Dashcam Erfahrungen.

Mercedes C-Klasse S204

Moin liebe Benzgemeinde.

Vor kurzem war ein Freund in einem Unfall verwickelt. Jetzt kann er das Fehlverhalten, samt Nötigung des Verursachers, nicht Nachweisen. Was haltet ihr von einer Dashcam? Hat jemand Erfahrungen gemacht? Könnt ihr ein Gerät empfehlen und wie habt ihr das mit dem Kabelsalat gelöst?
Denke darüber nach mir eine Anzulegen.
Viele Grüße aus Rostock.

Beste Antwort im Thema

Und genau wegen solchen Leuten, die mit ihrer Dashcam den ehrenamtlichen Polizisten spielen, sind die Dinger auch so in Verruf. Wenn in Zukunft noch mehr von diesen Möchtegern-Ordnungshütern unterwegs sind, wird überhaupt kein privat aufgenommenes Video in irgendeiner Weise mehr anerkannt.
Videomanipulation wird in den nächsten 3-5 Jahren absolut kein Problem mehr sein und kein Gericht wird sich aufgrund eines Delikts ohne Schaden mit einem privaten Video beschäftigen.

Ich möchte klarstellen dass ich absolut für Dashcams bin, die sind aber dafür da im Falle eines Schadens die Schuld nachzuweisen und nicht den Hilfssheriff zu spielen!

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In Deutschland gibt keine „Beweismittel, die nicht zulässig oder zulässig sind“. Darüber entscheidet der Richter. Frei nach Schnauze. Oder wie er gerade aufgestanden ist. Oder nach Lust und Laune. Wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat.

Zitat:

@wo_dzi schrieb am 3. Oktober 2017 um 12:12:07 Uhr:


In Deutschland gibt keine „Beweismittel, die nicht zulässig oder zulässig sind“. Darüber entscheidet der Richter. Frei nach Schnauze. Oder wie er gerade aufgestanden ist. Oder nach Lust und Laune. Wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat.

Ist das die Definition von Rechtsstaat?😁

Zitat:

@grilli9 schrieb am 3. Oktober 2017 um 12:47:42 Uhr:



Zitat:

@wo_dzi schrieb am 3. Oktober 2017 um 12:12:07 Uhr:


In Deutschland gibt keine „Beweismittel, die nicht zulässig oder zulässig sind“. Darüber entscheidet der Richter. Frei nach Schnauze. Oder wie er gerade aufgestanden ist. Oder nach Lust und Laune. Wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat.

Ist das die Definition von Rechtsstaat?😁

Das ist so nicht richtig aber ihn Bayern speziell der fall lief die dashcam ja permanent im parkenden Zustand und ohne einer Person im auto das ist das Problem an der Sache.
Filmen während man fährt ja so bald man das Auto verlässt muss sie aus sein.

Bin auch öfters bei der Polizei auf Grund von extrem behinderten Autofahrern die zb. So welche die meinen sie müssen nötigen und dann jemanden abbremsen oder auf na Landstraße mit gegen Verkehr überholen. Wo man schon mit Leben abschlossen hat nur weil jemand meinen müsste auf na landstr. 200kmh zu fahren.

Ich muss sagen auf Grund von Persönlichen nah tot Erfahrungen. Mann geht zur Polizei macht die Anzeige gibt ne CD mit dem viedo Beweis ab und dann kann der Herr oder Frau so viele Zeugen haben wie er will das viedo ist beweismittel und ich habe hier in Hessen noch keinen richter/rin oder Anwalt kennen gelernt der die Aufnahme sofern sie nicht geschnitten ist ablehnte.

Und da ist alles dabei gewesen von Nötigung drängeln Gefährdung Anderer sowie Unfall

Für mich ist die Dash cam einsegen und sie hat mich auch schon von anzeigen bewart.

20180106-112318
20180106-112250

Zitat:

@Paschi123 schrieb am 6. Januar 2018 um 13:47:44 Uhr:



Zitat:

@grilli9 schrieb am 3. Oktober 2017 um 12:47:42 Uhr:


Ist das die Definition von Rechtsstaat?😁

Das ist so nicht richtig aber ihn Bayern speziell der fall lief die dashcam ja permanent im parkenden Zustand und ohne einer Person im auto das ist das Problem an der Sache.
Filmen während man fährt ja so bald man das Auto verlässt muss sie aus sein.

