Daten im Kaufvertrag passen nicht zum KFZ-Brief

Hallo,
ich habe vor ca. 3 Wochen ein KFZ bei einem bekannten Autohaus erworben, dieses wurde gestern zu mir nach Hause geliefert. Heute stelle ich fest, das die Angaben im Kaufvetrag zu den im KFZ-Schein und Brief nicht passen, ich habe ein Auto mit 150 PS lt. Kaufvertrag gekauft es wurde ein Auto mit 125 PS geliefert,
2. ist vielleicht nicht ganz so entscheidend, das Datum der 1. Zulassung im KFZ-Brief stimmt nicht mit dem Datum der 1. Zulassung im Kaufvertrag überein ( handelt sich um 9 Tage unterschied).

Fahrzeug-Ident.Nr. stimmen im Kaufvertrag und im KFZ-Brief bzw. Schein überein.
Es handelt sich um Fahrzeug mit Tageszulassung.

Da heute Feiertag ist, konnte ich den Händler noch nicht kontaktieren, aber vielleicht wäre es richtig und wichtig sich im voraus zu informieren wie man sich verhalten sollte.
Hat jemand Erfahrung mit sowas und kann mir Tips geben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 1. Mai 2018 um 18:38:05 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. Mai 2018 um 18:35:59 Uhr:


Stimmt denn wenigstens die VIN in beiden Dokumenten überein?

Es gibt keine "VIN". Die FIN stimmt überein, hat er doch oben geschrieben. Ich habe da so den Eindruck, da wurde einiges "verwechselt". Sofort zum Händler und reklmieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Das eine ist die englische, das andere die deutsche Bezeichnung. So wie einer reklmieren schreibt und der andere reklamieren. Jeder so, wie er gerne möchte.

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Die Daten passen schon zu dem Fahrzeug.
Der AH hat sich inzwischen nochmal gemeldet, der Fehler ist schon am Anfang passiert, gibt er zu.
Fragt noch mal Preisminderung, eigentlich will ich nicht, aber was wäre denn so angemessen?
Es war tatsächlich noch ein 2. AH dabei, in Norderstedt gekauft über Bremen ausgeliefert.
Da ich beim Kauf noch Extras eingebaut haben wollte, ziert er sich natürlich.

Wir wissen ja gar nicht, wie vergleichbar die Ausstattung ist.

Hmm, hab mich wahrscheinlich nicht deutlich genug ausgedrückt, die Extras sind auch schon in das falsche Auto eingebaut worden, d.h. es ist noch eine abnehmbare AHK und Allwetterreifen montiert worden.
Es fehlen 25 PS sonst ist alles gleich zu den Serienmodellen.

Hat der Händler denn schon mit dem gesprochen, der das falsche Auto bekommen hat, ob der es überhaupt behalten möchte?
Das er Zubehör an ein falsches Auto baut, dafür kannst du ja nichts. Wenn dir das Auto so zusagt, dann würde ich in die Preisliste gucken, wie groß der Preisunterschied zwischen den beiden Motorvarianten ist und diesen Rabatt vorschlagen, alternativ hat er ein Fahrzeug mit verbautem Zubehör, welches der andere ihm auch nicht bezahlen wird und muss es bei der Nachbesserung nochmals investieren. Mit Tageszulassung wird das Fahrzeug ja schon etwas günstiger als Neupreis gewesen sein, aber ich würde es vorschlagen, wenn ich genau weiß, dass ich mich über die 25 PS weniger nicht ärgern werde.

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Das weiß ich nicht, aber warum sollte der andere nicht zufrieden sein? hat ein Auto mit mehr PS bekommen als er wollte und hat weniger bezahlt, ich wäre super glückliich.
Hab nochmal beim AH angemerkt, das ich einen Grund dafür hatte mir ein Auto mit 150 PS auszusuchen, das es für micih nicht nur eine Bagatelle ist.

Vielleicht ist der Unterhalt teurer (Versicherung / Verbrauch) oder seiner Meinung nach der Motor nicht so haltbar. Man kann schlecht in die Köpfe anderer Leute gucken. Was für den einen ein Vorteil ist, mag für den anderen ein Nachteil sein.
Es ist für alle Seiten eine schwierige Situation. Ich frage mich, wie der mit "deinem" Auto wohl reagiert, wenn aus Autohaus das Auto zurück haben möchte. Und wenn man die Vorbesitzer aus dem Brief nicht wieder raus bekommt, ist dieses ja auch wieder ein Wertverlust und du bist in dem Wissen, dass jemand dein "neues" Auto schon hatte.

