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Das was mit LKW-Zulassung

Themenstarteram 14. Juli 2004 um 10:24

Moin,

habe eben meinen KFZ-Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.

Soll 1268€ Steuer pro Jahr bezahlen - obwohl mein Jeep als "LKW offener Kasten" zugelassen ist.

Das Finanzamt hat da wohl Richtlinien dass es gewisse Fahrzeuge (u.a. Jeep) die zwar als LKW zugelassen sind, trotzdem als PKW besteuern soll.

Supa, wa?

Jetzt bezahl ich dem Staat PKW (die teure Variante) und der Versicherung LKW (auch die teure Variante).

Das Fahrzeug kostet mich also jährlich an FIXKOSTEN ca. 2.400 Euro.

 

ES LEBE DEUTSCHLAND!!! :( :( :(

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55 Antworten
am 26. Juli 2004 um 19:56

@HolgiK5

Ich will auch keine Wortspiele. Ich nutze meinen Blazer täglich knapp 100km beruflich. Da wäre das mit umlegen auf Mineralölsteuer, je nachdem wie hoch der Spritpreis dann geht, auch nicht zumutbar. Mein Blazer wird in meiner Freizeit als Lieferwagen genutzt. Ich hab mir vorne 3 einzelsitze rein, und dahinter ist Ladefläche (Die Sitze muß ich allerdings noch eintragen lassen; Ich hab auch den Eintrag in den Papieren "LKW offener KAsten, wahlweise mit Laderaumabdeckung"). Ich muß recht häufig sperrige (auto)Teile transportieren und gelegentlich auch kleinere Möbel und Elektrogeräte. Und das Privat. Das heißt wenn die Steuer nur für Gewerbebetreibende bleibt, hab ich trotzdem verloren. Die Gewichtsgrenze kann von mir aus abgeschafft werden, solange die Regelung mit Lieferwagen bleibt. Und damit meine ich Lieferwagen/LKWs, die baulich auch als Lieferwagen/LKW gelten und nicht so halbscharige Sachen wie umgebaute Gölfe etc. 500kg Zuladung reichen mir völlig aus. Ich transportiere sperrige, aber relativ leichte Sachen. Nachdem ich mir keine 2 Autos leisten kann, verbinde ich Nutzen mit Leidenschaft (Lieferwagen und dicke US-Geländwagen). 3 Tonnen zGG wäre auch noch ok. Ich denke, das ich die mit meinem Blazer auch noch irgendwie (legal!) hinkrieg.

am 27. Juli 2004 um 21:53

ALSO MEIN BLAZER HAT 3 TONNEN ZGG HAT ZWEI SITZE TRENNWAND UND SOWEITER

ABER NUR 135 PS WARUM SOLL ICH DANN 2200 EURO ZAHLEN MICH KOTZT DIE GANZE SCHEISSE AN

DIE TRITTINS DIESER WELT DIE BLUEMCHEN PFLUECKEND DURCH TAGEBAULOECHER WANDERN AM REALEN LEBEN VORBEI. MUSS WOHL HANF ANBAUEN UM MIR DIE KARRE ZU LEISTEN DIE ICH BRAUCH UM DIE DINGE ZU TUN DIE ICH TUN MUSS

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 21:54

tjoo, der Herr Trittin lässt sich mit nem gepanzerten Phaeton zum Blümchen pflücken karren .. das will bezahlt sein....

Säsch

am 28. Juli 2004 um 5:37

hier noch was zum Nachdenken:

Wegfall des Steuerprivilegs bringt 37 Millionen Euro

Also den SUV/Geländewagen-Fahrern wirds jetzt wohl definitiv an den Kragen gehen....

Das wars dann mit meinem Traum... :(

Themenstarteram 28. Juli 2004 um 7:18

Was ist ein "leichtes Nutzfahrzeug"?

Säsch

Ein leichtes.....

 

... Nutzfahrzeug ist z.b:

VW - Caddy....... oder andere kleine Kombi´s, die keine Seitenfenster, eine Trennwand und maximal

2-3 Sitzplätze haben, bzw. als Pickup ausgeführt sind.

Vergleichbare Fahrzeuge gab/gibt es auch von anderen Herstellern.

Neumann

Was andres was mir da noch einfällt...

Wir haben hier nen 2002er Ducato, 6 Sitze, Fenster, Abgrenzung zum Laderaum nur durch ein an die hintere Sitzbank angeschraubtes Gittergestell und läuft glaub ich als Kombinationsfahrzeug oder LKW.

