Dashcam

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Guten Abend zusammen!
Heute hat der Bundesgerichtshof die Auswertung von Dashcams in Zivilprozessen zugelassen.
Die Entscheidung begrüße ich.

Sich eine Dashcam ins Auto zu kleben ist aus meiner Sicht keine tolle Alternative.

Daher meine Frage in die Runde, ob es bei Fahrzeugen mit verbauter Kamera (z.B. für Speed Limit Info) eine Software geben könnte, die alle Funktionen einer Dashcam übernimmt oder ist das zu weit hergeholt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wumba schrieb am 16. Mai 2018 um 07:55:57 Uhr:


Du schreibst es nicht. Du schreibst aber auch nicht, was das Urteil tatsächlich sagt. Du stellst eine Tatsache absichtlich so dar, dass man das falsche denken musst, stellst eine Frage, die diese falsche Tatsache benutzt und bist dann sofort angepisst, wenn du auf die falsche Tatsache auch noch hingewiesen wirst.

Ich denke, dass allen klar ist, dass die Nutzung einer Dashcam ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen ist. Wenn das wirklich explizit noch erwähnt werden muss, dann weiß ich auch nicht mehr.
Und, um in Deinem Sprachjargon zu bleiben, angepisst bin ich auch nicht, aber ich kann doch erwarten, dass auf eine gestellte Frage, eine vernünftige Antwort gegeben wird, ohne das mir unterstellt wird, dass ich absichtlich etwas falsch darstelle oder weglasse.
Und welche falsche Tatsache habe ich benutzt?
Bitte lest zuerst meine Frage, denkt dann nach und antwortet dann.

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Klingt für mich nach einer guten Lösung. Reich Deinen Vorschlag mal bei BMW ein.

Zitat:

@incabloc schrieb am 16. Mai 2018 um 09:37:58 Uhr:


Die Kameras sind ja bei den meisten neueren Autos schon vorhanden. ich denke das die Hersteller hier wirklich auch "Hand" bieten könnten. So wäre es doch sicher machbar mit den vorhandenen Kameras z.B. immer die letzten 30-60 Sekunden im Zwischenspeicher zu haben und diese bei Auslösung eines Airbags oder anderen Sicherheitsrelevanten Systems dann dauerhaft zu speichern. Was würdet ihr davon halten ?

Tageweise wäre begrüßenswert, so dass man Parkrempler mit drauf hat und er dann eben alle 24h die Daten überschreibt.

Auf diese Ideen sind sicher noch keine Product Owner bei den Automobilherstellern gekommen 😛

Zitat:

@Micha1895 schrieb am 15. Mai 2018 um 20:43:42 Uhr:


Danke für Deinen Beitrag, aber es wäre schön, wenn Du auf meine Frage eingehen könntest, sofern Du dazu etwas beitragen kannst.

Was daran ist nicht angepisst und pampig?

24h entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen. Zudem ist es für einen Hersteller wie BMW, der für einen weltweiten Markt Dinge anbietet, schwer, ein Produkt anzubieten, das für unterschiedliche gesetzliche Regelungen gemacht ist. Wenn es die eingebaute Version können sollte, müsste es das ja können.

BMW bietet glaube ich im Zubehör etwas an. Das ist widerum einfacher, denn der jeweilige Hersteller kann pro Land gewechselt werden. Und wenn jemand im Zubehör etwas kauft, das den gesetzlichen Bestimmungen nicht standhält, ist es halt als aller erstes mal das Problem des Käufers und nicht von BMW.

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Hallo,

vllt kann sich @Celelawar dazu melden.
Er hat die BMW Dashcam verbaut.

Wenn ich das richtig sehe, dann verschwinden die Kabel im Dachhimmel?!
Sah zumindest sauber verbaut aus.
Mit der "angebappten" Dashcam muss man sich natürlich arrangieren.

Gruß
Marcel

Die BMW Dashcam nennt sich "BMW Advanced Car Eye". In u.a. diesem Thread werden diesbezüglich einige Erfahrungen geteilt:

https://www.motor-talk.de/.../...-das-originale-bmw-auge-t5917078.html

Zitat:

@Wumba schrieb am 16. Mai 2018 um 10:36:32 Uhr:



Zitat:

@Micha1895 schrieb am 15. Mai 2018 um 20:43:42 Uhr:


Danke für Deinen Beitrag, aber es wäre schön, wenn Du auf meine Frage eingehen könntest, sofern Du dazu etwas beitragen kannst.