Ich würde das bezahlte Auto auch haben wollen.

Zitat:

@Jona011 schrieb am 2. Mai 2018 um 17:56:49 Uhr:


Das weiß ich nicht, aber warum sollte der andere nicht zufrieden sein? hat ein Auto mit mehr PS bekommen als er wollte und hat weniger bezahlt, ich wäre super glückliich.
Hab nochmal beim AH angemerkt, das ich einen Grund dafür hatte mir ein Auto mit 150 PS auszusuchen, das es für micih nicht nur eine Bagatelle ist.

Evtl wegen den hoeheren Unterhaltskosten? (Mehrverbrauch/Steuer etrc.)

Edith sagt: zu langsam. 🙁

Wie ist der Wertverlust, wenn das Auto eigentlich 0 km auf der Uhr hat und dann gefahren wird?
Bekommt man den Halter wieder aus dem Fahrzeugbrief?
Fakt ist, als ich mir das Auto angesehen und Probegefahren habe, es nur 46 km auf der Uhr hatte.
Und jetzt? eigentlich keine Option für mich.
Heute passiert nichts mehr.
Morgen geht es weiter, wieder ein Tag ohne Auto.

Zitat:

@Jona011 schrieb am 2. Mai 2018 um 19:23:54 Uhr:



Bekommt man den Halter wieder aus dem Fahrzeugbrief?

Bekommt man nicht. Obwohl ein User hier wohl Kontakt zu einer Zulassungsstelle hat, die das für Ihn machen würden.

Bei uns würde das nicht stattfinden. Nachgefragt wird so etwas regelmäßig mal.

Gruß M

Ganz ehrlich ... ich würde mich mit dem Händler nicht auf irgendwelche Nullsummenspielchen einlassen. Du hast einen Neuwagen bestellt, den möchtest du auch haben. Selbst wenn du jetzt noch deinen Wunschwagen bekommst würde ich wegen dem zusätzlichen Halter irgendwas haben wollen. Oder wenn du den Wagen behältst, sollte da mehr rausspringen wie nur die Differenz zwischen den beiden Ausstattungen. Müssen ja keine 1000 € sein, aber die Differenz und bspw. Winterreifen oder die erste Inspektion wären schon fair.

Gleichzeitig will ich aber auch den Händler in Schutz nehmen, wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Da kann man nicht pauschal von einem "Saftladen" sprechen. Wenn irgendwo Fahrzeug X mit Y vertauscht wird, passiert das halt. Ist zwar ärgerlich, aber irgendwo auch menschlich. Und hier komme mir bitte nicht einer mit "es geht um viel Geld". Gleichzeitig sollen aber auch irgendwo die Kosten und der Aufwand im Rahmen bleiben, immerhin ist es kein Arzt sondern nur ein Autohaus. Der absolut fehlerfreie werfe bitte den ersten Stein.

Wirf ;-)

Der Wertverlust vom Neuwagen in Erstbesitz zum zweiten Halter ... das werden schon ein paar Tausender sein.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. Mai 2018 um 20:04:51 Uhr:


Wirf ;-)

Klirr...

Also ab 1000 Euro würde ich evtl anfangen zu überlegen,den Wagen zu behalten. Ob das auf Jahre gesehen, die fehlende Leistung ertragbar macht?

Sicher macht jeder Fehler,aber wenn ich das Auftreten vieler AutoVerkäufer so miterlebe, dann gerade die sich zu den eher fehlerfreien Individuen.

Meine persönliche Erfahrung mit AutoVerkäufern, ganz egal ob großer VertragsHändler oder KiesPlatzBude.
Es gibt auch Ausnahmen,die sind in meinem Umfeld aber spärlich gesät.

@TE
Wenn Du nur etwas daran zweifelst,glücklich mit diesem Fahrzeug zu werden,dann gib den zurück. Ärgerst Dich sonst immer wieder,wenn es Dir aufstößt,das falsche Fahrzeug behalten zu haben.

Gruß m

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