Wird der dann auch anders Besteuert?!?

Abgesehen davon.....

 

... das die sog. SUV´s aus der Lkw-Zulassung rausfallen sollen..........

Was macht ihr für eine Panik ???

Ist euer Blazer noch mit 5-6 Sitzplätzen ausgestattet und als rollendes Wohnzimmer anzusehen ??

Wenn ja, Pech........ wenn nein, worüber macht ihr euch Sorgen ??

Es geht um SUV´s....... Hochwertige Geländewagen

mit der Edel-Ausstattung einer großen Reiselimusine

und nicht um offensichtlich als Arbeitstier genutzte

Alltagsbomber.

In diesem Zusammenhang hatte ich schon geraten

z.b einen Jeep als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" eintragen zu lassen.

Das geht nätürlich nur, wenn es auch eine Arbeitsmaschine ist........ also Winde, Überrollbügel,

Seilschoner und eine Zarges-Box mit Zurrgurten sollten schon vorhanden sein.

Plüschteppich und mit Ziegenpenisleder bezogene Sitze sind etwas fehl am Platz, wenn es um landwirtschaftliche Zugmaschinen ect. geht.

An einem Blazer, der max. 3 Sitze, eine Trennwand und dann nur noch blanken, kargen Laderaum hat, wird niemand rummäkeln.

Ein CJ 7 hat aber nach wie vor verloren... ausser als

"Arbeitsmaschine" siehe oben.....

Neumann

am 28. Juli 2004 um 20:43

waere schoen wenn es so kommt nutze meinen blazer in der landwirtschaft 2sitze trennwand usw bloss nicht hauptberuflich

Wenn es so kommt ????

 

Mag sein, daß ich da was mißverstehe....... aber:

Was in deinen Fahrzeugpapieren drinsteht, musst du schon noch selbst eintragen/ändern lassen.

Vorteilhaft ist dabei immer, wenn das Fahrzeug dem

einzutragenden Typ/Verwendungszweck möglichst nahe kommt.

Einen Lowrider wird man dir kaum als Forstmaschine ect. abnehmen.......

Neumann

am 30. Juli 2004 um 18:40

wenn`s wie damals mit der LKW zulassung läuft, ist es völlig wurscht was in den Papieren steht. Ob Wohnklo, Forstmaschine oder eben LKW.

Auf der Lista damals standen sachen wie:

AMC Jeep CJ5

AMC Jeep CJ5

und wenn sowas wieder gibt, dann steht da möglicher weise

Chevrolet Blazer (alle)

Chevrolet Pickup

Chevrolet VAN G20, G30

Mercedes G-Klasse

usw.

was ich damit sagen will?

erstens dass im falle einer solchen liste die eintragung über den verwendungszweck völlig wurscht ist und

zweitens das wir über immernoch ungelegte Eirer reden.

Ich für meinen Teil werde abwarten und sehen was kommt. Zeit zu reagieren ist dann immernoch. Und wenn`s keine andere Lösung gibt, dann schraub ich die Achsen und Motor/Getriebe weg und stell den Rest auf den Spielplatz. Dan haben wenigstens die kleinen noch was davon.

grüßle

holgi

am 31. Juli 2004 um 7:47

da lobe ich mir doch den Voyager II....... 250 Euro Steuern ohne Auflastung und gut is...... kein Ärger, Streß und Angst vor dem Finanzamt......

am 31. Juli 2004 um 22:09

KANN ICH AUCH MEM VOYAGER EN 3TONNEN SCHWEREN HAENGER AUS EM DRECK ZIEHEN

was kann ich mir kaufen ?

 

hi,

ich habe von amy wagen noch recht wenig ahnung aber ich weis das ich auf deren grobe technik stehe und für japan-filligran-gestriktes keine verwendung habe. zur zeit fahre ich nur nen 98 er passat igitt ist das langweilig. definitiv spiele ich mit dem gedanken mir einen amy diesel nur pickup zuzulegen selbiger sollte mind. 4 sitzplätze haben ( meine frau will noch ein kind ) und unbedingt auch als lkw durchgehen ( ich will ja nicht mehr zahlen als nötig ) er sollte auch richtig platz für transporte haben. die maschine muß nicht größer als 3 oder 4 liter sein ein v motor ist wünschenswert. Falls eine zulassung als lkw privat nicht möglich ist kann ich mich ja als gewerbetreibender anmelden und das auto auf die firma schreiben. also welche autos würden diese kriterien denn eigentlich erfüllen ?

mike

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