DashCam im tatsächlichen Rechtsstreit: trügerische Sicherheit? Tipps zum Verhalten?
Hallo,
wir hatten letzten August einen unverschuldeten Unfall (siehe Foto) auf der Autobahn A3 (Höhe Parkplatz Ludergraben): der Verursacher hat einfach gelogen > der Sachverständige konnte den Hergang nicht zweifelsfrei klären > also ein "Vergleich", bei dem ich nun auf 6000,-€ Schaden sitzen bleibe...
Deshalb haben wir nun in allen Autos eine DashCam für vorne und hinten. ("APEMAN C860"😉. Diese neue, gefühlte "Sicherheit" mag jedoch trügerisch sein, da vor Gericht der Gegneranwalt dieses Beweismittel "zerzupft".
Wer hat Erfahrungen zum tatsächlichen Nutzen in einem selbst erlebten Rechtsstreit?
Meine Gedanken dazu:
1. Montage-Position DashCam ändern? der Sachverständige könnte erwidern, dass das DashCam-Video nicht zweifelsfrei klärt, dass die Aufnahme wirklich aus meinem Auto stammt. Deshalb könnte man die DashCam eher mittig im Auto anbringen, damit wäre mehr auf den Videos zu sehen, u.a. Lenkrad, Tacho, Hände vom Fahrer, Seitenscheiben
2. Audio-Aufnahme aktivieren? Wenn man die Audio-Aufnahme-Funktion der DashCam aktiviert könnte man Gespräche, Radio, Blinker und Unfallgeräusche im Video hören. ggf. wird der Gegneranwalt einwerfen, dass das Radio so laut und die Gespräche so intensiv waren, dass der Fahrer abgelenkt war...
3. der Polizei die DashCam direkt aushändigen? möglicherweise will die Polizei die gesamte DashCam am Unfallort gleich als Beweismittel mitnehmen. Auf der SD-Karte sind jedoch ggf. auch Videos aus anderen Situation, die ich nicht herausgeben will. Verweigere ich also am Unfallort die Herausgabe der Kamera? Sollte ich ggf. erst garnicht erwähnen, dass ich eine DashCam laufen habe?
Wer weiß was dazu?
Gruß
Thomas
64 Antworten
Die Cam einfach an Dauerplus anschließen und einen Spannungswächter dazwischen bauen der z.n bei 11,8 V die cam abschaltet damit die Autobatterie nicht leer gesaugt wird.
Gibt auch schon Lösungen von den Cam Herstellern wo du die Cam an den OBD anschließt , der hat Dauerstrom und schaltet dann auch bei tiefer Spannung weg.
Zitat:
@fritzfritzfranz schrieb am 20. März 2021 um 19:19:06 Uhr:
.... Welche DC nutzt du hierfür?
Hab dir ne PM geschickt.
Zitat:
Man muss ja nicht eine 128 GB-SD reinlegen, sondern in diesem Fall was ganz kleines.
Und auf dieser kleinen Karte blockiert/sperrt man so viele Videos mit dem Überschreibschutz, dass nur noch 5, 10 oder 15 Minuten Platz übrig bleiben.Dann MUSS die Karte laufen überschreiben, denn sie hat ja keinen Platz zum Dauer-Aufnehmen/-Speichern frei.
Das funktioniert - und die DC ist damit "gesetzeskonform".
Deine Idee den Speicherplatz bewusst zu verringern löst mein Problem, dass bei einer möglichen Beschlagnahmung stundenweise Videos drauf sind, die irgendwelche Probleme für mich mitbringen. danke.
...kannst ja irgendwelche "Biene Maja-Kinderfilmchen" drauf packen... oder die Speicherkarte entsprechend Formatieren bzw. Partitionieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
@fritzfritzfranz schrieb am 21. März 2021 um 12:22:05 Uhr:
Zitat:
Man muss ja nicht eine 128 GB-SD reinlegen, sondern in diesem Fall was ganz kleines.
Und auf dieser kleinen Karte blockiert/sperrt man so viele Videos mit dem Überschreibschutz, dass nur noch 5, 10 oder 15 Minuten Platz übrig bleiben.Dann MUSS die Karte laufen überschreiben, denn sie hat ja keinen Platz zum Dauer-Aufnehmen/-Speichern frei.
Das funktioniert - und die DC ist damit "gesetzeskonform".
Deine Idee den Speicherplatz bewusst zu verringern löst mein Problem, dass bei einer möglichen Beschlagnahmung stundenweise Videos drauf sind, die irgendwelche Probleme für mich mitbringen. danke.
In der Tat wird so ein Schuh draus, denn dann sind die Aufnahmen nicht mehr "permanent". Auch eine halbe Stunde wäre zweifellos nicht "permanent". Interessant wäre mal eine Klärung des Zeitfensters. Bei mir läufts 2,5 Stunden / 32 GB Karte. Das ist der persönlichen Faulheit und dem Umstand geschuldet, daß Flash Zellen nicht beliebig oft wiederbeschreibbar sind und die kleinen Micro-SD Cards keinen eigenen Controller zum ausschließen defekter Speicherbereiche haben, wie z.B. manche USB Sticks oder SSD.
Die Dashcam (mobius one) war schon mal nützlich und meine Frau bekam ohne externe Zeugen 100 % des Schadens erstattet...
Auf Anraten unseres RA wurden aus dem Video physische Fotoabzüge gemacht und als Lichtbildmappe zur Illustration der schriftlichen Zeugenaussage beigefügt.
An der Unfallstelle wurde die Dashcam nicht erwähnt - weil auch gar nicht klar war, ob sie aufgenommen hat. Die Mobius kann auch mal rumzicken, besonders, wenn der Akku schon hin ist, wie bei der hier.