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DashCam im tatsächlichen Rechtsstreit: trügerische Sicherheit? Tipps zum Verhalten?

Themenstarteram 20. März 2021 um 10:09

Hallo,

wir hatten letzten August einen unverschuldeten Unfall (siehe Foto) auf der Autobahn A3 (Höhe Parkplatz Ludergraben): der Verursacher hat einfach gelogen > der Sachverständige konnte den Hergang nicht zweifelsfrei klären > also ein "Vergleich", bei dem ich nun auf 6000,-€ Schaden sitzen bleibe...

Deshalb haben wir nun in allen Autos eine DashCam für vorne und hinten. ("APEMAN C860"). Diese neue, gefühlte "Sicherheit" mag jedoch trügerisch sein, da vor Gericht der Gegneranwalt dieses Beweismittel "zerzupft".

Wer hat Erfahrungen zum tatsächlichen Nutzen in einem selbst erlebten Rechtsstreit?

Meine Gedanken dazu:

1. Montage-Position DashCam ändern? der Sachverständige könnte erwidern, dass das DashCam-Video nicht zweifelsfrei klärt, dass die Aufnahme wirklich aus meinem Auto stammt. Deshalb könnte man die DashCam eher mittig im Auto anbringen, damit wäre mehr auf den Videos zu sehen, u.a. Lenkrad, Tacho, Hände vom Fahrer, Seitenscheiben

2. Audio-Aufnahme aktivieren? Wenn man die Audio-Aufnahme-Funktion der DashCam aktiviert könnte man Gespräche, Radio, Blinker und Unfallgeräusche im Video hören. ggf. wird der Gegneranwalt einwerfen, dass das Radio so laut und die Gespräche so intensiv waren, dass der Fahrer abgelenkt war...

3. der Polizei die DashCam direkt aushändigen? möglicherweise will die Polizei die gesamte DashCam am Unfallort gleich als Beweismittel mitnehmen. Auf der SD-Karte sind jedoch ggf. auch Videos aus anderen Situation, die ich nicht herausgeben will. Verweigere ich also am Unfallort die Herausgabe der Kamera? Sollte ich ggf. erst garnicht erwähnen, dass ich eine DashCam laufen habe?

Wer weiß was dazu?

Gruß

Thomas

Unfall 21.08.20 A3
Unfall 21.08.20 A3
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64 Antworten

Moin, es gab vor längerer Zeit mal ein Urteil über das Benutzen von dashcams. Beim googeln vielleicht zufinden. Es ging um das Filmen im öffentlichen Raum und Datenschutz. Frei übersetzt ging es darum: schalte ich die dashcam erst ein wenn Gefahr droht und zeichnet z.b. diesen Unfall auf ist das legal und kann vor Gericht verwendet werden. Die meisten dashcams zeichnen in zeitabschnitten videosequenzen auf. Bei mir sind das 10 minuten. Sollte eine Situation nicht zum unfallhergang passen kann man die rausschneiden und jeder Anwalt würde dich dabei unterstützen, denn du da legst, dass du gerade in diesem Augenblick den videoschnitt begonnen hast, die dashcam eingeschalten hast. Wer will das Gegenteil beweisen? wie schon beschrieben zeichnet GPS den Standort die Zeit und die Geschwindigkeit auf. Was gibt es darüber noch zu diskutieren, außer wenn es um Datenschutz geht?

am 20. März 2021 um 13:02

...ich hab im Armaturenbrett 2 Schalter (1x Front & 1 x Heck) verbaut über welche die Dashcams am Strom hängen... so kann ich sie nach belieben ein- und ausschalten.

Bahnt sich auf der Straße eine entsprechende Situation an wird die jeweilige Kamera eingeschaltet.

Wobei das natürlich nicht ausschließt entsprechende Videosequenzen oder Einzelbilder im Nachhinein heraus- bzw. weg zu schneiden.

am 20. März 2021 um 13:05

Das ist ein unrealistisches Szenario. Dashcams sind kleine Computer die erst hochfahren müssen. GPS braucht auch seine Zeit. Vielleicht hast Du blitzschnelle Kameras, üblich sind die aber nicht.

Wir müssen hier aber keine Rechtsdiskussion über die Zulässigkeit von Aufnahmen machen. Hier wurde die Frage gestellt, wenn die Aufnahme schon mal da ist, was dann?

am 20. März 2021 um 13:07

GPS... braucht kein Mensch, anhand der aufgenommenen Bilder kann man eindeutig nachweisen, wo sie aufgenommen worden sind... v.a. wenn man als Beteiligter eines Vorfalls den Aufnahmeort kennt.

