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dashcam gegen polizeibehauptung

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 7:47

Hallo folgendes ich würde gerade rausgezogen da ich bei einer geraden Strecke überholt habe und laut Polizei am Schluss über eine linksabbieger Spur gefahren bin ich bin aber kurz vor dem überholverbot eingeschert etz ist Aussage gegen Aussage habe es aber auf meiner dachcam aufgezeichnet wer würde recht bekommen da es 2 Polizisten waren

Die Sache für mich ist ausgegangen das es bei einer mündlichen Ermahnung geblieben ist da ich einsichtig war habe denen nichts von der Kamera erzählt aber was währe wenn es wirklich zum Streitfall gekommen währe ?

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2019 um 7:57

Anwalt - Gericht. Du hast dir ja die Cam zugelegt um deine eigene Unschuld zu beweisen. Ergo Frage beantwortet.

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Themenstarteram 28. Mai 2019 um 12:20

Aber ich finde das die Polizei bei sowas ziemlich willkürlich handeln kann wenn man sowas nicht auf Video hat ist man denen eigentlich ausgeliefert

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 28. Mai 2019 um 09:57:22 Uhr:

Anwalt - Gericht. Du hast dir ja die Cam zugelegt um deine eigene Unschuld zu beweisen. Ergo Frage beantwortet.

Wobei in so einem Fall natürlich die Situationsbezogenheit ins Spiel kommt.

Du hast dauerhaft ohne besonderen Anlaß die Fahrt und die Umgebung gefilmt, sonst gäbe es dieses Video ja nicht.

Und wie ein Gericht das auffasst?

Muss man ausprobieren.

Vielleicht gibt's auch zusätzlich einen auf den Pinsel oder eben auch nicht.

Ich darf sogar mit den Handies in der Öffentlichkeit Videos machen, ohne welche auf den Pinsel zu bekommen. Wenn man es nun einmal schön findet die Landschaft während der Fahrt zu filmen, warum soll es einen auf den Sender geben?

Zitat:

@BK30nP schrieb am 28. Mai 2019 um 14:00:23 Uhr:

 

Müssen die sich nicht 100 Prozentig sicher sein bevor sowas rauskommt und Sie wahren links gestanden also hatten sie einen optimalen Blick auf das geschehen.

Dann hättest Du tendenziell wohl eher schlechte Karten.

Wenn ich den Eingangsthread mal etwas hinein interpretiere, vermute ich, dass der Überholvorgang am Rande des Erlaubten war, vielleicht auch etwas drüber. Deswegen hat die Polizei Dich rausgezogen und es bei einer Ermahnung belassen. Wenn das so war, finde ich es gut, denn Überhlovorgänge gehören immer wieder zu den Ursachen von schweren Unfällen.

Eine DashCam kann vor Gericht auch nach hinten losgehen Manchmal sieht ein anderer Betrachter die ganze Geschichte etwas anders als man selbst und sieht darin z. B einen Verstoss nach Para. 1 StVO.

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 12:54

Am Rande war es nicht bin klar vor der durchgezogene Linie wider auf meiner Spur und es war eine lange gerade Laut Aussage der Polizei bin ich die komplette durch die gezogene Linie über die linksabbieger Spur gefahren

 

Ich bin kein Raser ich habe einen Lkw der zw 70 und 80 gefahren ist überholt mit 100 bis 110 Sachen

 

Und der Polizist hatt per Funk einen Auftrag bekommen das er zu einem Verkehrsunfall muss darum hatte er keine Zeit mehr und blieb bei einer mündlichen Ermahnung

 

Und sein Hauptaugenmerk war das ihn stört dass solche jungen Leute werde etz dan 24 solche Protz Autos fahren gemeint war mein Hyundai i30n

Zitat:

@BK30nP schrieb am 28. Mai 2019 um 14:20:57 Uhr:

Aber ich finde das die Polizei bei sowas ziemlich willkürlich handeln kann wenn man sowas nicht auf Video hat ist man denen eigentlich ausgeliefert

Dann solltest du konsequent dein ganzes Leben filmen. Denn jeder Zeuge kann "willkürlich" was Falsches aussagen. ;)

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. Mai 2019 um 14:32:26 Uhr:

Ich darf sogar mit den Handies in der Öffentlichkeit Videos machen, ohne welche auf den Pinsel zu bekommen. Wenn man es nun einmal schön findet die Landschaft während der Fahrt zu filmen, warum soll es einen auf den Sender geben?

