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Das was mit LKW-Zulassung

Themenstarteram 14. Juli 2004 um 10:24

Moin,

habe eben meinen KFZ-Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.

Soll 1268€ Steuer pro Jahr bezahlen - obwohl mein Jeep als "LKW offener Kasten" zugelassen ist.

Das Finanzamt hat da wohl Richtlinien dass es gewisse Fahrzeuge (u.a. Jeep) die zwar als LKW zugelassen sind, trotzdem als PKW besteuern soll.

Supa, wa?

Jetzt bezahl ich dem Staat PKW (die teure Variante) und der Versicherung LKW (auch die teure Variante).

Das Fahrzeug kostet mich also jährlich an FIXKOSTEN ca. 2.400 Euro.

 

ES LEBE DEUTSCHLAND!!! :( :( :(

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55 Antworten
am 1. August 2004 um 19:51

ICH GLAUB DA KANNST DU LANGE SUCHEN EIN AUTO MIT DIESEN KRIETERIEN IST SELTEN HIER IN DEUTSCHLAND ICH WUESSTE IM MOMENT KEINS ABE RBEIM LKW IST JA HUBRAUM EGAL CHEVY K1500 LONGBED MIT DOPPELKABINE UND TURBODIESEL VERSUCHS DAMIT

chevy lkw

 

ich werd mich mal nach diesem modell kundig machen, der hubraum sollte schon grenzen haben da ich ja im verbrauch bei moderaten daten bleiben möchte.

mike

am 3. August 2004 um 20:58

ja dein problem liegt darin das dein Wagen mindestes 2,8 Tonnen maxi mal Gewicht im brief braucht....

2 dein fahrzeug als SUV am besten zugelassen sein muss

1 is aber besser also auflasten auf 2850 KG

das nächste is das Finazamt is nicht mehr am Brief bebunden wenn Die sagen der Wagen ist für personen transport gedacht, dann ist es ein Pkw...is das Gleiche mit dem Nissan pickup L200

is eine pickup aber hat 4 Türen und ist mehr für den Personentransport gedacht..und nicht für Lasten...

also Steuern nach Pkw

Mich kotzt das genau so an mit den Steuern. meine Corvette haben diese Sch.....von 625Euro ab 2005 auf 880.- angehoben.

also liegt das problem mit dem finanzheinis darin das es eigentlich nur um die anzahl der sitzplätze geht und es ist egal das ich hintendrauf einen ladekran oder eine abschleppvorrichtung habe ?

mike

Irgendwie......

 

Zitat:

Original geschrieben von mbgc

also liegt das problem mit dem finanzheinis darin das es eigentlich nur um die anzahl der sitzplätze geht und es ist egal das ich hintendrauf einen ladekran oder eine abschleppvorrichtung habe ?

mike

.. hast du das schon gut erkannt.

Das ganze betrifft aber eben nur Fahrzeuge, die nicht schon von der Bauart her als Lkw oder Kombinationskraftwagen laufen können.

Ein Chevy-Blazer z.b. wird kaum Probleme bereiten.

Als Lkw mit nicht mehr als drei Sitzen und einer Trennwand zum Laderaum und verschlossenen Seitenfenstern als "Lkw-geschlossener Kasten", als Pickup (Lkw-Pritsche)

oder aber als Kombinationskraftwagen mit voller Bestuhlung (6Sitzer ?) der ja durch klappen/ausbauen der hinteren Sitze zum Transporter wird, wenn er die 2,8 Tonnen-Grenze knackt.

Das gleiche gilt für Chevy-Caprice Station/Oldsmobile Cutlass Cruiser...... 8 Sitze

oder riesen Laderaum bei 2833 Kg zu.ges.Gewicht.

Das mit dem Ladekran/Abschlepphaken (Sonderkfz-Abschleppwagen) wäre der Notausgang für Jeep CJ 5 - 7, weil die weder die Anforderungen des Finanzamtes an einen Lkw, noch die Bedingungen für einen Kombinationskraftwagen

erfüllen.

Für normale Limusinen oder Sportwagen wird es natürlich fast unmöglich, einen Ausweg zu finden.

Eine Corvette als "Sonderkfz-Wohnmobil" oder so

zuzulassen wird nicht ganz einfach. :D

Aber vielleicht findet ja jemand Gefallen an der Version des Jaguar E-Type, wie er in "Harold und Maude" zu sehen ist... sowas lässt sich bestimmt auch auf Corvette/Trans Am - Basis bauen.

(Sonderkfz. Bestattungswagen)

Neumann

am 2. September 2009 um 11:42

Wenn Du die Möglichkeit hast, dann melde die Kiste im Ausland an. Was da für eine Nummer dran ist, ist doch egal. Hauptsache Du kannst fahren. Und den ganzen Schwindel mit TÜV und AU haste dann, je nach Land, auch los. Und diese Steuergeier bei uns gehen leer aus.

Leichenschänder!!!!!!

Haaaalllloooooo....!!!!!

Alle ma aufwacheeeeeen !!!

Der Fred ist 5 !!! Jahre alt !!!!!

Sag ich doch! Wer sowas ausgräbt ist ein Leichenschänder.

habe das gleiche problem mit meinem chevy van6,2 Liter Diesel gehabt, in meinem steuerbescheid standen 5300 € drin, unten stand der Satz, wenn ich dem Finanzamt den Nachweis erbringe, dass weniger als 50% der Gesamtfläche zur Personenbeförderung dienen, kann das fahrzeug in sonstige fahrzeuge geändert werden, das habe ich versucht, aber der gute mann vom Finanzamt begrüste mich gleich mit den worten, wie kann mann mit soetwas herumfahren, und so ging die sache auch aus,

es giebt kein gesetz, wie diese fahrzeuge aus zu sehen haben, aber eine richtlinie für den beamten.

gemessen wird vom Gaspedal bis zum ende der Sizlehne,

hinter der sitzlehne mus eine Trennwand bis in Kopfhöhe sein, fenster müssen nicht zu sein. alles mus fest montiert sein, (Schrauben am besten verschweist) damit mann es nicht mit Bordwerkzeug verändern kann,

auf jeden fall in einspruch gehen, einmal für eventuelle nachforderungen vom Finanzamt, und dann für die änderung in PKW.

da giebt es schon einige gerichtsurteile darüber.

ich habe ersten einspruch gemacht, das zweite mal wieder auf einspruch bestanden, beim 3.mal war ich längere zeit nicht zu hause. frist verpasst, dann rechtskräftig .

einfach mal im Google nach Chevy Van KFZ Steuer Sonder KFZ Steuer Jeep Steuer suchen, da finderst Du garantiert Gleich betroffene die Tips haben.

chevyvan

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