Im Gegenteil gerade, wenn eine kpl. Kamera der Polizei in die Hände fällt ist es von Vorteil, wenn keine GPS-Daten vorhanden sind und somit bei eigenen Ordnungswidrigleiten der Tatort nicht direkt bzw. nur umständlich festgestellt werden kann.

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. März 2021 um 14:02:49 Uhr:

...ich hab im Armaturenbrett 2 Schalter (1x Front & 1 x Heck) verbaut über welche die Dashcams am Strom hängen... so kann ich sie nach belieben ein- und ausschalten.

Bahnt sich auf der Straße eine entsprechende Situation an wird die jeweilige Kamera eingeschaltet.

Wobei das natürlich nicht ausschließt entsprechende Videosequenzen oder Einzelbilder im Nachhinein heraus- bzw. weg zu schneiden.

Schaltet man diese vor z.B jeder Kreuzung ein und danach wieder aus?

Hahaha oh man, in der Tat. Die Neurosen einiger Verkehrsteilnehmer sind einfach zum Schießen. :D

am 20. März 2021 um 14:25

...was denkste was z.B. dieser (permanent über mehrere Kilometer) Drängler in diesem weißen Firmenwagen der Fa. Bosch aussagen würde, wenn der mit seinem Überholmanöver über den Standstreifen, gefolgt von einem Ausbemsmanöver ab ca. 2:50 und einem damit provozierten Crash (klick) erfolgreich gewesen wäre.

PS: Ich hätte damals ziemliche Lust gehabt das Video an entsprechende Stellen der Fa. Bosch zu schicken, damit die mal sehen, wie sich ihre Mitarbeiter mit deren Firmenwägen im öffentlichen Straßenverkehr benehmen.

Will dir da nicht zu nahe treten, aber die rechte Fahrspur hast du da auch erst hauchzart vor der Standspurnutzung des genervt drängelnden Überholers wiederentdeckt. Beiderseits kein echtes Ruhmesblatt ...

am 20. März 2021 um 15:04

...nur weil jemand seinen Sicherheitsabstand korrekt einhält oder wie... ich bedränge doch nicht andere vor mir nur weil einer meint er muß mir in den Kofferraum drücken? Wir bewegen uns hier bei Geschwindigkeiten um die 150km/h aufwärts und ohne diese Pritschenbusse vorraus wäre ich da mit Vmax = 200km/h gefahren.

Wäre ich da in einer dieser kurzen Lücke eingeschert hätte ich sicher massiv abbremsen müssen, weil deswegen diese Pritschenbusse auch nicht schneller geworden wären.

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. März 2021 um 15:25:42 Uhr:

...was denkste was z.B. dieser (permanent über mehrere Kilometer) Drängler in diesem weißen Firmenwagen der Fa. Bosch aussagen würde, wenn der mit seinem Überholmanöver über den Standstreifen, gefolgt von einem Ausbemsmanöver ab ca. 2:50 und einem damit provozierten Crash (klick) erfolgreich gewesen wäre.

PS: Ich hätte damals ziemliche Lust gehabt das Video an entsprechende Stellen der Fa. Bosch zu schicken, damit die mal sehen, wie sich ihre Mitarbeiter mit deren Firmenwägen im öffentlichen Straßenverkehr benehmen.

Ich würde Dich wegen Nötigung belangen - falls Du mir mit diesem Video an die Karre pinkeln möchtest.

Das Ausbremsen ist ohne Diskussion idiotisch und extrem gefährlich, aber Dein Verhalten zuvor ist in höchstem Maße provokativ.

Du fährst MINUTENLANG stur links - obwohl mehrfach genug Zeit und auch Platz gewesen wäre, den schneller fahren wollenden vorbei zu lassen.

Du bist erst nach rechts ausgewichen, als Du gesehen hast, dass er jetzt endgültig die Schnauze voll hat und überholen will, (was er natürlich nicht darf).

Aber Du bist nicht der Oberlehrer und nicht der Polizist, Du darfst ihm nicht so vor die Schnauze fahren, das ist die zweite Nötigung - die für ihn sicher sehr unerwartet kam - nachdem Du vorher ausschließlich links gefahren bist. Damit muss er nicht rechnen.

Für mich bist Du der schlimmere Verkehrsrowdy, denn DU hast das alles provoziert.

WARUM BITTE LÄSST DU IHN NICHT VORBEI? Er würde Dich keinesfalls behindern, der fährt sofort dem nächsten vorne auf die Stoßstange auf - und außerdem hältst Du einen unnötig großen Abstand und überholst den LKW mit einer extrem geringen, der Situation nicht angemessenen, Differenzgeschwindigkeit, das ist auch nicht in Ordnung. Nach vorne war genug Platz um schneller zu fahren.

