurde, liegt nicht in der Verantwortung der Zulassungsstelle. Es wurde das Fahrzeug auf den Halter zugelassen,wo die AntragsUnterlagen auf dem Tisch lagen. Für eine Stornierung der Zulassung, sehe ich hier keine Gründe vorliegen.
Das die Technik es nicht hergeben würde, hab ich nicht behauptet.

Kann ja auch nicht nach einer Woche sagen,das Fahrzeug welches ich letzten Freitag angemeldet hab,hab ich fälschlicherweise zugelassen,nehmt die Zulassung zurück,damit mein HalterEintrag nicht auftaucht.

Gruß M

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Hier der entscheidene Satz:"§ 49
Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes

(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist."

Problem: Zählt eine erneute Zulassung als Verwaltungsakt gleichen Inhaltes oder nicht ? Aus den "anderen Gründen" kann man natürlich einen Strick drehen und den Widerrruf verweigern. Wie schon erwähnt, war es ja nicht die Schuld der Zulassungsstelle.

11.46 Uhr heute noch keine Kontakt zum AH gehabt, wollen die das aussitzen?
Überlege das Auto abzumelden.

Zum Ablauf noch mal, Auto gekauft anfang April, ausgeliefert Ende April, da hat es keiner geschafft mal die Daten abzugleichen? 2 Autohäuser haben die Papiere in den Händen gehabt, finde ich schon etwas schwach.

Gestern kam von der Versicherung der Versicherungsschein, da steht das Auto auch mit 125 PS drin, wäre dier mal früher gekommen.

Preisnachlass ist keine Option für mich.

Zu §49 VwVfG ... ein Widerruf für die Zukunft wäre keine rückwirkende Sache. 😉

Zitat:

@Jona011 schrieb am 3. Mai 2018 um 11:57:15 Uhr:


11.46 Uhr heute noch keine Kontakt zum AH gehabt, wollen die das aussitzen?

was hab ich weiter vorne geschrieben? 😉
Die müssten eigentlich wissen, dass sie damit nicht durchkommen. Wenigstens ein Nachlass-Angebot müssten die dir machen.

Zitat:

@Jona011 schrieb am 3. Mai 2018 um 11:57:15 Uhr:


11.46 Uhr heute noch keine Kontakt zum AH gehabt, wollen die das aussitzen?
Überlege das Auto abzumelden.

Zum Ablauf noch mal, Auto gekauft anfang April, ausgeliefert Ende April, da hat es keiner geschafft mal die Daten abzugleichen? 2 Autohäuser haben die Papiere in den Händen gehabt, finde ich schon etwas schwach.

Gestern kam von der Versicherung der Versicherungsschein, da steht das Auto auch mit 125 PS drin, wäre dier mal früher gekommen.

Preisnachlass ist keine Option für mich.

Ich weiß, irgendwas ist da auf Seiten des Autohauses schief gelaufen - zumindest nicht bei dir. Soweit ist das schon klar.

Aber, nur zum Verständnis, wie bist du denn darauf gekommen, nach der Auslieferung des Autos die Daten zu überprüfen? Was war da dein Ansatz/auslösender Moment?

Andererseits - hätte man das nicht direkt beim Ausliefern (also der Fahrzeug-"Abnahme"😉 kurz reinschauen können? Wäre ja bestimmt aufgefallen - und dann die Annahme verweigern - weil ist ja nicht das bestellte Auto offenbar.

Verstehe aber schon, dass man das nicht unbedingt macht, weil wer denkt schon daran, dass ausgerechnet das passieren kann.

Wie soll man merken, dass man falsches Auto geliefert bekommt, wenn man die Papiere dazu noch nicht gesehen hat?

Rufe das Autohaus an und sage denen, dass die das Auto wieder abholen sollen. Wenn du damit unglücklich bist, dann hat es keinen Sinn ihn zu behalten.

War eher Zufall, beim Einsortieren der Papiere ist mir das Aufgefallen, vorher ging nicht, weil ich Arbeiten musste.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 3. Mai 2018 um 11:53:45 Uhr:



den Widerrruf verweigern. Wie schon erwähnt, war es ja nicht die Schuld der Zulassungsstelle.