Es ist nun einmal ein fundamentaler Unterschied, was man zu ausschließlich privaten Zwecken tut, zum Beispiel Videos aufzeichnen, um sie sich anschließend zuhause anzusehen oder ob man anlaßlos andere Menschen filmt, um diese Aufnahmen später ebventuell als Beweismittel zu verwenden. Das erste darf man immer, das zweite grundsätzlich nicht.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 14:28

Die Aufnahme wird überschrieben wenn ich die net speicher und laut Gesetzeslage darf ich die deshalb haben also mein letzter stand

Zitat:

@BK30nP schrieb am 28. Mai 2019 um 16:28:51 Uhr:

Die Aufnahme wird überschrieben wenn ich die net speicher und laut Gesetzeslage darf ich die deshalb haben also mein letzter stand

Das kannst du machen wie du willst, jedenfalls in Deutschland. Fürs private Filmarchiv kannst du jahrelang deinen Weg zur Arbeit filmen und dir abends zur Entspannung ansehen. Nur veröffentlichen darft du diese Aufnahmen nicht. Auch als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren sind sie nur ausnahmsweise zulässig.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 14:49

Deswegen habe ich das Video hier auch nicht reingestellt

Ich bin auch keiner der sowas auf YouTube stellt oder so mir is bloß viel beinahe passiert drum hab ich die letztens z.b. auf der Autobahn linke Seite ich vor mir viele Auto ich werde von Rechtsüberholt geschnitten und der bremst dabei noch voll ab kein deutsches Kennzeichen dank das meiner bessere Bremsen hatte kam es nicht zu einem Unfall

Titel korrigiert

Moorteufelchen

Was man im Falle der Verwendung eigener Videoaufnahmen als Beweismittel immer machen sollte:

1. Anwalt einschalten

2. eine Serie von Screenshots (nur so viele wie wirklich nötig) in Halbsekunden oder Sekundenabstand aus dem Video fertigen und als echte analoge Fotos entwickeln lassen. Hat die Cam von der Bildquali was drauf (Full HD sollte schon sein) reicht das für 10x15 cm locker aus. Die klebt man auf Papier oder Pappebögen wie früher ins gute alte Fotoalbum und schon hat man Beweisfotos im Vorgang bei der eigenen Aussage statt eines böösen Videos.

Es kommt kein Verfahrensbeteiligter dran vorbei, sich die anzusehen, selbst wenn er anschließend der Meinung ist, daß die Bilder von einer nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Dashcam stammen. Dann hat er sich aber trotzdem schon eine Meinung bezüglich des eigentlichen Sachverhalt gebildet.

3. Den Begriff Dashcam und Video bei der schriftlichen Intialaussage vermeiden

:)

am 28. Mai 2019 um 18:20

Ich sehne dem Moment entgegen, wo Dashcams endlich ohne Einschränkungen als Beweismittel erlaubt werden. Dann kann sich keine mehr rausreden oder unbestraft aus dem Staub machen.

Zitat:

@DaRon_83 schrieb am 28. Mai 2019 um 20:20:31 Uhr:

Ich sehne dem Moment entgegen, wo Dashcams endlich ohne Einschränkungen als Beweismittel erlaubt werden. Dann kann sich keine mehr rausreden oder unbestraft aus dem Staub machen.

Die dann aber auch notfalls gegen den Verwender sprechen könnten. Und dann ist die Idee auf einmal gar nicht mehr so toll.

Grüße vom Ostelch

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