Bin auch öfters bei der Polizei auf Grund von extrem behinderten Autofahrern die zb. So welche die meinen sie müssen nötigen und dann jemanden abbremsen oder auf na Landstraße mit gegen Verkehr überholen. Wo man schon mit Leben abschlossen hat nur weil jemand meinen müsste auf na landstr. 200kmh zu fahren.

Ich muss sagen auf Grund von Persönlichen nah tot Erfahrungen. Mann geht zur Polizei macht die Anzeige gibt ne CD mit dem viedo Beweis ab und dann kann der Herr oder Frau so viele Zeugen haben wie er will das viedo ist beweismittel und ich habe hier in Hessen noch keinen richter/rin oder Anwalt kennen gelernt der die Aufnahme sofern sie nicht geschnitten ist ablehnte.

Und da ist alles dabei gewesen von Nötigung drängeln Gefährdung Anderer sowie Unfall

Für mich ist die Dash cam einsegen und sie hat mich auch schon von anzeigen bewart.

Sorry aber da bekommt man wirklich Kopfschmerzen beim lesen.

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Was du schreibst ist Unfug. Du kannst die Aufnahmen einer Dashcam zur Verteidigung nutzen, aber NIE als Beweismittel für eine Anzeige wie du es schilderst.

Natürlich ich zeige ja die Leute an also wieso Unfug????
Was willst du mir den in bundesland hessen erzählen ???????
wenn eine Straftat auf dem viedo zusehen ist,
Ist diese zulässlich und unser rechtsysthem ist sogar verpflichtet der Sache nach zugehen
Genauso wie kein Polizist dir das Recht auf eine Anzeige verwähren darf.

Zitat:

@Paschi123 schrieb am 6. Januar 2018 um 13:47:44 Uhr:



Zitat:

@grilli9 schrieb am 3. Oktober 2017 um 12:47:42 Uhr:


Ist das die Definition von Rechtsstaat?😁

Das ist so nicht richtig aber ihn Bayern speziell der fall lief die dashcam ja permanent im parkenden Zustand und ohne einer Person im auto das ist das Problem an der Sache.
Filmen während man fährt ja so bald man das Auto verlässt muss sie aus sein.

Bin auch öfters bei der Polizei auf Grund von extrem behinderten Autofahrern die zb. So welche die meinen sie müssen nötigen und dann jemanden abbremsen oder auf na Landstraße mit gegen Verkehr überholen. Wo man schon mit Leben abschlossen hat nur weil jemand meinen müsste auf na landstr. 200kmh zu fahren.

Ich muss sagen auf Grund von Persönlichen nah tot Erfahrungen. Mann geht zur Polizei macht die Anzeige gibt ne CD mit dem viedo Beweis ab und dann kann der Herr oder Frau so viele Zeugen haben wie er will das viedo ist beweismittel und ich habe hier in Hessen noch keinen richter/rin oder Anwalt kennen gelernt der die Aufnahme sofern sie nicht geschnitten ist ablehnte.

Und da ist alles dabei gewesen von Nötigung drängeln Gefährdung Anderer sowie Unfall

Für mich ist die Dash cam einsegen und sie hat mich auch schon von anzeigen bewart.

Was Du aber auch so alles erlebst auf der Straße? Ich fahre auch schon über 30 Jahre und viele km (25 Jahre tgl. 130km). Sicher erlebt man die eine od. andere brenzlige Situation - aber derart häufig? Kommt sicher auch auf die Gegend drauf an?

Hab aber auch schon erlebt daß manche bewußt provokant sind. ZB. auf der Bundesstraße bei erlaubten 100 zw. 60-80km/h fahren und meinen, man dürfe sie auf keinen Fall Überholen. Sobald man ansetzt zogen die dann bis 120 mit. Da ich auch nicht Lebensmüde bin erfolgt nat. dann der Abbruch um wieder mit 60-80 Nachzugurken - dann versucht man es noch 1-2x auf der nächsten Geraden - meist gleiches Spiel. Dann läßt man es und genießt die Musik od. telefoniert,...

Gegen so "Hilfsscheriffs" (die modernen nun mit Cams ausgestattet) hat man keine Chance - wobei diese Art auch nicht minder Ungefährlich ist!😉

Wenn ich wegen einer Straftat zur Polizei gehe ist die viedo Aufnahme kopiert auf einer cd
Der Laptop wird bei der Polizei aufgeklapt
Anzeige wird geschrieben der Polizeibeamte schreibt die Anzeige prüft das viedo ergänzt eventuell die Anzeige und CD geht zur Staatsanwaltschaft.