Das ein falsches Auto zugelassen wird, passiert öfter als man denkt.
Wie erwähnt, der Antragsteller legt Papiere auf den Tisch und beantragt die Zulassung dieses Fahrzeuges. Wenn er dann eine Woche später oder wie hier einen Monat später merkt, dass es nicht das richtige Auto war(oder der Käufer abgesprungen ist) kann es ja nicht angehen, dass man die ZUlassung einfach zurück nimmt und die Zulassung unter den Tisch fallen lässt. Hätten die Autoverkäufer zwar gerne(dann kann man ein Auto am Freitag anmelden und wenn der am WE nicht verkauft wird, die Zulassung Montag wieder zurück nehmen lassen. Am besten noch eine neue ZB II drucken lassen, damit kein Haltereintrag vorhanden ist.

Mir ist keine Zulassungsstelle bekannt, die das praktiziert, meine Frage nach einer, wurde leider unbeantwortet gelassen.

@TE

Melde Ihn nicht selber ab und fahre auch nicht damit, rufe beim AH an sie mögen das Fahrzeug unverzüglich abholen. Wenn keine klare Aussage von denen kommt, wirst halt die REchtschutz beanspruchen müssen und einen Anwalt mit dem weiteren Vorgehen betrauen. Wenn ich so zwischen den Zeilen lese, ist erkennbar, dass Du nicht glücklich wirst mit einem Kompormis. Du hast ein Fahrzeug erhalten, welsches nicht mit dem im KV übereinstimmt. Da der KV von beiden Parteien unterschrieben ist, ist doch der Fehler ganz klar auf der Verkäuferseite.

Gruß Martin

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Mai 2018 um 19:43:46 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 3. Mai 2018 um 11:53:45 Uhr:



den Widerrruf verweigern. Wie schon erwähnt, war es ja nicht die Schuld der Zulassungsstelle.

Das ein falsches Auto zugelassen wird, passiert öfter als man denkt.
Wie erwähnt, der Antragsteller legt Papiere auf den Tisch und beantragt die Zulassung dieses Fahrzeuges.

Nö, eben genau dieses Fahrzeug wollte er NICHT auf sich zugelassen haben. Nur wusste er davon halt im Moment der Antragsstellung nichts. Er wollte ein Fahrzeug mit sämtlichen vertraglich vereinbarten Eigenschaften auf sich zugelassen haben. Ob die Zulassungsstelle davon etwas wusste oder nicht, spielt dafür auch überhaupt keine Rolle. Und dass Zulassungen storniert werden, dürfte auch öfter vorkommen als sich manch einer hier vorstellen kann. Aber wie heißt es so schön: was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht...oder macht er halt nicht, je nachdem...

Wie gesagt, mir ist keine Zulassungsstelle bekannt, die das so lachs praktiziert wie Du es schreibst. Ich werd das bei nächster Gelgenheit ansprechen, evtl. rückt ja einer raus mit der Sprache. Und im vorliegenden Fall war das Autohaus der Antragsteller, in Vollmacht für den zukünftigen Halter. Also wer, wenn nicht das AH sollte wissen, welches Auto für den TE zugelassen werden soll. Wenn die Dokumente vorlegen, die nicht für den TE bestimmt waren, dann gibt´s keinen sachlichen Grund die Zulassung zurückzunehmen.

Du scheinst es ja schon des öfteren gemacht zu haben, sonst würdest es hier nicht als Tagesgeschäft einbringen. Woher weißt Du, dass ich ein BAuer bin??????????

Gruß Martin

Die FIN war ja korrekt. Es sollte dieses Auto sein. Nur hat dieses Auto nicht die vertraglichen Eigenschaften. Der Irrtum besteht dann nicht in der Identität des Autos sondern in dessen Eigenschaften. §48 VwVfG ist nicht einschlägig und §49 VwVfG wirkt - wenn überhaupt - in die Zukunft. Wenn jetzt nicht noch was Spezielleres um die Ecke kommt, dann geht es nicht und es darf nur außer Betrieb gesetzt werden..

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