Was daran ist nicht angepisst und pampig?

24h entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen. Zudem ist es für einen Hersteller wie BMW, der für einen weltweiten Markt Dinge anbietet, schwer, ein Produkt anzubieten, das für unterschiedliche gesetzliche Regelungen gemacht ist. Wenn es die eingebaute Version können sollte, müsste es das ja können.

BMW bietet glaube ich im Zubehör etwas an. Das ist widerum einfacher, denn der jeweilige Hersteller kann pro Land gewechselt werden. Und wenn jemand im Zubehör etwas kauft, das den gesetzlichen Bestimmungen nicht standhält, ist es halt als aller erstes mal das Problem des Käufers und nicht von BMW.

Also ich finde, @Micha1895 hat hier respektvoll und höflich geantwortet.
1. Er bedankt sich für den Beitrag
2. Er äußert eine konkrete Bitte
Pampig geht in MT ganz anders!

Und hier noch etwas:
Wenn 24h nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen, was ja sein kann. Wieviele Minuten entsprechen denn dann den gesetzlichen Regelungen? Kannst du hier Licht ins Dunkel bringen?

Ich würde mich freuen, wenn wir von der Lösung her denken und nicht mit Mutmaßungen, was für BMW wie komplex im weltweiten Vertrieb sein kann. Meines Wissens sind die Straßenverkehrsordnungen und Anforderungen an Autos weltweit auch unterschiedlich und BMW bekommts hin.

Ich Zitiere mal aus dem Urteil. Eins Vorweg es gibt keine geregelten Minuten. Wird dann wohl in weiteren Verfahren präzisiert werden müssen.

"....Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges...."

Karlsruhe, den 15. Mai 2018

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe

Danke für die Fakten.

Also braucht man noch einen sehr sensiblen Beschleunigungssensor, der vorne und hinten an den Stoßstangen sitzt und dann bei irregulären Werten im Parkbetrieb automatisch ein 60s File abspeichert...

Das ständige Filmen bleibt ja weiterhin verboten. Die andere angeregte Vorgehensweise ist aktuell gesetzlich auch nicht abgesichert. Durch das neue Datenschutzgesetz der EU welches ab dem 25.05 in Kraft tritt wird das alles noch schwieriger.

Das Urteil war ja auch nur eine Abwägung ob das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten Vorrang hat oder das Interesse des Unfallgeschädigten... Also so leicht ist es nicht.

Also wer spielt Versuchskaninchen und klagt bis ja wohin eigentlich? BGH oder EU Organ?

Ab 25.5. ist es EU, bis 25.5 ist es BRD. Und mit der Einführung der DSGVO wird die Ordnungswidrigkeit ganz schön teuer. Auch wenn sich Privatpersonen mit dem Datenschutz üblicherweise selten Beschäftigen, da geht es um relativ hohe Summen. Ob dann das Interesse des Unfallgeschädigten noch höher ist, das bleibt dann abzuwarten. Es bleibt aber auch nach dem BGH Urteil eine Einzelfallentscheidung. Nach dem BGH Urteil kann ein Gericht lediglich nicht mehr alle Dashcam Beweise ablehnen, weil sie illegal sind. Es kann sie weiterhin ablehnen, weil das Interesse des Datenschutzes höher wiegt als das Interesse, eine Lapalie aufzudecken. Die Tatsache, dass es kein Beweis ist, muss jetzt lediglich anders begründet werden und kann nicht mehr pauschal festgestellt werden.

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 16. Mai 2018 um 13:23:45 Uhr:


Also braucht man noch einen sehr sensiblen Beschleunigungssensor, der vorne und hinten an den Stoßstangen sitzt und dann bei irregulären Werten im Parkbetrieb automatisch ein 60s File abspeichert...

Die Dashcam von BMW speichert die Dinge erst fest ab, wenn eine einstellbare Erschütterung erfolgt ist - oder wenn man dies an der Kamera selbst auslöst.

Das schlimme ist, dass das illegale Filmen bisher maximal 300.000 Euro gekostet hat und ab dem 25. dann 20.000.000 Euro....

Und was illegal ist, und was nicht, ist nicht ganz klar.....

Auch die 300.000€ sind ja schon ein Schnappa 😁😁😁

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