Dachte beim ersten Post es waren Tipfehler, aber Du schreibst immer so! Wahrscheinlich weil nie jemand was sagt! Aber nichts für Ungut! Ich will es auch nicht bemängeln!😉

Sicher, du kannst anzeigen wen du willst. Nur werden die Dascam Aufnahmen vor Gericht nicht als Beweismittel verwertet. Weder in Hessen noch in einem anderen Bundesland.

Du bist wohl Vielfahrer, da du nach deinen Worten öfters bei der Polizei bist um Anzeige zu erstatten. Ich bin in den vergangenen 20 Jahren über eine Million Kilometer gefahren und hatte nie ernsthaft das Verlangen jemanden anzeigen zu müssen - obwohl ich auch eine Dashcam im Auto habe ...

Aber lassen wir das. Das Wetter ist zu schön für so etwas.

Ich habe wie gesagt nur meine Erfahrung mit der Dashcam erläutert jeder kann gerne glauben was er will.
Ich musste auf grund von den viedo Beweisen nie als Zeuge vorgeladen werden speziell am Landgericht Marburg.
Da die viedos ja eindeutig sind und die meisten dann kein Einspruch einlegen.
Wäre ja auch dumm wenn der Täter ermittelt/indifiziert wurde und eine höhere Strafe + Gerichtskosten in Kauf nimmt.
Obwohl er schuldig ist.

Was glaubt ihr wie das mit dem Viedo aufnahmen bei einer Tankstelle ist ? meint ihr sofern eine Straftat begangen wird wo die Person zu erkennen ist das das viedo nicht zugelassen wird als beweis ?
Einen schönen tag und allzeit gute Fahrt.

Glaubst Du wirklich das "Viedo" was hilft?🙄

@Paschi123 ich bin auch im Besitz einer dashcam und habe mich sehr gut informiert...Aber eine CD der Polizei weiterzugeben ist sehr riskant....

Die Filmaufnahmen sind nicht für Dritte darunter ist dein Anwalt und die Polizei..Du kannst es verwenden um den genauen Hergang schriftlich anhand des video Beweises darzustellen....Aber eine Weitergabe des Materials ist meiner Meinung nach immer noch nicht erlaubt. Erst die erste Instanz entscheidet über eine Nachsicht auf das Material....Kein Anwalt und keine Polizei....

Höchststrafe bei Eingriff in die Privatsphäre durch dashcams liegt bei max 300k.

Ich verstehe dein handeln...finde es auch in manchen Situationen als angemessen...Jedoch wäre ich mit dem Thema dashcam sehr vorsichtig.

(Habe vor 2 Jahren einen 32 Jahre alten Kollegen verloren, 2 Kinder, der Verursacher flüchtete und tauschte noch schnell das Auto. Mit dashcam wäre die Aufklärung sehr viel schneller von statten gegangen und hätte sich nicht Monate gezogen. Mfg

Es ist doch vollkommen egal, es spricht absolut nichts dagegen eine Dashcam zu verwenden, es ist nach heutigem stand nicht strafbar eine zu besitzen.
Sollte es zu einem Ereignis kommen, wo ein Videobeweis hilfreich wäre, hat man zumindest etwas vorzeigbares.

Ob es als Beweismittel zugelassen wird liegt im ermessen des Gerichts, falls es nicht zugelassen wird... auch nicht schlimmer als ohne Videobeweis.
Sollte sich der Vorsitzende jedoch für eine Verwertung entscheiden, ist das doch ein Gewinn.

Da es meiner Meinung mittlerweile sehr preiswerte Modelle auf dem Markt gibt, ist es für mich ein No-Brainer.

Zitat:

@Majorsass schrieb am 6. Januar 2018 um 17:44:06 Uhr:


Es ist doch vollkommen egal, es spricht absolut nichts dagegen eine Dashcam zu verwenden, es ist nach heutigem stand nicht strafbar eine zu besitzen.

Es ist auch nicht verboten ein Küchenmesser zu besitzen.

Solange ich damit meinen Sonntagsbraten schneide, ist alles gut. Wenn ich es Dir an den Hals halte, ist es nicht das nicht mehr.

So ist das auch mit der Dashcam. Eine zu besitzen ist kein Problem, fremde Personen gegen ihren willen filmen kann aber eins sein.

Kommt halt immer drauf an was man draus macht.

Besitzen und benutzen sind immer noch 2 Paar Schuhe.

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