ICH würde da meinen Schwanz ganz schnell wieder einrollen und die Videos löschen. Deine Fahrweise ist - meiner Meinung nach - UNTER ALLER SAU

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. März 2021 um 16:04:53 Uhr:

...nur weil jemand seinen Sicherheitsabstand korrekt einhält oder wie? Wir bewegen uns hier bei Geschwindigkeiten um die 150km/h aufwärts und ohne diese Pritschenbusse vorraus wäre ich da mit Vmax = 200km/h gefahren.

Versuche Dich nicht rauszureden, das Ganze wäre NICHT passiert, wenn Du ihn vorbei gelassen hättest.

Warum eigentlich nicht????

Sicherheitsabstand ist halber Tacho. Das sind doch nie im Leben 150 km/h, die LKWs, an denen Du vorbeikriechst, fahren ~90.

Bei Dir kann man den vorausfahrenden ja fast nicht mehr sehen. Bisschen mehr Erdkrümmung, dann sieht man ihn gar nicht mehr.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. März 2021 um 16:01:13 Uhr:

Will dir da nicht zu nahe treten, aber die rechte Fahrspur hast du da auch erst hauchzart vor der Standspurnutzung des genervt drängelnden Überholers wiederentdeckt. Beiderseits kein echtes Ruhmesblatt ...

Der hat die Standspur nutzen MÜSSEN - sonst wäre er vom volvo-gast356 "abgeschossen" worden.

Und dass man dann überreagiert ist zwar nicht zu tolerieren - aber für mich absolut nachvollziehbar.

 

Dein Nachtrag:

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. März 2021 um 16:04:53 Uhr:

Wäre ich da in einer dieser kurzen Lücke eingeschert hätte ich sicher massiv abbremsen müssen, weil deswegen diese Pritschenbusse auch nicht schneller geworden wären.

Sicher NICHT.

Wenn das Deine ehrliche Einschätzung ist, dann kauf Dir ne Brille1!!

ICH würde Dich zur MPU schicken.

Die Lkw würde ich eher ca. bei 90 km/h sehen und da waren schon ein paar Möglichkeiten vorhanden, auch mal ohne Hektik nach rechts rüber zu gehen. Aber es ist dein Blutdruck, dein Leben und vor allem dein Stress ...

Was ist den an dem Anstand so schlimm wenn er wirklich mit 150 gefahren ist sind 75-100m völlig ok. Sieht hier jedenfalls nach ca dem Abstand aus.

Man muss dem Vordermann nicht auf 10m auffahren um zu signalisieren das man überholen will.

 

Ja nach rechts rüber gehen wenn der Drängler rechts überholen will, ist natürlich provozierend. Und wenn man es nüchtern und im Nachhinein betrachtet auch unnötig.

 

Das der Typ aber echt ne Vollbremsung auf der BAB bei dem Tempo macht ist echt der ober Hammer.

 

P.S wer ne Dashcam hat weis das die Abstände bei den Cams größer aussehen als sie es in Wirklichkeit sind.

am 20. März 2021 um 15:18

...hier sollte mal einige ihre Sicherheitsabstände neu eichen... bei guten 150km/h sind mindestens 75m erforderlich. Nach den Leitpfosten mit einem Abstand von 50m hab ich teilweise sogar zu wenig Sicherheitsabstand.

@Dofel ... wie hätte der den abgeschossen werden sollen, rechts hat der nix zu suchen... außer inzwischen ist das rechts Überholen erlaubt worden und nicht mehr mit -ich hab mal nachgesehen- 100 Euro sowie 1 Punkt belegt.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 20. März 2021 um 16:18:09 Uhr:

...

P.S wer ne Dashcam hat weis das die Abstände bei den Cams größer aussehen als sie es in Wirklichkeit sind.

Richtig und deshalb muß man zur Abschätzung von Abständen entsprechende Fixpunkte / Strecken zu Hilfe nehmen... z.B. die Fahrbahntrennlinien... so ein weißer Strich ist 6m lang, die Zwischenräume 12m und die Leitpfosten stehen im Abstand von ca. 50m.

Ich finde, dass in einem Führerscheinentzug als Nebenfolge zur ggf. zu bejahenden Nötigung und Eingriff in den Straßenverkehr u.ä. nebst 6-8 Punkten, ein etwas größerer Unwert der Tat zum Ausdruck kommt, als in dem Bußgeld für ein bloßes unzulässiges Rechtsüberholen. Ist nur meine Ansicht und belehren mag ich auch niemanden. Sowas ist einfach unnötig.

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